Ausreise

Ausreise

Ausreisebeleg

Einchecken am (ersten) US-Abflughafen/Anschlussflüge

Nachträglicher Ausreise-Nachweis

Programm US-VISIT

Zoll

 

Die Ausreise aus den USA (Rückehr in die Heimat) ist zurzeit in der Regel weniger komplex als die Einreise. Meist werden alle Formalitäten beim Einchecken am ersten amerikanischen Flughafen der Ausreise erledigt.

Planen Sie für das Einchecken und die Sicherheitsüberprüfungen am Flughafen ausreichend Zeit vor dem Abflugtermin ein. Beachten Sie hierbei insbesondere die Empfehlungen Ihrer Fluggesellschaft (meist wird ein Eintreffen etwa 2 bis 3 Stunden vor Abflug empfohlen).

Einchecken am (ersten) US-Abflughafen/Anschlussflüge

Gehen Sie beim ersten Flughafen der Ausreise zum Eincheck-Schalter Ihrer Fluggesellschaft für "International Flights" (nicht für "Domestic Flights"). Dies ist wichtig, denn ansonsten werden Sie ggf. weitergeschickt und verlieren Zeit am Flughafen (die Unterscheidung zwischen International und Domestic gibt es nur an größeren Flughäfen, an kleineren Flughäfen wird nicht differenziert).
Das Abflug-Terminal bestimmt sich in den USA regelmäßig nach der Fluggesellschaft. Wenn Sie also z.B. mit Delta Airlines fliegen, lassen Sie sich zum Terminal von „Delta International“ bringen (entsprechende Mitteilung an Taxifahrer, Shuttlebusfahrer usw. beim Einsteigen in das Zubringerfahrzeug zum Flughafen geben) bzw. folgen Sie der entsprechenden Ausschilderung bei Eigenanreise mit dem Pkw.

Zum Einchecken werden die Reisepässe und die Flugtickets benötigt.

Wenn Sie ein Flugticket für die gesamte Flugstrecke mit derselben Fluggesellschaft bzw. demselben Verbundnetz von Fluggesellschaften (Star Alliance o.ä.) besitzen, wird Ihr Flug am ersten Eincheck-Schalter der Fluggesellschaft bis zum Ziel in Europa durch-gecheckt (das Gepäck wird automatisch befördert; Sie erhalten Boarding-Pässe für alle zu benutzenden Flugzeuge bis zum Endziel in Europa).
Erhalten Sie - z.B. aus edv-technischen Gründen - keine Boarding-Pässe für die Anschlussflüge, müssen Sie auf den Flughäfen der Zwischenstopps mit Ihrem Flugticket (i.d.R. ohne Gepäck - dies wird auch jetzt automatisch befördert; Frage: "baggage is checked trough ?" können Sie sicherheitshalber stellen) zum Eincheck-Schalter des Weiterflugs gehen und erhalten dort einen Boarding-Pass (Monitore auf den Flugplätzen zeigen die abfliegenden Maschinen an - "Departure" -, anhand Ihrer Flugnummer finden Sie dann auch den Abflugort auf dem Flugplatz = "Gate". Um das richtige Gate zu erreichen, müssen Sie ggf. kostenlose Verkehrsmittel am Umstiegsflughafen benutzen).

Beim Umstieg haben Sie - wie gesagt - nur das Handgepäck bei sich, Behinderungen auf dem Weg zum Anschlussflug können sich allenfalls aus den "Sicherheitsprüfungen" am Flughafen ergeben (wenn Sie z.B. aus dem nationalen Bereich in den internationalen Bereich des Flughafens wechseln müssen oder Ankunft und Abflug auf verschiedenen Terminals des Flughafens stattfinden). Wenn Sie am ersten Einstiegsflughafen "durchgecheckt" wurden, weiss im Übrigen der Pilot des Anschlussfluges von Ihrem Kommen; also: Anschlussflüge warten sehr häufig auf verspätet eintreffende Weiterreisende !

Sollte der Anschlussflug aus welchen Gründen auch immer von Ihnen nicht erreicht werden, gehen Sie am Flughafen des Anschlussfluges zum Flugschalter der Fluggesellschaft, die Sie weiterbefördern sollte. Dort wird man Ihnen auf jeden Fall weiterhelfen (Buchung auf den nächsten Flug, Hotelunterkunft o.ä.). Doch dazu kommt es sehr selten.

Wenn Sie trotzdem noch Bedenken haben, schauen Sie auf die Internetseiten der Flughäfen und sehen Sie sich dort im Voraus die Lage der Terminals (Ankunft/Abflug) an und wie Sie ggf. von der Ankunftsebene zum Abflugterminal kommen.

Einen Anhaltspunkt für die Zeit, die Sie zum Durchlaufen der Sicherheitskontrollen an amerikanischen Flughäfen benötigen, gibt die Internetseite der Transportation Security Administration – TSA – unter dem Stichwort Security Checkpoint Wait Times, und zwar für alle us-amerikanischen Flughäfen:

http://waittime.tsa.dhs.gov/index.html

Ausreisebeleg

Bei Ankunft in den USA wurde ein Abriss Ihres Einreiseformulars (Formular I-94 weiß oder Formular I-94W grün) in den Reisepass geheftet (siehe hierzu unter Ankunft). Diesen müssen Sie noch besitzen, denn er wird am Eincheck-Schalter aus Ihrem Reisepass von den Bediensteten der Fluggesellschaft bzw. des Flughafens herausgenommen. Besitzen Sie es nicht mehr, müssen Sie mit Schwierigkeiten rechnen, insbesondere wenn Sie wieder einmal in die USA einreisen möchten.

Gleiches gilt, wenn versäumt wurde, dieses zu entfernen.

Nach amerikanischem Recht sind Sie für die korrekte Erfassung Ihrer Ausreisedaten verantwortlich. Sind die Ausreisedaten bem US Citizenship and Immigration Service (USCIS) nicht korrekt erfasst, wird Ihnen eine erneute Einreise ggf. verweigert werden. Wie Sie nachträglich eine korrekte Ausreise dem USCIS nachweisen können, erläutern wir nachfolgend).

Programm US-VISIT

Die amerikanische Heimatschutzbehörde möchte – wie bei der Einreise – auch bei der Ausreise alle Personen digital erfassen, um so eine lückenlose Kontrolle zu gewährleisten. Sie hat daher ein Departure Confirmation System entwickelt, mit dem im Idealfall die Personenidentität des Ein- und Ausreisenden abgeglichen werden kann.

Dies ist jedoch bisher eine Wunschvorstellung. Allerdings müssen an bestimmten Grenzübergängen (ports of departure ) mit entsprechenden technischen Einrichtungen alle Ausreisenden jetzt digital erfasst werden. Für die Erfassung ist jeder Ausreisende selbst verantwortlich.

Bei diesen Grenzübergängen gibt es einen sog. „automated exit kiosk“ innerhalb des Sicherheitsbereichs (secure area ), an dem Ausreisende „aus-checken“ sollen (confirm their departure). Sie müssen Ihren Reisepass - geöffnet mit dem Lichtbild und der Schrift nach oben - in den Automaten einführen und danach die beiden Zeigefinger digital scannen, zuerst den linken Zeigefinger, dann den rechten. Hilfspersonal (exit attendants) soll für Ungeübte bereit stehen.

Diese Regelung bestand zunächst  für die Grenzübergänge

und gilt jetzt auch für

    Atlanta, Georgia (William B. Hartsfield International Airport)
    Dallas/Fort Worth, Texas (Dallas/Fort Worth International Airport)
    Denver, Colorado (Denver International Airport)
    Detroit, Michigan (Detroit Metropolitan Wayne County Airport)
    Newark, New Jersey (Newark International Airport)
    Philadelphia, Pennsylvania (Philadelphia International Airport)
    Phoenix, Arizona (Phoenix Sky Harbor International Airport)  
    San Francisco, California (San Francisco International Airport)
    San Juan, Puerto Rico (Luis Muñoz Marin International Airport)
    Seattle, Washington (Seattle/Tacoma International Airport
    Los Angeles, California (San Pedro and Long Beach Seaports)

vgl. http://www.dhs.gov/dhspublic/interapp/press_release/press_release_047 6.xml

Nachträglicher Ausreise-Nachweis

Wurde Ihre fristgerechte Ausreise aus den USA – aus welchen Gründen auch immer – gegenüber der amerikanischen Einwanderungsbehörde nicht eindeutig dokumentiert, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Ausreise nachträglich nachzuweisen.

Dazu müssen Sie einen erklärenden Brief in englischer Sprache, in dem Ihr Fall erläutert und um Korrektur der Daten gebeten wird, sowie die notwendigen Nachweise ausschließlich an folgende Adresse senden:

Mitteilungen an eine US-Botschaft, ein Konsulat oder ein anderes Büro der Einwanderungsbehörde sind in diesem Falle zwecklos. Nur unter obiger Adresse erfolgt eine Bearbeitung.

Übrigens: Das USCIS sieht sich nicht in der Lage, Ihnen den Eingang oder gar die Bearbeitung und Entscheidung über den Antrag mitzuteilen. Sie sollten daher auf jeden Fall Kopien des gesamten Vorgangs aufbewahren.

Ergänzend bzw. alternativ zu dem Ausreisebeleg (siehe oben) akzeptiert USCIS insbesondere folgende Nachweise:

Wenn Sie Originale versenden, sollten Sie immer eine Kopie behalten, da Sie die eingesandten Originale nicht zurück erhalten.

Generell sollten Sie Kopien aller eingesandten Unterlagen aufbewahren und diese bei der nächsten Einreise in die USA bereit halten, falls der Grenzbeamte Fragen zu Ihrer Einreiseberechtigung stellen sollte.

Sollten Sie eine Bestätigung über den Eingang des I-94 Formulars bei der ACS Inc. Wünschen, müssen Sie mindestens 4 Monate warten. Danach können sie bei der nachstehenden Adresse nachfragen, ob Ihre Ausreise inzwischen erfolgreich nachgewiesen wurde:

Hinweis: Haben Sie bei der Ausreise Ihren I-94-Beleg ordnungsgemäß abgegeben, kommt dieses Verfahren für Sie nicht in Betracht.  Nachfragen sind nur zugelassen, wenn nicht ordnungsgemäß ausgereist wurde.

Wenn Sie mit einer kommerziellen Flug- oder Schifffahrtslinie ausgereist sind, ist es nicht nötig etwas zu unternehmen, weil Ihre Abreise aus den USA individuell festgestellt werden kann.

Weitere Informationen unter

http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/ausreise.html

  http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/faq/

Stand: April 2010

Zoll

Der Zoll spielt in den USA keine Rolle mehr, zollmäßig werden Sie erst bei der Ankunft in Europa überprüft. Sie gehen entweder durch den "grün" - markierten Ausgang (nichts zu verzollen) oder durch den zollpflichtigen. Weitere Einzelheiten unter dem Stichwort  Zoll.

Stand: 15. Januar 2005

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