Inhaltsverzeichnis
Welche Entschädigungen können gefordert werden? | Was kann bei langen Wartezeiten gefordert werden? | Was, wenn außergewöhnliche Umstände den Flug verhindern?
Natürlich ist es ärgerlich, wenn die Fluggesellschaft den gebuchten Flug streicht. Denn hieran hängen vielleicht der langersehnte und ersparte Familienurlaub oder eine wichtige Geschäftsreise. Doch um das gezahlte Geld muss kein Fluggast bangen, denn in der EU-Fluggastrechteverordnung ist auch für den Fall einer Annullierung alles geregelt. So werden hier neben der Erstattung des Ticketpreises auch eine Entschädigung, Ersatzbeförderung sowie gegebenenfalls Betreuungsleistungen vorgesehen. Die Airline, welche den Flug annulliert hat, ist aufgrund dieser Verordnung dazu verpflichtet, zu zahlen.
Welche Entschädigungen können gefordert werden?
Das der Ticketpreis erstattet wird, liegt eigentlich klar auf der Hand. Denn wenn ohne ein Verschulden des Fluggastes der Flug nicht angetreten werden kann, dann muss die Fluggesellschaft die Tickets zurückerstatten oder kostenlos auf einen anderen, späteren Flug umbuchen. Doch welche Entschädigungen können gefordert werden, etwa weil durch den Ausfall des Fluges in die USA ein wichtiger Geschäftstermin verpasst wurde oder der Urlaub nun um einige Tage kürzer ausfällt? Dann können Entschädigungen gefordert werden, deren Höhe und Zahlungsverpflichtung ebenfalls in der Verordnung geregelt sind. Vor allem auf den Abflugflughafen, die Länge der Strecke und die zeitliche Verspätung kommt es hierbei an.
Ein solcher Anspruch gilt für jedes gültige Ticket, wird also nicht nur einmal pro Familie pauschal gezahlt. Auch jedes einzelne Kind erhält eine eigene Entschädigung. Auf einen Gutschein, den Airlines in einem solchen Fall gerne ausstellen, sollte jedoch nicht eingegangen werden. Die Entschädigung sollte immer auf das eigene Konto überwiesen oder bar ausgezahlt werden.
Wer sich jetzt fragt „Flugannullierung: welche Entschädigung steht mir zu?“, der sollte sich auf der Seite Flugrecht einmal schlau machen.
Was kann bei langen Wartezeiten gefordert werden?
Hat die Airline einen Flug in die USA annulliert, kann der Fluggast aber am nächsten Tag mit einer anderen Maschine fliegen, dann stellt sich hier die Frage nach einer Entschädigung für die Wartezeit und eventuelle Betreuungskosten. Schon bei einer relativ kurzen Wartezeit ab zwei Stunden müssen kostenlos Getränke und Speisen gereicht werden. Auch der kostenlose WLAN-Zugang sollte in einem solchen Fall gewährleistet sein. Ist der nächste Flug erst für den nächsten Tag angesetzt, dann kommen hier auch Übernachtungskosten im Hotel sowie Transferkosten hinzu.
Was, wenn außergewöhnliche Umstände den Flug verhindern?
Bei außergewöhnlichen Umständen muss von Fall zu Fall entschieden werden, ob der Fluggast eine Entschädigung oder Betreuungskosten verlangen kann. Gerade, wer in einem solchen Fall unsicher ist, sollte sich Hilfe holen, damit über die Rechte des Fluggastes und die Verpflichtungen der Fluggesellschaft aufgeklärt werden kann. Denn häufig ist es so, dass sich die Airlines im Falle einer Flugannullierung auf außergewöhnliche Umstände berufen, die so aber gar nicht eingetreten sind. Aus diesem Grund ist der guter Rat von Spezialisten immer einzuholen. Vor allem vor dem Aspekt, dass es zu immer mehr Flugverspätungen kommt.