V – Z

Tipps von V – Z

Versicherungen

Bitte hier klicken:

Voucher

Für jeden Reisenden, der eine Reiseleistung vorausbezahlt hat, ist dieses Wort bzw. dieses Stückchen Papier ein Schlüsselwort. Einerlei, ob es sich um den gemieteten Leihwagen, die vorausbezahlte Hotel-/Motelunterkunft, den Shuttle-Bus-Transfer, eine Mahlzeit oder etwas anderes handelt, legt man vor Ort den voucher (Gutschein) nicht vor, ist jeder Leistungsanspruch dahin und man muß erneut zahlen.

Vor der Abreise

sind daher die Reisunterlagen hinsichtlich der Vollständigkeit und Richtigkeit der voucher (richtige Wagenklasse, richtiges Hotel und so fort) unbedingt zu prüfen . Das beste Versprechen des Reisebüros bei Buchung ist nichts wert, wenn es nicht jetzt mit einem voucher unterlegt wird.

Aus diesen Gründen sind voucher während der Reise auch so sicher wie Bargeld und Reiseschecks zu verwahren.

 Wetter

Das Wetter ist das meistdiskutierte Thema aller Reisen und natürlich auch für die USA bedeutsam, insbesondere wenn man Landschaftsbesichtigungen plant.

Die Wettervorhersage vor Ort erfährt man aus Tageszeitungen und örtlichen Radiosendern. Eine gute Informationsquelle ist auch der Weather Channel , den man mit den meisten Hotel-Fernsehern empfangen kann. Hier wird in regelmäßigen Abständen das nationale und regionale Wetter dargestellt, stetig unterbrochen durch Werbeeinblendungen. Die Qualität der Vorhersagen ist allerdings nach unseren Erfahrungen nicht besser als die der heimischen.

Für die Vorbereitung von zu Hause aus (welche Kleidung packt man ein usw.) und wenn man einen Internetanschluß unterwegs hat, empfehlen sich die folgenden Internetadressen:

                          CNN Weather

                     Rain or Sunshine

                     Weather Channel

                     Wetter weltweit

                     Wunderground Wetter weltweit

Der NBC Weatherchannel zeigt im Internet aktuelle Wetterinformationen für die USA, auch als Live-Stream bei schnellem Internetzugang abrufbar:

Grundsätzliches zu Klima und Wetterbedingungen steht unter Reisezeiten.

Das aktuelle Wetter an Ihrem Reiseort erfahren Sie hier:

– ein Service von Wetteronline –

Das Wetter in:

 

 

 

Erdbeben

Aktuelle Erdbebeninformationen erhält man auf der Internetseite der U.S. Geological Survey Pasadena Office Earthquake Information.

Eine Weltkarte des Erdbebenrisikos veröffentlichen die Experten des GeoForschungsZentrum des Helmholtz-Zentrum Potsdam im Internet

http://geofon.gfz-potsdam.de/geofon//seismon/globmon.html

Die Experten geben auch detaillierte Verhaltensvorschläge für den Fall eines Erdbebens. Ein Muss ist das Erkunden eines geeigneten Zufluchtsortes, etwa unter einem stabilen Tisch oder Bett oder einem verstärkten Türrahmen. Wichtig ist der nächst gelegene sichere Ort im Freien – weit genug entfernt von Gebäuden, Bäumen und Stromleitungen. Während eines Erdbebens sollte man das Gebäude erst verlassen, wenn die Erschütterungen aufgehört haben. Auf keinen Fall sollte man aus dem Fenster springen. Befindet man sich beim Beginn des Bebens im Erdgeschoss und in der Nähe einer Außentür kann ausnahmsweise die sofortige Flucht nach draußen zu einem geeigneten Zufluchtsort sinnvoll sein.

Bei Erdbeben an einer flachen Küste sollte man schnellstmöglich landeinwärts rennen auf möglichst hohes Niveau: ein Tsunami ist wahrscheinlich mit Wellen, die bis zu 30 Meter hoch sein können.

Einzelheiten finden sich in Faltblättern des Geoforschungszentrum Potsdam, wie dem Merkblatt Erdbeben – Was mache ich, wenn in Starkbebengebieten die Erde bebt ?

unter der Internetadresse

http://www.gfz-potsdam.de/portal/-?$part=binary-content&id=2277835&st atus=300

oder

direkt hier als pdf-Dokument

Erdbeben-Merkblatt

Stand: November 2008

Zeit

Die Größe des amerikanischen Kontinents kommt in seinen vier Zeitzonen zum Ausdruck.

Im Osten, von der Küste ins Binnenland bis zu den Great Lakes und Apalachian Mountains gilt die Ostküstenzeit (Eastern Standard Time, EST), die sechs Stunden hinter der Mitteleuropäischen Zeit (MEZ) liegt.

Von Chicago erstreckt sich die Central Standard Time Zone  (CST) nach Westen bis Texas und zu den Great Plains. Der Unterschied zur MEZ beträgt minus sieben Stunden.

Acht Stunden hinter der MEZ umfasst die Mountain Standard Time Zone (MST) die Rocky Mountains und die südwestlichen Bundesstaaten.

An der Westküste gilt die Pacific Standard Time (PST), 9 Stunden hinter der MEZ.

EST

Eastern Standard Time

MEZ – 6 Std.

CST

Central Standard Time

MEZ – 7 Std.

MST

Mountain Standard Time

MEZ – 8 Std.

PST

Pacific Standard Time

MEZ – 9 Std.

Alaska liegt 10 Stunden hinter der MEZ, Hawaii 11 Stunden.

Zur grafischen Übersicht der Zeitzonen und zu Beispielen dazu.

In fast allen Bundesstaaten der USA gilt auch die Sommerzeit (Daylight Saving Time – DST). Auf Grund des Energy Policy Act aus dem Jahr 2005 gilt in den USA ab 2007 eine veränderte Regelung zur Umstellung. Gegenüber der bis 2006 gültigen Bestimmung beginnt die Sommerzeit 3 Wochen früher, nämlich am

    zweiten Sonntag im März (in 2007 = 11.03.07)

und endet eine Wocher später, nämlich am

    ersten Sonntag im November (in 2007 = 04.11.07).

Diese Regelung gilt in den USA (mit Ausnahmen, vgl. nachstehend unter Besonderheiten) und in ganz Kanada ab 2007 (sie gilt nicht in Mexiko !).

Demgegenüber finden in der Europäischen Union die „Zeitenwechsel“ am letzten Sonntag im März und am letzten Sonntag im Oktober statt.

In dieser Zeit werden die Uhren also um eine Stunde  vor gestellt, um am letzten Sonntag im Oktober wieder eine Stunde zurück gestellt zu werden. Die Gedächtnisregel für das Umstellen der Uhr lautet:

      “Spring (Frühling) forward, fall (Herbst) back”.

Im offziellen Sprachgebrauch kommt der Wechsel zur Sommerzeit auch in den Bezeichnungen der Zeiten zum Ausdruck:

aus

wird

Eastern Standard Time – EST

Eastern Daylight Time – EDT

Central Standard Time – CST

Central Daylight Time – CDT

Mountain Standard Time – MST

Mountain Daylight Time – MDT

Pacific Standard Time – PST

Pacific Daylight Time – PDT

Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Internetseite „Daylight Saving Time“:

http://geography.about.com/cs/daylightsavings/a/dst.htm
http://www.energy.ca.gov/daylightsaving.html

Besonderheiten zur Sommerzeit gelten in folgenden Bundesstaaten:

Arizona

In Arizona gilt die Mountain Standard Time, eine Umstellung auf Sommerzeit gibt es nicht ! Ausnahme: Im Indianerreservat der Navajo gilt die Sommerzeit (daylight saving time – DST). Und um es noch etwas einfacher zu machen: im Indinanerreservat der Hopi, das inmitten des Reservats der Navajo liegt, gilt wiederum Mountain Standard Time – ohne Umstellung auf Sommerzeit (DST).

Indiana

In 76 Counties des Bundesstaates Indiana – einschließlich der Bundeshauptstadt Indianapolis – gilt die Eastern Standard Time – ohne Umstellung auf Sommerzeit.
In 11 Counties – 6 in der Nähe von Chicago, IL, und 5 in der Nähe von Evansville, IN, gilt die Central Standard Time mit Umstellung auf die Sommerzeit – Central Daylight Time .
In 5 weiteren Counties – 2 in der Nähe von Cincinnati, OH, und 3 in der Nähe von Louisville, KY, – gilt die Eastern Standard Time mit Umstellung auf die Sommerzeit – Eastern Daylight Time.
Detaillierte Informationen zur komplizierten Regelung des Bundesstaates bietet die Internetseite
http://www.mccsc.edu/time.html

Hawaii

keine Umstellung auf Sommerzeit

Puerto Rico

keine Umstellung auf Sommerzeit

U.S. Virgin Islands

keine Umstellung auf Sommerzeit

American Samoa

keine Umstellung auf Sommerzeit

Die Idee, über eine stärkere Nutzung der Tageshelligkeit Energie zu sparen, klingt bereits bei Benjamin Franklich in einem Essay des Jahres 1784 an, aber erst der Brite William Willett verfolgte 1907 den Gedanken ernsthaft. Die tatsächliche Zeitumstellung nahmen die USA und zahlreiche europäische Staaten erstmals im Ersten Weltkrieg vor.

Stand: März 2007

Die Uhrzeit wird anders angegeben als in Europa. Die Stunden zwischen 0.00 und 12.00 Uhr tragen den Zusatz a.m. (ante meridiem, vormittags), diejenigen zwischen 12.00 und 24.00 Uhr den Zusatz p.m. (post meridiem, nachmittags). Also bezeichnet 8 a.m. 08.00 Uhr morgens und 8 p.m. 20.00 Uhr abends.

12 p.m. ist allerdings 12.00 Uhr mittags (noon), Mitternacht (0.00 Uhr) heißt midnight.

Weitere detailreiche Infos zu diesem Thema findet man unter    http://www.weltzeituhr.com

Die Internetseiten von Worldtime  stellen die Weltzeit mit Sonnenauf- und –untergangsdaten für fast alle Länder der Erde dar.

Weitere Link-Hinweise zu Internetseiten mit Zeitzonen-Vergleichen und –Informationen:

The Official U.S. Time

http://www.time.gov/

The Time Zone Converter

http://www.timezoneconverter.com/

Zeitangabenvergleiche bietet auch die Internetseite „Time Zone Conversion

http://www.onlineconversion.com/timezone.htm

Aktuelle Ortszeiten weltweit benennt der Worldtimeserver

http://www.worldtimeserver.com/

Zeitungen

Bitte hier klicken:

Zoll

Zollfreie Einfuhr in die USA

Zollfrei sind alle Gegenstände des persönlichen Bedarfs (Kleidung, Kamera, Radio usw.).

Insbesondere dürfen zollfrei eingeführt werden:

  • 200 Zigaretten, 2 kg Tabak oder 50 Zigarren,
  • 1 l alkoholische Getränke (bei Personen über 21 Jahren),
  • Geschenke im Wert von bis zu $ 100.

Über Mitnahme von Waren und Geschenken in die USA sollte man sich im Zweifelsfalle bei den Industrie- & Handelskammern in Deutschland erkundigen.

Einfuhrverbote in die USA

Obst, Gemüse, Pflanzen, Fleisch und Wurst dürfen nicht eingeführt werden. Dabei ist es grundsätzlich einerlei, ob die Waren frisch, getrocknet, in Dosen eingemacht oder nur Teil einer Zubereitung sind.  Alle tierischen und pflanzlichen Produkte sind grundsätzlich vom Einfuhrverbot betroffen.  Das Einfuhrverbot wird an den Grenzen sehr streng gehandhabt (Schnüffelhunde !. Sollten Sie eine Hundephobie haben, keine Angst: “Our dogs don´t bite ”!). Reiseproviant sollte man daher vor Ankunft in den USA verzehren oder im Flugzeug lassen.

Einzelheiten kann man auf den Internetseiten der U.S. Customs and Border Protection

http://www.cbp.gov/xp/cgov/travel/id_visa/arriving_travelers.xml
http://cbp.gov/linkhandler/cgov/border_security/port_activities/agro_ins pection/notice_travelers.ctt/notice_travelers.pdf

und des

Animal and Plant Health Inspection Service des United States Department of Agriculture nachlesen:

http://www.aphis.usda.gov/oa/travel.html
http://www.aphis.usda.gov/animal_health/index.shtml
http://www.aphis.usda.gov/plant_health/

Stand: Oktober 2008

Klar ist, dass natürlich auch Schusswaffen, Munition, Springmesser, Drogen- und Betäubungsmittel, pornografische Erzeugnisse, gefährliche oder giftige Waren und Explosivmittel (z.B. Feuerwerkskörper) grundsätzlich nicht eingeführt werden dürfen.

Alkohol darf nur von Personen ab 21 Jahren eingeführt werden. Bis zu einem Liter Alkohol – Bier, Wein, Schnaps – ist die Einfuhr zoll- und steuerfrei. Mengen über einem Liter müssen angegeben werden; es gelten etwa folgende Steuersätze:

Bier

16 Cents pro Liter

Wein

36 Cents pro Liter

Scotch mit 80 Vol.-%

2.89 Dollar pro Liter

Maßgebend sind die Bestimmungen des Bundesstaates in den man einreist. Erlaubt dieser weniger Alkoholmengen, sie ist diese restriktivere Bestimmung maßgebend.

Bei Flugreisen sind auch die Bestimmungen der Fluggesellschaft und – zumindest bei Flügen innerhalb der USA – der amerikanischen Flugsicherheit zu beachten; siehe hierzu unter dem Stichwort Alkohol an Bord.

Bier

16 Cents pro Liter

Wein

36 Cents pro Liter

Scotch mit 80 Vol.-%

2.89 Dollar pro Liter

Alkohol ist in den USA ein Thema, dass besonders stark reglementiert ist. So ist das Versenden von Alkohol per Post ausdrücklich verboten.

Weitere Hinweise finden Sie unter den Stichworten

Alkohol

Alkohol am Steuer

Die Einfuhr von Fahrzeugen für den persönlichen Gebrauch ist für einen Zeitraum von einem Jahr zulässig. Auto, Wohnwagen, Motorrad, Boot, Flugzeug oder ein änliches Transportmittel können daher grundsätzlich mit genommen werden. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zusammen mit ihren Ankunft eingeführt wird. Die Fahrzeuge müssen den amerikanischen Bestimmungen entsprechen, insbesondere sind Umweltschutzaspekte wie Abgasnormen usw. einzuhalten.

Zur Jagd oder zur Ausübung eines Sports dürfen Handfeuerwaffen und Munition eingeführt werden. Die Waffen und die nicht verbrauchte Munition müssen auch wieder ausgeführt werden. Im Übrigen bedarf man eine Einfuhrgenehmigung. Voll- und halbautomatische Waffen (wie Sturmgewehre) sind verboten. Weitere Einzelheiten sind der Internetseite des Bureau of Alcohol, Tobacco and Firearms zu entnehmen:

http://www.atf.gov/

Rechtliche Bestimmungen in den USA

Die detaillierten Bestimmungen des United States Department of Agriculture Animal and Plant Health Inspection Service kann auf den Seiten von Reiseträume nachgelesen werden.

Sehr detailliert informiert der amerikanische Zoll auf seinen Internet-Seiten US-Customs.

Anmeldepflichtige Zahlungsmittel

Wer Zahlungsmittel im Gegenwert von mehr als 10.000 US-Dollar ein- oder ausführt, hat dies anzugeben und muss dazu das Zollformular 4790 bei der amerikanischen Zollbehörde ausfüllen. Die Nichtbeachtung der Bestimmungen kann zu zivil- und strafrechtlichen Strafen bis hin zur Beschlagnahme führen. Zahlungsmittel sind amerikanische und ausländische Münzen und Noten, Travellerschecks, Geldanweisungen sowie begebbare oder übertragbare Namens- und Inhaberwertpapiere.

Einfuhrverbote im Heimatland

Eingeführt werden darf nur, was auch im Heimatland frei verkäuflich ist. Damit ist die Einfuhr von gefährlichen  Medikamenten und Betäubungsmitteln ebenso verboten wie pornografische Erzeugnisse.

Benötigen Sie Medikamente , die abhängig machende Stoffe oder Betäubungsmittel enthalten (z.B. Hustenmedizin, harntreibende Mittel, Herz-, Beruhigungs-, Aufputschmittel, Antidepressiva usw.) sollten Sie

    - den Beipackzettel des Mittels mit sich führen,

    - nur eine übliche Reisemenge dabei haben und – besonders wichtig –

    - ein Rezept oder eine schriftliche Erklärung des Hausarztes in englischer Sprache besitzen, woraus hervorgeht, dass sie das Medikament auf ärztliche Anweisung einnehmen und für ihr physisches Wohlergehen während der Reise benötigen.

Detailliertere Informationen sind den Internetseiten des U.S. Customs Service

http://www.customs.gov/travel/med.htm

und der FDA zu entnehmen:

http://www.fda.gov/ora/compliance_ref/rpm_new2/ch9pers.html

Weitere Hinweise zum Thema Gesundheit finden Sie durch einen Klick auf dieses Wort.

Einreiseformulare

Weitere Hinweise zu den Zollerklärungen bei der Einreise finden Sie unter dem Stichwort Einreiseformulare

Zoll in Deutschland

Bei Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland sind zollfrei:

  • 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250g Rauchtabak (für Personen ab 17 Jahren),
  • 1 l Spirituosen über 22 % oder 2 l Wein – ab 1. Dezember 2008 4 l nicht schäumender Wein – und 16 l Bier (für Personen ab 17 Jahren),
  • 50g Parfüm oder 0,25 Liter Eau de Toilette,
  • 500 g Kaffee oder 200g Kaffee-Auszüge, -Essenzen oder Konzentrate (für Person ab 15 Jahren),
  • Arzneimittel in reiseüblichen Mengen für den persönlichen Gebrauch.
  • sonstige Waren im Gegenwert von insgesamt 175 Euro (ab 1. Dezember 2008 430 Euro für See- und Flugreisende bzw. 300 Euro für Personen, die mit anderen Verkehrsmitteln wie Pkw oder Bahn einreisen), , ausgenommen Goldlegierungen und –plattierungen und Treibstoff (soweit nicht im serienmäßig eingebauten Tank eines Fahrzeugs bzw. bis zu 10 Liter im Reservekanister).

Insbesondere die letzte Grenze sollte man bei Einkäufen in den USA beachten, denn es handelt sich um eine Freigrenze. Wird sie bei einer unteilbaren Ware (einem Kleidungsstück oder einem Schmuckstück usw.) überschritten, ist der gesamte Warenwert abgabepflichtig. Auch Waren, die aus zwingendem Anlass gekauft wurden oder in den USA bereits benutzt wurden (Kleidung, Sportgeräte usw.) sind nur im Rahmen dieser Freigrenzen abgabenfrei. Der Wert mehrerer abgabepflichtiger Einkäufe wird zusammengerechnet. Auch gilt die Freigrenze pro Person und kann nicht bei mehreren Reisenden addiert werden (ein Ehepaar, dass nur ein Kleidungsstück im Warenwert von 200 Euro in den USA gekauft hat, muss hierauf mithin Abgaben zahlen).

Die Freigrenze bestimmt sich nach dem Warenwert einschließlich ausländischer Umsatzsteuer. Es empfiehlt sich, den Kaufbeleg der Reisemitbringsel aufzubewahren; andernfalls riskiert man, dass deren Wert geschätzt wird.

Werden die Mengen- oder Wertgrenzen überschritten, fallen Einfuhrabgaben an. Die Waren müssen bei einem Zollbeamten mündlich angemeldet werden.

Die Einfuhrabgaben werden pauschaliert erhoben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • der Wert der Reisemitbringsel übersteigt nicht den Wert von 350 Euro (ab 1.12.2008: 700 Euro) je Reisenden,
  • die Waren befinden sich im persönlichen Gepäck des Reisenden und
  • sind zu dessen persönlichem Ge- oder Verbrauch oder als Geschenk bestimmt.

Der pauschalierte Abgabensatz beträgt 13,5 % des Warenwertes. Zollbegünstigungen, sog. Präferenzen, bestehen für Einfuhren aus den USA und Kanada übrigens nicht.

Die Abgabesätze für Pauschalierungen betragen ab 1. Dezember 2008:

Warenbezeichnung

Präferenzberechtigte Waren

Nichtpräferenzberechtigte Waren

Schaumwein

2,20 Euro je Liter

2,30 Euro je Liter

Likörwein, Wermutwein und anderer aromatisierter Wein

2,10 Euro je Liter

2,10 Euro je Liter

zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen sowie Branntwein, Likör und andere Spirituosen der Unterpositionen 2208 2012 bis 2208 9078 des Zolltarifs

6,60 Euro je Liter

6,80 Euro je Liter

Unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80  % vol oder mehr (in Mengen bis zu 5 Litern)

14,40 Euro je Liter

14,50 Euro je Liter

Unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol (in Mengen bis zu 5 Litern)

9,80 Euro je Liter

9,90 Euro je Liter

Zigaretten

0,18 Euro je Stück

0,19 Euro je Stück

Zigarren und Zigarillos (in Mengen bis zu 250 Stück)

27 Prozent *

42 Prozent *

Feinschnitt (in Mengen bis zu 1 kg)

70,30 Euro je kg

82,80 Euro je kg

Pfeifentabak (in Mengen bis zu 1 kg)

35,40 Euro je kg

49,30 Euro je kg

Vergaserkraftstoff

0,90 Euro je Liter

0,90 Euro je Liter

Dieselkraftstoff

0,70 Euro je Liter

0,70 Euro je Liter

Andere Waren (ausgenommen Bier)

15 Prozent

17,5 Prozent

Vgl. hierzu auch

http://www.zoll.de/a0_aktuelles/azr_best_reiseverkehr_dez_08/index.ht ml

Die ab 1. Dezember 2008 gültige Verordnung über die Einfuhrabgabenfreiheit von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden (Einreise-Freimengen-Verordnung – EF-VO) kann auf den Internetseiten des Zolls heruntergeladen werden:

http://www.zoll.de/e0_downloads/f0_dont_show/einreise_freimengen_v o.pdf

Wird die Grenze von 350 Euro (ab 1.12.2008: 700 Euro) überschritten, kann es richtig teuer werden. Es gilt der je nach Ware individuelle Zolltarifsatz , außerdem werden Einfuhrumsatzsteuer (zurzeit 19 %, bei Büchern, Lebensmitteln und anderen ermäßigt besteuerten Waren 7 %)  und ggf. Verbrauchsteuern (Mineralöl-, Tabak-, Branntwein-, Bier-, Schaumwein- und Zwischenerzeugnis-, Kaffeesteuer) erhoben. Aus dem als Schnäppchen gedachten Einkauf kann so das Gegenteil werden.

Beispielhaft seien für Deutschland folgende Zolltarifsätze genannt (keine Gewähr !):

Oberbekleidung

9,0 – 14,0 %

Jeans

13,2 %

Pelzmäntel

4,2 %

Sonnenbrillen

3,5 %

Schuhe

8,0 %

Armbanduhren

je nach Wert

Golfschläger

3,4 %

Tennisschläger

5,2 %

Fotokameras

4,0 %

Digitale Fotoapparate

Frei – 12, 5 %

Videokameras

4,9 %

Füllfederhalter

4,4 %

Laptop

Frei

PC-Zubehör

Frei

Bücher

Frei

Software (Disketten)

Frei

Software (CD)

1,0 %

DVD

3,5 %

Musik-CDs

3,5 %

Speicherkarten (SD, xD ….)

Frei

DVD-Player

13,9 %

MP3-Player

2,0 – 14,0 %

PDA

Frei

Teilweise hängt der maßgebliche Zollsatz von der Beschaffenheit der Ware ab. Bei Digitalkameras richtet sich der Zollsatz u.a. nach der Fähigkeit, auch Videos aufzunehmen, bei MP3-Playern danach, ob mit dem Gerät auch aufgenommen werden kann. Bei der Oberbekleidung bestimmen die verwendeten Materialien die Höhe des Zollsatzes.

Den jeweils maßgeblichen Zollsatz können Sie im Internet über den Taric-Code ermitteln:

http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/cgi-bin/tarchap?Lang= DE

Natürlich ist auch die Berechnung der Abgaben nicht unkompliziert. Es gilt folgendes Berechnungsschema:

Bemessungsgrundlagen

Abgabensätze

Einfuhrabgaben

Zollwert – ohne Beförderungskosten

x Zollsatz =

Zollbetrag

+ Zollbetrag

Warenmenge

x Verbrauchsteuersatz =

+ Verbrauchsteuerbetrag

+ Verbrauchsteuerbetrag

= Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer

x Einfuhrumsatzsteuersatz =

+ Einfuhrumsatzsteuerbetrag

= zu zahlende Einfuhrabgaben

Die festgesetzten Einfuhrabgaben müssen an Ort und Stelle entrichtet werden. Ist eine direkte Zahlung nicht möglich, wird die Zahlungsfrist auf 10 Tage festgelegt und die Waren werden als „Pfand“ einbehalten und erst nach Zahlung wieder freigegeben.

Das Vorgesagte gilt übrigens nur, wenn man die Waren selbst mitführt und sie zum persönlichen Ge- und Verbrauch oder als Geschenk bestimmt sind.

Wer größere Anschaffungen vorhat, sollte sich im Zweifel  vorher beim für ihn zuständigen Hauptzollamt informieren, das deutsche Zoll- und Steuerrecht ist halt nicht das einfachste.

Aktuelle Informationen zu Zoll und Reisen gibt es auf der Internetseite des Zolls:

http://www.zoll-d.de

Wer detaillierte Fragen hat, wendet sich an das

Zoll-Infocenter
Postfach 50 01 51
60391 Frankfurt am Main
Tel. 069/46 99 76 – 00, Fax 069/46 99 76 – 99
e-mail: info@zoll-infocenter.de

Diese Regelungen gelten entsprechend auch, wenn man Waren im Versand – etwa durch Bestellungen über das Internet – bezieht. Einzelheiten dazu unter dem Stichwort Einkaufen.

Entsprechende Hinweise zum Themenbereich Zoll und Reise gibt es auch für

Österreich

http://www.bmf.gv.at/zoll/informationenfrreisende/einreiseausnichteusta aten/wichtigeeinfuhrverb_1402/_start.htm?q=reise

und die

Schweiz

http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/informationen/00353/index.html ?lang=de

Stand: November 2008

Ein Link ist nicht mehr aktuell ? Versuchen Sie eine Eingabe des Links in der WayBackMachine von www.archive.org mit Suchresultat für den Zeitraum des bei uns angegebenen Standes !

Diese Seite ist Teil der Homepage www.usatipps.de

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.