Nach Ankunft

Nach Ankunft

Von den Flughäfen in die Städte, Hotels usw./Ground Transportation

Je nach Flughafen bestder U-Bahn, von Bussen, Shuttle-Bussen usw. kostengünstiger als mit einem Taxi sein nahegelegenes Ziel (z.B. das Hotel der ersten Übernachtung) zu erreichen.

Eine

Übersicht der wichtigsten im Internet verfügbaren Informationen zu den Ground-Transportation-Möglichkeiten der Flughäfen enthält die Website To and From the Airport

  http://toandfromtheairport.com/

Weitere Websites hierzu:

Rückbestätigung des Fluges

Ein ‘OK’ auf dem Flugticket bedeutet nicht, dass der Platz in der Maschine gesichert ist. Der Rückflug muss auf jeden Fall bei der Fluggesellschaft rückbestätigt (reconfirmation) werden, denn sonst kann die Gesellschaft die Reservierung streichen . Dies gilt auch für einen Weiterflug nach einem mehrtägigen Stoppover. Die Rückbestätigung muss spätestens 72 Stunden vor Abflug direkt bei der Fluggesellschaft über deren Reservierungstelefon, bei einem Büro der Gesellschaft oder direkt nach der Ankunft im Flughafen erfolgen.

Häufig wird dann gefragt, wo man erreichbar ist, um Flugveränderungen mitteilen zu können. Man sollte also den Namen des Hotels, dessen Telefonnummer und möglichst auch die Zimmernummer parat haben, in dem die letzte Nacht vor dem Abflug verbracht wird. Wer mit Handy reist, gibt dessen Telefonnummer an. Pauschalreisenden wird diese Arbeit in der Regel von der örtlichen Reiseagentur abgenommen.

Bei telefonischer Rückbestätigung muss man sich durch automatische Ansagen durcharbeiten, um den oder die operator für die "reconfirmation" überhaupt zu erreichen. Dabei ist je nach Automatenansage die entsprechende Ziffer für die gewünschte Verbindung auf dem Telefon zu drücken; in der Regel werden folgende Alternativen automatisch abgefragt:

flight schedule (Flugplan)               -

reservation (Reservierung und reconfirmation)

domestic flight   -

international flights

first class             –

business class         -

economy class

Hier einige Telefonnummern:

800-474-7424

Aer Lingus

800-882-7822

Air Aruba

888-247-2262

Air Canada

800-523-5585

Air Jamaica

800-247-8726

AirTran

800-235-9292

America West

800-433-7300

American Airlines

800-247-9297

British Airways

800-525-0280

Continental Airlines

800-221-1212

Delta Air Lines (Domestic)

800-241-4141

Delta Air Lines (International)

800-432-1359

Frontier Airlines

800-404-4262

Ghana Airways

800-223-5500

Icelandair

800-525-3663

Japan Airlines

800-374-7747

KLM

800-545-1300

LB, Ltd.

800-645-3880

Lufthansa

888-638-7653

MetroJet

800-531-7921

Mexicana

800-225-2525

Northwest Airlines

800-939-9551

ProAir

800-742-3333

Singapore Airlines

800-435-9792

Southwest Airlines

800-221-2000

TransWorldAirlines (TWA)

800-241-6522

United Airlines (Domestic)

800-538-2929

United Airlines (International)

800-428-4322

USAirways

Eine nahezu vollständige Liste der Buchungs-/Reservierungstelefonnummern der Fluggesellschaften in den USA finden Sie unter dem Stichwort

Fluggesellschaften

Verlust des Flugtickets

Der Flugschein ist im deutschen Recht kein Inhaberpapier, sondern ein Beweispapier, das Inhalt und Abschluss des Beförderungsvertrages beweist. Der Luftfrachtführer muss einem Reisenden, der den Flugschein verloren hat, ein Ersatzdokument ausstellen und kann dafür lediglich ein angemessenes Bearbeitungsentgelt verlangen.

Sie müssen sich also zweifelsfrei ausweisen und eine Erklärung unterschreiben, in der Sie bestätigen, das Ticket wirklich verloren zu haben Die Bearbeitungsgebühr für das Ersatzticket liegt bei ca. 50 Euro, doch die nimmt man dann sicher gern in Kauf. Falls Schwierigkeiten auftreten, sollten Sie Ihr zuständiges Reisebüro einschalten und daher deren Telefonnummer mitgenommen haben.

Nach einer Entscheidung des Amtsgerichtes Düsseldorf aus dem Jahre 2000 ist ein Bearbeitungspreis von 120 DM (= 62 Euro) für ein verlorenes Ticket allerdings zu hoch . Grundsätzlich haben Airlines zwar Anspruch auf die Erstattung der Kosten, aber nur auf den tatsächlich angefallenen Betrag. Den schätzte das Düsseldorfer Gericht in Anbetracht des relativ geringen Arbeitsaufwands auf maximal 50 DM (Az. 25 C 14114/99).

Wird der Ersatzflugschein nur für einen anderen als den gebuchten Flug ausgestellt, hat der Reisende Anspruch auf Schadenersatz wegen verspäteter Beförderung.

    Rechtsprechungshinweise hierzu in Neue Juristische Wochenschrift – NJW 2002, Heft 48, S. 3510

Amerikanische Fluggesellschaften sehen in ihren Flugbedingungen häufig vor, dass der Kunde zunächst ein Ersatz-Ticket zu kaufen hat und danach einen Antrag auf Rückerstattung stellen muss (wiederum gegen Bearbeitungsgebühr) !

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