Inhaltsverzeichnis
Reservierungen | Sitzplätze in Flugzeugen werden enger | Die besten Sitzplätze | Vielfliegerprogramme | Prüfung des Flugtickets | Überbuchung, Verspätung und Flugabsagen | Check-in | Fliegen bei Schwangerschaft | Kinder auf Reisen | Mitnahme von Haustieren
Reservierungen
Inwieweit Sitzplatzreservierungen möglich sind, hängt von der einzelnen Fluggesellschaft ab. Die Lufthansa und die meisten nordamerikanischen Fluggesellschaften lassen Reservierungen kostenlos zu. Hat das Reisebüro diesen Service unterlassen, kann man auch selbst unter Angabe der Flugnummer bei der jeweiligen Reservierungs-Telefonnummer der Fluggesellschaft anrufen und Reservierungen absprechen. Generell sind nur Flüge für die nächsten 330 Tage im "System", einzelne Fluggesellschaften haben aber auch kürzere Voraus-Reservierungszeiten.
Da die Bestuhlung von Maschine zu Maschine und auch zwischen den verschiedenen Fluggesellschaften bei gleichem Flugzeugtyp unterschiedlich sein kann, ist es ratsam, vor der Sitzplatzreservierung zu wissen, wie die Sitzverteilung im gebuchten Flug ist. Dies ist grundsätzlich auf den Internetseiten der Fluggesellschaften in Erfahrung zu bringen. Kürzer ist der Weg über die Internetseite Airline Seat Maps, auf der alle wesentlichen Fluggesellschaften mit ihren Hauptflugzeugtypen erfaßt sind.
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Sitzplätze in Flugzeugen werden enger
Nach amerikanischen Presseberichten müssen sich Passagiere darauf einrichten, dass Flugzeugsitze noch unbequemer werden. Für ab Oktober 2009 zugelassene Flugzeuge müssen die Flugsitze einer 16fachen Gravitation standhalten (gegenwärtig liegt die Norm beim 9fachen). Die Airlines erreichen dies durch leichtere und härtere Sitze. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass die Passagiere selbst auch größer und schwerer geworden sind. So soll der durchschnittliche amerikanische Flugpassagier seit 1960 über 20 Pfund an Körpergewicht "zugelegt" haben. In der Economy Class wird das Fliegen also nichtkomfortabler werden – von der von den Fluggesellschaften hartnäckig klein geredeten Thrombose-Gefahr ganz abgesehen. Stand: 08.04.07
Gleichzeitig kann derjenige, der möchte oder muss, auch spezielle Menüs (bei aus Gesundheitsgründen gebotener Diät usw.), Betreuung für alleinreisende Kinder oder Behinderte vorausbestellen. Angemerkt sei, dass die Reservierungen nach den Flugbedingungen nicht garantiert sind. Die Fluggesellschaften behalten sich durchaus vor, kurzfristig z.B. die Maschine zu wechseln (oder auch eine andere Fluggesellschaft im Auftrag fliegen zu lassen). Dann ist die Reservierung futsch und nur ein frühes Erscheinen beim Check-In gewährleistet wie beim Charterflug einen Fensterplatz.
Die besten Sitzplätze
In fast jedem Flugzeugtyp bieten die Sitzreihen ganz vorne sowie hinter den Notausgängen und hinter den Toiletten die größte Beinfreiheit. Unbequem sind hingegen die Plätze in den Reihen vor den Notausgängen, weil die Rückenlehnen hier nicht verstellt werden können. Unbeliebt sind die Plätze in den mittleren Bereichen der großen Maschinen (A 310, A 330 – Airbus -, B 747 – Boeing -), weil man sich eingeklemmt fühlt. Mittelsitze bieten links und rechts drängelnde Nachbarn, die einen spätestens beim Essen mit ihren Ellenbogen von beiden Seiten in die Zange nehmen. Wer Ruhe sucht, sollte die Nähe der Bordküche und der Toiletten meiden. Lange vor und nach den Mahlzeiten bei Langstreckenflügen wird in den Bordküchen (Galley) vorbereitet, geklappert und aufgeräumt.
Auf den Toiletten herrscht bei 300 oder mehr Mitreisenden immer Betrieb und neben der klappernden Klotür beeinträchtigt die rauschende Vakuum-Spülung den Schlaf. Auf den hintersten Plätzen der Kabine sind die Maschinengeräusche am lautesten und die Turbulenzen stärker zu spüren. Wer einen empfindlichen Magen hat oder unter Flugangst leidet, sollte möglichst weit vorne sitzen. Eine umfassende Übersicht darüber, welche Sitze in welcher Maschine welcher Airline den bequemsten Sitz bietet, zeigt in englischer Sprache die Internetseite mit den entsprechenden Sitzplänen. Mehr als 275 Kabinenpläne von mehr als 40 Airlines hat der Anbieter aus Seattle in den USA in der Datenbank. Die Internetseite gibt auch an, welche Annehmlichkeiten an Bord der jeweiligen Maschine geboten werden: Audio-, Video-Unterhaltung, Stromanschluss für Elektrogeräte, Internet, Essen und Kinderbetreuung. Eine Übersicht zu den Sitzplätzen der wichtigsten Fluggesellschaften vermittelt auch die Internetseite Seat Maps von seatguru.com. Stand: Dezember 2007
Weitere Informationen zur Kniefreiheit gibt es unter dem Stichwort Reisethrombose im Bereich Gesundheit. Stand: 04.01.07
Vielfliegerprogramme
Wer mehr als einmal in drei Jahren in die USA fliegt, für den sind die sog. Vielfliegerprogramme interessant. Für bei der Fluggesellschaft durchgeführte Flüge erhält der Kunde sog. Meilengutschriften. Haben die Meilengutschriften eine bestimmte Höhe erreicht, kann der Kunde diese in eine Prämie (z.B. einen Freiflug) eintauschen. Um Mitglied in einem Vielfliegerprogramm zu werden, ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, den man in Reisebüros oder direkt von der Fluggesellschaft erhält. Nach Bearbeitung des Antrages bekommt man von der Fluggesellschaft eine Kundenkarte. Beim Check-In muß diese Karte vorgelegt werden, um eine automatische Meilengutschrift zu erhalten. Hat man diese vergessen, sind eine Kopie des Flugscheins und die (Reste der) Bordkarte (boarding card) schriftlich als Nachweis des Fluges einzureichen. Die Fluggesellschaft informiert den Kunden regelmässig über die aktuell gesammelten Meilen durch Kontoauszüge.
In der Economy-Class werden üblicherweise die effektiv geflogenen Flugmeilen gutgeschrieben. In der Business-Class verdoppeln sich diese Meilen, in der First-Class werden die dreifachen Meilen gutgeschrieben. Für kurze Strecken gibt es häufig eine Mindestanzahl von Meilen. Für bestimmte Strecken oder Sonderaktionen gibt es Extrameilen. Darüber hinaus kann man Meilen sammeln bei Buchungen bei verbundenen Fluggesellschaften, Übernachtungen in bestimmten Hotelketten, Mietwagenbuchungen bestimmter Mietwagenfirmen usw. Folgende Prämien bieten die Fluggesellschaften an:
- Freiflüge
- Upgrades in die nächsthöhere Reiseklasse
- sog. Erlebnisprämien, wie. z.B. Reisen, Ballonflüge usw.
Prämien müssen immer direkt bei der Fluggesellschaft, ggf. über spezielle Telefonnummern, angefordert werden. In der Regel wird nur ein begrenztes Sitzplatzkontingent eines Fluges für Prämienflüge zur Verfügung gestellt, auch können bestimmte Flüge etwa in der Hochsaison ganz für Prämienflüge gesperrt sein. Bei Prämienflügen müssen die Flughafensteuern und Gebühren gesondert bezahlt werden! Die Konditionen der Vielfliegerprogramme sind von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich und können auch innerhalb einer "Allianz" durchaus variieren. Ein Vergleich der Konditionen kann lohnen. Die Wahl des „besten“ Vielfliegerprogramms richtet sich nach den individuellen Wünschen zur Prämieneinlösung, also danach, ob
- Freiflüge,
- Vielfliegerprivilegien (unbegrenzter Loungezugang, vorrangige Berücksichtigung bei Überbuchungen),
- Andere „Anerkennungen“ (Sachwerte, Hotelübernachtungen usw.)
gewünscht werden und natürlich auch danach, mit welchen Flügen (Europa, Nordamerika, Ostasien) Berechtigungsmeilen erflogen werden.
Prüfung des Flugtickets
Bei Erhalt des Tickets sollten Sie drei Angaben sofort prüfen. Ihr Name, die Flugdaten und der Zielort müssen korrekt eingetragen sein. Im übrigen enthalten die Flugscheine zahlreiche Fachbegriffe, von denen die wichtigsten hier genannt seien:
- Endorsements/Restrictions
- NONEND (Non endorsable): Das Ticket ist nicht auf eine andere Fluggesellschaft umschreibbar
- NONREF (Non refundable): Ticket ist nicht oder nur gegen eine Stornogebühr rückerstattbar
- NONRRT (Non reroutable): Änderung der Streckenführung nicht erlaubt
- VALID ON XY ONLY: wie NONEND
- VALID ONLY ON DATES AND FLIGHTS SHOWN: Nicht umbuchbar
- NO RES CHANGE: Nicht umbuchbar
- VALID IN CONX ONLY: Ticket ist nur in Verbindung mit einem anderen Ticket gültig, dessen Nummer mit angegeben wird, häufig bei Airpässen oder ermäßigten Anschlussflügen.
- Issued by
- Die Fluggesellschaft, auf die das Ticket ausgestellt ist und über welche abgerechnet wird. Die Fluggesellschaft mit der tatsächlich geflogen wird, kann eine andere sein (zu finden unter "Carrier").
- Place of Issue: Benennt, wo und von wem das Ticket ausgestellt wurde.
- Fare: Bei offiziellen IATA-Tarifen steht hier der Ticketpreis. Bei Graumarkttickets ist meistens "IT" eingetragen.
- IT bedeutet „Inclusive Ticket” – ein Gruppenreiseticket.
- Tax/Fee/Charge: Anfallende Gebühren und Steuern.
- Total: Gesamtpreis.
- Issuing Office: Name und Ort der ausstellenden Agentur. Bei Graumarkttickets ist dies nicht das Reisebüro, sondern der Consolidator, über den das Reisebüro das Ticket besorgt hat
- Status
- Hier sollte "OK" stehen, denn dann ist der Platz im Flugzeug reserviert.
- Bei Kleinkindern unter zwei Jahren steht hier "NS" (no seat).
- Für den seltenen Fall, dass das Ticket für eine Wartelistenbuchung ausgestellt wurde, steht hier "WL".
- RQ: on request (angefordert)
- SA: space available (nur wenn ein Platz frei ist)
- Class – Ein Kürzel bezeichnet die Buchungsklasse
- F oder P = First Class
- C = Business Class
- Q, H, M, B, K = Economy Class
- Sonstiges:
- Fare basis: Die Bezeichnung des Tarifs. Nur Fachleute erhalten Auskunft über Buchungsklasse, Saisonzeit, Vorausbuchungsbedingungen, Mindestaufenthalt und Ticketgültigkeit.
- Not valid before/after: Innerhalb dieser beiden Daten kann der jeweilige Flug umgebucht werden. Bei Sondertarifen steht in beiden Feldern oft das jeweilige Flugdatum, so das die Umbuchung entweder unmöglich oder nur unter Einschränkungen oder gegen Zahlung einer Gebühr möglich ist.
- Allow: Bezeichnet das zulässig Freigepäck in kg (z.B. "20K" oder "20" für 20 kg) oder Anzahl der Gepäckstücke ("PC" oder "2P" für zwei freie Gepäckstücke).
- Origin/Destination: Hier werden Start- und Endpunkt des Fluges benannt. Außerdem findet man Codes wie SITI, SOTO oder ähnlich. Diese stehen für "Sale Inside/Outside Ticketing Inside/Outside country of commencement of travel"usw. Praktische Auswirkungen für den Reisenden haben die unterschiedlichen Ausstellungsarten nicht.
- Good for passage from: Beschreibt den Flugverlauf anhand der Ziel-Flughäfen (Destinationen). Ein „X“ vor einem Flughafen bedeutet, dass Sie dort nicht unterbrechen dürfen (z.B. X/HAM = keine Unterbrechung des Fluges am Flughafen Hamburg)
- Carrier: Benennt die Fluggesellschaft.
- Flight: Gibt die Flugnummer an.
- Tour Code: Bezieht sich auf den Gruppentarif (IT) und benennt den speziellen Tarif.
- Date: Datum des Abflugstages
- Time: Planmäßige Abflugszeit
- Fare calculation: Flugpreisberechnung
- Form of Payment: Benennt die Zahlungsart (wie Invoice oder INV = Rechnung, CASH = Barzahlung, Kreditkartennummer bei elektronischer Zahlung)
- Airline Code: Das international übliche Kürzel für die Fluggesellschaft.
- Form and serial number: Seriennummer des Tickets.
Überbuchung, Verspätung und Flugabsagen
Auch eine feste Sitzplatzreservierung ist keine Gewähr dafür, dass man auf dem Flug tatsächlich mitgenommen wird. Wer spät zum Einchecken erscheint, kann das Pech haben, auf einen späteren Flug verwiesen zu werden. Hier liegt die Kehrseite der Medaille, dass Linienflugtickets jederzeit zurückgegeben werden können. Da die Linienfluggesellschaften aus Erfahrung wissen, dass nicht alle angemeldeten Passagiere zum Flug auch tatsächlich erscheinen (no show), werden die Plätze je Maschine nach Erfahrungswerten „überbucht“. Nach einer Umfrage der Stiftung Warentest im Jahre 2001 (test 11/2001) haben besonders die großen amerikanischen Fluggesellschaften Probleme mit Überbuchungen. Anteil der Flüge mit Überbuchungsproblemen (in Prozent):
- American Airlines: 11,0
- Delta Airlines: 11,0
- United Airlines: 10,0
- KLM: 9,7
- Northwest Airlines: 9,2
- British Midland: 9,1
- Air France: 8,4
- Iberia Airlines: 7,9
Die Fluggesellschaften geben die Anzahl der überbuchten Flüge mit etwa 1 Prozent an. Treffen mehr Passagiere ein, als erwartet, kann das Problem nur vor Ort gelöst werden. Meist versuchen die Fluggesellschaften durch besondere Angebote einzelne Passagiere auf freiwilliger Basis mit entsprechenden Gegenleistungen zu einem späteren Flug oder einer anderen Flugroute zu überreden. Wer Zeit hat, kann dann ein Schnäppchen machen. Die Angebote reichen von Essens- und Hotelgutscheinen bis zu Bargeld in nennenswerter Höhe, in Abhängigkeit von der “Schwere und Dauer” des Zurückbleibens am Boden. Seit dem 17. Februar 2005 haben Fluggäste, die von einem Flughafen in der EU starten oder mit einer EU-Fluggesellschaft einreisen, auf Grund einer EU-Verordnung besondere Rechte, wenn der Flug verspätet ist oder nicht stattfindet. Können sie den Flug nicht antreten, weil dieser überbucht ist, haben sie die Wahl zwischen der vollständigen Erstattung des Ticketpreises und einem Ersatzflug. Zusätzlich steht ihnen eine Entschädigung in Abhängigkeit von der Flugdistanz zu (bis 1.500 km = 250€ pro Passagier, 1.500 bis 3.500 km = 400€ pro Passagier, über 3.500 km = 600€ pro Passagier). Voraussetzung für alle Ansprüche ist, dass der Passagier zum – von der Fluggesellschaft oder dem Reisebüro – angegebenen Zeitpunkt zum Check-In erschienen ist, spätestens 45 Minuten vor Abflug. Die Regelung gilt für Linien- und Charterflüge und auch für Billigflieger ohne Einschränkungen. Die Entschädigung kann in bar, per Überweisung oder per Scheck angeboten werden.
Wird der Flug gestrichen, so gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie bei einer Überbuchung. Kann die Airline allerdings eine zumutbare Ersatzverbindung anbieten, muss sie nicht zahlen. Als zumutbar gilt, wenn der Fluggast sieben Tage vor Abflug über die Änderung informiert wird und der Ersatzflug höchstens eine Stunde früher abhebt und nicht später als zwei Stunden nach dem ursprünglichen Flug am Ziel ankommt. Ebenfalls als zumutbar gilt es, wenn die Fluggesellschaft 14 Tage vorher informiert und der Ersatzflug höchstens zwei Stunden früher startet und bis maximal vier Stunden später als gebucht auf dem Zielflughafen landet. Kann die Fluggesellschaft nachweisen, dass die Annullierung des Fluges nicht von ihr selbst verschuldet wurde, muss sie keine Entschädigungszahlung leisten. Auch bei Verspätungen sind die Rechte des Passagiers gestärkt worden. Wer bei Flügen bis zu 1.500 Kilometern mindestens zwei Stunden auf den Abflug wartet, hat Anspruch darauf, von der Fluggesellschaft kostenlos betreut zu werden, etwa mit kostenlosen Mahlzeiten und Getränken. Notfalls müssen auch eine Hotelunterkunft und die Möglichkeit der Telekommunikation gestellt werden. Gleiches gilt bei Flügen bis zu 3.500 Kilometern, wenn die Verzögerung mehr als drei Stunden bzw. bei Flügen von mehr als 3.500 Kilometern über vier Stunden beträgt.
Der Branchenverband der internationalen Fluglinien IATA hat vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen diese Regelungen eingereicht. Es wird insbesondere moniert, dass die Fluggesellschaften auch bei Verspätungen und Flugausfällen in Folge höherer Gewalt haften müssen, etwa bei schlechtem Wetter oder Streiks. Die EU-Kommission will demgegenüber die Rechte der Passagiere weiter ausbauen. So liegen zwei Verordnungsvorschläge vor, nach denen ältere und behinderte Menschen das Recht auf individuelle Betreuung durch die Fluggesellschaft ohne zusätzliche Kosten haben und Reiseveranstalter verpflichtet werden sollen, ihre Kunden darüber zu informieren, mit welcher Fluggesellschaft sie fliegen.
Erste Erfahrungen der europäischen Verbraucherzentralen mit den EU-Entschädigungsregelungen zeigen allerdings, dass das Einfordern von Entschädigungen in der Praxis mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist. Einzelheiten dazu z.B. in dem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 28. November 2006 mit dem aufmunternden Titel: „Entschädigung von Fluggästen: Eigentlich kann man es auch bleiben lassen“. Über die EU-Fluggastrechte informiert ein deutschsprachiger Flyer der EU.
Bei Zweifelsfragen und Beschwerden wenden Sie sich direkt an das
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Str. 26
DE – 38108 BRAUNSCHWEIG
Tel. : +49 531-2355-100
Fax : +49 531-2355-707
fluggastrechte@lba.de
Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie
Postfach 3000
Radetzkystraße 2
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Tel. : +43 1-71162/9204
(Monday-Thursday: 9 – 12 am)
Fax: +43 1-71162/9699
fluggastrechte@bmvit.gv.at
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CH – 3003 BERNE
Tel. : +41 31 325 80 39/40
Fax : +41 31 325 80 32
passengerrights@bazl.admin.ch
Bei Verspätungen ist zusätzlich das Montrealer Abkommen zu beachten, dass Erstattungsregelungen für entstandene Schäden aus der Verspätung vorsieht. Entstehen dem Reisenden durch Verspätung eines Fluges Schäden wie Hotelübernachtung, Verpflegung und weitere Reisekosten wegen verpasster Anschlussflüge sowie entgangener Geschäftsgewinn, so haftet der Luftfrachtführer für vermutetes Verschulden bis zum einem Höchstbetrag von 4.150 Sonderziehungsrechten (SZR) (= rd. 5.000 Euro). Dies gilt allerdings nicht, wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass sie die Verspätung nicht verschuldet hat (z.B. bei widrigen Witterungsbedingungen oder Fluglotsentreiks). Kann der Passagier andererseits der Fluggesellschaft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen, haftet die Airline ohne Beschränkung.
Das Montrealer Abkommen (Convention for the Unification of Certain Rules for International Carriage by Air) gilt für Flüge in und zwischen 53 Ländern, die das Abkommen ratifiziert haben, darunter alle EU-Länder und die USA, Japan, Kanada und die Schweiz. Den Text des Montrealer Übereinkommens kann man auf der Internetseite transportrecht.de nachlesen. Auf kaera-makler.de findet man den Text des Gesetzes zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr (BGBl I Nr. 16, S. 550). Bei den Sonderziehungsrechten (SZR) handelt es sich um Ansprüche von Mitgliedern des Internationalen Währungsfonds (IWF) gegenüber anderen Ländern auf Überlassung konvertierbarer Währungen. Sonderziehungsrechte werden den Mitgliedsländern ohne Gegenleistung zugestellt (Währungsreserven). Ein Land, dass Sonderziehungsrechte in Anspruch nimmt, muss sie verzinsen. Einzelheiten erläutert ein Informationsblatt des International Monetary Fund. Eine tagesaktuelle Übersicht der Sonderziehungsrechte-Umrechnungskurse zu den Hauptwährungen findet sich ebenfalls auf der Unterseite SDRs per Currency unit and Currency units per SDR des IWF. Stand: 20. März 2005
Bei Abflügen ab und bei Flügen innerhalb der USA gelten die europäischen Regelungen nicht. Bei us-amerikanischen Fluggesellschaften wird bei Vergütungen für gestrichene, verspätete oder verpasste Flüge von der sog. Rule 240 (= Regel 240) gesprochen. Dies war ursprünglich eine staatlich normierte Vergütungsregelung im Zusammenhang mit der Deregulierung des Flugverkehrs im Jahre 1978. Eine entsprechende staatliche Bestimmung besteht heute nicht mehr. Ob und wie viel die einzelne Fluggesellschaft zu leisten bereit ist, bestimmt sich ausschließlich nach dem Prinzip der Freiwilligkeit und ist in den Beförderungsbestimmungen der Gesellschaft festgelegt (contracts or conditions of carriage). Es gibt mithin keine feststehenden Regelungen, die Einzelheiten können von Gesellschaft zu Gesellschaft abweichen. Prinzipiell gelten dabei folgende Gesichtspunkte:
- die Verspätung, der Flugausfall usw. muss im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegen, wie
- mechanische Probleme (mechanical problems)
- Verspätungen (late arrivals)
- verspätet eingetroffene Piloten oder Besatzungsmitglieder;
- mögliche „Ersatzleistungen“, wie
- Gutscheine für Mahlzeiten (meal vouchers)
- Umbuchungen auf den nächsten Flug oder Flüge einer anderen Gesellschaft (confirmation on the next flight)
- Zahlung einer Geldsumme (obtain a refund)
- Hotelunterbringung (hotel accommodation)
- Übernahme von Transportkosten am Boden (ground transportation)
- Übernahme von Telefonkosten (phone calls).
Da die Rule 240 von jeder Fluggesellschaft unterschiedlich (oder auch gar nicht) interpretiert wird und nicht jeder Airlinebedienstete die Regelungen immer „präsent“ hat, empfiehlt es sich für den Fall des Falles, einen Ausdruck der jeweiligen Rule 240 stets im Handgepäck mit sich zu führen. Bei Abflügen ab USA zahlt z.B. Lufthansa folgende Entschädigungen: Bis zu 4 Stunden verspätete Ankunft am Zielort = 150 Euro/200 US-$, mehr als 4 Stunden = 300 Euro/400 US-$.
Die Entschädigungsregelungen amerikanischer Fluggesellschaften finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten: Alaska Airlines/Horizon Air, American Airlines, Delta Airlines, Hawaiian Airlines, Southwest Airlines, United Airlines.
Check-in
Empfehlenswert ist es, den Ceck-in möglichst frühzeitig vorzunehmen. So kann man die Sitzplatzreservierung ggf. noch ändern und in aller Ruhe die Richtigkeit der Bordkarten überprüfen. Letzteres ist unbedingt zu empfehlen, insbesondere wenn man Anschlussflüge hat. Aus eigener Erfahrung können wir nur davor warnen, auf die Fehlerfreiheit des Servicepersonals zu vertrauen.
Am Check-in-Schalter sind Flugschein und Reisepass vorzulegen. Geprüft wird, ob die Einreisevoraussetzungen erfüllt sind (ansonsten muss die Fluggesellschaft Sie auf eigene Kosten zurückfliegen). Vgl. hierzu weiter unter Einreise. Die Eincheckzeiten sind individuell von den Fluggesellschaften bestimmt. Wer auf den letzten Drücker kommt, hat nicht nur das Risiko des gesicherten Gepäcktransports, er wird auch von den Airlines nicht gern gesehen. Um ihre Pünktlichkeit zu erhöhen, verlängern die Gesellschaften die Vorlaufzeiten zum Einchecken. So hat United Airlines folgende Vorlaufzeiten:
- 45 Minuten vor dem Abflug
schließen die Abfertigungsschalter. Ab diesem Zeitpunkt ist der Check-in nicht mehr möglich selbst für Fluggäste mit einer bestätigten Reservierung.
- 10 Minuten vor dem Abflug
wird das Boarding-Gate geschlossen. Ab diesem Zeitpunkt wird kein Zugang zum jeweiligen Flugzeug mehr gewährt selbst für Fluggäste mit gültiger Bordkarte.
Nach mehreren Urteilen deutscher Gerichte darf eine Fluggesellschaft einen verspätet erscheinenden Reisenden nicht ablehnen, solange die Abfertigung noch nicht abgeschlossen ist. Wer rechtzeitig am Abfertigungsschalter für den Abflug eintrifft, aber wegen der Zahl der dort ebenfalls auf Abfertigung Wartenden nicht mehr rechtzeitig abgefertigt wird, kann den Ersatz der Kosten für einen Ersatzflug von seinem Reiseveranstalter verlangen (Neu Juristische Wochenschrift – NJW 2002, Heft 48, S. 3511).
Fliegen bei Schwangerschaft
Die Frage, ob trotz Schwangerschaft eine Flugreise angetreten werden kann, bestimmt die Reisende am Besten in Abstimmung mit ihrem Frauenarzt. Grundsätzlich sind Flugreisen auch während der Schwangerschaft möglich und zulässig.
Steigende Risiken werden erst zum Ende der Schwangerschaft hin gesehen und sind letztlich von der Konstitution der Gebärenden und des Kindes abhängig. Bei der einen Frau kann dies drei bis vier Wochen vor der Entbindung kritisch sein, bei einer anderen bereits zehn Wochen vorher. Werdende Mütter sollten während des Fluges Thrombosestrümpfe tragen, da das Risiko von Blutgerinnseln in den Venen erhöht ist. Daher ist auch viel Bewegung während des Fluges wichtig. Außerdem sollte möglichst viel getrunken werden. Dies empfiehlt der Bundesverband für Gesundheitsinformation und Verbraucherschutz ausdrücklich (Stand: Juli 2007). Längere Flugreisen sollten Frauen im ersten Drittel der Schwangerschaft besser vermeiden, so der Verband. Die kosmische Strahlung schädige in dieser Phase der Entwicklung möglicherweise das Gehirn des Fötus. Ab der 35. Schwangerschaftswoche nehmen Fluggesellschaften Frauen den Angaben zufolge in der Regel nicht mehr mit. Auch benötigten sie ab der 28. Woche unter Umständen ein Attest, in dem bescheinigt wird, dass sie noch nicht kurz vor der Geburt stehen. Am Reiseort ist die medizinische Versorgung wichtig: ein Krankenhaus in der Nähe, das im Notfall einen Kaiserschnitt ausführen könnte, ist beruhigend. Geburten während eines Fluges sind selten, kommen aber vor. Um das Geburtsrisiko von Schwangeren an Bord einzuschränken, haben viele Fluggesellschaften Reisebeschränkungen für Schwangere. Näheres zeigt die nachfolgende Tabelle. Delta Airlines zeigt sich bei Geburten während des Fluges allerdings sehr kulant: der in den Lüften geborene neue Erdenbürger darf sein Leben lang mit Delta fliegen – kostenlos.
- Fluggesellschaft
- Air France: Während des neunten Monats muss ein Flughafenarzt der Beförderung im Einzelfall zustimmen
- Austrian Airlines: Keine Beförderung während der letzten vier Wochen vor dem berechneten Geburtstermin
- British Airways: Nach der 28. Woche muss ein Arzt einen unkomplizierten Schwangerschaftsverlauf und einen guten Gesundheitszustand bestätigen. Keine Beförderung nach der 36. Woche (bei Mehrlingsgeburten nach der 32. Woche) mehr
- Condor: Keine Beförderung nach der 35. Schwangerschaftwoche
- Delta Air Lines: Keine Beschränkungen, eigenes Risiko der Schwangeren
- Iberia: Keine Beschränkungen
- KLM: Der behandelnde Arzt muss bei Flügen in den letzten vier Wochen vor der berechneten Geburt ein bei der KLM erhältliches Infoblatt ausfüllen, das spätestens 48 Stunden vor Abflug vorzulegen ist
- Lufthansa: Nach der 36. Woche ist ein ärztliches Attest vorzulegen
- Qantas: Nach der 26. Woche ist ein ärtzliches Attest vorzulegen, nach der 36. Woche keine Beförderung mehr
- SAS: Keine Beförderung in den letzten zwei Wochen vor der berechneten Geburt. In der dritt- und viertletzten Woche muss ein SAS-Mediziner der Beförderung zustimmen und der Flug darf nicht länger als vier Stunden sein. Bei Mehrlingsgeburten ist eine Beförderung bereits acht Wochen vor Geburt ausgeschlossen, neun bis zwölf Wochen vorher ist ein Attest des Hausarztes erforderlich, Flugzeit maximal vier Stunden.
- Singapore Airlines: Bei ärztlichem Attest, das nicht älter als zwei Wochen ist, Beförderung bis zur 35. Schwangerschaftswoche (bei Mehrlingsgeburten bis zur 32. Woche)
- United Airlines: In den letzten vier Wochen vor dem berechneten Geburtstermin ist ein ärztliches Attest vorzulegen
Kinder auf Reisen
Momondo gibt Eltern einen Überblick über die Besonderheiten, die man mit Kindern auf Reisen beachten sollte, u.a. Tipps zur Gesundheitsvorsorge vor Antritt der Reise sowie Infos und Hinweise bezüglich Anreise und Unterkunft und vieles mehr.
Mitnahme von Haustieren
Einzelheiten zur Mitnahme von Haustieren finden Sie auf der Unterseite Einreise unter dem Stichwort Mitnahme von Haustiere“.