Gepäck

Gepäck

Aufgegebenes Gepäck

Gepäckschäden/Gepäckverlust

Babynahrung/Spezialnahrung

Duty Free Artikel

Handgepäck

Elektronische Geräte

Kennzeichnung des Gepäck

Erlaubtes/nicht erlaubtes Gepäck

Medikamente/Reisende mit Behinderungen

Fluggepäck

Sicheres Ankommen des Gepäcks ?

Flüssige und gelartige Produkte und Druckbehälter

Sicherheitskontrollen

Freigepäckgrenzen

Übergepäck/Sondergepäck

Pack-Tipps:

Auswahl der Gepäckstücke

Pack – Hinweise

Sicherheitstipps

Auswahl der Kleidung

Packen des Koffers

Tipps für den Koffer-Kauf

 

Reisen mit  nur einem Koffer

Urlaubs-Checkliste

Fluggepäck

Freigepäckgrenzen

Erlaubtes/nicht erlaubtes Gepäck

Kennzeichnung des Gepäck

Innerhalb der EU, den USA und den meisten Staaten der Erde wird das Fluggepäck vor dem Einladen in das Flugzeug sicherheitsüberprüft. Aus Erfahrungen zur Terrorabwehr heraus sind die hierzu ergangenen Regelungen sehr komplex gestaltet worden und für den Fluggast nicht mehr leicht zu überschauen. Es bestehen Regelungen der nationalen Flugaufsichtsbehörden, der EU und der jeweiligen Fluggesellschaften. Besonders unter dem Aspekt der Terrorabwehr besteht inszwischen eine Regelungsdichte, die derart fein ausgestaltet ist, dass man als Fluggast schon des öfteren meint, den Amtsschimmel wiehern zu hören und einem die Aussage eines Airline-Managers, er habe noch nie gehört, dass bei einer Gepäckkontrolle ein Terrorist gefasst worden sei, zu denken gibt.

Die unterschiedlichsten Regelungen der Fluggesellschaften zum Thema Gepäck sind häufig versteckt auf den hintersten Internetseiten der Gesellschaften. Link-Hinweise zu diesem Thema:

Nachfolgend versuchen wir, die wesentlichsten Regelungen systematisch zusammen zu fassen und nach folgenden Oberbegriffen zu erläutern:

    Aufgegebenes Gepäck

    (Gepäck für den Laderaum des Flugzeugs, wie Koffer usw.)

    Handgepäck

    (Gepäck, dass vom Passagier in den Flugzeugkabine mitgenommen werden darf)

    Übergepäck und Sondergepäck

    (Gepäck, dessen Beförderung zusätzlich zum Flugpreis bezahlt werden muss, weil die sog. Freigepäckgrenzen überschritten werden)

    Gepäckschäden und Gepäckverlust

    Was tun für ein sicheres Ankommen des Gepäcks ?

Außerdem finden Sie auf dieser Internetseite ergänzende

Aufgegebenes Gepäck

Freigepäckgrenzen

Die ehemals vorteilhaften  Gepäckbestimmungen bei Linienflügen über den Atlantik gehören der Vergangenheit an. Aus Kostengründen sind sie erheblich eingeschränkt worden, wobei fast jede Fluggesellschaft Besonderheiten aufweist.

In der Economy-Klasse gilt weltweit eine Freigepäckmengengrenze von 20 kg, bei Flügen nach und innerhalb von Nordamerika darf das Gepäckstück bis zu je 23 kg/50 pounds (50 lbs. = etwa 22,5 kg) wiegen (bis Oktober 2005 galt allgemein sogar eine Freigepäckgrenze von 32 kg und zwar für zwei Gepäckstücke !). Dabei kommt es auf das Einhalten der Gepäckgrenze pro Gepäckstück (sog. piece concept – Stückkonzept)  an; das früher akzeptierte Pooling, bei dem Gepäckstücke zusammen gewogen wurden, ist nicht mehr möglich. In der First und Business Class dürfen in der Regel 2 Gepäckstücke zu je 32 Kg mitgeführt werden.

Neben der Gewichtsgrenze sind je Gepäckstück auch bestimmte Abmessungen einzuhalten. Länge, Höhe und Breite je Gepäckstück werden zusammengerechnet und sollen 158 cm (Lufthansa) bzw. 157,5 cm (Delta Airlines) nicht überschreiten. Die genauen Regelungen variieren – meist geringfügig abweichend von den hier gegebenen Angaben – von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft.

Auch bei den innerdeutschen Anschlussflügen gilt die großzügigere Regelung.

KofferGenerell gilt: Es gelten die im Flugschein angegebenen Freigepäckmengen pro Person. Auskunft geben die Internetseiten der jeweiligen Fluggesellschaft.

Für Kleinkinder ohne eigenen Sitzplatz gelten Sonderregelungen zur Gepäckmitnahme.

Einzelne Fluggesellschaften lehnen die Beförderung von Gepäckstücken ab einer bestimmten Gewichts- oder Abmessungsgrenze als persönliches Gepäck ab (Delta Airlines z.B. bei mehr als 100 lbs./45 kg bzw. mehr als 203 cm in der Economy Class). Diese Gepäckstücke müssen dann als Frachtgepäck aufgegeben werden. Weitere Einzelheiten unter dem Stichwort Übergepäck.

Stand: Mai 2010

Erlaubtes/nicht erlaubtes Gepäck

Gemäß international verbindlicher Sicherheitsvorschriften dürfen Fluggäste keine Waffen (Schusswaffen, Messer, Schwerter und ähnliches) im Handgepäck oder am Körper mitführen. Waffen im aufgegebenen Gepäck müssen beim Check in deklariert (angemeldet) werden und in festen, dafür vorgesehenen Behältnissen verpackt sein. Ebenso muss Munition sicher in besonderen Behältnissen im aufgegebenen Gepäck untergebracht sein.

Auch Gefahrgüter gehören weder ins Handgepäck noch ins aufgegebene Gepäck. Dazu zählen Explosivstoffe, flüssige, komprimierte oder giftige Gase, entflammbare Flüssigkeiten, leicht entzündbare oder selbstentzündliche Feststoffe und Streichholzbriefchen, die sich sehr leicht entzünden.

Generell dürfen folgende Gegenstände nicht mitgenommen werden:

Bei Flügen von und nach den USA sind  befüllte Feuerzeuge weder im Handgepäck, noch im aufgegebenen Gepäck oder am Körper erlaubt. Unbefüllte Feuerzeuge sind im aufgegebenen Gepäck zugelassen. Bis zu 2 befüllte Feuerzeuge der Fa. Zippo Manufacturing Co. sind im aufgegebenen Gepäck zulässig, wenn sie in einer vom Department of Transportation (DOT) speziell zugelassenen Verpackung transportiert werden.
Ab dem 04. August 2007 erlaubt die US-Luftsicherheitsbehörde TSA wieder die Mitnahme herkömmlicher Feuerzeuge im Flugzeug. Nicht zugelassen bleiben allerdings benzinbetriebene Geräte, es sei denn, der Tank des Feuerzeugs ist leer.

Lithium-Batterien dürfen bei US-Flügen nicht mehr lose ins Gepäck
Flugreisende in den USA dürfen keine Lithium-Batterien lose im aufgegebenen Gepäck mitnehmen. Das US-Verkehrsministerium begründet dieses Verbot damit, dass lose aufbewahrte Lithium-Batterien unbeabsichtigt zu Kurzschlüssen führen und dadurch Brände an Bord verursachen können. Weiterhin erlaubt bleibt die Mitnahme der Batterien innerhalb von elektronischen Geräten wie Handys, Fotoapparaten, Computern usw. Im Handgepäck dürfen Passagiere außerdem bis zu zwei wiederaufladbare Lithium-Batterien mit sich führen, wenn diese in einem Plastikbeutel aufbewahrt werden.
Stand: Januar 2008

Nicht in das aufzugebende Gepäck gehören benötigte Medikamente, zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände, Geld, Juwelen, Edelmetalle, Wertpapiere, Effekten und andere Wertsachen, Geschäftspapiere und Muster. Hierfür kann die Fluggesellschaft die Beförderung nach den Beförderungsbedingungen meist ablehnen. Zumindest wird die Haftung für etwaige Schäden an diesen Sachen auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt, und zwar unabhängig davon, ob der Transport mit oder ohne Wissen der Luftfahrtgesellschaft erfolgte.

Die amerikanische Flugsicherheitsbehörde Transportation Security Administration – TSA – nimmt unter dem Gesichtspunkt der Terroristenabwehr verstärkt Einfluss darauf, was wie in ein Flugzeug mitgenommen werden darf und wie Sicherheitskontrollen an den Flughäfen – in den USA, aber auch an anderen Orten der Erde – durchgeführt werden.

Die Regelungen sind sehr umfangreich und detailliert. Sie können im Internet auf der Homepage der TSA in jeweils aktuellster Fassung nachgelesen werden (Stichwort: „Permitted_Prohibited“):

http://www.tsa.gov/travelers/airtravel/prohibited/permitted-prohibited-ite ms.shtm

http://www.tsa.gov/assets/pdf/prohibited_items_brochure.pdf

Aktuelle Informationen erhalten Sie auch über die amerikanische Telefonnummer
1-866-289-9673
oder per email 
TellTSA@tsa.dot.gov

Stand: 13.05.10

Die nach EU-Regelung nicht mit an Bord zu nehmenden Gegenstände finden Sie in der folgenden Liste der deutschen Bundespolizei

http://www.bundespolizei.de/cln_161/nn_249932/DE/Home/02__Aufgaben /Luftsicherheit/__verbotene__gegenstaende.html

Stand: 13.05.10

Das Ministerium für Transportsicherheit – Transportation Security Administration TSA:

http://www.tsa.gov

gibt zu aufgegebenem Gepäck daher folgende Empfehlungen:

Stand: 19.11.06

Kennzeichnung des Gepäck

Trotz Flugbanderole sollte ein Namensschild auf den Koffer mit Ankunftsadresse sein. Die Adresse dabei nur ins Innere, denn sie soll nicht ohne weiteres lesbar sein(Abwehr von Langfingern) und nur für den Fall nützlich sein, dass der Koffer auf der Reise verloren geht und nachgesandt werden muss.

Da sich viele Koffer ähneln und bei der Ankunft auf dem Gepäck-Rollband nicht ohne weiteres auseinander zu halten sind, ist eine individuelle, gut sichtbare Kennzeichnung des persönlichen Gepäcks sinnvoll. Neben den bekannten Koffergurten ist hier der Fantasie keine Grenze gesetzt und eigene Kreativität für Aufkleber oder Anhänger gefordert. Natürlich gibt es solche Kennzeichnungen durch „Tags“ auch käuflich zu erwerben, z.B. in den USA und im Versand bei Jetsetgo Bag Tag

http://www.jetsetgobagtag.com/

Siehe hierzu auch unter dem Stichwort

Sicheres Ankommen des Gepäcks

Stand: Mai 2010

Handgepäck

Babynahrung/Spezialnahrung

 

Duty Free Artikel

Medikamente/Reisende mit Behinderungen

Elektronische Geräte

Sicherheitskontrollen

Flüssige und gelartige Produkte und Druckbehälter

 

Menge und Zusammensetzung des Handgepäcks unterliegen besonderen Bestimmungen. Hier sind insbesondere die Vorschriften der einzelnen Fluggesellschaften zu beachten, die auch von der jeweils gewählten Flugstrecke, den Anschlussflügen usw.  bestimmt sein können. Die nachstehenden Ausführungen sind daher nur generelle Erfahrungen für internationale Flüge.

In die Flugkabine mitgenommen werden dürfen je Fluggast in der Economy Class meist ein Handgepäckstück, in der First und Business Class zwei Handgepäckstücke. Elektronische Geräte, wie tragbare CD-Player, Laptops, Handys usw. können als Inhalt der Handgepäckstücke meist mitgenommen werden.

Die Größe des Handgepäckstücks wird je nach Fluggesellschaft unterschiedlich definiert und darf in der Regel die Maße 55 x 40 x 20 cm nicht überschreiten. Innerhalb der EU war erwogen worden, aus Sicherheitsgründen die Gepäckgröße für Handgepäck ab 06. Mai 2007 auf 56 x 45 x 25 Zentimeter zu begrenzen. Diese Pläne sind zwischenzeitlich seitens der EU-Kommission aufgegeben worden.

Das zulässige Gewicht des Handgepäckstücks bestimmt sich wiederum nach den Beförderungsbestimmungen der Fluggesellschaft und darf in der Regel 5 bis 8 kg nicht überschreiten.

Zusätzlich zu den Handgepäckstück(en) dürfen in die Kabine mitgenommen werden:

Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können, dürfen nicht mitgenommen werden:

    Waffen und waffenähnliche Gegenstände, Waffenimitate

    Spitze und scharfe Gegenstände (z.B. Scheren, Messer)

    Stumpfe Gegenstände (z.B. Baseballschläger)

Befüllte Feuerzeuge dürfen bei Flügen in die USA nicht mitgeführt werden (siehe hierzu unter Aufgegebenes Gepäck).

Anreiss-Streichhölzer (strike anywhere ) sind ebenfalls generell nicht zulässig. Bis zu vier Heften Sicherheitsstreichhölzer (non-strike anywhere) sind dagegen im Handgepäck erlaubt, nicht jedoch im aufgegebenen Gepäck.

Stand: 19.11.06

Bis zu 2 aufladbare Lithium-Batterien dürfen bei US-Flügen lose in einem Plastikbeutel im Handgepäck mitgeführt werden . Die Mitnahme loser Lithium-Batterien im ausgegebenen Gepäck ist dagegen verboten.
Stand: Januar 2008

Sicherheitskontrollen

So wie das aufgegebenen Gepäck zur Sicherheitskontrolle durchleuchtet wird, werden auch die Flugpassagiere und alles was sie mitführen sicherheitsüberprüft.

Dabei kommen generell zwei Prüfverfahren in Betracht:

Es ist daher wichtig, alle Metallgegenstände vor der Sicherheitskontrolle abzulegen, also in das mitgeführte Handgepäck zu tun oder in die bei der Sicherheitskontrolle bereit gehaltenen Behälter zu legen und dann röntgen zu lassen.

Nicht am Körper mitgeführt werden sollten daher bei der Sicherheitskontrolle insbesondere:

    Metallgeld (Geldbörse)

    Uhren

    Schwerer metallgefasster Schmuck

    Kleidung mit Metallknöpfen und –schließen

    Gürtel mit Metalschnallen

    Body-Piercings (ggf. personenbezogene Kontrolle)

Jacken, Mäntel, Blazer, Sakkos usw. werden ebenfalls geröntgt. Kinderspielzeug, Decken und andere Gegenstände, die für den Flug für Kleinkinder benötigt werden, können ggf. vom Röntgen ausgenommen werden, müssen dann aber vorher formlos angemeldet werden und werden dann personell geprüft.

Auf USA-Flügen müssen Schuhe ausgezogen und danach geröntgt werden (all types of footwear ). Geleinlagen sind in Schuhen nicht erlaubt (siehe nachstehend gelartige Produkte).

Einsatz der Backscatter-Technologie in USA
Ab Ende 2006 werden auf dem Sky Harbour International Airport in Phoenix Flugpassagiere beim Sicherheits-Check auch mit der sog. X-Ray Backscatter-Technologie geröntgt. So sollen auch flüssige Sprengstoffe und Waffen, die nicht aus Metall bestehen, erkannt werden. Ab Anfang 2007 wird das Programm auf weitere Flughäfen ausgeweitet. Das folgende Video verdeutlicht die Backscatter-Technologie (zur Wiedergabe benötigen Sie den Windows Media Player):

backscatter.wmv

Über den Einsatz der Backscatter-Technologie berichtet Die Süddeutsche in dem Artikel „Nackt bis auf die Haut“ am 26.02.07:

http://www.sueddeutsche.de/computer/artikel/584/103481/

Stand: 27.02.06

Rigoros sind die Richtlinien des Bundesministers des Inneren zu den Sicherheitskontrollen im Luftverkehr. Danach dürfen die Sicherheitsbeamten Gegenstände, deren Ungefährlichkeit nicht oder nur mit erheblichem Aufwand festgestellt werden kann, aus dem Handgepäck aussondern. Hierzu zählen insbesondere Funktelefone, Radiorecorder, Kassettenrecorder, Personalcomputer, Videogeräte, Videokameras, elektrische Prüfgeräte usw. Es ist also ratsam, diese Sachen von vornherein im Koffer zu transportieren, denn wenn es Ärger bei der Sicherheitskontrolle gibt, ist der Koffer meist schon aufgegeben. Allerdings sei erwähnt, dass z.B. die Lufthansa in ihren Beförderungsbedingungen die Mitnahme von Computern und elektronischen Geräten als aufgegebenes Gepäck ablehnt. Theorie und Praxis liegen hier auseinander; als Kunde hat man immerhin die Möglichkeit, die mögliche Diskussion über den Transport der Sachen bereits beim Einchecken zu klären, wenn der Kofferinhalt beanstandet werden sollte.

Stand: 19.11.06

Flüssige und gelartige Produkte und Druckbehälter

Flüssigkeiten, Druckbehälter (Aerosole) und Gele dürfen grundsätzlich nur noch im aufgegebenen Gepäck und nicht mehr im Handgepäck an Bord von Flugzeugen. Dies gilt für alle Getränke, Shampoos, Sonnencremes und –lotionen, Zahnpasta, Haargele, Parfum, andere Kosmetika, Suppen, Sirup usw. Ebenso gilt dies für den Inhalt von Druckbehältern wie z.B. Aerosole, Rasierschaum, Haarspray.

Ab dem 26. September erlaubt die amerikanische Luftsicherheitsbehörde TSA im Rahmen der sog. 3 : 1 : 1 – Regel jedoch übliche Reise-Toilettenartikel im Handgepäck mit folgenden Einschränkungen:

Kurz gefasst:

    3 ounce bottle or less

    1 quart-sized, clear, plastic, zip-top bag

    1 bag per passenger

Der Beutel wird an der Sicherheitskontrolle getrennt vom übrigen Handgepäck durchleuchtet. Danach kann der Beutel mit ins Flugzeug genommen werden.

Einzelheiten erläutert dieses Video der TSA, zu dessen Wiedergabe Sie den Windows Media Player benötigen:

Auf der Homepage der Transportation Security Administration – TSA – gibt es Infoblätter in verschiedenen Sprachen zu den amerikanischen Flugsicherheitsbestimmungen:

http://www.tsa.gov/311/311-brochures.shtm

Die Broschüre auf deutsch finden Sie als pdf-Datei unter der Adresse:

http://www.tsa.gov/assets/pdf/311-broch-german.pdf

oder auf dieser Homepage, wenn Sie auf den nachfolgenden Link klicken – Stand 30.12.06 - :

311-broch-german.pdf

Ab November 2006 gelten auch innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz, Island und Norwegen strengere Vorschriften für das Handgepäck.

Flüssigkeiten dürfen nur noch in

Der Inhalt des Plastikbeutels wird bei den Sicherheitskontrollen geprüft. Ausnahmen bestehen für Medikamente und Babynahrung (vgl. nachstehend).

Eine Übersicht der gültigen EU-Regelung enthält die folgende pdf-Datei:

EU-Handgepäckregelung ab 06.11.06

Das Fassungsvermögen der Einzelbehältnisse darf max. 100 ml bzw. eine vergleichbare Maßeinheit umfassen. Maßgeblich ist die aufgedruckte Höchstfüllmenge (z.B. 80 ml). Ein halbvolles 200 ml-Behältnis ist nicht zugelassen.

Der Plastikbeutel für die Einzelbehältnisse muss transparent sein und einen integrierten Verschluss (z.B. Reiß-, Klett-, Quetsch- oder Kordelzugverschluss) aufweisen. Dies gilt z.B. für Gefrierbeutel mit Zipp-Verschluss.

Achtung: in den USA wird ein Zipp-Verschluss verlangt.

Werden die europäischen Maße eingehalten, gilt dies auch für USA-Flüge.

Stand: 30.12.06

Medikamente/Reisende mit Behinderungen

Flüssige und gelartige Medikamente, die während des Fluges benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels (siehe oben)  und in beliebiger Größe transportiert werden. Sie müssen bei der Sicherheitskontrolle aber gesondert vorgelegt werden. Ggf. wird glaubhaft zu machen sein, dass sie tatsächlich benötigt werden (Beschreibung der Notwendigkeit, Plausibilität usw.). Generell wird daher empfohlen – aber nicht verlangt ! – eine Kopie der ärztlichen Verschreibung oder eine ärztliche Bestätigung mit zu führen.

Medikamente in fester Form (Tabletten usw.) sind im Handgepäck nach wie vor zugelassen.

Reisende mit Behinderungen oder speziellen Bedürfnissen (Prothesen usw.) können eine personalisierte Sicherheitsprüfung verlangen.

Einzelheiten erläutert dieses Video der TSA, zu deren Wiedergabe Sie den Windows Media Player benötigen:

sowie die Internetseite

http://www.tsa.gov/travelers/airtravel/specialneeds/index.shtm

Stand: 19.11.06

Babynahrung/Spezialnahrung

Spezialnahrung, insbesondere Babynahrung, die während des Fluges benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels (siehe oben)  und in beliebiger Größe transportiert werden. Sie müssen bei der Sicherheitskontrolle aber gesondert vorgelegt werden.

Dies gilt Flüssigkeiten, die für medizinische oder spezielle diätische Zwecke gebraucht werden, wie auch für Babynahrung, -milch oder –säfte für mitreisende Babys und Kleinkinder.

Einzelheiten erläutert dieses Video der TSA, zu deren Wiedergabe Sie den Windows Media Player benötigen:

Stand: 19.11.06

Übrigens: Ricarda Zorn gibt auf ihrer Internetseite Urlaub-mit-Sammy.de Eltern einen Überblick über die Besonderheiten, die man mit Kindern auf Reisen beachten sollte, u.a. Tipps zur Gesundheitsvorsorge vor Antritt der Reise sowie Infos und Hinweise bezüglich Anreise und Unterkunft und vieles mehr

http://www.urlaub-mit-sammy.de

Duty Free Artikel

Flüssige und gelartige Duty Free Artikel sowie Druckbehälter, die an Flughäfen der EU, der Schweiz, Islands oder Norwegens nach der Sicherheitskontrolle oder an Bord des Flugzeugs gekauft werden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, wenn ein Kaufbeleg vom selben Tag in der Tüte vorliegt. Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen.

Der versiegelte Beutel muss transparent, der enthaltene Kaufbeleg von außen lesbar sein.

Diese Regelung gilt bei einem Nonstopflug von der EU usw. in die USA (ohne dortige Anschlussflüge) sowie bei Flügen mit Umsteigeverbindungen ausschließlich innerhalb der EU usw. (nicht für Flüge aus oder in Drittländer).

Bei Flügen aus der EU usw. in die USA mit dortigem Anschlussflug sind Duty Free Artikel für diesen Anschlussflug nicht mehr zulässig und müssen in das aufgegebene Gepäck (checked baggage) genommen werden (umpacken vor Weiterflug).

Bei Flügen aus den USA in die EU usw. gilt dies spiegelbildlich. Bei einem Nonstopflug bestehen keine Probleme. Bei Anschlussflügen in der EU usw. gilt für in den USA gekaufte Duty Free Artikel die Sonderregelung für den Weiterflug nicht mehr, da europäische Bestimmungen nicht eingehalten werden.
Für Fluggäste aus den USA und Kanada, die in Europa umsteigen und in andere EU-Länder weiterfliegen, hat die EU die Bestimmungen für Duty-Free-Einkäufe seit Ende April 2010 gelockert. Künftig können Flaschen und Tuben, die wie vorgeschrieben in einer durchsichtigen Plastiktüte verschweißt sind, auch im Anschlussflug mit an Bord genommen werden.

Die Transportation Security Administration (TSA) erlaubt den amerikanischen Duty-Free-Shops seit dem 1. Mai 2008, bei ihnen gekaufte Flüssigkeiten in speziellen, von der International Civil Aviation Organization anerkannten Plastiktüten zu verstauen (Tamper-evident bags). Umsteigepassagiere aus der EU, die ihr Gepäck auf dem Rückflug zum Reiseziel durchgecheckt haben, können ihren Duty-Free-Einkauf beim Umsteigen in diesen Taschen durch die Sicherheitskontrolle mitnehmen. Weitere Einzelheiten auf der Internetseite “TSA Approves Use of Tamper-Evident Bags for Duty Free Liquids for Flights Leaving the U.S.”

http://www.tsa.gov/press/releases/2008/0501.sht m

Stand: Mai 2010

Flüssigkeitsbestimmungen “umgehen”

Nach Berichten der New York Times sind bereits die ersten kreativen “Ersatzflüssigkeiten” für Flugreisende auf dem us-amerikanischen Markt zu erwerben. So gibt es Zahnpasta-Pulver, mit dem man sich unter Zuhilfenahme eines Fingers die Zähne putzen kann. Auch gibt es ähnliches in Tablettenform, z.B. für die Mundhygiene und als Seifen- und Rasierersatz (die Tabletten werden in Wasser wie etwa Alka Seltzer gelöst). Produkte der amerikanischen Firma Travelon:

http://www.travelonbags.com/

Rasierseife und Zahnpuder als Ersatz für Flüssigkeiten sind seit langem auch in Europa bekannt und kommen verstärkt in Mode.

Auf Toilettenartikel, die den Sicherheitsbestimmungen entsprechen, hat sich

http://www.minimus.biz/

spezialisiert.

Stand: November 2007

Elektronische Geräte

Bei den Sicherheitskontrollen sind Notebooks und größere elektronische Geräte – wie Videokameras mit Cassetten - aus dem Handgepäck heraus zu nehmen und zu röntgen. Auf US-Flughäfen werden jetzt auch Spielekonsolen (Playstation, X-Box, Nintendo) und DVD-Player separat kontrolliert. . Kleinere Geräte, wie MP3-Player, iPods oder tragbare Videospielgeräte, brauchen nicht gezeigt zu werden

Übrigens: Nach geltendem us-amerikanischem Recht darf der amerikanische Zoll den Inhalt von Laptops untersuchen und die Geräte auch für eine gewisse Zeit konfiszieren, ohne dass es hierzu einer besonderen Begründung bedarf. Diese Rechtslage sollte insbesondere von Geschäftsreisenden bedacht werden, die Geschäftsunterlagen auf dem Notebook gespeichert haben. Vgl.

http://www.iht.com/articles/2006/10/24/business/laptop.php

Stand: September 2007

Übergepäck/Sondergepäck

Übergepäck ist sehr teuer. Die Regelungen variieren von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft. So verlangt Lufthansa in der Economy Class für ein weiteres Gespäckstück 40 Euro bzw. 50 Dollar und für ein übergewichtiges Gepäckstück bis zu 32 kg sogar 100 Euro bzw. 150 Dollar.

Zu beachten ist, dass Zuschläge auch erhoben werden, wenn Abmessungsgrenzen überschritten werden. So kann sich der Beförderungspreis bei Nichteinhalten der Anzahl der Gepäckstücke, des Maximalgewichts je Gepäckstück und der Maximalabmessungen je Gepäckstück schnell aufsummieren (jeder einzelne dieser Tatbestände löst für sich einen Preiszuschlag aus !). Erkundigen Sie sich im Bedarfsfall sicherheitshalber bei Ihrer Fluggesellschaft (Anruf bei der Reservierungs-Hotline oder Einsicht in die entsprechenden Internetseiten).

Übergepäck muss angemeldet werden, sonst kann die Fluggesellschaft die Beförderung verweigern.

Für Übergepäck gibt es eine Alternative. Der Logistikanbieter TEfra Travel Logistics  GmbH versendet Übergepäck zu günstigen Konditionen als Frachtstück. Gegen Aufpreis wird das Übergepäck bereits zu Hause abgeholt; möglich ist im Übrigen auch ein Transport des gesamten Gepäcks von zu Hause nur zum Flughafen (sog. Air-Bag-Angebot, interessant für ältere Reisende und für Leute, die Bequemlichkeit bevorzugen). Die Beförderungszeit bis zum Zielflughafen kann allerdings 3 bis 6 Tage in Anspruch nehmen. 
Weitere Einzelheiten unter
http://www.x-bag.de
 

Für sperriges Gepäck gelten Sonderregelungen. Es ist ratsam, sich bei Mitnahme von Sportgepäck, Tieren usw. rechtzeitig unmittelbar bei der jeweiligen Fluggesellschaft über die einschlägigen Regelungen zu erkundigen.

Stand: Mai 2010

Gepäckschäden/Gepäckverlust

Die Haftung für Gepäckschäden und -verluste ist ein besonderes Thema. Trotz computergesteuerter Gepäckleitwege ist es immer noch aktuell.

Im Jahr 2000 wurden immerhin 2,5 Millionen Gepäckstücke als verloren oder beschädigt gemeldet, d.h. von tausend Koffern kommen etwa 5 abhanden. Dabei wird ein Großteil der Gepäckdiebstähle durch Mitarbeiter der Flughäfen und Fluggesellschaften verübt. Positiv ist festzuhalten, dass etwa 98 % aller verlorenen Koffer innerhalb von 24 Stunden wieder auftauchen.

Nach den international gültigen Bestimmungen sind Sie verpflichtet, den Verlust oder die Beschädigung eines Gepäckstückes sofort der Fluggesellschaft oder deren Vertreter zu melden. Man sollte also auf keinen Fall mit beschädigtem Gepäck zunächst ins Hotel fahren und danach reklamieren. Die Reklamation muss vor Verlassen des Flughafens erfolgen, um nicht in Nachweisschwierigkeiten zu geraten. Man wendet sich also noch in der Gepäckhalle an einen dafür vorgesehenen Schalter (Lost & Found Schalter, wenn vorhanden), ansonsten an einen Vertreter der Fluggesellschaft, mit der man gekommen ist. Verantwortlich für das Gepäck nach Aufgabe ist die Fluggesellschaft, nicht etwa ein Flughafen. Wenn mit mehreren Fluggesellschaften geflogen wurde, ist die letzte Fluggesellschaft verantwortlich. Die Beanstandung muss schriftlich auf einem P.I.R. (Property Irregularity Report) festgehalten werden. Der P.I.R. ist die Grundlage Ihrer Ersatzansprüche gegenüber der Fluggesellschaft bzw. deren Versicherung. Ohne P.I.R. verlieren Sie Ihre Ersatzansprüche bzw. kehrt sich die Beweislast um. Bei Beanstandung am Flughafen ist klar, dass der „Luftfrachtführer“ Verursacher des Schadens ist, denn er übernimmt nach Auslieferung des aufzugebenden Gepäcks dieses in seine „Obhut“. Nehmen Sie das Gepäck ohne schriftliche Beanstandung entgegen, wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass das Gepäck in gutem Zustand ausgeliefert wurde.

Hat man die Beanstandung am Flughafen versäumt, kehrt sich nicht nur die Beweislast um, es laufen nun auch Fristen innerhalb derer spätestens eine Beanstandung nachgeholt werden muss. Bei der Lufthansa sind dies bei Gepäckbeschädigung 7 Tage nach Erhalt des Gepäcks, bei verspäteter Auslieferung 21 Tage nach Andienung des Gepäcks.

Die Haftung der Fluggesellschaft für beschädigtes,  verloren gegangenes oder zu späte gelierfertes Gepäck ist wertmäßig beschränkt.

Nach dem Montrealer Abkommen ist die Haftungssumme auf 1.000 Sonderziehungsrechte (SZR) (= rd. 1.200 Euro) beschränkt. Das gilt gleichermaßen für aufgegebenes Gepäck wie für Handgepäck.

Für beschädigtes, zerstörtes oder verloren gegangenes Gepäck gilt eine verschuldensunabhängige Haftung. Der Luftfrachtführer kann sich ihr nur entziehen, wenn er nachweist, dass der Schaden durch die Eigenart oder Mängel des Gutes, dessen mangelhafte Verpackung, eine Kriegshandlung oder durch hoheitliches Handeln verursacht worden ist.

Die Haftung ist je Kilogramm auf 17 Sonderziehungsrechte (SZR) (= rd. 20,5 Euro) begrenzt. Sie kann nur höher ausfallen, wenn der Absender bei der Ablieferung einen höheren Wert beziffert und dafür einen Zuschlag entrichtet hat.

Stand: 20. März 2005

Die Entschädigung wird also vom Gewicht des Gepäcks und nicht von dessem Wert bestimmt.

Dieses Gewicht ist im Gepäckschein festgehalten, der beim Einchecken nach dem Wiegen des Gepäcks ausgestellt wird und in den Flugschein eingeheftet wird. Dieser Gepäckschein hat also Beweisfunktion. Man sollte ihn entsprechend pfleglich behandeln, um für den Fall des Falles gerüstet zu sein.

Der Gepäckschein ist übrigens auch der Beweis dafür, dass man das aufgegebene Gepäckstück am Zielflughafen abholen darf (eine etwaig zusätzlich ausgegebene Gepäckmarke der Fluggesellschaft hat keine Beweisfunktion).

US-Fluggesellschaften müssen ab dem 28. Februar 2007 bei Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks im US-Binnenverkehr (domestic flights) wenigstens 3.000 US-$ Schadenersatz zahlen. Zum Vergleich: bei innerdeutschen Flügen haftet die Lufthansa maximal mit rd. 1.600 Euro je Fluggast. Die amerikanische Regelung klingt generös, hat jedoch den Haken, dass der Umfang des Schadenersatzes letztlich im Ermessen der Fluggesellschaft verbleibt. Nach Erfahrungen amerikanischer Flugreisender ist ein ausreichender Schadenersatz in der Praxis kaum erreichbar. Viele Fluggesellschaften sind zu Schadenregulierungen erst bereit, wenn nach mehreren Tagen feststeht, dass das Gepäck nicht wieder aufgetaucht ist. Außerdem wird häufig nur gezahlt, wenn Kaufbelege über im Koffer transportierte Gegenstände vorgelegt werden können. Schmuck, Fotos und elektronische Geräte sind in der Regel ohnehin ausgenommen. Eine Liste aller im verlorenen Koffer mit geführten Gegenstände ist meist Voraussetzung jeder Schadenregulierung.

Die Anordnung des amerikanischen Verkehrsministeriums lässt die Regelungen des Warschauer Abkommens für internationale Flüge mit weltweit 20 US-$ je Kilo allerdings unberührt, d.h. bei einem internationalen Flug in Verbindung mit einem Inlandsflug in den USA wird grundsätzlich die niedrigere internationale Entschädigung gezahlt.

Stand: Februar 2007

Die vorgenannten Regelungen gelten, wenn feststeht, dass die Koffer verloren gegangen sind. Die Zahlung einer vorläufigen Entschädigung für verlorenes Gepäck wird von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich gehandhabt und ist auch eine Frage des Verhandlungsgeschicks. Einen Anhaltspunkt gibt folgende Übersicht:

American Airlines

25 $ pro Tag gegen Quittungen, bis zu 150 $ nur nach Rücksprache mit dem Supervisor

Continental Airlines

50 % der eingereichten Quittungen bis etwa 200 $, nach Genehmigung des Supervisor

Delta Airlines

Individuell nach den Bedürfnissen des Passagiers

Lufthansa

Etwa 100 Euro

Norhtwest Airlines

Bis zu 50 $ für den ersten Tag und 25 $ für jeden weiteren Tag

Singapore Airlines

Y-Klasse: 100 $, C-Klasse: 150 $, F-Klasse: 250 $

United Airlines

Y-Klasse: 100 $, C-Klasse: 200 $, F-Klasse: 300 $

Kommen die Koffer verspätet oder falsch an, gibt es keine rechtlichen Grundlagen für eine Entschädigung. Diese ist lediglich eine Kulanzsache und verhandelbar.

KLM garantiert seit Mitte 2000 nicht mehr, das Passagier und Gepäck in demselben Flugzeug befördert werden. Nachdem KLM durch Amsterdamer Richter zum Schadenersatz verpflichtet wurde, wenn Koffer und Passagier nicht zeitgleich am Bestimmungsflughafen eintreffen, hat die Fluggesellschaft kurzerhand eine entsprechende Regelung aus ihren Geschäftsbedingungen gestrichen. Proteste der holländischen Verbraucherorganisation dagegen waren bisher erfolglos. Bei anderen Fluggesellschaften, etwa bei der Lufthansa, sind die Abschaffung derartiger Beförderungsbedingungen allerdings nach wie vor kein Thema. Das ist erfreulich, denn immerhin ist die Regelung, dass Koffer und Passagier in derselben Maschine reisen, eine Sicherheitsbestimmung, auf die sich die Fluggesellschaften nach dem Attentat auf den PanAm-Jet im schottischen Lockerbie geeinigt haben. Erscheint ein Gast nicht am Gate, obwohl er seinen Koffer schon eingecheckt hat, wird das Gepäckstück, um möglichen Terroranschlägen vorzubeugen, vorsichtshalber wieder von Bord geNeinmmen. Auch KLM will daher möglichst auch weiterhin Eigentümer und Koffer gemeinsam transportieren, dies jedoch nicht mehr schriftlich garantieren !

Bisher gab die Gepäckermittlung den Koffer-Verlierern telefonisch Bescheid, jetzt kann man den Stand der Suche nach dem Gepäck via Internet verfolgen. Der Online-Gepäckermittlungsservice führt den Namen „World Tracer“, ihm sind bisher 300 Flug- und Abfertigungsgesellschaften angeschlossen. Zunächst muss wie bisher am Lost & Found Schalter der Fluggesellschaft der Verlust mit allen nötigen Hinweisen und Beschreibungen gemeldet werden. Dabei können bis zu 99 Merkmale für das fehlende Gepäckstück in die Suchmaske eingegeben werden. Nach der Verlustmeldung erhält der Passagier eine Referenznummer. Diese Referenznummer kombiniert mit dem eigenen Nachnamen ermöglicht auch den Zugang in die Suchmaske des „World Tracer“, und zwar von überall auf der Erde via Internet. Abrufbar sind der Status der Suche und die vorhandenen Informationen zum Gepäckstück. Die meisten Fluggesellschaften haben auf ihrer Homepage auch einen Link zu „World Tracer“; man kann den Online-Gepäckermittlungsservice aber auch direkt erreichen:

www.worldtracer.aero

Rechte des Fluggastes

Über die Rechte als Fluggast bei Verlust und Beschädigung des Gepäcks, Verspätung, Anullierung eines Fluges usw. informieren auch die Internetseiten der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. unter dem Menüpunkt „Ihre Rechte“

http://www.soep-online.de/

Die Schlichtungsstelle unterstützt die BeschwerdeführerInnen bei der Durchsetzung ihrer privat-rechtlichen Ansprüche. Durch das Schlichtungsverfahren soll der Streit außergerichtlich beigelegt werden.

Das Luftfahrtbundesamt sammelt eingegangene Beschwerden, um Maßnahmen gegen die Gesellschaften anzustrengen, die Passagierrechte missachten:

http://www.lba.de

Stand: Mai 2010

Was tun für ein sicheres Ankommen des Gepäcks ?

Möglichst Nonstop-Flug buchen.

Bei einem Flug mit Wechsel des bzw. der Flugzeuge je Transit eine Zeitspanne von mindestens 2 Stunden einplanen.

Rechtzeitig einchecken.

Gepäckanhänger bzw. –aufkleber gut sichtbar und richtig beschriftet am Koffer anbringen (allerdings so, dass die Heimatanschrift nicht für jedermann sofort sichtbar ist – Gefahr von Einbrüchen zu Hause während des Urlaubs; also Heimatanschrift verdeckt anbringen). Hierzu eignen sich die Anhänger und Aufkleber der Fluggesellschaften die an den Eincheck-Schaltern am Flughafen ausliegen bestens. Beim Hinflug sollte die Anschrift des ersten (und ggf. der weiteren) Hotels nach Ankunft als Adresse angegeben werden. Möglichst korrekt Namen, Adresse und Telefonnummer angeben.

Packliste mit dem Kofferinhalt und eine kurze Beschreibung des Äußeren des Koffers im Handgepäck aufbewahren (erleichtert die Reklamation).

Alte Gepäckanhänger und –aufkleber entfernen.

Das Gepäckstück als Unikat kennzeichnen, etwa durch einen auffälligen Aufkleber, eine auffällige Farbe, einen besonderen Gurt. Natürlich gibt es solche Kennzeichnungen durch „Tags“ auch käuflich zu erwerben, z.B. in den USA und im Versand bei Jetsetgo Bag Tag

http://www.jetsetgobagtag.com/

Das Ministerium für Transportsicherheit – Transportation Security Administration TSA:

http://www.tsa.gov/

gibt zu aufgegebenem Gepäck wegen möglicher Fehlinterpretationen bei den Sicherheitskontrollen zusätzlich folgende Empfehlungen:

Für Reisen in die USA empfiehlt sich ein Koffer mit einem sog. TSA-Schloss. Diese Schlösser sind von der amerikanischen Transportsicherheitsbehörde entwickelt worden und können durch Generalschlüssel, die nur den Sicherheitsbehörden vorliegen, geöffnet werden. Ein gewaltsames Aufbrechen des Koffers durch Sicherheitsbehörden oder den Zoll wird so verhindert.

Stand: Mai 2010

Pack - Hinweise

Die Grundregel lautet:

das Gewicht so gering wie möglich halten und auf jedes Gepäckstück verzichten, das entbehrlich ist.

Weniger Gepäck bedeutet kürzere Wartezeiten an der Gepäckausgabe, geringerer Bedarf an Kofferkulis und einfachere Zollinspektionen.

Auswahl der Gepäckstücke

Vor dem eigentlichen Packen, sollte man die Gepäckstücke (Koffer usw.) inspizieren. Beschädigte oder leicht zerbrechliche Gepäckstücke können von der Fluggesellschaft abgelehnt werden!

Wer einen neuen Koffer kauft, sollte darauf achten, dass dieser ein geringes Gewicht hat, geräumig und leicht zu tragen ist, gleichwohl aber so dauerhaft ist, dass er auch eine raue Behandlung übersteht. Wählen Sie ein Material, das auch bei dem Transport auf Beförderungsbändern nicht reißt.
Vgl. auch Tipps für den Koffer-Kauf .
 Jedes Gepäckstück sollte ein Sicherheitsschloss haben. Die Schlüssel dafür sollte man während der Reise am Körper oder im Handgepäck haben. An Flughäfen sowie Bus- und Eisenbahnstationen haben sich aufgrund der zeitweise recht langen Wege für Anschlüsse Koffer mit Rollen bzw. Koffer-Kulis (caddy) sehr bewährt.
Für Reisen in die USA empfiehlt sich ein Koffer mit einem sog. TSA-Schloss. Diese Schlösser sind von der amerikanischen Transportsicherheitsbehörde entwickelt worden und können durch Generalschlüssel, die nur den Sicherheitsbehörden vorliegen, geöffnet werden. Ein gewaltsames Aufbrechen des Koffers durch Sicherheitsbehörden oder den Zoll wird so verhindert.

Auswahl der Kleidung

Die Kleidung sollte auf eine sog. Basisausstattung beschränkt werden, die sich um möglichst nur ein bis zwei Grundfarben “rankt". So kann man gut kombinieren und dennoch das Fluggewicht in Grenzen halten.

Bewährt hat sich eine vorher erstellte Liste der Kleidungsstücke. Diese ist auch dann hilfreich, wenn das Gepäck verloren gehen sollte oder gestohlen wird. So kann man den Kofferinhalt sehr gut “beschreiben"; die Liste also besser ins Handgepäck nehmen.

Bedenken Sie, was Sie auf der Reise vorhaben: sportliche Aktivitäten, Besuch besserer Restaurants, Geschäftstreffen, Dauer des Aufenthalts. Danach bestimmt sich, wie häufig die Garderobe “gewechselt" werden muss.

Wollen Sie am Zielort Einkäufe tätigen, kann auf die Mitnahme vergleichbarer “Altkleidung" verzichtet werden.

Informieren Sie sich kurz vor Reiseantritt über die örtlichen Wetterbedingungen (vig. hierzu unter Wetter ). Auf jeden Fall gehören ein wärmendes Kleidungsstück (wegen der Klimaanlagen und für teilweise recht kühle Abende auch in sonnigen Gebieten) sowie ein Regenschutz in den Koffer.

Toilettenartikel sollten soweit möglich in kleine Plastikflaschen umgefüllt werden, um Platz und Gewicht zu sparen. Füllen Sie diese Fläschchen nicht bis obenhin, denn der Luftdruck beim Fliegen führt dazu, daß sich der Flascheninhalt ausdehnt. Die Fläschchen packt man schließlich am besten in einen festen und verschließbaren Plastikbeutel, um zu vermeiden, daß der restliche Kofferinhalt beschädigt wird, sollten die Fläschchen “leck" schlagen. Bewährt hat sich hier der Einsatz von Folienschweißgeräten, die üblicherweise für Einfriergut verwendet werden.

Soweit Elektrogeräte auf der Reise mitgeführt werden, gehören auch ein Adapter und eine Verlängerungsleitung ins Gepäck: vgl. hierzu auch unter Strom.

Empfehlenswert ist die Mitnahme einer zusammenlegbaren Nylon-Tasche. Sie ist hilfreich, wenn man beim Zusammenpacken vor der Rückreise feststellt, dass - z.B. wegen der Einkäufe vor Ort - nichts mehr in den oder die Koffer geht. Sie kann dann mit unempfindlicherem Inhalt als Handgepäck mit an Bord genommen oder als weiteres Gepäckstück aufgegeben werden.

Bei der geplanten Mitnahme von Sportausrüstungen für Ski, Golf usw. sollte man vorher bei der Fluggesellschaft erfragen, ob spezielle Transportcontainer dafür verfügbar sind. Viele Fluggesellschaften bieten diesen Service kostenfrei an.

Tipps für das Reisen mit nur einem Koffer

Die Sicherheitsvorschriften für Flüge und die Regelungen der Fluggesellschaften, die aus Kostengründen das Fluggepäck reduzieren möchten, machen es erforderlich, sich vor der Reise genau zu überlegen, was man tatsächlich braucht. Der Trend zum Reisen mit nur einem Gepäckstück – möglichst nur ein Handgepäckstück – ist unverkennbar. Wer dies schafft, ist nicht nur als Fluggast gern gesehen, sondern reist auch unbeschwerter und wird als Tourist nicht auf Anhieb identifiziert.

Hier einige Tipps zum Reisen mit nur einem Koffer:

Wichtige Informationen liefert die Internetseite von Doug Dyment: One Bag

http://www.onebag.com

Das Packen des Koffers

 * fest verpacken. Lose gepackt wird wertvoller Kofferrauminhalt verschenkt und Kleidungsstücke können durch ein Verrutschen leicht knittern;

 * Schuhe sollten in einen Schuhbeutel, Plastikbeutel, alten Socken oder ähnliches gehüllt werden, um zu vermeiden, dass sie andere Gepäckstücke beschmutzen;

 * Anzüge, Kleider, Pullover und Blusen verpackt in sauberen Plastikbeuteln garantieren, daß diese auf dem Transport kaum knittern;

 * Nachtkleidung, T-Shirts und ähnliches kann gut dazu verwandt werden, “Hohlräume" im Koffer zu füllen. Allerdings sollte dies nicht dazu führen, dass der Koffer nur noch mit Gewalt zu schließen ist; in diesem Fall ist es besser, sich von einzelnen Teile zu “verabschieden", denn auf dem Transport gebrochene oder beschädigte Schlösser sind keine Freude im weiteren Reiseverlauf;

 * wer vermeiden will, dass längere Kleidungsstücke “Knickfalten" aufweisen, sollte Kleider, Hosen usw. zuerst in den Koffer legen, wobei “zu lange Teile" über den Kofferrand gelegt bleiben. Sodann wird der Koffer mit kleineren Kleidungsstücken gefüllt, wie Hemden, Blusen usw. Die "zu langen Teile" werden danach von oben auf diese kürzeren Kleidungsteile “umgelegt" (packen in “U-Form"). Zwischen die Kleidungsstücke gelegtes sauberes Papier ist ein weiterer Knick-Schutz.

Sicherheitstipps

VERSCHLIEßEN SIE DAS GEPÄCK, damit es während des Transports nicht aufspringen kann. Denken Sie daran, dass die Transportmitarbeiter der Flughäfen das Gepäck häufig werfen und auch Transportbänder keine Schonung kennen. Kofferschlüssel gehören ins Handgepäck.

ENTFERNEN SIE ALTE FLUGBANDEROLEN UND BESCHRIFTUNGEN, um Irr-tümern über das Flugziel beim schnellen Umladen des Gepäcks vorzubeugen.

BESCHRIFTEN SIE JEDES GEPÄCKSTÜCK VON INNEN UND AUßEN mit Namen, Ankunftsanschrift und Telefonnummer. Die außen angebrachte Anschrift sollte auf jeden Fall sicher befestigt sein; hierfür haben sich die bei den Eincheckschaltern der Fluggesellschaften kostenlos erhältlichen Aufkleber bestens bewährt. Beim Abflug sollte die Heimatanschrift allerdings nicht für jedermann erkennbar sein (um einem Einstieg ungebetener Gäste daheim während der Abwesenheit einen Riegel vorzuschieben).

Tipps für den Koffer-Kauf

Gutes Gepäck ist leicht, robust und stabil . Dicht gewebtes (Ballistik-)Nylon ist fast unzerstörbar, atmungsaktive Materialien halten die Wäsche frisch, wasserfeste Gewebe schützen vor Feuchtigkeit.

Am Meisten gefragt sind Trolley-Formen, selbst große Koffer werden hochkant gerollt.

Die nach wie vor immer noch beliebteste Farbe ist schwarz.

Markführer in Bezug auf Reisegepäck ist Samsonite. Auf die Herstellung von Alu-Koffern ist Rimowa spezialisiert, der einzige große Anbieter, der noch in Deutschland produziert.

Internet-Tipps

Eine ausführliche und druckbare Urlaubs-Checkliste auf deutsch hat Joerg Eidam ins Netz gestellt:

http://www.urlaubs-checkliste.de

Weitere Hinweise unter Checkliste für den Urlaub.

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