Ankunft

Ankunft

Bei der ersten Landung in den USA, auch wenn dies nur ein Zwischenstopp ist, müssen die Passagiere das Flugzeug verlassen und das Gepäck wird ausgeladen. Die ersten Eindrücke vom Land der Freiheit bestimmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einwanderungs- und der Zollbehörde.

    Hinweis:
    Die personelle Ausstattung des amerikanischen Zolls und der amerikanischen Einwanderungsbehörde zur Abfertigung ankommender  internationaler Flüge hält mit dem Anstieg des Fluggastaufkommens nicht Schritt. So ist es leider keine Seltenheit, dass es bei der Ankunft immer häufiger zu Wartezeiten von einer Stunde und mehr bei der Abfertigung  kommt. Nach Presseberichten sind insbesondere die Flughäfen New York John F. Kennedy, Newark, Washington Dulles und Los Angeles Airport betroffen.
    Stand: November 2007

caseWHTAlle Passagiere marschieren in die Halle der Einwanderungsbehörde (immigration ). Hier findet man 2 Arten von Schaltern: den für Amerikaner und den für Ausländer (meist mit „International“ bezeichnet). Die USA sind ein gastfreundliches, aber kein Land für arme Einwanderer. Die Machtbefugnisse der Einwanderungsbehörde sind umfänglich, der (oder die) zuständige Mitarbeiter(in) kann jeden Einreisenden ohne Angabe von Gründen und ohne Rechtsmittel dagegen wieder Richtung Herkunft befehligen; die Luftfahrtgesellschaft, die Sie hintransportierte, muss Sie auch zurücktransportieren. Dies soll vorkommen. Es empfiehlt sich also, etwaigen Ärger der Anreise zu besänftigen und sich freundlich zu verhalten, was damit beginnt, dass man sich zunächst in die richtige Reihe einsortiert und die im Flugzeug vorbereiteten Einreise- und Zollvordrucke sowie das Rückflugticket und den Reisepass bereithält (vgl. dazu unter Einreise).

Die farbig markierte Trennlinie zwischen dem „Schalter“ und der „Reihe“ sollte man erst überschreiten, wenn der Mitarbeiter der Einwanderungsbehörde dazu durch entsprechende Gesten auffordert. Pass, Einreiseformulare und Zollerklärung werden dem Schalterbeamten übergeben, der nun prüft, ob Sie auf einer „schwarzen Liste“ stehen, also zu den unerwünschten Personen gehören (ein Passlesegerät gibt Auskunft über frühere Einreisen, eventuelle negative frühere Kontakte usw.). Es kann auch sein, dass er einzelne Fragen stellt, insbesondere nach dem Zweck und der Dauer der Reise („holiday“ bzw. „vacation“ sind die Worte zur Antwort). Bei Verständigungsproblemen wird ein Mitarbeiter der Fluggesellschaft hinzugebeten. Es soll passieren, dass man auch nachweisen muss, dass man seinen Urlaub finanzieren kann; Voucher, Reiseschecks und Kreditkarte sollten daher nicht all zu gut verstaut sein.

    Zur Warnung also nochmals: Bleiben Sie ruhig und freundlich und nehmen Sie etwaige Hinweisschilder „No Jokes“ unbedingt ernst. Eine britische Studentin wurde Anfang 2004 für einen Scherz ins Gefängnis gesteckt. Nach dem Bericht britischer Medien hatte sie die Frage nach dem Inhalt ihres Handgepäcks lachend mit „Ich habe eine Bombe“ beantwortet. Ein Sicherheitsbeamter legte ihr umgehend Handschellen an und innerhalb kurzer Zeit ließ sie ein Richter ins Gefängnis bringen.

Über Schwierigkeiten bei der Einreise in die USA – speziell für Geschäftsreisende – berichtet das Handelsblatt an Hand eines Einzelfalls in dem Artikel „Besuch beim großen Bruder“ am 11.04.07:

http://www.handelsblatt.com/news/Politik/International/_pv/_p/200051/_t/ft /_b/1252657/default.aspx/besuch-beim-grossen-bruder.html

Seit dem 30. September 2004 werden im Rahmen des sog. Programms US-VISIT von allen Einreisenden – mit und ohne Visum – digitale Fingerabdrücke (zuerst vom linken Zeigefinger, dann vom rechten Zeigefinger) und ein digitales Proträt-Foto genommen.

Weitere Einzelheiten unter

10- Finger-Scan in den USA
Seit dem 29. November 2007 müssen am Washingtoner Flughafen Dulles die Passagiere bei der Einreise alle zehn Finger auf den Scanner legen statt wie bisher lediglich die beiden Zeigefinger (10fingerprint scanners).

Ab Anfang 2008 gilt diese Regelung auch für die Flughäfen

    Boston Logan International Airport (BOS)
    Chicago O´Hare International Airport (ORD)
    Detroit Metropolitan Wayne County Airport (DTW)
    Hartsfield-Jackson Atlanta International Airport (ATL)
    George Bush Houston Intercontinental Airport (IAH)
    Miami International Airport (MIA)
    John F.Kennedy International Airport (JFK)
    Orlando International Airport (MCO)
    San Francisco International Airport (SFO)
    Washington DC (DCA)

Bis Ende des Jahres 2008 sollen dann die 10-Finger-Scanner an allen Flughäfen stehen. Hintergrund der neuen Sicherheitsoffensive der USA ist, das der amerikanische Geheimdienst weltweit Fingerabdrücke terrorverdächtiger Personen erfasst. In der Endphase der Datenvernetzung sollen bundesstaatliche und lokale Polizeibehörden sowie die Grenzbeamten ein komplettes Bild über die Vergehen und die Einreisegeschichte von USA-Besuchern erhalten. Weitere Informationen unter

http://www.dhs.gov/xtrvlsec/programs/gc_1194553866460.shtm

Begründet wird die Regelung mit der Notwendigkeit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Umschrieben wird sie mit dem schönen Namen: US-VISIT, vgl.

Auf dieser Website finden Sie in englischer Sprache weitere Informationen und natürlich auch die Liste der Flughäfen und sonstigen Grenzübergänge, an denen die Kontrollen vorgenommen werden.

Die Fingerabdrücke werden – ohne Tinte (Sie können Ihre Erinnerungen aus Kriminalfilmen komplett vergessen) – digital erfasst, d.h. zunächst wird der linke Zeigefinger auf eine Glasplatte gedrückt, dann der rechte Zeigefinger. Beide werden dabei digital gescannt. Außerdem muss der Reisende in eine Kamera schauen und wird dabei digital „fotografiert“.

Die Heimatschutzbehörde geht in ihren offiziellen Stellungnahmen davon aus, dass der zeitliche Mehraufwand für den Reisenden geringfügig und daher zumutbar sei (angegeben werden 15 Sekunden). Inoffiziell soll es eine Arbeitsanweisung geben, nach der auf die Erfassung biometrischer Daten verzichtet werden soll, wenn die Wartezeit eine Stunde überschreitet. Nach bisherigen Erfahrungen ist der tatsächliche zusätzliche Zeitaufwand hinnehmbar.

Das Programm US-VISIT erfasst grundsätzlich Personen unter 14 Jahren und über 79 Jahren nicht, sie sind also von diesen Prozeduren ausgenommen. Ausgenommen aus dem US-VISIT-Programm sind grundsätzlich auch Kanadier, weil mit Kanada ein entsprechendes Abkommen besteht.

Im Regelfall ergeben sich keine Komplikationen und es läuft eine „Stempelshow“ ab, an deren Ende der untere Abschnitt der Einreiseerklärung (Departure Record) in den Reisepass eingeheftet wird. Auf diesem Abschnitt ist die Dauer des maximal zulässigen Aufenthalts vermerkt; sie beträgt in der Regel 90 Tage, kann aber nach Gutdünken auch anders festgesetzt werden. Auch mit Visum beträgt die längste Aufenthaltsdauer 180 Tage. Eine Verlängerung dieser vor Ort genehmigten Aufenthaltsdauer ist im Nachhinein ohne Visum nicht mehr möglich. Dieser eingeheftete Abschnitt sollte stets im Reisepass verbleiben, auch wenn man noch zwischendurch Kanada, Mexiko oder einen anderen Staat besucht. Der Abschnitt wird erst bei der Ausreise aus den USA wieder entfernt !

    Hinweis:

    Ausländer müssen in den USA stets ihren Reisepass mit sich tragen , um sich bei Polizeikontrollen (Flughäfen, Verkehrskontrollen) ausweisen zu können. Andernfalls drohen finanzielle Strafen oder gar eine Verhaftung.

    Generell wird empfohlen, in den USA neben dem Reisepass einen zweiten Lichtbildausweis stets mit sich zu führen. Möglichst sollten auch Unterlagen bereitgehalten werden, die den Reisezweck belegen (z.B. Reise-Voucher usw.). Geschäftsreisende sollten ein kurzes Schreiben ihres Arbeitgebers zur Entsendung in die USA in englischer Sprache vorweisen könne sowie als US-Beschäftigte eine Gehaltsabrechnung.

Man erhält Reisepass (mit dem genannten Abschnitt) und Zollerklärung (sowie ggf. sonst nach Aufforderung vorgelegte Unterlagen) zurück und kann nun Richtung Gepäckausgabe gehen (Baggage Claim Area).

Diese Prozedur läuft an allen amerikanischen Flughäfen bei erster Ankunft ab. Allerdings ist die Zeit, die man in Warteschlangen verbringt und die Höflichkeit der Einwanderungsbeamten teilweise sehr unterschiedlich. Beste Erfahrungen haben wir in Atlanta gemacht (stets schnell und reibungslos, Anschlussflüge waren nie gefährdet), weniger gute in Chicago und schlechte New York JFK (hier kann die Wartezeit bis zum Passieren der Einwanderungskontrolle leicht 2 Stunden erreichen). Diese Erfahrungen sind natürlich subjektiv, denn sie sind auch davon abhängig, wie viel International-Flüge gerade eingetroffen sind.

    Personenkontrolle mit Röntgenscanner

    An zehn internationalen Flughäfen, darunter die fünf größten des Landes, setzen die US-Zollbehörden sog. Röntgenscanner ein, die Fluggäste buchstäblich „gläsern“ machen. Die Röntgenstrahlung durchdringt nur die Kleidung und die oberen Schichten des Körpers werden zurückgeworfen, und zwar mit allen Details, der oder die Durchleuchtete erscheint quasi nackt auf dem Bildschirm. Bisher wird diese Methode allerdings nur bei Schmuggelverdächtigen eingesetzt als Alternative zur Leibesvisitation.

    Die Röntgengeräte erzeugen einen gepulsten Röntgenstrahl mit der relativ geringen Energie von bis zu 40 oder 50 Kiloelektronenvolt (keV) (in der Medizin wird Strahlung bis rund 100 keV eingesetzt). Die Scanpulse dauern nur Tausendstel Sekunden, zur Abtastung des gesamten Körpers werden zwischen 10 und 30 Sekunden benötigt.

    In Deutschland wären Röntgenscanner zur Personenkontrolle nicht zulässig, hier dürfen Menschen ausdrücklich nur zu medizinischen Zwecken einer Röntgenstrahlung ausgesetzt werden.

    Auch die US-Behörde für Transportsicherheit – TSA – erprobt an Freiwilligen diese Röntgenscanner unter dem Gesichtspunkt der Flugsicherheit und der Terrorabwehr. Ob die Scanner hier je zum Einsatz kommen, ist offen, denn die TSA testet auch andere Technologien (wie nicht ionisierende Terahertzwellen).

    Stand: Juli 2004

    Nach einem Bericht von USA Today wird die TSA die sog. X-ray Machines noch im Jahr 2005 an einzelnen, nicht genannten Airports erproben. Datenschutzbedenken werden gegenüber Sicherheitserfordernissen zurück gestellt. Auch an einem Terminals des Londoner Flughafes Heathrow  sollen die kühlschrankgroßen Geräte testweiese bereits im Einsatz sein.Vgl.

    http://www.usatoday.com/travel/news/2005-05-15-airport-xray-botto mstrip_x.htm

    Stand: 15. Mai 2005

Der Weg zur Gepäckausgabe kann je nach Flughafen weit sein, ist aber immer gut ausgeschildert (Baggage Claim ). Um in der Gepäckhalle das Förderband zu finden, auf dem der eigene Koffer ankommt oder bereits kreist, ist wiederum die Kenntnis der Flugnummer und/oder des Abflugflughafens wichtig (vgl. dazu auch unter Einreise). Auf zahlreichen Fernsehschirmen kann man die Nummer des Gepäckbandes anhand dieser Angaben ablesen.

Hat man seinen Koffer erhalten, sollte man ihn sofort auf Schäden untersuchen, denn hierfür haftet die Fluggesellschaft. Etwaige Beschädigungen sind sofort - vor Verlassen der Gepäckhalle - zu reklamieren. Weitere Hinweise zu diesem Problemkreis finden Sie unter dem Stichwort Gepäck .

Beim Verlassen der Gepäckhalle ist das - weiße - Zollformular abzugeben, den Reisepass sollte man bereithalten. Meistens finden keine weiteren Zollkontrollen bei der Einreise statt.

Allerdings kommt es häufiger vor, dass bereits bei den Gepäckbändern kleine Hunde „schnüffeln“. Die Tiere sind darauf trainiert, Lebensmittel im Gepäck zu ermitteln. Die Einfuhr von Lebensmitteln und Pflanzen ist bekanntlich streng untersagt und wer Ärger vermeiden will, sollte dies auch beachten, also auch darauf verzichten, Speisereste aus dem Flugzeug mitzunehmen. Zu den Zollbestimmungen finden Sie nähere Hinweise unter dem Stichwort Zoll.

Ist der erste Flughafen in den USA nicht der Zielflughafen, gilt es, nun den Anschlussflieger zu erreichen. Zunächst muss das Gepäck neu aufgegeben werden. Dies ist meistens sehr komfortabel geregelt. Unmittelbar nach der Zollkontrolle findet man Schalter der einzelnen Fluggesellschaften und gibt hier das Gepäck ab. Man muss nur Zielflughafen und Flugnummer nennen, das Gepäck wird entsprechend gekennzeichnet. Gleichzeitig nennen die Mitarbeiter das „Gate“ des Anschlussfluges, das nun ohne Gepäck anhand der Beschilderung im Flughafen erreicht werden muss. Hat man das Pech, aufgrund der „zügigen Abfertigung“ der Einwanderungsbehörde  den Anschlussflug nicht mehr zu erreichen, muss bei den Schaltern der Fluggesellschaften umgebucht werden. Hier wird man dann für das weiter Erforderliche sorgen.

Von nun an wird man auf den US-Flughäfen als Inländer ( Domestic) behandelt und unterliegt keinen Zoll- und Einwanderungskontrollen mehr (bis zur Ausreise).

In den Flughäfen findet man nach Ankunft Wechselstuben (dies gilt zumindest in Flughäfen mit internationalen Flügen = Change). Man sollte das Flughafengelände nie ohne US-Geld verlassen (entweder in der Heimat besorgt oder vor Ort). Nähere Einzelheiten zur Reisekasse finden Sie unter dem Stichwort Geld.

In der Nähe der Gepäckausgabe befinden sich die Schalter der verschiedenen Autovermieter; Einzelheiten unter dem Stichwort Mietwagen.

Draußen vor dem Flughafengebäude findet man die Abfahrtsstellen der Flughafenbusse - Airport Buses - in die Stadt, der kostenlosen Abholer-Kleinbusse von in der Nähe liegenden Hotels und Motels sowie der Taxis. Näheres dazu unter den Stichworten Ground Transportation und  Erstbesucher.

Nach Flugzeiten von 6 bis 12 Stunden meldet sich der Jetlag mit Müdigkeit und Schlaflosigkeit. Um dem zu begegnen, empfiehlt es sich, den Tagesablauf schon am Ankunftstag auf die Ortszeit abzustimmen. Also erst schlafen gehen, wenn es auch wirklich Abend/Nacht ist und nicht schon früher.

Hinweise zur Ausreise aus den USA (= Rückkehr in die Heimat) geben wir gesondert unter diesem Stichwort.

Stand: 15. Januar 2005

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