Inhaltsverzeichnis
Verschärfte Sicherheitsbestimmungen | Elektronische Geräte an Bord | Mahlzeiten an Bord | Alkohol an Bord | Rauchen im Flugzeug | Flug-Magazine (Inflight Magazines) | Tipps für lange Flüge | Haftung für Passagierschäden
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Verschärfte Sicherheitsbestimmungen
Die amerikanische Flugsicherheitsbehörde Transportation Security Administration – TSA – regelt in der Absicht einer möglichst umfassenden Terroristenabwehr einen Großteil der Flugsicherheit mit detaillierten und manchmal überraschenden Regelungen.
- Keine Rudelbildung: Seit Januar 2004 ist es bei Flügen in die USA nicht mehr gestattet, im Flugzeug Gruppen zu bilden. So dürfen die Passagiere keine Warteschlangen vor den Bordtoiletten bilden! Die Flugbegleiter der Airlines sind aufgefordert, hierauf zu achten.
- Sky Marshals an Bord: Für mehr Sicherheit an Bord setzen die USA auf den Einsatz von Sky Marshals, also dem Mitflug bewaffneter Personen in Zivil, die terroristische Anschläge notfalls mit Waffengewalt im Flugzeug vereiteln sollen. Ob diese „Vereitelung“ nicht auch gleichzeitig eine Bedrohung – zumindest der mitreisenden Flugpassagiere – ist, ist höchst umstritten. In Großbritannien lehnen die Piloten den Einsatz von Sky Marshals vehement ab. Bei anderen europäischen Fluglinien, auch bei den deutschen, ist der Einsatz von Marshals in Zivil schon seit Oktober 2001 „kein Thema“ mehr: wenn die USA dies verlangen, sind bewaffnete Flugbegleiter an Bord.
- Flugannullierungen: Bei der Gefahr einer terroristischen Bedrohung eines Fluges erlassen die US-Behörden ein Landeverbot in den USA. Die Fluggesellschaft wird dann bei rechtzeitiger „Warnung“ den Flug ohne Angabe weiterer Gründe annullieren. In der Zeit von Weihnachten bis Silvester 2003 ist dies bei mehreren Flügen von British Airways und Air France geschehen. In diesen Fällen haben die Passagiere keine Ansprüche gegen die Fluggesellschaft, weil ein Fall der höheren Gewalt vorliegt. Liegt eine staatliche Weisung vor, die einen Flug verhindert, kann die Fluggesellschaft nicht haftbar gemacht werden. Gleichwohl muss das Unternehmen für eine angemessene Ersatzbeförderung sorgen oder den Flugpreis erstatten. So sind der Air France für über Weihnachten 2003 abgesagte Flüge von Paris nach Los Angeles für Übernachtungen, Weihnachtsessen und Ersatzbeförderung der betroffenen Passagiere Kosten von rund einer Million Euro entstanden. (Stand: Januar 2004)
Elektronische Geräte an Bord
Einige Geräte sind aus Sicherheitsgründen an Bord nicht zugelassen: Radios, TV-Geräte, Funkgeräte, ferngesteuertes Spielzeug und Videogeräte. Alle diese Geräte und auch Mobiltelefone (Handys) müssen während des gesamten Aufenthalts an Bord vollständig ausgeschaltet sein. Andere Geräte wie Laptops, Walkman, CD-Player, Rasierapparate oder Computerspiele dürfen Sie benutzen, solange die Anschnallzeichen ausgeschaltet sind und die Flugzeugsysteme dadurch nicht gestört werden (also nicht während taxi, takeoff, approach und landing).
United Airlines erlaubt Passagieren auf US-Flughäfen nach der Landung im Flugzeug per Handy zu telefonieren, wenn das Flugzeug die Landebahn verlassen hat oder wenn es am Gateway parkt und die Kabinentüren noch offen sind. Während des Fluges ist das Telefonieren weiterhin verboten. Auf bestimmten Flügen sind seit 2017 Elektrogeräte verboten, die größer als ein Handy sind. Diese dürfen nicht im Handgepäck transportiert werden.
Mahlzeiten an Bord
Ein nicht unwesentlicher Teil des Transatlantikfluges „vergeht“ durch die Einnahme von Mahlzeiten. Der Service, das Leistungsangebot und die Meinungen zu den gereichten Speisen und Getränken variieren von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft und hängen in ihrer Beurteilung nicht zu Letzt von den persönlichen Einschätzungen des Passagiers ab. Generalisierende Aussagen sind daher nur sehr bedingt möglich.
Auf den Transatlantikflügen sind die Mahlzeiten Teil des Reisepreises. Welche Mahlzeiten (Frühstück, Dinner, Lunch) grundsätzlich gereicht werden, kann man im Vorhinein den Beschreibungen der Flugpläne (Timetables) entnehmen und ist abhängig von den “Tagesüblichkeiten“ des An- bzw. Ankunftsortes. Meist wird auch zu Beginn des Fluges eine entsprechende schriftliche Mitteilung an die Fluggäste verteilt bzw. ergibt sich der „Speiseplan“ aus den Begleitmagazinen der Fluggesellschaft, die in der Sitzrückwand vor dem Flugsitz deponiert sind. So erfährt man, ob es ein amerikanisches oder „nur“ ein kontinentales Frühstück gibt und ob man beim Dinner zwischen „Chicken“ (Hühnchen) und „Beef“ (Rindfleisch) wählen kann bzw. welche sonstigen Alternativen es gibt. Die Portionen sind für gute Esser natürlich zu klein bemessen, aber es gilt der Grundsatz, dass auf Flügen der Magen nicht zu sehr belastet werden soll.
Die Qualität der Speisen ist in der Regel ohne Tadel, alles ist frisch (konserviert?) und kann ohne gesundheitliche Bedenken verspeist werden.
In der First und der Business Class ist die Speisenauswahl natürlich größer als in der Economy Class. Aber auch für die Economy Class gibt es Möglichkeiten, Spezial-Mahlzeiten zu bekommen, wenn man diese vor dem Flug bestellt (vgl. weiter unten).
Getränke sind auf Transatlantikflügen ebenfalls kostenlos und können grundsätzlich unbegrenzt nachgeordert werden. Dies gilt zumindest bei Linienfluggesellschaften auch für alkoholische Getränke, die es bis zur Erschöpfung des Vorrats gibt, soweit nicht Probleme mit den Gästen auftreten.
Die inneramerikanischen Flüge sind in der Economy Class dagegen sehr spartanisch. Hier zeigt sich, dass das Flugzeug in den USA ein ganz normales Verkehrsmittel ist. Getränke sind nur nicht-alkoholisch frei und nicht unbegrenzt, ein Bier oder ein „Verdauungsschnäpschen“ müssen bar bezahlt werden. Das Speisenangebot beschränkt sich meist auf Snacks. Eine lobenswerte Ausnahme bildet Continental Airlines; dies ist der einzige Haupt-Carrier der auch in der Economy Class kostenlose Mahlzeiten auf Inlandsflügen gewährt. (Stand: 02.03.05)
Vielflieger wissen, wie man auch in der Economy Class auf Transatlantikflügen seine Spezial-Mahlzeit erhält, in dem man nämlich vor dem Abflug bei der Fluggesellschaft sein Spezial-Essen telefonisch bestellt. Dies hat nicht nur den Vorteil, dass man das gewünschte Essen erhält, in der Regel erhält man diese Mahlzeit auch früher als die „normalen“ Esser, weil die Service-Crew an Bord zunächst die Sonderwünsche „abarbeitet“ bevor das übliche Essensprogramm abläuft. Das Spezial-Essen erscheint oft frischer und appetitlicher als die übrigen Portitionen, auch wenn dies nur ein subjektiver Eindruck sein mag.
Alle großen Fluggesellschaften bieten auf internationalen Flügen Sonder-Mahlzeiten an. Sie müssen bei Flugbuchung bzw. spätestens 24 Stunden vor Abflug (telefonisch) bestellt werden und werden ohne Zusatzkosten bereitgestellt. Ein rechtlicher Anspruch auf Belieferung besteht allerdings nicht. Der Kreis der möglichen Spezial-Mahlzeiten ist groß. Für streng religiöse Passagiere oder solche mit gesundheitlichen Problemen gab es ein besonderes Speisenangebot schon immer, neuerdings werden aber auch gesundheitsbewusste Passagiere berücksichtigt.
Grundsätzlich kann man zwischen folgenden Spezial-Mahlzeiten wählen:
- Diät – Sondermahlzeiten
- Diabetische Kost: Kein Zucker, wenig, Fett, kein Alkohol, keine panierten Produkte, für Diabetiker
- Reduktionskost: Weniger Kalorien, ballaststoffreich, wenig Fett und Kohlehydrate
- Cholesterinarme Kost: Keine tierischen Fette, kein Eigelb, weniger als 100mg Cholesterin, bei Stoffwechselkrankheiten
- Proteinarme Kost: Kochsalzfrei, proteinarm, für Leberkranke
- Glutenfreie Kost: Keine Weizen-, Roggen-, Gerste-, Hafer-, Mehlprodukte oder Soßen, bei Unverträglichkeit von Gluten
- Natriumarme Kost: Kochsalzfrei, fettarm, ohne Alkohol, für Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen
- Ernährungsphysiologische Sondermahlzeiten
- Vegetarische Mahlzeit: Rein vegetarisch
- Vegetarisch (Lacto-Ovo): Fleischlos, erlaubt sind Milch und Milchprodukte sowie Eier
- Vegetarisch-asiatische Kost: Nach indischer Art zubereitet und gewürzt, fleischlos
- Vollwertkost: Frische Grundprodukte und hohe Nährwerte
- Rohkost: Frische und überwiegend unveränderte Rohprodukte ohne Fleisch
- Früchtemahlzeit: Rohe und frische Früchte ohne Fleisch
- Fischgericht: Überwiegend Fische, Schalen- und/oder Krustentiere, ohne Fleisch
- Leichte Vollkost: Schonkost für Magen, Darm, Leber, Galle
- Sondermahlzeiten aus religiösen Gründen
- Koschere Mahlzeit: Koscher zubereitetes Essen unter Aufsicht eines Rabbinats
- Muslimgerechte Mahlzeit (halal): Kein Schweinefleisch, kein Wild, kein Alkohol
- Hindugerechte Mahlzeit: Kein Rind- und Kalbfleisch, zubereitet und gewürzt nach indischer Art
Im Voraus kann man bei airlinemeals.net einen Blick auf die voraussichtlichen Flug-Mahrzeiten werfen. Hier gibt es Bewertungen und von Fluggästen aufgenommene Bilder nach Fluggesellschaften geordnet.
Alkohol an Bord
Der Genuss von alkoholischen Getränken während des Fluges ist grundsätzlich nur gestattet, wenn diese von der Servicemannschaft der Maschine serviert wurden. Mitgebrachte Getränke dürfen daher regelmäßig nicht konsumiert werden. In Flugzeugen amerikanischer Gesellschaften wird aufgrund der inneramerikanischen Gesetzeslage Alkohol nur an Personen ab 21. Lebensjahr ausgeschenkt.
Auf internationaler Flügen gibt es auch in der Economy Class alkoholische Getränke als Teil des Bordservices regelmäßig ohne weitere Berechnung. Bei inneramerikanischen Flügen gilt dies allerdings nur in der Business Class; in der Economy Class werden lediglich nicht-alkoholische Getränke kostenfrei serviert, ein Bier oder ein „Verdauungsschnäpschen“ müssen bar bezahlt werden.
In Anbetracht der verschärften Konkurrenz zu Billigfliegern beginnt das Prinzip des kostenfreien Alkoholausschanks allerdings zu wanken: Seit dem 6. Januar 2005 berechnet United Airlines allen Economy Passagieren 5 US-Dollar für alkoholische Getränke. Dies betrifft alle von United durchgeführten Flüge zwischen Städten in Europa, Latein Amerika, Südamerika, der Karibik und den USA.
Wer Alkohol im Flugzeug mitführen möchte, etwa als Vorrat für den Landaufenthalt, hat zum einen die Transport-Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft (bitte im Einzelfall dort vorher erfragen), zum anderen zumindest bei Flügen innerhalb der USA die Sicherheitsbestimmungen der amerikanischen Flugsicherheitsbehörde (Transportation Security Administration – TSA) zu beachten. Danach dürfen Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 70 % überhaupt nicht transportiert werden, weder im Handgepäck (carry-on luggage) noch im aufgegebenen Gepäck (checked luggage) (dies trifft z.B. auf reinen – also etwa 95 %igen – Alkohol, hochprozentige Rumsorten usw. zu). Getränke mit einem Alkoholgehalt zwischen 24 und 70 % dürfen bis zu einer Menge von 5 Litern im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden; Voraussetzung ist allerdings, dass sie sich noch innerhalb ihrer Verkaufsverpackung befinden, also nicht umgefüllt wurden. Für Getränke mit einem Alkoholgehalt von unter 24 % gibt es aus amerikanischer Behördensicht keine Sicherheitsbedenken und damit keine Einschränkungen im Rahmen der Sicherheits-Checks an den Flughäfen. Die jeweils aktuellen Sicherheitsbestimmungen finden sich auf der Homepage der TSA Stichwort „Transporting Alcoholic Beverages“.
Rauchen im Flugzeug
Seit dem 4. Juni 2000 darf auf Linienflügen nach und ab USA Iaut Beschluss der amerikanischen Regierung nicht mehr geraucht werden. Die meisten Luftlinien hatten das Verbot von Glimmstengeln bisher bereits auf freiwilliger Basis praktiziert. Nun müssen sich auch Alitalia, Aeroflot oder Pakistan International Airlines daran halten. Ein kleines Schlupfloch für Raucher bleibt aber bestehen: Der Ferienflieger Condor ist von der Regelung ausgenommen. Condor bietet auf seinen Flügen nach Anchorage, Las Vegas, Fort Myers, Fort Lauderdale und Tampa wie bisher Raucherplätze an.
Flug-Magazine (Inflight Magazines)
Zahlreiche Fluggesellschaften, insbesondere die Linienverkehrsgesellschaften, bieten als Teil der Bordunterhaltung sog. Flug-Magazine, Zeitschriften, die man in der Regel direkt vor seinem Sitz platziert findet (dort wo auch die Informationen für Notfälle abgelegt sind) und die man kostenlos mit nach Hause nehmen kann.
- Der Informationsgehalt dieser Zeitschriften ist äußerst unterschiedlich:
- Darstellungen der von der Fluggesellschaft benutzten Flugzeuge
- Angaben zu den gereichten Mahlzeiten während des Fluges
- Musik- und Filmprogramm während des Fluges
- Informationen zum Ankunftsort (Flughafenpläne, Besichtigungshinweise, Vorschläge für Shopping und Restaurantbesuche)
- Hinweise zum zollfreien Einkauf an Bord
- Reiseinformationen unterschiedlichster Art
- Kreuzworträtsel und ähnliche Unterhaltungsangebote
- Einige dieser Magazine sind als Onlineversion ganz oder in Auszügen auch im Internet – meist in englischer Sprache – zu finden und sind zur Vorbereitung eines Fluges teilweise recht hilfreich:
- Air Canada – EnRoute: Infos zur Kino- und Musikunterhaltung, einige Artikel der Schriftausgaben
- Delta Sky: Informationen zu den Zielgebieten, Veranstaltungshinweise, Reiseartikel
- Hawaiin Airlines – Hana Hou!: Informationen zu den Hawaii-Inseln
- Lufthansa Magazin: Eine Auswahl von Artikeln ist online verfügbar
- United Airlines – Hemispheres: Eine fast vollständige Ausgabe des Magazins auch online
- Skymall: Bekannter Einkaufskatalog für das Shoppen an Bord, auch für Online-Einkäufe zugänglich
Tipps für lange Flüge
Hier einige Tips auf der Grundlage von Empfehlungen des ADAC:
- Menschen mit Vorerkrankungen
- sollten sich bei ihrem Hausarzt oder – besser noch – bei den Vertrauensärzten der Fluggesellschaften erkundigen, ob sie flugtauglich sind. Dies gilt vor allem bei Herz- und Lungenerkrankungen, Blutarmut, Epilepsie sowie nach Schlaganfällen und Bauch- und Kopfoperationen. Muss ein Flugzeug wegen einer akuten Komplikation eines Vorerkrankten zwischenlanden, können die dafür entstandenen Kosten dem Patienten aufgebürdet werden.
Im Flugzeug selbst gilt:
- So viel Bewegung wie möglich
- Wer längere Zeit sitzt, sollte zumindest regelmäßig die Zehen bewegen. Stützstrümpfe verhindern,das Anschwellen der Unterschenkel und beugen der Gefahr einer Thrombose vor. Wenn möglich, jede Stunde in der Kabine auf und ab gehen, alle zwei Stunden recken und strecken. Einzelne Muskelpartien immer wieder bewußt an- und entspannen. Beim Sitzen die Beine möglichst nie übereinanderschlagen, um den normalen Blutfluß nicht zu behindern. Wenn die Beine anfangen zu kribbeln, sofort aufstehen und hin- und hergehen. Die Sitzhaltung muß entspannt sein, um insbesondere Verspannungen im Nacken- und Rückenbereich zu vermeiden. Reagieren die Augen auf die trockene Kabinenluft gereizt, zur Entspannung bei geschlossenen Augenlidern mit den Augäpfeln Kreise beschreiben;
- Viel trinken
- Um das Austrocknen des Körpers und der Haut zu reduzieren. Die Kabinenluft erreicht nur eine Luftfeuchtigkeit von 10-15% anstatt der idealen 40-60%. Das läßt die Schleimhäute von Mund, Nasen und Augen austrocknen. Schnupfenviren vom Platznachbarn können sich auf der trockenen Schleimhaut der eigenen Nase leicht einnisten. Am besten sind Mineralwasser oder Säfte geeignet. Bei Kaffee und Tee schwitzt man stärker, scheidet mehr Wasser über die Nieren aus und verliert Flüssigkeit. Alkohol erweitert die Gefäße und sorgt ebenfalls dafür, daß Flüssigkeit aus den Gefäßen austritt und zu den erwähnten "dicken Beinen" beiträgt. Übrigens: Das Bordpersonal ist gehalten alle 2 Stunden mindestens einen halben Liter zu trinken;
- Spartanisch essen
- Man sollte nur essen, wenn man wirklich Hunger hat und dann möglichst frische Sachen, also Obst, Salate usw. Die Geschmacksnerven sind in der Höhe im übrigen unempfindlicher als am Boden; das ist auch der Grund dafür, daß die Bordgerichte stärker gewürzt sind;
- Legere Kleidung
- Die Kleidung sollte nicht schnüren und eng sitzen, das gilt besonders für Strümpfe. Also lockere und weite Kleidungsstücke bevorzugen und den Zwiebel-Look anwenden, so dass man je nach Bedarf ablegen oder anziehen kann. Baumwolle als Naturfaser atmet gut und saugt Schweiß auf.
Ins Handgepäck gehören Nasenspray und ein Mittel gegen Luftkrankheit. Wer zu Übelkeit neigt, sollte vor dem Start ein entsprechendes Medikament nehmen, zum Beispiel einen Reise-Kaugummi. Schwangere Frauen sollten vier bis sechs Wochen vor dem errechneten Geburtsdatum keine Langstreckenflüge mehr unternehmen. Müttern mit Säuglingen rät der ADAC, diesen ab Verlassen der so genannten Reiseflughöhe die Flasche zu geben. Das Lutschen am Sauger schafft den nötigen Druckausgleich. Gegen Turbulenzen während eines Fluges kann man sich zwar nicht wehren. Der angelegte Sicherheitsgurt sorgt aber dafür, dass man bei einem plötzlichen Durchsacken des Flugzeugs nicht aus dem Sessel geschleudert wird. Zu den Gefahren bei langen Flügen finden Sie weitere Hinweise unter dem Stichwort „Reisethrombose“ im Bereich Gesundheit.
Haftung für Passagierschäden
Seit dem in Kraft treten des Montrealer Abkommens haften die Luftfahrtunternehmen bei einem Unfall, der sich an Bord eines Luftfahrzeuges oder beim Ein- und Aussteigen ereignet und den Tod oder eine Körperverletzung eines Fluggastes zur Folge hat. Bis zu einer Haftungssumme von 100.000 Sonderziehungsrechten (SZR) (= rd. 120.000 Euro) haften die Fluggesellschaften ohne Einschränkungen. Erst bei Schäden, die diese Grenze überschreiten, kann die Fluggesellschaft einen Entlastungsbeweis führen, also nachweisen, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen hatte oder diese Maßnahmen nicht hatte treffen können.
Hat sich beispielsweise ein unangeschnallter Passagier bei Turbulenzen verletzt, da es kein Anschnallsignal gab oder fielen ihm Koffer aus dem Gepäckfach auf den Kopf, muss die Airline nun ihre Unschuld nachweisen, sonst haftet sie ohne Limit. Zu den Haftungsschäden zählen auch Heilungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Nur bei alleinigem Verschulden oder Mitverschulden des Geschädigten kommt ein teilweiser oder vollständiger Haftungsausschluss in Betracht (Art. 20 MA). Die Haftung des Luftfrachtführers kann nicht ausgeschlossen oder zum Nachteil des Fluggastes geändert werden. Im Falle eines Luftfahrtunfalls, der zum Tod oder einer Körperverletzung eines Fluggastes geführt hat, ist dem Geschädigten oder seinen Angehörigen ohne Verzögerung ein Vorschuss zu zahlen.
Klagen auf Schadenersatz wegen eine Unfalls mit Körperfolgen können auch in dem Staat erhoben werden, in dem der Fluggast im Zeitpunkt des Unfalls seinen Hauptwohnsitz oder seinen ständigen Aufenthalt begründet hat, wenn der Luftfrachtführer dorthin Passagierflugdienste anbietet.
Das Montrealer Abkommen (Convention for the Unification of Certain Rules for International Carriage by Air) gilt für Flüge in und zwischen 53 Ländern, die das Abkommen ratifiziert haben, darunter alle EU-Länder und die USA, Japan, Kanada und die Schweiz. Den Text des Montrealer Übereinkommens kann man u.a. auf transportrecht.de nachlesen. Auf vfs-gruemmar.de finden Sie den Text des Gesetzes zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr (BGBl I Nr. 16, S. 550).
Bei den Sonderziehungsrechten (SZR) handelt es sich um Ansprüche von Mitgliedern des Internationalen Währungsfonds (IWF) gegenüber anderen Ländern auf Überlassung konvertierbarer Währungen. Sonderziehungsrechte werden den Mitgliedsländern ohne Gegenleistung zugestellt (Währungsreserven). Ein Land, dass Sonderziehungsrechte in Anspruch nimmt, muss sie verzinsen. Einzelheiten erläutert ein Informationsblatt des International Monetary Fund. Auf der gleichen Seite existiert eine tagesaktuelle Übersicht der Sonderziehungsrechte-Umrechnungskurse zu den Hauptwährungen.