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Buchungsklassen

Die Touristenklasse heißt im Fachchinesisch "Economy Class", wichtig auch beim Einchecken am richtigen "Schalter" der Fluggesellschaft. Der Economy-Preis ist der günstigste. Wer "Business Class" oder gar "First Class" fliegt muss in der Regel ab dem Doppelten des Preises für Economy hinlegen, erhält dafür allerdings auch einen wesentlich besseren Service und mehr Sitzkomfort.

In der Economy sind auf Transatlantikflügen generell alle Getränke  auch alkoholische – frei, Essen gibt es in Abhängigkeit von den "Tagesüblichkeiten" des Abflug-/Ankunftsortes. Vgl. im Einzelnen unter Mahlzeiten an Bord. Das Bordprogramm besteht aus diversen Musikprogrammen über Kopfhörer und 1 bis 2 Spielfilmen über Zentralmonitore, ggf. auch über im Sitz eingebaute Videoschirme. Business und First Class sind entsprechend üppiger.

Die inneramerikanischen Flüge sind in der Economy dagegen sehr spartanisch. Hier zeigt sich, daß das Flugzeug in den USA ein ganz normales Verskehrsmittel ist. Getränke sind nur nicht-alkoholisch frei und nicht unbegrenzt, Musik- und Spielfilm-Kopfhörer müssen regelmäßig käuflich erworben werden.

Charter- und Linienflüge

Charterflüge sind solche des Gelegenheitsverkehrs, werden also nur nach Bedarf durchgeführt und ganz oder teilweise an Reiseveranstalter vermietet. Der charternde Veranstalter trägt das Auslastungsrisiko.

Linienflüge sind öffentliche, zwischen zwei Flughäfen eingerichtete, regelmäßige Flugverbindungen mit Beförderungspflicht für Personen, bei denen die Fluggesellschaft das Auslastungsrisiko trägt.

Die Unterschiede zwischen Linien- und Charterflügen in die USA sind für den Touristen wohl kaum buchungsentscheidend, da sich die Unterschiede mehr und mehr verwischen. Auch auf Charterflügen werden Einzelsitze verkauft und Linienfluggesellschaften überlassen blockweise Sitze in den Maschinen an Reiseveranstalter.

Den Schwerpunkt der USA-Flüge bilden Linienflüge. Es gibt aber auch einige Charterflüge, z.B. von LTU, Condor, Martinair.

Stop(p)over

Ein Stopover ist eine freiwillige Unterbrechung eines Fluges mit mindestens einer Übernachtung am Unterbrechungsort. Viele Fluggesellschaften bieten bei Fernflügen die Möglichkeit einen oder mehrere Stopovers einzulegen – z.T. kostenlos, z.T. aber auch gegen Aufpreis.

Stopovers können in der Regel nur dort eingelegt werden , wo der Flug von vorneherein wegen Umsteigens unterbrochen wird. Dies sind praktisch immer die zentralen Knotenpunkte (= Drehkreuze, Hubs) einer Fluggesellschaft. Ein Abstecher und Stop an einem nicht auf der Reiseroute liegenden Flughafen ist nicht möglich.

Manche nordamerikanischen Fluggesellschaften erlauben nur einen Stopp am Gateway-Flughafen. Das ist der erste amerikanische Flughafen, auf dem gelandet wird. Weitere Stops an Umsteigepunkten (sog. Enroute-Stopovers) sind oft nicht möglich oder nur gegen Aufpreis buchbar.

Übrigens: flugplanbedingte Zwischenübernachtungen zahlt die Fluggesellschaft in aller Regel nicht.

Eine Übersicht der wichtigsten Knotenpunkte der Fluggesellschaften finden Sie hier:

Knotenpunkte der Fluggesellschaften

Air France

Paris

Air New Zealand

Los Angeles und Honolulu (von Frankfurt aus)

American Airlines

Chicago, Dallas, Miami

America West Airlines
Fluggesellschaft innerhalb der USA

Las Vegas, Phoenix, Columbus

British Airways

London

Canadian

London

Continental Airlines

New York, Houston

Delta AirLines

Atlanta, New York, Dallas, Orlando, Cincinnati, Salt Lake City, Portland

KLM

Amsterdam

Lufthansa

via Frankfurt zu verschiedenen USA-Zielen

Martinair

fliegt ab Amsterdam, Zubringerbus ab Nordrhein-Westfalen

Northwest Airlines

Detroit, Minneapolis

sabena

Brüssel

Singapore Airlines

New York City (Endpunkt von Frankfurt aus)

swissair

Zürich

United Airlines

Chicago, Washington

US Airways

Philadelpia, Pittsburgh

Gabelflug

Beim Gabelflug (Open Jaw) sind der Ankunfts- und der Abflugort im Zielgebiet oder im Ausgangsland unterschiedlich, also z.B. bei Ankunft in Los Angeles und Rückflug ab San Francisco.

Erforderlich sind nicht zwei Oneway-Tickets, sondern die meisten Fluggesellschaften bieten die Möglichkeit, die beiden Hin- und Rückflugtarife zu kombinieren. Meistens gilt die Regel, dass jeweils der halbe Hin- und Rückflugpreis addiert wird, gerechnet jeweils vom Hinflugort (also 1/2 x Frankfurt-Los Angeles + 1/2 x Frankfurt-San Francisco). Manchmal gilt auch die Regel, dass der höhere der beiden Preise genommen werden muss.

Für Hin- und Rückflug muss grundsätzlich die gleiche Fluggesellschaft gewählt werden. Ein Gabelflug ist also nur möglich, wenn beide Ziele im Streckennetz der Fluggesellschaft sind. Dieses Erfordernis ist moderater zu handhaben, weil sich die Fluggesellschaften mehr und mehr zu sog. "Allianzen" mit gemeinsamen Streckennetz zusammenschließen.

Umbuchungen

sind bei Linienflügen der meisten Fluggesellschaften in der Business und First Class ohne weitere Kosten, in der Economy Class dagegen meist nur eingeschränkt und mit einer Umbuchungsgebühr möglich. Namensänderungen auf den Ticket sind meist nicht erlaubt, allenfalls Korrekturen von Tippfehlern. Falls ein Name komplett geändert werden soll, kann dies meistens nur durch Stornierung und Neubuchung geschehen, vorausgesetzt es gibt noch freie Plätze.

Ein nicht benutztes, auf einen anderen Namen lautendes Ticket sollte man also nicht kaufen. Wer damit erwischt wird, muß damit rechnen, nicht befördert zu werden.

Bei Charterflügen kann man meist eine Ersatzperson stellen. Dafür erheben die Charterfluggesellschaften lediglich eine Umbuchungsgebühr.

Stornierungen und Umbuchungen von Flügen wegen des Irak-Krieges
In Anbetracht des Irak-Krieges haben die meisten Fluggesellschaften ihre Regelungen zur Stornierung bzw. Umbuchung von gebuchten Transatlantik-Flügen kundenfreundlich verändert. In der Regel werden bei entsprechenden Kundenwünschen keine Gebühren erhoben.

Beispielhaft sei hier die Pressemitteilung der Lufthansa vom 18. März 2003 zitiert:

„Ab sofort gelten für Lufthansa-Gäste erweiterte, kulante Flugscheinregelungen. Diese ermöglichen den Inhabern von Tickets mit einschränkenden Konditionen, diese auch umzubuchen oder zu stornieren. Die Sonderregelung gilt für von Lufthansa durchgeführte Flüge von und nach USA und Kanada, von und nach dem Nahen und Mittleren Osten sowie von und nach Israel und in die Türkei und ist zunächst auf zwei Monate befristet.
Wünscht der Kunde eine Umbuchung oder Änderung seiner Reise, entfällt bei noch nicht angetretenen Reisen die Umbuchungsgebühr oder die Gebühr zur Neuausstellung eines Flugscheins. Im Falle einer Neuausstellung wird der Gesamtpreis des ursprünglichen Tickets mit dem des neuen verrechnet. Ist das neue Ticket teurer, zahlt der Kunde nur die Differenz; bei einem günstigeren Ticket erhält er eine Gutschrift, die er beim Kauf eines neuen Flugscheins zur Verrechnung einlösen kann.
Bei bereits angetretenen Reisen kann das Ticket einmalig gebührenfrei umgebucht werden. Die Umbuchung kann bis 24 Stunden vor dem ursprünglich geplantem Abflug erfolgen.
Im Falle der Stornierung der gesamten Reise eines normalerweise nicht stornierbaren Tickets erhält der Kunde eine Gutschrift, die er beim Kauf eines neuen Lufthansa-Flugscheins einlösen kann. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Weitere Informationen zu den Tarifen und den Konditionen sind in allen Reisebüros mit Lufthansa-Agentur, im Internet unter www.lufthansa.com, beim Lufthansa Call Center unter 01 803 803 803 sowie an den Lufthansa Ticketschaltern an den Flughäfen erhältlich.“

Die Regelungen für die Fluggesellschaften United Airlines, Continental Airlines, American Airlines, Delta Airlines, Northwest Airlines, US Airways, Alaska Airlines, Air Canada und Alitalia finden Sie auf der Internetseite „Airline Policies in the Event of War“

http://airtravel.about.com/library/weekly/aa031203a.htm

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