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Für jeden Reisenden, der eine Reiseleistung vorausbezahlt hat, ist dieses Wort bzw. dieses Stückchen Papier ein Schlüsselwort. Einerlei, ob es sich um den gemieteten Leihwagen, die vorausbezahlte Hotel-/Motelunterkunft, den Shuttle-Bus-Transfer, eine Mahlzeit oder etwas anderes handelt, legt man vor Ort den voucher (Gutschein) nicht vor, ist jeder Leistungsanspruch dahin und man muß erneut zahlen.
Vor der Abreise
Aus diesen Gründen sind voucher während der Reise auch so sicher wie Bargeld und Reiseschecks zu verwahren.
Das Wetter ist das meistdiskutierte Thema aller Reisen und natürlich auch für die USA bedeutsam, insbesondere wenn man Landschaftsbesichtigungen plant.
Die Wettervorhersage vor Ort erfährt man aus Tageszeitungen und örtlichen Radiosendern. Eine gute Informationsquelle ist auch der Weather Channel , den man mit den meisten Hotel-Fernsehern empfangen kann. Hier wird in regelmäßigen Abständen das nationale und regionale Wetter dargestellt, stetig unterbrochen durch Werbeeinblendungen. Die Qualität der Vorhersagen ist allerdings nach unseren Erfahrungen nicht besser als die der heimischen.
Für die Vorbereitung von zu Hause aus (welche Kleidung packt man ein usw.) und wenn man einen Internetanschluß unterwegs hat, empfehlen sich die folgenden Internetadressen:
Der NBC Weatherchannel zeigt im Internet aktuelle Wetterinformationen für die USA, auch als Live-Stream bei schnellem Internetzugang abrufbar:
Grundsätzliches zu Klima und Wetterbedingungen steht unter Reisezeiten.
Das aktuelle Wetter an Ihrem Reiseort erfahren Sie hier: – ein Service von Wetteronline –
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Aktuelle Erdbebeninformationen erhält man auf der Internetseite der U.S. Geological Survey Pasadena Office Earthquake Information.
Eine Weltkarte des Erdbebenrisikos veröffentlichen die Experten des GeoForschungsZentrum des Helmholtz-Zentrum Potsdam im Internethttp://geofon.gfz-potsdam.de/geofon//seismon/globmon.html
Die Experten geben auch detaillierte Verhaltensvorschläge für den Fall eines Erdbebens. Ein Muss ist das Erkunden eines geeigneten Zufluchtsortes, etwa unter einem stabilen Tisch oder Bett oder einem verstärkten Türrahmen. Wichtig ist der nächst gelegene sichere Ort im Freien – weit genug entfernt von Gebäuden, Bäumen und Stromleitungen. Während eines Erdbebens sollte man das Gebäude erst verlassen, wenn die Erschütterungen aufgehört haben. Auf keinen Fall sollte man aus dem Fenster springen. Befindet man sich beim Beginn des Bebens im Erdgeschoss und in der Nähe einer Außentür kann ausnahmsweise die sofortige Flucht nach draußen zu einem geeigneten Zufluchtsort sinnvoll sein.
Bei Erdbeben an einer flachen Küste sollte man schnellstmöglich landeinwärts rennen auf möglichst hohes Niveau: ein Tsunami ist wahrscheinlich mit Wellen, die bis zu 30 Meter hoch sein können.
Einzelheiten finden sich in Faltblättern des Geoforschungszentrum Potsdam, wie dem Merkblatt Erdbeben – Was mache ich, wenn in Starkbebengebieten die Erde bebt ?
unter der Internetadresse
http://www.gfz-potsdam.de/portal/-?$part=binary-content&id=2277835&st atus=300
oder
direkt hier als pdf-Dokument
Stand: November 2008
Die Größe des amerikanischen Kontinents kommt in seinen vier Zeitzonen zum Ausdruck.
Im Osten, von der Küste ins Binnenland bis zu den Great Lakes und Apalachian Mountains gilt die Ostküstenzeit (Eastern Standard Time, EST), die sechs Stunden hinter der Mitteleuropäischen Zeit (MEZ) liegt.
Von Chicago erstreckt sich die Central Standard Time Zone (CST) nach Westen bis Texas und zu den Great Plains. Der Unterschied zur MEZ beträgt minus sieben Stunden.
Acht Stunden hinter der MEZ umfasst die Mountain Standard Time Zone (MST) die Rocky Mountains und die südwestlichen Bundesstaaten.
An der Westküste gilt die Pacific Standard Time (PST), 9 Stunden hinter der MEZ.
EST |
Eastern Standard Time |
MEZ – 6 Std. |
CST |
Central Standard Time |
MEZ – 7 Std. |
MST |
Mountain Standard Time |
MEZ – 8 Std. |
PST |
Pacific Standard Time |
MEZ – 9 Std. |
Alaska liegt 10 Stunden hinter der MEZ, Hawaii 11 Stunden.
Zur grafischen Übersicht der Zeitzonen und zu Beispielen dazu.
In fast allen Bundesstaaten der USA gilt auch die Sommerzeit (Daylight Saving Time – DST). Auf Grund des Energy Policy Act aus dem Jahr 2005 gilt in den USA ab 2007 eine veränderte Regelung zur Umstellung. Gegenüber der bis 2006 gültigen Bestimmung beginnt die Sommerzeit 3 Wochen früher, nämlich am
zweiten Sonntag im März (in 2007 = 11.03.07)
und endet eine Wocher später, nämlich am
ersten Sonntag im November (in 2007 = 04.11.07).
Diese Regelung gilt in den USA (mit Ausnahmen, vgl. nachstehend unter Besonderheiten) und in ganz Kanada ab 2007 (sie gilt nicht in Mexiko !).
Demgegenüber finden in der Europäischen Union die „Zeitenwechsel“ am letzten Sonntag im März und am letzten Sonntag im Oktober statt.
In dieser Zeit werden die Uhren also um eine Stunde vor gestellt, um am letzten Sonntag im Oktober wieder eine Stunde zurück gestellt zu werden. Die Gedächtnisregel für das Umstellen der Uhr lautet:
“Spring (Frühling) forward, fall (Herbst) back”.
Im offziellen Sprachgebrauch kommt der Wechsel zur Sommerzeit auch in den Bezeichnungen der Zeiten zum Ausdruck:
aus |
wird |
Eastern Standard Time – EST |
Eastern Daylight Time – EDT |
Central Standard Time – CST |
Central Daylight Time – CDT |
Mountain Standard Time – MST |
Mountain Daylight Time – MDT |
Pacific Standard Time – PST |
Pacific Daylight Time – PDT |
Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Internetseite „Daylight Saving Time“:
http://geography.about.com/cs/daylightsavings/a/dst.htm
http://www.energy.ca.gov/daylightsaving.html
Besonderheiten zur Sommerzeit gelten in folgenden Bundesstaaten:
Arizona |
In Arizona gilt die Mountain Standard Time, eine Umstellung auf Sommerzeit gibt es nicht ! Ausnahme: Im Indianerreservat der Navajo gilt die Sommerzeit (daylight saving time – DST). Und um es noch etwas einfacher zu machen: im Indinanerreservat der Hopi, das inmitten des Reservats der Navajo liegt, gilt wiederum Mountain Standard Time – ohne Umstellung auf Sommerzeit (DST). |
Indiana |
In 76 Counties des Bundesstaates Indiana – einschließlich der Bundeshauptstadt Indianapolis – gilt die Eastern Standard Time
– ohne Umstellung auf Sommerzeit. |
Hawaii |
keine Umstellung auf Sommerzeit |
Puerto Rico |
keine Umstellung auf Sommerzeit |
U.S. Virgin Islands |
keine Umstellung auf Sommerzeit |
American Samoa |
keine Umstellung auf Sommerzeit |
Stand: März 2007
Die Uhrzeit wird anders angegeben als in Europa. Die Stunden zwischen 0.00 und 12.00 Uhr tragen den Zusatz a.m. (ante meridiem, vormittags), diejenigen zwischen 12.00 und 24.00 Uhr den Zusatz p.m. (post meridiem, nachmittags). Also bezeichnet 8 a.m. 08.00 Uhr morgens und 8 p.m. 20.00 Uhr abends.
12 p.m. ist allerdings 12.00 Uhr mittags (noon), Mitternacht (0.00 Uhr) heißt midnight.
Weitere detailreiche Infos zu diesem Thema findet man unter http://www.weltzeituhr.com
Die Internetseiten von Worldtime stellen die Weltzeit mit Sonnenauf- und –untergangsdaten für fast alle Länder der Erde dar.
Weitere Link-Hinweise zu Internetseiten mit Zeitzonen-Vergleichen und –Informationen:
The Official U.S. Time
The Time Zone Converter
http://www.timezoneconverter.com/
Zeitangabenvergleiche bietet auch die Internetseite „Time Zone Conversion“
http://www.onlineconversion.com/timezone.htm
Aktuelle Ortszeiten weltweit benennt der Worldtimeserver
http://www.worldtimeserver.com/
Zeitungen |
Zollfrei sind alle Gegenstände des persönlichen Bedarfs (Kleidung, Kamera, Radio usw.).
Insbesondere dürfen zollfrei eingeführt werden:
- 200 Zigaretten, 2 kg Tabak oder 50 Zigarren,
- 1 l alkoholische Getränke (bei Personen über 21 Jahren),
- Geschenke im Wert von bis zu $ 100.
Über Mitnahme von Waren und Geschenken in die USA sollte man sich im Zweifelsfalle bei den Industrie- & Handelskammern in Deutschland erkundigen.
Obst, Gemüse, Pflanzen, Fleisch und Wurst dürfen nicht eingeführt werden. Dabei ist es grundsätzlich einerlei, ob die Waren frisch, getrocknet, in Dosen eingemacht oder nur Teil einer Zubereitung sind. Alle tierischen und pflanzlichen Produkte sind grundsätzlich vom Einfuhrverbot betroffen. Das Einfuhrverbot wird an den Grenzen sehr streng gehandhabt (Schnüffelhunde !. Sollten Sie eine Hundephobie haben, keine Angst: “Our dogs don´t bite ”!). Reiseproviant sollte man daher vor Ankunft in den USA verzehren oder im Flugzeug lassen.
Einzelheiten kann man auf den Internetseiten der U.S. Customs and Border Protection
http://www.cbp.gov/xp/cgov/travel/id_visa/arriving_travelers.xml
http://cbp.gov/linkhandler/cgov/border_security/port_activities/agro_ins pection/notice_travelers.ctt/notice_travelers.pdf
und des
Animal and Plant Health Inspection Service des United States Department of Agriculture nachlesen:
http://www.aphis.usda.gov/oa/travel.html
http://www.aphis.usda.gov/animal_health/index.shtml
http://www.aphis.usda.gov/plant_health/
Stand: Oktober 2008
Klar ist, dass natürlich auch Schusswaffen, Munition, Springmesser, Drogen- und Betäubungsmittel, pornografische Erzeugnisse, gefährliche oder giftige Waren und Explosivmittel (z.B. Feuerwerkskörper) grundsätzlich nicht eingeführt werden dürfen.
Alkohol darf nur von Personen ab 21 Jahren eingeführt werden. Bis zu einem Liter Alkohol – Bier, Wein, Schnaps – ist die Einfuhr zoll- und steuerfrei. Mengen über einem Liter müssen angegeben werden; es gelten etwa folgende Steuersätze:
Bier |
16 Cents pro Liter |
Wein |
36 Cents pro Liter |
Scotch mit 80 Vol.-% |
2.89 Dollar pro Liter |
Bei Flugreisen sind auch die Bestimmungen der Fluggesellschaft und – zumindest bei Flügen innerhalb der USA – der amerikanischen Flugsicherheit zu beachten; siehe hierzu unter dem Stichwort Alkohol an Bord.
Bier |
16 Cents pro Liter |
Wein |
36 Cents pro Liter |
Scotch mit 80 Vol.-% |
2.89 Dollar pro Liter |
Alkohol ist in den USA ein Thema, dass besonders stark reglementiert ist. So ist das Versenden von Alkohol per Post ausdrücklich verboten.
Weitere Hinweise finden Sie unter den Stichworten
Die Einfuhr von Fahrzeugen für den persönlichen Gebrauch ist für einen Zeitraum von einem Jahr zulässig. Auto, Wohnwagen, Motorrad, Boot, Flugzeug oder ein änliches Transportmittel können daher grundsätzlich mit genommen werden. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zusammen mit ihren Ankunft eingeführt wird. Die Fahrzeuge müssen den amerikanischen Bestimmungen entsprechen, insbesondere sind Umweltschutzaspekte wie Abgasnormen usw. einzuhalten.
Zur Jagd oder zur Ausübung eines Sports dürfen Handfeuerwaffen und Munition eingeführt werden. Die Waffen und die nicht verbrauchte Munition müssen auch wieder ausgeführt werden. Im Übrigen bedarf man eine Einfuhrgenehmigung. Voll- und halbautomatische Waffen (wie Sturmgewehre) sind verboten. Weitere Einzelheiten sind der Internetseite des Bureau of Alcohol, Tobacco and Firearms zu entnehmen:
Rechtliche Bestimmungen in den USA
Die detaillierten Bestimmungen des United States Department of Agriculture Animal and Plant Health Inspection Service kann auf den Seiten von Reiseträume nachgelesen werden.
Sehr detailliert informiert der amerikanische Zoll auf seinen Internet-Seiten US-Customs.
Anmeldepflichtige Zahlungsmittel
Wer Zahlungsmittel im Gegenwert von mehr als 10.000 US-Dollar ein- oder ausführt, hat dies anzugeben und muss dazu das Zollformular 4790 bei der amerikanischen Zollbehörde ausfüllen. Die Nichtbeachtung der Bestimmungen kann zu zivil- und strafrechtlichen Strafen bis hin zur Beschlagnahme führen. Zahlungsmittel sind amerikanische und ausländische Münzen und Noten, Travellerschecks, Geldanweisungen sowie begebbare oder übertragbare Namens- und Inhaberwertpapiere.
Eingeführt werden darf nur, was auch im Heimatland frei verkäuflich ist. Damit ist die Einfuhr von gefährlichen Medikamenten und Betäubungsmitteln ebenso verboten wie pornografische Erzeugnisse.
Benötigen Sie Medikamente , die abhängig machende Stoffe oder Betäubungsmittel enthalten (z.B. Hustenmedizin, harntreibende Mittel, Herz-, Beruhigungs-, Aufputschmittel, Antidepressiva usw.) sollten Sie
- den Beipackzettel des Mittels mit sich führen,
- nur eine übliche Reisemenge dabei haben und – besonders wichtig –
- ein Rezept oder eine schriftliche Erklärung des Hausarztes in englischer Sprache besitzen, woraus hervorgeht, dass sie das Medikament auf ärztliche Anweisung einnehmen und für ihr physisches Wohlergehen während der Reise benötigen.
Detailliertere Informationen sind den Internetseiten des U.S. Customs Service
http://www.customs.gov/travel/med.htm
und der FDA zu entnehmen:
http://www.fda.gov/ora/compliance_ref/rpm_new2/ch9pers.html
Weitere Hinweise zum Thema Gesundheit finden Sie durch einen Klick auf dieses Wort.
Weitere Hinweise zu den Zollerklärungen bei der Einreise finden Sie unter dem Stichwort Einreiseformulare
Bei Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland sind zollfrei:
- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250g Rauchtabak (für Personen ab 17 Jahren),
- 1 l Spirituosen über 22 % oder 2 l Wein – ab 1. Dezember 2008 4 l nicht schäumender Wein – und 16 l Bier (für Personen ab 17 Jahren),
- 50g Parfüm oder 0,25 Liter Eau de Toilette,
- 500 g Kaffee oder 200g Kaffee-Auszüge, -Essenzen oder Konzentrate (für Person ab 15 Jahren),
- Arzneimittel in reiseüblichen Mengen für den persönlichen Gebrauch.
- sonstige Waren im Gegenwert von insgesamt 175 Euro (ab 1. Dezember 2008 430 Euro für See- und Flugreisende bzw. 300 Euro für Personen, die mit anderen Verkehrsmitteln wie Pkw oder Bahn einreisen), , ausgenommen Goldlegierungen und –plattierungen und Treibstoff (soweit nicht im serienmäßig eingebauten Tank eines Fahrzeugs bzw. bis zu 10 Liter im Reservekanister).
Insbesondere die letzte Grenze sollte man bei Einkäufen in den USA beachten, denn es handelt sich um eine Freigrenze. Wird sie bei einer unteilbaren Ware (einem Kleidungsstück oder einem Schmuckstück usw.) überschritten, ist der gesamte Warenwert abgabepflichtig. Auch Waren, die aus zwingendem Anlass gekauft wurden oder in den USA bereits benutzt wurden (Kleidung, Sportgeräte usw.) sind nur im Rahmen dieser Freigrenzen abgabenfrei. Der Wert mehrerer abgabepflichtiger Einkäufe wird zusammengerechnet. Auch gilt die Freigrenze pro Person und kann nicht bei mehreren Reisenden addiert werden (ein Ehepaar, dass nur ein Kleidungsstück im Warenwert von 200 Euro in den USA gekauft hat, muss hierauf mithin Abgaben zahlen).
Die Freigrenze bestimmt sich nach dem Warenwert einschließlich ausländischer Umsatzsteuer. Es empfiehlt sich, den Kaufbeleg der Reisemitbringsel aufzubewahren; andernfalls riskiert man, dass deren Wert geschätzt wird.
Werden die Mengen- oder Wertgrenzen überschritten, fallen Einfuhrabgaben an. Die Waren müssen bei einem Zollbeamten mündlich angemeldet werden.
Die Einfuhrabgaben werden pauschaliert erhoben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- der Wert der Reisemitbringsel übersteigt nicht den Wert von 350 Euro (ab 1.12.2008: 700 Euro) je Reisenden,
- die Waren befinden sich im persönlichen Gepäck des Reisenden und
- sind zu dessen persönlichem Ge- oder Verbrauch oder als Geschenk bestimmt.
Der pauschalierte Abgabensatz beträgt 13,5 % des Warenwertes. Zollbegünstigungen, sog. Präferenzen, bestehen für Einfuhren aus den USA und Kanada übrigens nicht.
Die Abgabesätze für Pauschalierungen betragen ab 1. Dezember 2008:
Warenbezeichnung |
Präferenzberechtigte Waren |
Nichtpräferenzberechtigte Waren |
Schaumwein |
2,20 Euro je Liter |
2,30 Euro je Liter |
Likörwein, Wermutwein und anderer aromatisierter Wein |
2,10 Euro je Liter |
2,10 Euro je Liter |
zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen sowie Branntwein, Likör und andere Spirituosen der Unterpositionen 2208 2012 bis 2208 9078 des Zolltarifs |
6,60 Euro je Liter |
6,80 Euro je Liter |
Unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr (in Mengen bis zu 5 Litern) |
14,40 Euro je Liter |
14,50 Euro je Liter |
Unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol (in Mengen bis zu 5 Litern) |
9,80 Euro je Liter |
9,90 Euro je Liter |
Zigaretten |
0,18 Euro je Stück |
0,19 Euro je Stück |
Zigarren und Zigarillos (in Mengen bis zu 250 Stück) |
27 Prozent * |
42 Prozent * |
Feinschnitt (in Mengen bis zu 1 kg) |
70,30 Euro je kg |
82,80 Euro je kg |
Pfeifentabak (in Mengen bis zu 1 kg) |
35,40 Euro je kg |
49,30 Euro je kg |
Vergaserkraftstoff |
0,90 Euro je Liter |
0,90 Euro je Liter |
Dieselkraftstoff |
0,70 Euro je Liter |
0,70 Euro je Liter |
Andere Waren (ausgenommen Bier) |
15 Prozent |
17,5 Prozent |
Vgl. hierzu auch
http://www.zoll.de/a0_aktuelles/azr_best_reiseverkehr_dez_08/index.ht ml
Die ab 1. Dezember 2008 gültige Verordnung über die Einfuhrabgabenfreiheit von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden (Einreise-Freimengen-Verordnung – EF-VO) kann auf den Internetseiten des Zolls heruntergeladen werden:
http://www.zoll.de/e0_downloads/f0_dont_show/einreise_freimengen_v o.pdf
Wird die Grenze von 350 Euro (ab 1.12.2008: 700 Euro) überschritten, kann es richtig teuer werden. Es gilt der je nach Ware individuelle Zolltarifsatz , außerdem werden Einfuhrumsatzsteuer (zurzeit 19 %, bei Büchern, Lebensmitteln und anderen ermäßigt besteuerten Waren 7 %) und ggf. Verbrauchsteuern (Mineralöl-, Tabak-, Branntwein-, Bier-, Schaumwein- und Zwischenerzeugnis-, Kaffeesteuer) erhoben. Aus dem als Schnäppchen gedachten Einkauf kann so das Gegenteil werden.
Beispielhaft seien für Deutschland folgende Zolltarifsätze genannt (keine Gewähr !):
Oberbekleidung |
9,0 – 14,0 % |
Jeans |
13,2 % |
Pelzmäntel |
4,2 % |
Sonnenbrillen |
3,5 % |
Schuhe |
8,0 % |
Armbanduhren |
je nach Wert |
Golfschläger |
3,4 % |
Tennisschläger |
5,2 % |
Fotokameras |
4,0 % |
Digitale Fotoapparate |
Frei – 12, 5 % |
Videokameras |
4,9 % |
Füllfederhalter |
4,4 % |
Laptop |
Frei |
PC-Zubehör |
Frei |
Bücher |
Frei |
Software (Disketten) |
Frei |
Software (CD) |
1,0 % |
DVD |
3,5 % |
Musik-CDs |
3,5 % |
Speicherkarten (SD, xD ….) |
Frei |
DVD-Player |
13,9 % |
MP3-Player |
2,0 – 14,0 % |
PDA |
Frei |
Den jeweils maßgeblichen Zollsatz können Sie im Internet über den Taric-Code ermitteln:
http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/cgi-bin/tarchap?Lang= DE
Natürlich ist auch die Berechnung der Abgaben nicht unkompliziert. Es gilt folgendes Berechnungsschema:
Bemessungsgrundlagen |
Abgabensätze |
Einfuhrabgaben |
Zollwert – ohne Beförderungskosten |
x Zollsatz = |
Zollbetrag |
+ Zollbetrag |
||
Warenmenge |
x Verbrauchsteuersatz = |
+ Verbrauchsteuerbetrag |
+ Verbrauchsteuerbetrag |
||
= Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer |
x Einfuhrumsatzsteuersatz = |
+ Einfuhrumsatzsteuerbetrag |
= zu zahlende Einfuhrabgaben |
||
Die festgesetzten Einfuhrabgaben müssen an Ort und Stelle entrichtet werden. Ist eine direkte Zahlung nicht möglich, wird die Zahlungsfrist auf 10 Tage festgelegt und die Waren werden als „Pfand“ einbehalten und erst nach Zahlung wieder freigegeben.
Das Vorgesagte gilt übrigens nur, wenn man die Waren selbst mitführt und sie zum persönlichen Ge- und Verbrauch oder als Geschenk bestimmt sind.
Wer größere Anschaffungen vorhat, sollte sich im Zweifel vorher beim für ihn zuständigen Hauptzollamt informieren, das deutsche Zoll- und Steuerrecht ist halt nicht das einfachste.
Aktuelle Informationen zu Zoll und Reisen gibt es auf der Internetseite des Zolls:
Wer detaillierte Fragen hat, wendet sich an das
Zoll-Infocenter
Postfach 50 01 51
60391 Frankfurt am Main
Tel. 069/46 99 76 – 00, Fax 069/46 99 76 – 99
e-mail: info@zoll-infocenter.de
Diese Regelungen gelten entsprechend auch, wenn man Waren im Versand – etwa durch Bestellungen über das Internet – bezieht. Einzelheiten dazu unter dem Stichwort Einkaufen.
Entsprechende Hinweise zum Themenbereich Zoll und Reise gibt es auch für
Österreich
und die
Schweiz
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_privat/informationen/00353/index.html ?lang=de
Stand: November 2008
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