![]() |
Gepäck |
Die unterschiedlichsten
Regelungen der Fluggesellschaften zum Thema Gepäck sind häufig versteckt auf den hintersten Internetseiten der Gesellschaften. Link-Hinweise zu diesem Thema:Baggage Fees an Policies for 10 Major Airlines
Baggage Fees an Policies for 10 Low Cost Carriers
http://budgettravel.about.com/od/airfarescruises/tp/budget_bagfees .htm
Stand: Mai 2010
Nachfolgend versuchen wir, die wesentlichsten Regelungen systematisch zusammen zu fassen und nach folgenden Oberbegriffen zu erläutern:
Aufgegebenes Gepäck
(Gepäck für den Laderaum des Flugzeugs, wie Koffer usw.)
Handgepäck
(Gepäck, dass vom Passagier in den Flugzeugkabine mitgenommen werden darf)
Übergepäck und Sondergepäck
(Gepäck, dessen Beförderung zusätzlich zum Flugpreis bezahlt werden muss, weil die sog. Freigepäckgrenzen überschritten werden)
Gepäckschäden und Gepäckverlust
Was tun für ein sicheres Ankommen des Gepäcks ?
Außerdem finden Sie auf dieser Internetseite ergänzende
Pack-Hinweise
Die ehemals vorteilhaften Gepäckbestimmungen bei Linienflügen über den Atlantik
gehören der Vergangenheit an. Aus Kostengründen sind sie erheblich eingeschränkt worden, wobei fast jede Fluggesellschaft Besonderheiten aufweist. In der Economy-Klasse gilt weltweit eine Freigepäckmengengrenze
von 20 kg, bei Flügen nach und innerhalb von Nordamerika darf das Gepäckstück bis zu je 23 kg/50 pounds (50 lbs. = etwa 22,5 kg) wiegen (bis Oktober 2005 galt allgemein sogar eine
Freigepäckgrenze von 32 kg und zwar für zwei Gepäckstücke !). Dabei kommt es auf das Einhalten der Gepäckgrenze pro Gepäckstück (sog. piece concept – Stückkonzept) an;
das früher akzeptierte Pooling, bei dem Gepäckstücke zusammen gewogen wurden, ist nicht mehr möglich. In der First und Business Class dürfen in der Regel 2 Gepäckstücke zu je 32 Kg mitgeführt werden.
Neben der Gewichtsgrenze sind je Gepäckstück auch bestimmte Abmessungen einzuhalten. Länge, Höhe und Breite je Gepäckstück werden zusammengerechnet und
sollen 158 cm (Lufthansa) bzw. 157,5 cm (Delta Airlines) nicht überschreiten. Die genauen Regelungen variieren – meist geringfügig abweichend von den hier gegebenen Angaben – von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft.
Auch bei den innerdeutschen Für Kleinkinder ohne eigenen Sitzplatz gelten Sonderregelungen zur Gepäckmitnahme. Einzelne Fluggesellschaften lehnen die Beförderung von Gepäckstücken ab einer bestimmten Gewichts- oder
Abmessungsgrenze als persönliches Gepäck ab (Delta Airlines z.B. bei mehr als 100 lbs./45 kg bzw. mehr als 203 cm in der Economy Class). Diese Gepäckstücke müssen dann
als Frachtgepäck aufgegeben werden. Weitere Einzelheiten unter dem Stichwort Stand: Mai 2010
Generell gilt: Es gelten die im Flugschein angegebenen Freigepäckmengen pro Person. Auskunft geben die Internetseiten der jeweiligen Fluggesellschaft.
Erlaubtes/nicht erlaubtes Gepäck
Gemäß international verbindlicher Sicherheitsvorschriften dürfen Fluggäste keine Waffen (Schusswaffen, Messer, Schwerter und ähnliches) im Handgepäck oder am Körper
mitführen. Waffen im aufgegebenen Gepäck müssen beim Check in deklariert (angemeldet) werden und in festen, dafür vorgesehenen Behältnissen verpackt sein. Ebenso muss
Munition sicher in besonderen Behältnissen im aufgegebenen Gepäck untergebracht sein. Auch Gefahrgüter gehören weder ins Handgepäck noch ins aufgegebene Gepäck. Dazu
zählen Explosivstoffe, flüssige, komprimierte oder giftige Gase, entflammbare Flüssigkeiten, leicht entzündbare oder selbstentzündliche Feststoffe und Streichholzbriefchen, die sich sehr leicht entzünden.
Generell dürfen folgende Gegenstände nicht mitgenommen werden:
Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln Behälter mit Gasen, beispielsweise Reizgase, Selbstverteidigungsspray, Campingkocher
Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, z. B. Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke, Reinigungsmittel Leicht entzündliche Stoffe, z. B. Streichhölzer Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser
entflammbare Gase entwickeln Oxidierende Stoffe, z. B. Bleichpulver, Superoxid Giftige (toxische) und ansteckende Stoffe, z. B. Quecksilber, Bakterien- und Viruskulturen
Radioaktive Stoffe und Gegenstände Ätzende Stoffe, z. B. Säuren, Laugen/Basen, Nassbatterien Stark magnetische Materialien
Bei Flügen von und nach den USA sind befüllte Feuerzeuge weder im Handgepäck, noch im aufgegebenen Gepäck oder am Körper erlaubt. Unbefüllte Feuerzeuge sind im
aufgegebenen Gepäck zugelassen. Bis zu 2 befüllte Feuerzeuge der Fa. Zippo Manufacturing Co. sind im aufgegebenen Gepäck zulässig, wenn sie in einer vom Department of Transportation (DOT) speziell zugelassenen Verpackung transportiert werden.
Lithium-Batterien dürfen bei US-Flügen nicht mehr lose ins Gepäck Nicht in das aufzugebende Gepäck gehören benötigte Medikamente, zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände, Geld, Juwelen, Edelmetalle, Wertpapiere, Effekten und
andere Wertsachen, Geschäftspapiere und Muster. Hierfür kann die Fluggesellschaft die Beförderung nach den Beförderungsbedingungen meist ablehnen. Zumindest wird die
Haftung für etwaige Schäden an diesen Sachen auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt, und zwar unabhängig davon, ob der Transport mit oder ohne Wissen der Luftfahrtgesellschaft erfolgte. Die
amerikanische Flugsicherheitsbehörde Transportation Security Administration – TSA – nimmt unter dem Gesichtspunkt der Terroristenabwehr verstärkt Einfluss darauf,
was wie in ein Flugzeug mitgenommen werden darf und wie Sicherheitskontrollen an den Flughäfen – in den USA, aber auch an anderen Orten der Erde – durchgeführt werden.
Die Regelungen sind sehr umfangreich und detailliert. Sie können im Internet auf der Homepage der TSA in jeweils aktuellster Fassung nachgelesen werden (Stichwort: „Permitted_Prohibited“):
Stand: Januar 2008
http://www.tsa.gov/travelers/airtravel/prohibited/permitted-prohibited-ite ms.shtm
http://www.tsa.gov/assets/pdf/prohibited_items_brochure.pdf
Aktuelle Informationen erhalten Sie auch über die amerikanische Telefonnummer
1-866-289-9673
oder per email TellTSA@tsa.dot.gov
Stand: 13.05.10 Die nach EU-Regelung nicht mit an Bord zu nehmenden Gegenstände finden Sie in der
folgenden Liste der deutschen Bundespolizei
Stand: 13.05.10
Das Ministerium für Transportsicherheit – Transportation Security Administration TSA:
gibt zu aufgegebenem Gepäck daher folgende Empfehlungen:
Stand: 19.11.06
Trotz Flugbanderole sollte ein Namensschild auf den Koffer mit Ankunftsadresse sein. Die Adresse dabei nur ins Innere, denn sie soll nicht ohne weiteres lesbar sein(Abwehr von
Langfingern) und nur für den Fall nützlich sein, dass der Koffer auf der Reise verloren geht und nachgesandt werden muss. Da sich viele Koffer ähneln und bei der Ankunft auf dem Gepäck-Rollband nicht ohne
weiteres auseinander zu halten sind, ist eine individuelle, gut sichtbare Kennzeichnung des persönlichen Gepäcks sinnvoll. Neben den bekannten Koffergurten ist hier der Fantasie
keine Grenze gesetzt und eigene Kreativität für Aufkleber oder Anhänger gefordert. Natürlich gibt es solche Kennzeichnungen durch „Tags“ auch käuflich zu erwerben, z.B. in den USA und im Versand bei Jetsetgo Bag Tag
http://www.jetsetgobagtag.com/
Siehe hierzu auch unter dem Stichwort
Stand: Mai 2010
Menge und Zusammensetzung des Handgepäcks unterliegen besonderen Bestimmungen. Hier sind insbesondere die Vorschriften der einzelnen Fluggesellschaften zu beachten, die auch von der jeweils gewählten Flugstrecke, den Anschlussflügen usw. bestimmt sein können. Die nachstehenden Ausführungen sind daher nur generelle Erfahrungen für internationale Flüge.
In die Flugkabine mitgenommen werden dürfen je Fluggast in der Economy Class meist ein Handgepäckstück, in der First und Business Class zwei Handgepäckstücke.
Elektronische Geräte, wie tragbare CD-Player, Laptops, Handys usw. können als Inhalt der Handgepäckstücke meist mitgenommen werden. Die Größe des Handgepäckstücks wird je nach Fluggesellschaft unterschiedlich definiert
und darf in der Regel die Maße 55 x 40 x 20 cm nicht überschreiten.
Das zulässige Gewicht des Handgepäckstücks bestimmt sich wiederum nach den Beförderungsbestimmungen der Fluggesellschaft und darf in der Regel 5 bis 8 kg nicht überschreiten.
Zusätzlich zu den Handgepäckstück(en) dürfen in die Kabine mitgenommen werden:
eine Handtasche, Umhänge- oder Handgelenktasche mit Inhalt,
ein Mantel, Umhang oder eine Reisedecke,
eine kleine Kamera oder ein Fernglas,
angemessene Reiselektüre,
ein Babytragekorb und Babynahrung für die Reise (vgl. hierzu weiter unten)
Gehhilfen und andere orthopädische Hilfsmittel für die Reise.
Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können, dürfen nicht mitgenommen werden:
Waffen und waffenähnliche Gegenstände, Waffenimitate
Spitze und scharfe Gegenstände (z.B. Scheren, Messer)
Stumpfe Gegenstände (z.B. Baseballschläger)
Befüllte Feuerzeuge dürfen bei Flügen in die USA nicht mitgeführt werden (siehe hierzu unter Aufgegebenes Gepäck).
Anreiss-Streichhölzer (strike anywhere ) sind ebenfalls generell nicht zulässig. Bis zu vier Heften Sicherheitsstreichhölzer (non-strike anywhere) sind dagegen im Handgepäck erlaubt, nicht jedoch im aufgegebenen Gepäck.
Stand: 19.11.06
Bis zu 2 aufladbare Lithium-Batterien dürfen bei US-Flügen lose in einem Plastikbeutel im Handgepäck mitgeführt werden
. Die Mitnahme loser Lithium-Batterien im ausgegebenen Gepäck ist dagegen verboten.
Stand: Januar 2008
So wie das aufgegebenen Gepäck zur Sicherheitskontrolle durchleuchtet wird, werden auch
die Flugpassagiere und alles was sie mitführen sicherheitsüberprüft. Dabei kommen generell zwei Prüfverfahren in Betracht:
Personen werden auf mitgeführte Metallgegenstände überprüft (Durchgangs-Metalldetektor; walk-trough metal detector checkpoint) Gegenstände werden geröntgt (X-ray machine)
Es ist daher wichtig, alle Metallgegenstände vor der Sicherheitskontrolle abzulegen, also in das mitgeführte Handgepäck zu tun oder in die bei der Sicherheitskontrolle bereit
gehaltenen Behälter zu legen und dann röntgen zu lassen. Nicht am Körper mitgeführt werden sollten daher bei der Sicherheitskontrolle insbesondere:
Metallgeld (Geldbörse) Uhren Schwerer metallgefasster Schmuck Kleidung mit Metallknöpfen und –schließen Gürtel mit Metalschnallen Body-Piercings (ggf. personenbezogene Kontrolle)
Jacken, Mäntel, Blazer, Sakkos usw. werden ebenfalls geröntgt. Kinderspielzeug, Decken und andere Gegenstände, die für den Flug für Kleinkinder benötigt werden, können ggf. vom
Röntgen ausgenommen werden, müssen dann aber vorher formlos angemeldet werden und werden dann personell geprüft. Auf USA-Flügen müssen Schuhe ausgezogen und danach geröntgt werden (all types of footwear
). Geleinlagen sind in Schuhen nicht erlaubt (siehe nachstehend gelartige Produkte).
Einsatz der Backscatter-Technologie in USA
Ab Ende 2006 werden auf dem Sky Harbour International Airport in Phoenix Flugpassagiere
beim Sicherheits-Check auch mit der sog. X-Ray Backscatter-Technologie geröntgt. So sollen auch flüssige Sprengstoffe und Waffen, die nicht aus Metall bestehen, erkannt
werden. Ab Anfang 2007 wird das Programm auf weitere Flughäfen ausgeweitet. Das folgende Video verdeutlicht die Backscatter-Technologie (zur Wiedergabe benötigen Sie den Windows Media Player):
Über den Einsatz der Backscatter-Technologie berichtet Die Süddeutsche in dem Artikel „Nackt bis auf die Haut“ am 26.02.07:
http://www.sueddeutsche.de/computer/artikel/584/103481/
Stand: 27.02.06 Rigoros sind die Richtlinien des Bundesministers des Inneren zu den Sicherheitskontrollen im Luftverkehr. Danach dürfen die Sicherheitsbeamten Gegenstände, deren
Ungefährlichkeit nicht oder nur mit erheblichem Aufwand festgestellt werden kann, aus dem Handgepäck aussondern. Hierzu zählen insbesondere Funktelefone, Radiorecorder, Kassettenrecorder, Personalcomputer, Videogeräte, Videokameras,
elektrische Prüfgeräte usw. Es ist also ratsam, diese Sachen von vornherein im Koffer zu transportieren, denn wenn es Ärger bei der Sicherheitskontrolle gibt, ist der Koffer meist
schon aufgegeben. Allerdings sei erwähnt, dass z.B. die Lufthansa in ihren Beförderungsbedingungen die Mitnahme von Computern und elektronischen Geräten als aufgegebenes Gepäck ablehnt. Theorie und Praxis liegen hier auseinander; als Kunde hat
man immerhin die Möglichkeit, die mögliche Diskussion über den Transport der Sachen bereits beim Einchecken zu klären, wenn der Kofferinhalt beanstandet werden sollte. Stand: 19.11.06
Flüssige und gelartige Produkte und Druckbehälter
Flüssigkeiten, Druckbehälter (Aerosole) und Gele dürfen grundsätzlich nur noch im aufgegebenen Gepäck und nicht mehr im Handgepäck an Bord von Flugzeugen.
Dies gilt für alle Getränke, Shampoos, Sonnencremes und –lotionen, Zahnpasta, Haargele, Parfum, andere Kosmetika, Suppen, Sirup usw. Ebenso gilt dies für den Inhalt von Druckbehältern wie z.B. Aerosole, Rasierschaum, Haarspray.
Ab dem 26. September erlaubt die amerikanische Luftsicherheitsbehörde TSA im Rahmen der sog. 3 : 1 : 1 – Regel jedoch übliche Reise-Toilettenartikel im Handgepäck mit folgenden Einschränkungen:
die Toilettenartikel müssen reiseübliche Größen haben und dürfen lediglich jeweils 3 Ounces (= 85 Gramm) oder weniger wiegen, sie müssen in einem durchsichtigen und oben verschließbaren Plastikbeutel
aufbewahrt werden, der etwa bis zu 0,9 Liter Volumen umfasst (one-quart = eine Viertel Gallone; Abmessungen des Beutel ca. 20 x 19 cm) und sie müssen in diesem Beutel „locker“ (comfortably) untergebracht werden können.
Kurz gefasst:
3 ounce bottle or less 1 quart-sized, clear, plastic, zip-top bag 1 bag per passenger
![]() |
Der Beutel wird an der Sicherheitskontrolle getrennt vom übrigen Handgepäck durchleuchtet. Danach kann der Beutel mit ins Flugzeug genommen werden.
Einzelheiten erläutert dieses Video der TSA, zu dessen Wiedergabe Sie den Windows Media Player benötigen:
Auf der Homepage der Transportation Security Administration – TSA – gibt es Infoblätter in verschiedenen Sprachen zu den amerikanischen Flugsicherheitsbestimmungen:
http://www.tsa.gov/311/311-brochures.shtm
Die Broschüre auf deutsch finden Sie als pdf-Datei unter der Adresse:
http://www.tsa.gov/assets/pdf/311-broch-german.pdf
oder auf dieser Homepage, wenn Sie auf den nachfolgenden Link klicken – Stand 30.12.06 - :
Ab November 2006 gelten auch innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz, Island und Norwegen
strengere Vorschriften für das Handgepäck. Flüssigkeiten dürfen nur noch in
Behältern bis zu 100 Millilitern mitgenommen werden. Diese Behälter müssen in einem durchsichtigen und verschließbaren Plastikbeutel, der bis zu 1 Liter Fassungsvermögen
haben darf, transportiert werden (sog. Zipper). Pro Fluggast ist ein solcher Plastikbeutel zugelassen. Der Inhalt des Plastikbeutels wird bei den Sicherheitskontrollen geprüft. Ausnahmen bestehen für Medikamente und Babynahrung (vgl. nachstehend).
Eine Übersicht der gültigen EU-Regelung enthält die folgende pdf-Datei:
EU-Handgepäckregelung ab 06.11.06
Das Fassungsvermögen der Einzelbehältnisse darf max. 100 ml bzw. eine vergleichbare Maßeinheit umfassen. Maßgeblich ist die aufgedruckte Höchstfüllmenge (z.B. 80 ml). Ein halbvolles 200 ml-Behältnis ist nicht zugelassen.
Der Plastikbeutel für die Einzelbehältnisse muss transparent sein und einen integrierten Verschluss (z.B. Reiß-, Klett-, Quetsch- oder Kordelzugverschluss) aufweisen. Dies gilt z.B. für Gefrierbeutel mit Zipp-Verschluss.
Achtung: in den USA wird ein Zipp-Verschluss verlangt. Werden die europäischen Maße eingehalten, gilt dies auch für USA-Flüge. Stand: 30.12.06
Medikamente/Reisende mit Behinderungen
Flüssige und gelartige Medikamente, die während des Fluges benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels (siehe oben) und in beliebiger Größe transportiert werden.
Sie müssen bei der Sicherheitskontrolle aber gesondert vorgelegt werden. Ggf. wird glaubhaft zu machen sein, dass sie tatsächlich benötigt werden (Beschreibung der
Notwendigkeit, Plausibilität usw.). Generell wird daher empfohlen – aber nicht verlangt ! – eine Kopie der ärztlichen Verschreibung oder eine ärztliche Bestätigung mit zu führen.
Medikamente in fester Form (Tabletten usw.) sind im Handgepäck nach wie vor zugelassen. Reisende mit Behinderungen oder speziellen Bedürfnissen (Prothesen usw.) können eine personalisierte Sicherheitsprüfung verlangen.
Einzelheiten erläutert dieses Video der TSA, zu deren Wiedergabe Sie den Windows Media Player benötigen:
sowie die Internetseite
http://www.tsa.gov/travelers/airtravel/specialneeds/index.shtm
Stand: 19.11.06
Spezialnahrung, insbesondere Babynahrung, die während des Fluges benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels (siehe oben) und in beliebiger Größe transportiert werden. Sie müssen bei der Sicherheitskontrolle aber
gesondert vorgelegt werden. Dies gilt Flüssigkeiten, die für medizinische oder spezielle diätische Zwecke gebraucht werden, wie auch für Babynahrung, -milch oder –säfte für mitreisende Babys und Kleinkinder.
Einzelheiten erläutert dieses Video der TSA, zu deren Wiedergabe Sie den Windows Media Player benötigen:
Stand: 19.11.06
Übrigens: Ricarda Zorn gibt auf ihrer Internetseite Urlaub-mit-Sammy.de Eltern einen Überblick über die Besonderheiten, die man mit Kindern auf Reisen beachten sollte, u.a. Tipps zur Gesundheitsvorsorge vor Antritt der Reise sowie Infos und Hinweise bezüglich Anreise und Unterkunft und vieles mehr
http://www.urlaub-mit-sammy.de
Flüssige und gelartige Duty Free Artikel sowie Druckbehälter, die an Flughäfen der EU, der Schweiz, Islands oder Norwegens nach der Sicherheitskontrolle oder an Bord des
Flugzeugs gekauft werden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, wenn ein Kaufbeleg vom selben Tag in der Tüte vorliegt. Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen.
Der versiegelte Beutel muss transparent, der enthaltene Kaufbeleg von außen lesbar sein. Diese Regelung gilt bei einem Nonstopflug von der EU usw. in die USA (ohne dortige Anschlussflüge) sowie bei
Flügen mit Umsteigeverbindungen ausschließlich innerhalb der EU usw. (nicht für Flüge aus oder in Drittländer). Bei Flügen aus der EU usw. in die USA mit dortigem Anschlussflug sind Duty Free Artikel für
diesen Anschlussflug nicht mehr zulässig und müssen in das aufgegebene Gepäck (checked baggage) genommen werden (umpacken vor Weiterflug).
Bei Flügen aus den USA in die EU usw. gilt dies spiegelbildlich. Bei einem Nonstopflug bestehen keine Probleme. Bei Anschlussflügen in der EU usw. gilt für in den USA gekaufte
Duty Free Artikel die Sonderregelung für den Weiterflug nicht mehr, da europäische Bestimmungen nicht eingehalten werden.
Die Transportation Security Administration (TSA) erlaubt den amerikanischen Duty-Free-Shops seit dem 1. Mai 2008, bei
ihnen gekaufte Flüssigkeiten in speziellen, von der International Civil Aviation Organization anerkannten Plastiktüten zu verstauen (Tamper-evident bags). Umsteigepassagiere aus der EU, die ihr Gepäck auf dem
Rückflug zum Reiseziel durchgecheckt haben, können ihren Duty-Free-Einkauf beim Umsteigen in diesen Taschen durch die Sicherheitskontrolle mitnehmen. Weitere Einzelheiten auf der Internetseite “TSA Approves Use of Tamper-Evident Bags
for Duty Free Liquids for Flights Leaving the U.S.”
http://www.tsa.gov/press/releases/2008/0501.sht m
Stand: Mai 2010
Flüssigkeitsbestimmungen “umgehen”
Nach Berichten der New York Times sind bereits die ersten kreativen “Ersatzflüssigkeiten” für Flugreisende auf dem us-amerikanischen Markt zu erwerben. So gibt es Zahnpasta-Pulver, mit dem man sich unter Zuhilfenahme eines Fingers die Zähne putzen kann. Auch gibt es ähnliches in Tablettenform, z.B. für die Mundhygiene und als Seifen- und Rasierersatz (die Tabletten werden in Wasser wie etwa Alka Seltzer gelöst). Produkte der amerikanischen Firma Travelon:
Rasierseife und Zahnpuder als Ersatz für Flüssigkeiten sind seit langem auch in Europa
bekannt und kommen verstärkt in Mode. Auf Toilettenartikel, die den Sicherheitsbestimmungen entsprechen, hat sich
spezialisiert. Stand: November 2007
Bei den Sicherheitskontrollen sind Notebooks und größere elektronische Geräte – wie Videokameras mit Cassetten - aus dem Handgepäck heraus zu nehmen und zu röntgen. Auf
US-Flughäfen werden jetzt auch Spielekonsolen (Playstation, X-Box, Nintendo) und DVD-Player separat kontrolliert. . Kleinere Geräte, wie MP3-Player, iPods oder tragbare Videospielgeräte, brauchen nicht gezeigt zu werden
Übrigens: Nach geltendem us-amerikanischem Recht darf der amerikanische Zoll den Inhalt von Laptops untersuchen und die Geräte auch für eine gewisse Zeit konfiszieren, ohne dass
es hierzu einer besonderen Begründung bedarf. Diese Rechtslage sollte insbesondere von Geschäftsreisenden bedacht werden, die Geschäftsunterlagen auf dem Notebook gespeichert haben. Vgl.
http://www.iht.com/articles/2006/10/24/business/laptop.php
Stand: September 2007
Übergepäck ist sehr teuer. Die Regelungen variieren von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft. So verlangt Lufthansa in der Economy Class für ein weiteres Gespäckstück 40 Euro bzw. 50 Dollar und für ein übergewichtiges Gepäckstück bis zu 32 kg sogar 100 Euro bzw. 150 Dollar.
Zu beachten ist, dass Zuschläge auch erhoben werden, wenn Abmessungsgrenzen überschritten werden. So kann sich der Beförderungspreis bei Nichteinhalten der Anzahl der
Gepäckstücke, des Maximalgewichts je Gepäckstück und der Maximalabmessungen je Gepäckstück schnell aufsummieren (jeder einzelne dieser Tatbestände löst für sich einen
Preiszuschlag aus !). Erkundigen Sie sich im Bedarfsfall sicherheitshalber bei Ihrer Fluggesellschaft (Anruf bei der Reservierungs-Hotline oder Einsicht in die entsprechenden Internetseiten).
Übergepäck muss angemeldet werden, sonst kann die Fluggesellschaft die Beförderung verweigern. Für Übergepäck gibt es eine Alternative. Der Logistikanbieter TEfra Travel Logistics GmbH
versendet Übergepäck zu günstigen Konditionen als Frachtstück. Gegen Aufpreis wird das Übergepäck bereits zu Hause abgeholt; möglich ist im Übrigen auch ein Transport des
gesamten Gepäcks von zu Hause nur zum Flughafen (sog. Air-Bag-Angebot, interessant für ältere Reisende und für Leute, die Bequemlichkeit bevorzugen). Die Beförderungszeit bis
zum Zielflughafen kann allerdings 3 bis 6 Tage in Anspruch nehmen.
Für sperriges Gepäck gelten Sonderregelungen. Es ist ratsam, sich bei Mitnahme von Sportgepäck, Tieren usw. rechtzeitig unmittelbar bei der jeweiligen Fluggesellschaft über die einschlägigen Regelungen zu erkundigen.
Stand: Mai 2010
Weitere Einzelheiten unter
Die Haftung für Gepäckschäden und -verluste ist ein besonderes Thema. Trotz computergesteuerter Gepäckleitwege ist es immer noch aktuell.
Im Jahr 2000 wurden immerhin 2,5 Millionen Gepäckstücke als verloren oder beschädigt gemeldet, d.h. von tausend Koffern kommen etwa 5 abhanden. Dabei wird ein Großteil der
Gepäckdiebstähle durch Mitarbeiter der Flughäfen und Fluggesellschaften verübt. Positiv ist festzuhalten, dass etwa 98 % aller verlorenen Koffer innerhalb von 24 Stunden wieder auftauchen.
Nach den international gültigen Bestimmungen sind Sie verpflichtet, den Verlust oder die Beschädigung eines Gepäckstückes sofort der Fluggesellschaft oder deren Vertreter zu
melden. Man sollte also auf keinen Fall mit beschädigtem Gepäck zunächst ins Hotel fahren und danach reklamieren. Die Reklamation muss vor Verlassen des Flughafens erfolgen, um
nicht in Nachweisschwierigkeiten zu geraten. Man wendet sich also noch in der Gepäckhalle an einen dafür vorgesehenen Schalter (Lost & Found Schalter, wenn vorhanden), ansonsten
an einen Vertreter der Fluggesellschaft, mit der man gekommen ist. Verantwortlich für das Gepäck nach Aufgabe ist die Fluggesellschaft, nicht etwa ein Flughafen. Wenn mit mehreren
Fluggesellschaften geflogen wurde, ist die letzte Fluggesellschaft verantwortlich. Die Beanstandung muss schriftlich auf einem P.I.R. (Property Irregularity Report) festgehalten
werden. Der P.I.R. ist die Grundlage Ihrer Ersatzansprüche gegenüber der Fluggesellschaft bzw. deren Versicherung. Ohne P.I.R. verlieren Sie Ihre Ersatzansprüche bzw. kehrt sich die
Beweislast um. Bei Beanstandung am Flughafen ist klar, dass der „Luftfrachtführer“ Verursacher des Schadens ist, denn er übernimmt nach Auslieferung des aufzugebenden
Gepäcks dieses in seine „Obhut“. Nehmen Sie das Gepäck ohne schriftliche Beanstandung entgegen, wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass das Gepäck in gutem Zustand ausgeliefert wurde.
Hat man die Beanstandung am Flughafen versäumt, kehrt sich nicht nur die Beweislast um, es laufen nun auch Fristen innerhalb derer spätestens eine Beanstandung nachgeholt
werden muss. Bei der Lufthansa sind dies bei Gepäckbeschädigung 7 Tage nach Erhalt des Gepäcks, bei verspäteter Auslieferung 21 Tage nach Andienung des Gepäcks.
Die Haftung der Fluggesellschaft für beschädigtes, verloren gegangenes oder zu späte gelierfertes Gepäck ist wertmäßig beschränkt
Nach dem Montrealer Abkommen ist die Haftungssumme auf 1.000 Sonderziehungsrechte (SZR) (= rd. 1.200 Euro) beschränkt. Das gilt gleichermaßen für aufgegebenes Gepäck wie für Handgepäck. Für beschädigtes, zerstörtes oder verloren gegangenes Gepäck gilt eine verschuldensunabhängige Haftung. Der Luftfrachtführer kann sich ihr nur entziehen, wenn er
nachweist, dass der Schaden durch die Eigenart oder Mängel des Gutes, dessen mangelhafte Verpackung, eine Kriegshandlung oder durch hoheitliches Handeln verursacht worden ist.
Die Haftung ist je Kilogramm auf 17 Sonderziehungsrechte (SZR) (= rd. 20,5 Euro) begrenzt. Sie kann nur höher ausfallen, wenn der Absender bei der Ablieferung einen höheren Wert beziffert und dafür einen Zuschlag entrichtet hat.
Das Montrealer Abkommen (Convention for the Unification of Certain Rules for International Carriage by Air) gilt für Flüge in und zwischen 53 Ländern, die das
Abkommen ratifiziert haben, darunter alle EU-Länder und die USA, Japan, Kanada und die Schweiz. Den Text des Montrealer Übereinkommens kann man u.a. auf folgender Internetseite nachlesen:
http://dip.bundestag.de/btd/15/022/1502285.pdf
und den Text des Gesetzes zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr (BGBl I Nr. 16, S. 550) unter
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl104s0550.pdf
Bei den Sonderziehungsrechten (SZR) handelt es sich um Ansprüche von Mitgliedern des Internationalen Währungsfonds (IWF) gegenüber anderen Ländern auf Überlassung konvertierbarer Währungen. Sonderziehungsrechte werden den Mitgliedsländern ohne Gegenleistung zugestellt (Währungsreserven). Ein Land, dass Sonderziehungsrechte in Anspruch nimmt, muss sie verzinsen. Einzelheiten erläutert ein Informationsblatt des International Monetary Fund
http://www.imf.org/external/np/exr/facts/deu/sdrd.htm
Eine tagesaktuelle Übersicht der Sonderziehungsrechte-Umrechnungskurse zu den Hauptwährungen findet sich unter
http://www.imf.org/external/np/fin/rates/rms_five.cfm
Stand: 20. März 2005 Die Entschädigung wird also vom Gewicht des Gepäcks und nicht von dessem Wert bestimmt.
Dieses Gewicht ist im Gepäckschein festgehalten, der beim Einchecken nach dem Wiegen des Gepäcks ausgestellt wird und in den Flugschein eingeheftet wird. Dieser Gepäckschein
hat also Beweisfunktion. Man sollte ihn entsprechend pfleglich behandeln, um für den Fall des Falles gerüstet zu sein. Der Gepäckschein ist übrigens auch der Beweis dafür, dass man das aufgegebene
Gepäckstück am Zielflughafen abholen darf (eine etwaig zusätzlich ausgegebene Gepäckmarke der Fluggesellschaft hat keine Beweisfunktion).
US-Fluggesellschaften müssen ab dem 28. Februar 2007 bei Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks im US-Binnenverkehr (domestic flights) wenigstens 3.000 US-$ Schadenersatz zahlen. Zum Vergleich: bei innerdeutschen Flügen haftet die Lufthansa maximal mit rd. 1.600 Euro je Fluggast. Die amerikanische Regelung klingt generös, hat jedoch den Haken, dass der Umfang des Schadenersatzes letztlich im Ermessen der Fluggesellschaft verbleibt. Nach Erfahrungen amerikanischer Flugreisender ist ein ausreichender Schadenersatz in der Praxis kaum erreichbar. Viele Fluggesellschaften sind zu Schadenregulierungen erst bereit, wenn nach mehreren Tagen feststeht, dass das Gepäck nicht wieder aufgetaucht ist. Außerdem wird häufig nur gezahlt, wenn Kaufbelege über im Koffer transportierte Gegenstände vorgelegt werden können. Schmuck, Fotos und elektronische Geräte sind in der Regel ohnehin ausgenommen. Eine Liste aller im verlorenen Koffer mit geführten Gegenstände ist meist Voraussetzung jeder Schadenregulierung.
Tipp
: Kreditkarten bieten teilweise Versicherungsleistungen, wenn der Flugpreis mittels dieser Karte bezahlt wurde.Die Anordnung des amerikanischen Verkehrsministeriums lässt die Regelungen des Warschauer Abkommens für internationale Flüge mit weltweit 20 US-$ je Kilo allerdings unberührt, d.h. bei einem internationalen Flug in Verbindung mit einem Inlandsflug in den USA wird grundsätzlich die niedrigere internationale Entschädigung gezahlt.
Stand: Februar 2007
Die vorgenannten Regelungen gelten, wenn feststeht, dass die Koffer verloren gegangen sind. Die Zahlung einer vorläufigen Entschädigung für verlorenes Gepäck wird von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich gehandhabt und ist auch eine Frage des Verhandlungsgeschicks. Einen Anhaltspunkt gibt folgende Übersicht:
American Airlines |
25 $ pro Tag gegen Quittungen, bis zu 150 $ nur nach Rücksprache mit dem Supervisor |
Continental Airlines |
50 % der eingereichten Quittungen bis etwa 200 $, nach Genehmigung des Supervisor |
Delta Airlines |
Individuell nach den Bedürfnissen des Passagiers |
Lufthansa |
Etwa 100 Euro |
Norhtwest Airlines |
Bis zu 50 $ für den ersten Tag und 25 $ für jeden weiteren Tag |
Singapore Airlines |
Y-Klasse: 100 $, C-Klasse: 150 $, F-Klasse: 250 $ |
United Airlines |
Y-Klasse: 100 $, C-Klasse: 200 $, F-Klasse: 300 $ |
Kommen die Koffer verspätet oder falsch an, gibt es keine rechtlichen Grundlagen für eine Entschädigung. Diese ist lediglich eine Kulanzsache und verhandelbar.
KLM garantiert seit Mitte 2000 nicht mehr, das Passagier und Gepäck in demselben Flugzeug befördert werden. Nachdem KLM durch Amsterdamer Richter zum Schadenersatz verpflichtet wurde, wenn Koffer und Passagier nicht zeitgleich am Bestimmungsflughafen eintreffen, hat die Fluggesellschaft kurzerhand eine entsprechende Regelung aus ihren Geschäftsbedingungen gestrichen. Proteste der holländischen Verbraucherorganisation dagegen waren bisher erfolglos. Bei anderen Fluggesellschaften, etwa bei der Lufthansa, sind die Abschaffung derartiger Beförderungsbedingungen allerdings nach wie vor kein Thema. Das ist erfreulich, denn immerhin ist die Regelung, dass Koffer und Passagier in derselben Maschine reisen, eine Sicherheitsbestimmung, auf die sich die Fluggesellschaften nach dem Attentat auf den PanAm-Jet im schottischen Lockerbie geeinigt haben. Erscheint ein Gast nicht am Gate, obwohl er seinen Koffer schon eingecheckt hat, wird das Gepäckstück, um möglichen Terroranschlägen vorzubeugen, vorsichtshalber wieder von Bord geNeinmmen. Auch KLM will daher möglichst auch weiterhin Eigentümer und Koffer gemeinsam transportieren, dies jedoch nicht mehr schriftlich garantieren !
Bisher gab die Gepäckermittlung den Koffer-Verlierern telefonisch Bescheid, jetzt kann man den Stand der Suche nach dem Gepäck via Internet verfolgen. Der Online-Gepäckermittlungsservice führt den Namen „World Tracer“, ihm sind bisher 300 Flug- und Abfertigungsgesellschaften angeschlossen. Zunächst muss wie bisher am Lost & Found Schalter der Fluggesellschaft der Verlust mit allen nötigen Hinweisen und Beschreibungen gemeldet werden. Dabei können bis zu 99 Merkmale für das fehlende Gepäckstück in die Suchmaske eingegeben werden. Nach der Verlustmeldung erhält der Passagier eine Referenznummer. Diese Referenznummer kombiniert mit dem eigenen Nachnamen ermöglicht auch den Zugang in die Suchmaske des „World Tracer“, und zwar von überall auf der Erde via Internet. Abrufbar sind der Status der Suche und die vorhandenen Informationen zum Gepäckstück. Die meisten Fluggesellschaften haben auf ihrer Homepage auch einen Link zu „World Tracer“; man kann den Online-Gepäckermittlungsservice aber auch direkt erreichen:
Rechte des Fluggastes
Über die Rechte als Fluggast bei Verlust und Beschädigung des Gepäcks, Verspätung, Anullierung eines Fluges usw. informieren auch die Internetseiten der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. unter dem Menüpunkt „Ihre Rechte“
Die Schlichtungsstelle unterstützt die BeschwerdeführerInnen bei der Durchsetzung ihrer
privat-rechtlichen Ansprüche. Durch das Schlichtungsverfahren soll der Streit außergerichtlich beigelegt werden. Das Luftfahrtbundesamt sammelt eingegangene Beschwerden, um Maßnahmen gegen die
Gesellschaften anzustrengen, die Passagierrechte missachten:
Stand: Mai 2010
Was tun für ein sicheres Ankommen des Gepäcks ?
Möglichst Nonstop-Flug buchen. Bei einem Flug mit Wechsel des bzw. der Flugzeuge je Transit eine Zeitspanne von mindestens 2 Stunden einplanen. Rechtzeitig einchecken. Gepäckanhänger bzw. –aufkleber gut sichtbar und richtig beschriftet am Koffer anbringen (allerdings so, dass die Heimatanschrift nicht für jedermann sofort sichtbar ist –
Gefahr von Einbrüchen zu Hause während des Urlaubs; also Heimatanschrift verdeckt anbringen). Hierzu eignen sich die Anhänger und Aufkleber der Fluggesellschaften die an
den Eincheck-Schaltern am Flughafen ausliegen bestens. Beim Hinflug sollte die Anschrift des ersten (und ggf. der weiteren) Hotels nach Ankunft als Adresse angegeben werden. Möglichst korrekt Namen, Adresse und Telefonnummer angeben. Packliste mit dem Kofferinhalt und eine kurze Beschreibung des Äußeren des Koffers im Handgepäck aufbewahren (erleichtert die Reklamation). Alte Gepäckanhänger und –aufkleber entfernen. Das
Gepäckstück als Unikat kennzeichnen, etwa durch einen auffälligen Aufkleber, eine auffällige Farbe, einen besonderen Gurt. Natürlich gibt es solche Kennzeichnungen durch
„Tags“ auch käuflich zu erwerben, z.B. in den USA und im Versand bei Jetsetgo Bag Tag
http://www.jetsetgobagtag.com/
Das Ministerium für Transportsicherheit – Transportation Security Administration TSA:
gibt zu aufgegebenem Gepäck wegen möglicher Fehlinterpretationen bei den Sicherheitskontrollen zusätzlich folgende Empfehlungen:
Für Reisen in die USA empfiehlt sich ein Koffer mit einem sog. TSA-Schloss. Diese Schlösser sind von der amerikanischen Transportsicherheitsbehörde entwickelt worden und können durch Generalschlüssel, die nur den Sicherheitsbehörden vorliegen, geöffnet werden. Ein gewaltsames Aufbrechen des Koffers durch Sicherheitsbehörden oder den Zoll wird so verhindert.
Stand: Mai 2010
Die Grundregel lautet: das Gewicht so gering wie möglich halten und auf jedes Gepäckstück verzichten,
das entbehrlich ist. Weniger Gepäck bedeutet kürzere Wartezeiten an der Gepäckausgabe, geringerer Bedarf an Kofferkulis und einfachere Zollinspektionen.
Vor dem eigentlichen Packen, sollte man die
Gepäckstücke (Koffer usw.) inspizieren. Beschädigte oder leicht zerbrechliche Gepäckstücke können von der Fluggesellschaft abgelehnt werden! Wer einen neuen Koffer kauft, sollte darauf achten, dass dieser ein
geringes Gewicht hat, geräumig und leicht zu tragen ist, gleichwohl aber so dauerhaft ist, dass er auch eine raue Behandlung übersteht. Wählen Sie ein Material, das auch bei dem Transport auf Beförderungsbändern nicht reißt.
Jedes Gepäckstück sollte ein Sicherheitsschloss
haben. Die Schlüssel dafür sollte man während der Reise am Körper oder im Handgepäck haben. An Flughäfen sowie Bus- und Eisenbahnstationen haben sich aufgrund der zeitweise recht langen Wege für Anschlüsse
Koffer mit Rollen bzw. Koffer-Kulis (caddy) sehr bewährt.
Für Reisen in die USA empfiehlt sich ein Koffer mit einem sog. TSA-Schloss. Diese
Schlösser sind von der amerikanischen Transportsicherheitsbehörde entwickelt worden und können durch Generalschlüssel, die nur den Sicherheitsbehörden vorliegen, geöffnet
werden. Ein gewaltsames Aufbrechen des Koffers durch Sicherheitsbehörden oder den Zoll wird so verhindert.
Die Kleidung sollte auf eine sog. Basisausstattung beschränkt werden, die sich um möglichst nur ein bis zwei Grundfarben
“rankt". So kann man gut kombinieren und dennoch das Fluggewicht in Grenzen halten. Bewährt hat sich eine vorher erstellte Liste der Kleidungsstücke. Diese ist auch dann
hilfreich, wenn das Gepäck verloren gehen sollte oder gestohlen wird. So kann man den Kofferinhalt sehr gut “beschreiben"; die Liste also besser ins Handgepäck nehmen. Bedenken Sie, was Sie auf der Reise vorhaben:
sportliche Aktivitäten, Besuch besserer Restaurants, Geschäftstreffen, Dauer des Aufenthalts. Danach bestimmt sich, wie häufig die Garderobe “gewechselt" werden muss.
Wollen Sie am Zielort Einkäufe tätigen, kann auf die Mitnahme vergleichbarer “Altkleidung" verzichtet werden. Informieren Sie sich kurz vor Reiseantritt über die örtlichen Wetterbedingungen (vig. hierzu unter Toilettenartikel sollten soweit möglich
in kleine Plastikflaschen umgefüllt werden, um Platz und Gewicht zu sparen. Füllen Sie diese Fläschchen nicht bis obenhin, denn der Luftdruck beim Fliegen führt dazu, daß sich der Flascheninhalt ausdehnt. Die Fläschchen
packt man schließlich am besten in einen festen und verschließbaren Plastikbeutel, um zu vermeiden, daß der restliche Kofferinhalt beschädigt wird, sollten die Fläschchen “leck"
schlagen. Bewährt hat sich hier der Einsatz von Folienschweißgeräten, die üblicherweise für Einfriergut verwendet werden. Soweit Elektrogeräte auf der Reise mitgeführt werden, gehören auch ein Adapter und eine
Verlängerungsleitung ins Gepäck: vgl. hierzu auch unter
Empfehlenswert ist die Mitnahme einer
zusammenlegbaren Nylon-Tasche. Sie ist hilfreich, wenn man beim Zusammenpacken vor der Rückreise feststellt, dass - z.B. wegen der Einkäufe vor Ort - nichts mehr in den oder die Koffer geht. Sie kann dann mit
unempfindlicherem Inhalt als Handgepäck mit an Bord genommen oder als weiteres Gepäckstück aufgegeben werden. Bei der geplanten Mitnahme von Sportausrüstungen für Ski, Golf usw. sollte man vorher
bei der Fluggesellschaft erfragen, ob spezielle Transportcontainer dafür verfügbar sind. Viele Fluggesellschaften bieten diesen Service kostenfrei an.
Tipps für das Reisen mit nur einem Koffer
Die Sicherheitsvorschriften für Flüge und die Regelungen der Fluggesellschaften, die aus Kostengründen das Fluggepäck reduzieren möchten, machen es erforderlich, sich vor der
Reise genau zu überlegen, was man tatsächlich braucht. Der Trend zum Reisen mit nur einem Gepäckstück – möglichst nur ein Handgepäckstück – ist unverkennbar. Wer dies
schafft, ist nicht nur als Fluggast gern gesehen, sondern reist auch unbeschwerter und wird als Tourist nicht auf Anhieb identifiziert. Hier einige Tipps zum Reisen mit nur einem Koffer:
Wichtige Informationen liefert die Internetseite von Doug Dyment: One Bag
* fest verpacken. Lose gepackt wird wertvoller Kofferrauminhalt verschenkt und Kleidungsstücke können durch ein Verrutschen leicht knittern; * Schuhe
sollten in einen Schuhbeutel, Plastikbeutel, alten Socken oder ähnliches gehüllt werden, um zu vermeiden, dass sie andere Gepäckstücke beschmutzen; * Anzüge, Kleider, Pullover und Blusen verpackt in
sauberen Plastikbeuteln garantieren, daß diese auf dem Transport kaum knittern; * Nachtkleidung, T-Shirts und ähnliches kann gut dazu verwandt werden, “Hohlräume" im Koffer zu füllen.
Allerdings sollte dies nicht dazu führen, dass der Koffer nur noch mit Gewalt zu schließen ist; in diesem Fall ist es besser, sich von einzelnen Teile zu “verabschieden", denn auf dem Transport gebrochene oder beschädigte Schlösser sind
keine Freude im weiteren Reiseverlauf;
* wer vermeiden will, dass längere Kleidungsstücke “Knickfalten" aufweisen, sollte Kleider, Hosen usw. zuerst in den Koffer legen, wobei “zu lange Teile" über den Kofferrand gelegt bleiben. Sodann wird der Koffer mit kleineren Kleidungsstücken gefüllt, wie Hemden, Blusen usw. Die "zu langen Teile" werden danach von oben auf diese kürzeren Kleidungsteile “umgelegt" (packen in “U-Form"). Zwischen die Kleidungsstücke gelegtes sauberes Papier ist ein weiterer Knick-Schutz.
Sicherheitstipps VERSCHLIEßEN SIE DAS GEPÄCK
Hinweis
: Das amerikanische Ministerium für Transportsicherheit rät wegen verschärfter Kontrollen ab 1. Januar 2003, eingechecktes Fluggepäck nicht zu verschließen. Andernfalls ist nicht auszuschließen, dass das Gepäck im Verdachtsfall gewaltsam geöffnet und beschädigt wird.ENTFERNEN SIE ALTE FLUGBANDEROLEN UND BESCHRIFTUNGEN, um Irr-tümern über das Flugziel beim schnellen Umladen des Gepäcks vorzubeugen.
BESCHRIFTEN SIE JEDES GEPÄCKSTÜCK VON INNEN UND AUßEN mit Namen, Ankunftsanschrift und Telefonnummer. Die außen angebrachte Anschrift sollte auf jeden Fall sicher befestigt sein; hierfür haben sich die bei den Eincheckschaltern der Fluggesellschaften kostenlos erhältlichen Aufkleber bestens bewährt. Beim Abflug sollte die Heimatanschrift allerdings nicht für jedermann erkennbar sein (um einem Einstieg ungebetener Gäste daheim während der Abwesenheit einen Riegel vorzuschieben).
Gutes Gepäck ist leicht, robust und stabil . Dicht gewebtes (Ballistik-)Nylon ist fast unzerstörbar, atmungsaktive Materialien halten die Wäsche frisch, wasserfeste Gewebe schützen vor Feuchtigkeit.
Am Meisten gefragt sind Trolley-Formen, selbst große Koffer werden hochkant gerollt. Die nach wie vor immer noch beliebteste Farbe ist schwarz.
Markführer in Bezug auf Reisegepäck ist Samsonite. Auf die Herstellung von Alu-Koffern ist Rimowa spezialisiert, der einzige große Anbieter, der noch in Deutschland produziert.
Eine ausführliche und druckbare Urlaubs-Checkliste auf deutsch hat Joerg Eidam ins Netz gestellt:
http://www.urlaubs-checkliste.de
Weitere Hinweise unter Checkliste für den Urlaub.
Ein Link ist nicht mehr aktuell ? Versuchen Sie eine Eingabe des Links in der WayBackMachine von www.archive.org mit Suchresultat für den Zeitraum des bei uns angegebenen Standes !
|