„Black Friday“ in den USA: Worauf ist zu achten?

Am 25. November ist „Black Friday“ – Menschenmengen rasen durch US-Kaufhäuser. Doch worauf ist zu achten? Denn schließlich müssen Ihre Mitbringsel ja auch noch durch den Zoll.

Eine wild gewordene Menschenmenge rast durch die Kaufhäuser der USA, um viele satte Rabatte auszunutzen: Am 25. November ist „Black Friday“. Doch worauf ist zu achten?

Bald ist es wieder soweit: Eine wild gewordene Menschenmenge rast durch die Kaufhäuser der USA, um viele satte Rabatte auszunutzen. Am 25. November ist „Black Friday“. Doch worauf ist zu achten? Denn schließlich müssen Ihre Mitbringsel ja auch noch durch den Zoll.

Inhaltsverzeichnis
„Black Friday“? Sonderverkäufe gibt es an den meisten Feiertagen! | Zoll-Höchstgrenze beachten | Verrechnen der Freimengen – „fünfmal 430 sind doch 2150“ | Duty-Free-Einkäufe zählen extra | Augen auf bei Medikamenten | Freigrenze überschritten? Einkäufe anmelden! | Weitere Informationen

Die vielen „Sale“-Schilder am Thanksgiving-Wochenende fallen selbst dem unaufmerksamsten USA-Besucher auf. Traditionell wird in den USA am Tag nach Thanksgiving geshoppt. Viele Händler versprechen die größten Rabatte der Saison: Der „Black Friday“ ist eine US-amerikanische Institution, die Rabatte von bis zu 70 Prozent verspricht. Bereits um 0:00 Uhr, am Freitag nach Thanksgiving, eröffnen die ersten Kaufhäuser ihre Pforten. In vielen Familien ist es eine große Tradition, nach dem Truthahn-Essen loszuziehen und durch die etlichen Angebote zu stöbern. Doch aufgepasst: Nicht alles, was in Ihrem Koffer landet, darf auch mit nach Europa.

„Black Friday“? Sonderverkäufe gibt es an den meisten Feiertagen!

Der „Black Friday“ ist der Tag, an dem die Geschäfte in den USA den meisten Umsatz machen. Allein im Online-Handel haben die USA am Wochenende nach Thanksgiving im Jahre 2015 rund 5,4 Milliarden Euro an Umsätzen erzielt. Denn auch das Online-Geschäft ist fest in der Hand des Power-Shopping-Tages. Auch in Deutschland ist der Trend mittlerweile angekommen. Während der „Black Friday“ in den US-Bundesstaaten Maine und New Hampshire bereits am Thanksgiving-Abend um 18 Uhr beginnt, öffnen die Läden in Massachusetts erst sechs Stunden später. Jeder Bundesstaat hat seine eigenen Gesetze.

Thanksgiving fällt immer auf den letzten Donnerstag im November. Gleichzeitig ist das Wochenende des Erntedankfestes der Startschuss für das Weihnachtsgeschäft. Doch keine Panik: In den USA gibt es an vielen Feiertagen traditionelle Sonderverkäufe. Zwar ist der „Black Friday“ einzigartig, doch gibt es keine Garantie dafür, am Ende auch tatsächlich die größten Rabatte zu ergattern. Sollten Sie als USA-Urlauber aber genau diese Intention haben, dann gilt es folgende Regeln zu beachten:

Zoll-Höchstgrenze beachten

Bis zu einem Wert von 430 Euro sind per Flugzeug oder Schiff aus Nicht-EU-Ländern eingeführte Waren zollfrei. Sollten Sie ein auf 200 US-Dollar reduziertes Kleidungsstück ergattert haben, welches ursprünglich aber 400 US-Dollar gekostet hat, werden der tatsächlich bezahlte Preis und die amerikanische Mehrwertsteuer addiert. Diese ist nicht im Preis inbegriffen und wird zur Berechnung des Warenwertes immer oben drauf geschlagen.

Allerdings sollten Sie unbedingt den Kassenzettel aufbewahren. Denn wenn das Kleidungsstück noch mit dem originalen Preis aus dem obigen Beispiel (400 US-Dollar) gekennzeichnet ist, kann der Zollbeamte nicht nachvollziehen, dass Sie nur 200 US-Dollar gezahlt haben. Die gekauften Waren müssen darüber hinaus für den eigenen Gebrauch gedacht sein.

Verrechnen der Freimengen – „fünfmal 430 sind doch 2150“

Wer meint, mit seinen vier Familienmitgliedern auf eine Freimenge von insgesamt 2.150 Euro (fünfmal 430 Euro) zu kommen, der liegt falsch. Denn die Freimengen einzelner Reisender können nicht addiert werden. Das heißt, dass derjenige, der Waren für 800 Euro erworben hat, an der Grenze steuern zahlen muss. Denn schließlich hat er die Freimenge von 430 Euro überschritten.

Duty-Free-Einkäufe zählen extra

Für viele Flugreisende gehört der Besuch von „Duty-free-Shops“ auf jedem Flughafen dazu.
Für viele Flugreisende gehört der Besuch von „Duty-free-Shops“ auf jedem Flughafen dazu.

Wer im Duty-Free-Bereich oder im Flugzeug ein schnelles Schnäppchen schlagen möchte, der sollte Folgendes beachten: Diese Ware darf zusätzlich zu dem eingeführt werden, was in den USA selbst erworben wurde. Allerdings muss hier ebenfalls auf die Freimengen geachtet werden.

Augen auf bei Medikamenten

Viele Medikamente, welche hierzulande apotheken- oder sogar rezeptpflichtig sind, können in den USA ganz schnell und einfach im Supermarkt erworben werden. Da reizt es, seine Reise-Apotheke deutlich auszuweiten. Denn immerhin ist es okay, „die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge“ an Medikamenten mitzubringen. Damit wir die Menge definiert, die entsprechend der Dosierempfehlungen für ein Vierteljahr ausreichen würden. Doch aufgepasst: Neben der Einfuhr gefährlicher Stoffe, welche zum Beispiel im Doping eingesetzt werden, ist auch das Mitbringen gefälschter Arzneimittel verboten. Das gilt auch für Präparate mit tierischen oder pflanzlichen Inhaltsstoffen, die wegen Gesetzen zum Artenschutz nicht eingeführt werden dürfen.

Freigrenze überschritten? Einkäufe anmelden!

Grundsätzlich ist es erstmal alles andere als problematisch, wenn Sie die Freigrenze überschritten haben. Das gilt allerdings nur dann, wenn Sie Ihre Einkäufe dem Zoll melden. An den deutschen Flughäfen gibt es einen roten und einen grünen Ausgang. Nehmen Sie den grünen Ausgang, dann weisen Sie den Zoll darauf hin, dass Ihre Einkäufe unterhalb der Freigrenze liegt. Nutzen Sie den roten Ausgang, haben Sie die Möglichkeit, ihre Waren beim Zoll anzumelden. Diese Ausgang ist dann zu nutzen, wenn Sie die Freimengen überschritten haben. Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, dass kontrollierte Personen dazu verpflichtet sind, die Herkunft der Waren anzugeben und erforderliche Hilfe zu leisten. Wer zum Beispiel angibt, sein Handy bereits vor der Reise in Deutschland erworben zu haben, hat so lange kein Problem, bis sich herausstellt, dass das Smartphone in den USA erworben wurde.

Wer beim Schmuggeln erwischt wird, begeht Steuerhinterziehung. Während geringfügige Vergehen, wie eine Hinterziehung von Einfuhrabgaben bis zu 130 Euro, in der Regel nicht verfolgt werden, drohen darüber empfindliche Strafen.

Weitere Informationen

Der Zoll hat die App „Zoll und Reise“ herausgebracht, welche unter folgenden Links heruntergeladen werden kann:

  • „Zoll und Reise“ für Android-Geräte im Google Play Store
  • „Zoll und Reise“ für iOS-Geräte im App Store

Mit der App können USA-Reisende schnell und unkompliziert herausfinden, welche Waren bei der Einreise nach Deutschland erlaubt sind. Sollten Sie die Freimengen überschritten haben, können Sie sich außerdem die fälligen Einfuhrabgaben ausrechnen. Die App benötigt keine Internetverbindung, weshalb sie keine weiteren Kosten verursacht.