Amerikanisches Recht: Grundlagen & Besonderheiten

In Amerika orientiert sich das Recht am common law, also am Gewohnheitsrecht und ist dadurch durch Einzelfallentscheidungen geprägt.
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Das Recht in Kontinentaleuropa folgt der römischen Tradition und ist gekennzeichnet durch ein kodiertes, also schriftlich fixiertes Recht. Demgegenüber orientiert sich das Recht in den USA am angelsächsischen common law (Gewohnheitsrecht), wie in Kanada und Australien auch, und ist durch Einzelfallentscheidungen von Präzedenzfällen geprägt.

Inhaltsverzeichnis
Jury | Betreuung bei Strafrechtsprozessen | Auskunftspflichten im amerikanischen Zivilprozess

Das amerikanische Recht ist ist mithin ein sog. Fallrecht, d.h. Gerichtsentscheidungen werden mit Hinweis auf früher ähnliche entschiedene Fälle getroffen. Präzedenzfälle sind insbesondere von höheren Gerichten getroffene Entscheidungen. Weicht der zu beurteilende Fall allerdings in einzelnen Fakten vom Präzedenzfall ab, kann der urteilende Richter neue Auslegungen treffen. Der amerikanische Richter Oliver Wendell Homes fasste dies 1880 so zusammen: „Das common law beruht nicht auf Logik, sondern auf Erfahrung.“ Am deutlichsten werden die Unterschiede im Strafprozess.

Jury

Jeder us-amerikanische Angeklagte hat das Recht, sich vor einer Jury zu verantworten; andererseits muss jeder US-Bürger damit rechnen, seine jury duty zu erfüllen, also als Mitglied einer Jury berufen zu werden. Die Jury besteht im Strafprozess aus sechs, manchmal auch aus zwölf Geschworenen, die „unvoreingenommen“ sein sollen. Sie dürfen mithin über den zu beurteilenden Fall keine Vorkenntnisse haben. Die Auswahl der Geschworenen kann für den Ausgang des Prozesses wesentliche Bedeutung haben und wird daher von Staatsanwaltschaft und Verteidigung sehr ernst genommen. Nur Personen, auf die sich beide Seiten verständigen, werden in die Jury berufen.

Allein die Geschworenen befinden über Schuld oder Unschuld der oder des Angeklagten. Ihr Beratungsergebnis nach der Beweisaufnahme ist verbindlich. Der Richter schweigt während der Verhandlung meist. Er entscheidet lediglich über die Zulassung von Anträgen und erläutert den Geschworenen ihre Pflichten. Erklärt die Jury den oder die Angeklagten für schuldig, bestimmt er das Strafmaß.

Bekannt aus Kino und Fernsehen

Aus Kino und Fernsehen sind amerikanische Strafprozesse in der vorstehend geschilderten Form hinlänglich bekannt. Die Dramatik der Verhandlungsprozesse und der Auswahl der Geschworenen kommt der Realität meist nahe, zumal wenn es um in der Öffentlichkeit verfolgte Strafprozesse geht. Ein bekanntes Beispiel war der Fall O.J. Simpson. Ob sein Freispruch vom Mordvorwurf letztlich darauf zurück zu führen ist, dass die Mehrheit der Geschworenen dem schwarzen Bevölkerungsteil angehörte, mag dahinstehen. Deutlich wurde jedoch, dass die Grenze zwischen Rechtsfindung und Schaukampf sehr schwimmend sein kann.

Die Mehrzahl der Streitigkeiten – auch im Zivilrecht – werden allerdings bei Einverständnis der Parteien durch einen Richter entschieden und nicht durch eine Jury. Die Verhandlung ist dabei meist recht kurz. Der Richter entscheidet nach Aktenlage und anwesenden Zeugen häufig innerhalb weniger Minuten, ein Fall nach dem nächsten wird so in kontinuierlicher Folge „abgearbeitet“.

Üblich ist auch das Aushandeln der Schuld zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung, das sog. plea bargaining. Durch diese Art Kuhhandel sparen beide Seiten Arbeit. Über die Besetzung des obersten Gerichts der USA – dem Supreme Court – berichtet die Zeit im Januar 2005 in dem Artikel „USA – Recht oder rechts“.

Betreuung bei Strafrechtsprozessen

Sie haben gem. Art. 36 der Wiener Konsularrechtskonvention das Recht zu verlangen, dass die für Sie zuständige Auslandsvertretung von Ihrer Verhaftung informiert wird. Hierauf sollten Sie bestehen. Die jeweilige Auslandsvertretung kann Sie dann konsularisch betreuen. Hierzu hält sie z.B. Listen vertrauenswürdiger Rechtsanwälte bereit und kann Ihre Angehörigen zu Hause über Ihren Aufenthaltsort informieren.

Exekutive Befugnisse gegenüber amerikanischen Stellen hat sie aber nicht, kann also beispielsweise nicht Ihre Freilassung anordnen. Sie kann auch nicht Ihre Verteidigung übernehmen, Sie jedoch erforderlichenfalls dabei unterstützen, einen geeigneten Rechtsanwalt zu finden.

Auskunftspflichten im amerikanischen Zivilprozess

In Zivilprozessen nach deutschem Recht (und nach dem Recht zahlreicher europäischer Staaten) ist es unter Voraussetzungen auch möglich, von am Prozess nicht beteiligten Dritten die Vorlage von Urkunden zu verlangen (§ 142 ZPO).

Das amerikanische Recht ist mit dem sog. pre-trial discovery-Verfahren viel weitgehender. Hier gilt die Ausforschung des Gegners und unbeteiligter Dritter durch ausladende Beweisersuchen als Grundprinzip prozessualer Fairness, der Zivilprozess ist an einem objektiven Wahrheitsbegriff orientiert. Vor der eigentlichen Hauptverhandlung können zahllose schriftliche Befragungen, mündliche Vernehmungen und Aufforderungen zur Vorlage von Dokumenten liegen. Selbst Beweismaterial, das in der Hauptverhandlung als unzulässig nicht verwertbar wäre, kann angefordert werden, wenn es für das Aufspüren weiteren, zulässigen Beweismaterials dienlich sein könnte.

Einschränkungen des Discovery sind auf wenige Ausnahmen begrenzt, wie der Preisgabe prozessrelevanter Unterlagen durch den Anwalt (work product immunity). Selbst Bank- und Geschäftsgeheimnisse sind im Zweifel nicht geschützt. Nicht zuletzt wegen der Kostenregelungen können so Gegner mit guten Erfolgsaussichten dennoch zu Vergleichen gezwungen sein.

Übrigens: im amerikanischen Sprachgebrauch steht das Wort „justice“ einheitlich für die Begriffe Justiz, Rechtsprechung bzw. Gerechtigkeit.