Nach der Ankunft am US-Flughafen

Im Wirrwarr und Durcheinander der Flugbestimmungen und Regelungen gilt es nach der Ankunft auf einiges zu achten.
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Neben Infos zu amerikanischen Fluggesellschaften und Billig-Airlines, ist auch die Lektüre zur Pünktlichkeit und Sicherheit der Airlines interessant.

Inhaltsverzeichnis
Transport von den Flughäfen aus | Rückbestätigung des Fluges | Verlust des Flugtickets

Transport von den Flughäfen aus

Je nach Flughafen ist der Abtransport per U-Bahn, mit Bussen oder Shuttle-Bussen usw. kostengünstiger als mit einem Taxi. Eine Übersicht der wichtigsten im Internet verfügbaren Informationen zu den Ground-Transportation-Möglichkeiten der Flughäfen enthält die Website To and From the Airport.

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Rückbestätigung des Fluges

Ein ‚OK‘ auf dem Flugticket bedeutet nicht, dass der Platz in der Maschine gesichert ist. Der Rückflug muss auf jeden Fall bei der Fluggesellschaft rückbestätigt (reconfirmation) werden, denn sonst kann die Gesellschaft die Reservierung streichen. Dies gilt auch für einen Weiterflug nach einem mehrtägigen Stoppover. Die Rückbestätigung muss spätestens 72 Stunden vor Abflug direkt bei der Fluggesellschaft über deren Reservierungstelefon, bei einem Büro der Gesellschaft oder direkt nach der Ankunft im Flughafen erfolgen.

Häufig wird dann gefragt, wo man erreichbar ist, um Flugveränderungen mitteilen zu können. Man sollte also den Namen des Hotels, dessen Telefonnummer und möglichst auch die Zimmernummer parat haben, in dem die letzte Nacht vor dem Abflug verbracht wird. Wer mit Handy reist, gibt dessen Telefonnummer an. Pauschalreisenden wird diese Arbeit in der Regel von der örtlichen Reiseagentur abgenommen. Bei telefonischer Rückbestätigung muss man sich durch automatische Ansagen durcharbeiten, um den oder die operator für die "reconfirmation" überhaupt zu erreichen. Dabei ist je nach Automatenansage die entsprechende Ziffer für die gewünschte Verbindung auf dem Telefon zu drücken

Verlust des Flugtickets

Der Luftfrachtführer muss einem Reisenden, der den Flugschein verloren hat, ein Ersatzdokument ausstellen.
Der Luftfrachtführer muss einem Reisenden, der den Flugschein verloren hat, ein Ersatzdokument ausstellen.

Der Flugschein ist im deutschen Recht kein Inhaberpapier, sondern ein Beweispapier, das Inhalt und Abschluss des Beförderungsvertrages beweist. Der Luftfrachtführer muss einem Reisenden, der den Flugschein verloren hat, ein Ersatzdokument ausstellen und kann dafür lediglich ein angemessenes Bearbeitungsentgelt verlangen. Sie müssen sich also zweifelsfrei ausweisen und eine Erklärung unterschreiben, in der Sie bestätigen, das Ticket wirklich verloren zu haben Die Bearbeitungsgebühr für das Ersatzticket liegt bei ca. 50 Euro, doch die nimmt man dann sicher gern in Kauf. Falls Schwierigkeiten auftreten, sollten Sie Ihr zuständiges Reisebüro einschalten und daher deren Telefonnummer mitgenommen haben.

Nach einer Entscheidung des Amtsgerichtes Düsseldorf aus dem Jahre 2000 ist ein Bearbeitungspreis von 120 DM (= 62 Euro) für ein verlorenes Ticket allerdings zu hoch. Grundsätzlich haben Airlines zwar Anspruch auf die Erstattung der Kosten, aber nur auf den tatsächlich angefallenen Betrag. Den schätzte das Düsseldorfer Gericht in Anbetracht des relativ geringen Arbeitsaufwands auf maximal 50 DM (Az. 25 C 14114/99). Wird der Ersatzflugschein nur für einen anderen als den gebuchten Flug ausgestellt, hat der Reisende Anspruch auf Schadenersatz wegen verspäteter Beförderung. Rechtsprechungshinweise hierzu in Neue Juristische Wochenschrift – NJW 2002, Heft 48, S. 3510

Amerikanische Fluggesellschaften sehen in ihren Flugbedingungen häufig vor, dass der Kunde zunächst ein Ersatz-Ticket zu kaufen hat und danach einen Antrag auf Rückerstattung stellen muss (wiederum gegen Bearbeitungsgebühr).