Offiziell: Ab sofort Social-Media-Abfrage bei USA-Einreise

Was wir bereits vor einigen Wochen angekündigt haben, ist nun offiziell: Bei der Einreise in die USA werden ab sofort Social-Media-Accounts abgefragt.

Was wir bereits vor einigen Wochen angekündigt haben, ist nun offiziell: Bei der Einreise in die USA werden ab sofort Social-Media-Accounts abgefragt.

Was wir bereits vor einigen Wochen angekündigt haben, ist nun offiziell: Bei der Einreise in die USA werden ab sofort Social-Media-Accounts abgefragt.

Die Einreise in die USA ist spätestens seit den Terroranschlägen des Jahres 2001 eine Farce. Wie wir bereits ankündigten, verstärkt der US-Grenzschutz dieses Erlebnis ab sofort: Bei der Einreise fragen die Behörden nun nach den Social-Media-Accounts des Reisenden. Zwar sind die Angaben laut der US-Behörde optional, Bürgerrechtler allerdings protestieren vehement.

Angabe zu Social-Media-Accounts vorerst freiwillig

Wer zum Beispiel als Deutscher das ESTA-Formular ausfüllt, erlebt derzeit eine Überraschung. Denn seit kurzer Zeit fragen die USA innerhalb dieses Formulars die Social-Media-Accounts bei Facebook, Instagram, YouTube, Twitter und Co. ab. Während der Beantragung über das elektronische Reisegenehmigungssystem ESTA (Electronic System for Travel Authorization) wird der Besucher nun nach seinen Benutzernamen in den Social-Media-Netzwerken gefragt. Mit dieser Verschärfung sollen kriminelle Aktivitäten und Verbindungen aufgedeckt werden. Während die USA darauf hinweisen, dass die Angabe freiwillig ist, schlagen Bürgerrechtler Alarm. Sie befürchten, dass sich Einreisende genötigt fühlen, ihre Social-Media-Accounts anzugeben. Auch die Weitergabe der Daten an US-Geheimdienste macht den Bürgerrechtlern große Sorgen, die eine Ausweitung der massenhaften Überwachung erwarten.

Beim Ausfüllen des ESTA-Formulars ist das neue Eingabefeld zu entdecken.

Das größte Problem wird wohl sein, dass Einreisende, welche die Angabe zu ihren Social-Media-Accounts bewusst weglassen, sich erst recht verdächtig machen. „Geben Sie Informationen bzgl. Ihrer Online-Präsenz ein, inkl. Plattform, Anwendungen, Webseiten, die Sie zur Zusammenarbeit, zum Teilen von Informationen und zur Interaktion mit anderen verwenden, sowie die Benutzernamen für diese Konten“, heißt es im ESTA-Formular.