Insolvenz in den USA |
Insolvenz (Konkurs) in den USA – auch für Privatpersonen |
Im us-amerikanischen Recht sind Konkurse nicht nur für Geschäftsbetriebe und Unternehmen möglich, sondern auch für Privatpersonen.
Im Jahr 2000 gab es in den USA etwa 1,3 Millionen Geschäfts- und Privatkonkurse (bei rd. 280 Millionen Einwohnern), in Deutschland dagegen nur etwa 40.000 Insolvenzen (bei 82 Millionen Einwohnern). Bezogen auf die Zahl der Einwohner entfiel mithin in den USA auf jeden 215. Einwohner ein Konkurs, in Deutschland auf jeden 2050. Einwohner !
Das amerikanische Recht kennt mehrere Formen des Konkurses:
- die Liquidation (= Auflösung des Schuldnervermögens)
- die Reorganisation des Schuldnervermögens zum Zwecke der Sanierung.
Das Bundeskonkursgesetz (Bankruptcy Code) enthält insbesondere folgende Regelungen:
Chapter 7 – Liquidation
Vollständige Auflösung des Schuldnervermögens, um aus der Konkursmasse die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen. Die Abwicklung wird einem vom Konkursgericht bestimmten Konkursverwalter übertragen. Nach dieser Bestimmung wird die Mehrheit der Konkurse abgewickelt.
Überschuldete Privatpersonen setzen ausschließlich ihre Vermögenswerte, nicht jedoch ihr monatlich verfügbares Einkommen zur Entschuldung ein und erlangen in der Regel binnen weniger Wochen Restschuldbefreiung. Im Jahr 2000 haben etwa 859.000 überschuldete US-Bürger dieses Verfahren gewählt.
Nach 6 Jahren kann erneut ein Verfahren nach Kapitel 7 durchgeführt werden.
Chapter 11 – Reorganisation/Sanierung
Der Schuldner behält die Kontrolle über seine Vermögensmasse und betreibt als Vermögensverwalter die Sanierung. Er ist berechtigt, innerhalb von 120 Tagen einen Sanierungsplan vorzulegen, der eine Verteilung gewisser Vermögenswerte auf die Gläubiger beinhaltet. Nach Ablauf der Frist kann jede Partei einen solchen Sanierungsplan vorlegen. Die Gläubiger bilden ihrerseits ein Kontrollgremium.
Nach dieser Regelung wird gegenwärtig (Stand März 2002) die Insolvenz der Unternehmensgruppe Kmart abgewickelt.
Chapter 13 – Reorganisation/Verbrauchersanierung
Beim Verbraucherkonkurs für Privatpersonen hat der Schuldner nach einem vom Konkursgericht genehmigten Plan Zahlungen an die Gläubiger vorzunehmen. Danach werden ihm vom Gericht alle verbliebenen Schulden erlassen (discharge).
Neben den Vermögenswerten haben Privatpersonen hier auch ihr verfügbares Einkommen für mindestens 3 Jahre den Gläubigern zur Verfügung zu stellen.
Nur rund ein Drittel aller Pläne werden von den Schuldner erfüllt; etwa zwei Drittel müssen als Folge veränderter Lebensumstände modifiziert oder gar aufgegeben werden.
Konkursmasse
In die Konkursmasse fällt grunsätzlich das gesamte Vermögen des Schuldners, egal wo es sich auf der Erde befindet und unabhängig davon, ob es geschützte Rechte sind oder nicht. Aufgrund von Regelungen in bundesstaatlichen Gesetzen sind allerdings üblicherweise das Wohnhaus (homestead exemption ) und der Lohn des Schuldners sowie Renten-, Behinderten-, Pensions- und Versicherungsleistungen in bestimmten Wertgrenzen aus der Konkursmasse ausgenommen. In einigen Staaten gibt es auch für Wohnhäuser keine betragsmäßigen Grenzen, so dass auch Millionen-Dollar-Anwesen „konkursfest“ sind (z.B. Florida, Texas).
Vollstreckungsverbot (automatic stay)
Mit der Beantragung des Konkursverfahrens (filling up bankruptcy proceeding) sind Forderungseintreibungen durch die Gläubiger nicht mehr zulässig ( automatic stay; § 362 a Bankruptcy Code).
Rangfolge
Die Konkursmasse wird auf die Gläubiger nach deren Rang aufgeteilt:
- abgesicherte Gläubiger (secured creditors)
- vorrangige Gläubiger (priority creditors; Verteilungskosten, nach dem Konkursantrag entstandene Verbindlichkeiten, Lohnansprüche, Steuerschulden usw.)
- nicht abgesicherte Gläubiger (unsecured creditors)
- Geldstrafen, Bußgelder, Anteilseigner
Zur Zeit (März 2002) wird über eine Neufassung des Konkursrechts von den parlamentarischen Gremien beraten. Dabei geht es insbesondere darum, auch in Kapitel-7-Verfahren eine Form der Einkommensüberprüfung zu finden ( means test; strittig ist, in welcher Relation das verfügbare Einkommen zum Durchschnittseinkommen des Bundesstaates – over median – stehen soll). Außerdem sollen Wohnimmobilien nur noch bis zu bestimmten Höchstwerten von einer Liquidation ausgenommen sein. Das neue Insolvenzverfahren für den Verbraucherkonkurs wird danach bürokratischer und kostenaufwändiger werden.
Exkurs: Verschuldung der Haushalte
In deutschen Haushalten werden immer mehr Schulden aufgenommen:
1991 = 85 % des verfügbaren Jahreseinkommens
2000 = 115 % des verfügbaren Jahreseinkommens
Der Schuldenstand der ausgabefreudigen US-Amerikaner erreichte in 2000 dagegen nur 106 %.
Wahrend die Amerikaner für den täglichen Konsum Schulden machen, werden in Deutschland insbesondere Hypothekendarlehen zur Eigenheimfinanzierung aufgenommen.
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