Dieser Ratgeber gilt für persönlich mitgeführte Waren bei touristischen Reisen von Deutschland in die USA. Die Regeln richten sich an Besucher, die nicht in den USA ansässig sind. Dokumente und Grenzinterview behandelt unser Überblick zur Einreise in die USA. Für Einkäufe bei der Rückkehr nach Deutschland gelten andere Vorschriften; auch Postversand, Umzugsgut und gewerbliche Einfuhren sind gesonderte Fälle.
Inhaltsverzeichnis- Erlaubt, deklariert oder zollfrei: Was ist der Unterschied?
- Welche Lebensmittel darfst du in die USA mitnehmen?
- Pflanzen, Samen und tierische Souvenirs
- Welche Freimengen gelten für Besucher?
- Bargeld und Zahlungsmittel: Wann musst du melden?
- So meldest du Waren bei der Einreise an
- Medikamente: Präparat und Nachweise vorab prüfen
- Handgepäck und Duty-free: separate Regeln beachten
- Checkliste: vor Abflug prüfen, bei der Kontrolle bereithalten
Erlaubt, deklariert oder zollfrei: Was ist der Unterschied?
Bei mitgeführten Waren sind vier Fragen zu unterscheiden: Darfst du sie einführen? Musst du sie angeben? Fallen Abgaben an? Und erfüllt die konkrete Ware bei der Kontrolle tatsächlich alle Voraussetzungen? Eine Deklaration macht eine verbotene Ware nicht zulässig. Umgekehrt bedeutet eine erlaubte oder abgabenfreie Einfuhr nicht, dass du die Ware verschweigen darfst.
Grundsätzlich sind mitgebrachte Gegenstände gegenüber U.S. Customs and Border Protection, kurz CBP, zu deklarieren. Das kann je nach Verfahren mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgen. Die Deklarationspflicht nach 19 CFR 148.11 gilt grundsätzlich am ersten US-Einreiseort beziehungsweise bei einer vorgelagerten US-Grenzabfertigung im Ausland, der Preclearance.
Diese Übersicht zeigt, welchen Punkt du für die wichtigsten Warengruppen vorab klären solltest. Die Mengen- und Wertangaben weiter unten sind keine allgemeine Einfuhrgarantie.
| Warengruppe | Wichtigster Prüfpunkt | Bei der Kontrolle |
|---|---|---|
| Lebensmittel | Produktart, Zutaten, Verarbeitung und Herkunft | Alle Lebensmittel angeben, auch Snacks und Geschenke |
| Pflanzen und tierische Produkte | Agrar-, Tierseuchen- und gegebenenfalls Artenschutzregeln | Angeben und erforderliche Dokumente vorlegen |
| Geschenke | Gesamtwert, Empfänger und Voraussetzungen der Besucherfreistellung | Mitgeführte Geschenke und ihren Wert deklarieren |
| Alkohol und Tabak | Eigenverbrauch oder Geschenk, Freimenge und zusätzliche Beschränkungen | Art, Menge und Verwendungszweck angeben |
| Bargeld und bestimmte Zahlungsmittel | Gesamtwert aller erfassten Währungen und Instrumente | Bei mehr als 10.000 USD zusätzlich FinCEN Form 105 einreichen; Familien- und Gruppenregel beachten |
| Medikamente | Konkretes Präparat, persönlicher Bedarf und gegebenenfalls kontrollierter Wirkstoff | Angaben vollständig machen und Rezept beziehungsweise Arztbescheinigung bereithalten |
Beginne deshalb mit der Zulässigkeit deiner Ware. Erst wenn diese geklärt ist, lässt sich sinnvoll prüfen, welche Freistellung oder welches Anmeldeverfahren passt.
Welche Lebensmittel darfst du in die USA mitnehmen?
Eine pauschale Freigabe für Lebensmittel aus Deutschland oder der EU gibt es nicht. Entscheidend sind die konkrete Produktart, ihre Zutaten, die Verarbeitung und der tatsächliche Ursprung. Bei tierischen Produkten kommen aktuelle Tierseuchenbeschränkungen hinzu. Alle Lebensmittel musst du angeben – auch eine kleine Menge für den Eigenbedarf, originalverpackte Süßigkeiten oder übrig gebliebenen Reiseproviant.
Die zuständige Landwirtschaftsbehörde USDA APHIS erklärt die Einfuhr von Lebensmitteln und Agrarprodukten aus anderen Ländern. Originalverpackung, Zutatenliste und Kaufbeleg helfen bei der Prüfung, ersetzen aber keine Einfuhrerlaubnis. Dass du etwas in Deutschland gekauft hast, beweist außerdem nicht automatisch einen deutschen Ursprung.
Die folgenden Kategorien helfen bei der Vorauswahl. Für ungewöhnliche Zutaten, Mischprodukte und besondere Ernährungsbedürfnisse solltest du die passende Detailregel vor dem Packen prüfen.
| Kategorie | Orientierung für dein Gepäck |
|---|---|
| Frisches oder gefrorenes Obst und Gemüse | Fast alle Produkte sind für Reisende unzulässig. Plane sie nicht als Proviant ein, den du nach der Grenzkontrolle weiter mitnehmen möchtest. |
| Fleisch, Wurst und fleischhaltige Speisen | Tierart, Herkunft, Verarbeitung und Seuchenlage prüfen. Vakuumieren, Trocknen oder Kochen bedeutet keine allgemeine Freigabe. |
| Milchprodukte und Eier | Es gelten unterschiedliche Regeln für Käse, flüssige Milchprodukte, Eiprodukte und Mischwaren. Herkunft und Behandlung sind entscheidend. |
| Schokolade, Süßigkeiten und Backwaren | Solche Waren sind laut CBP grundsätzlich häufig zulässig. Besondere Füllungen und Zutaten können die Einordnung ändern; auch erlaubte Produkte deklarieren. |
| Kaffee, Tee, Nüsse und Gewürze | Form und Zusammensetzung prüfen. Gerösteter Kaffee ist anders zu beurteilen als ungeröstete Bohnen, reiner Tee anders als eine Kräutermischung. |
Für Obst und Gemüse nennt APHIS nur begrenzte Ausnahmen. Auch ein Apfel aus der Flugzeugverpflegung fällt unter die Regeln für frische, gefrorene und verarbeitete Früchte und Gemüse. Entsorge nicht benötigten Proviant rechtzeitig in dafür vorgesehenen Behältern; führst du ihn bei der Kontrolle noch mit, gib ihn an.
Bei Fleischwaren ist besondere Vorsicht nötig: APHIS nennt unter anderem Salami und Rohschinken aus Gebieten Deutschlands als nicht im Reisegepäck zulässig. Für einzelne industriell erhitzte und ohne Kühlung haltbare Produkte gelten eigene Voraussetzungen. Prüfe dafür die Detailregeln für Fleisch, Geflügel und Fisch. Für Käse und andere Milch- oder Eiprodukte gilt stattdessen die gesonderte APHIS-Übersicht; ein pauschales Verbot sämtlicher Milchprodukte wäre ebenfalls falsch.
Für normale Schokolade und Backwaren bietet die CBP-Auskunft zu Süßigkeiten, Backwaren und besonderen Lebensmitteln eine Orientierung. Leite daraus keine Freigabe für jedes gefüllte Gebäck oder jedes Mischprodukt ab. Die APHIS-Regeln für Kaffee, Tee, Nüsse und Gewürze zeigen ebenfalls, warum die genaue Produktform wichtig ist: Für Kräutermischungen, rohe Nüsse oder bestimmte Pflanzensamen können andere Bedingungen gelten als für stärker verarbeitete Waren.
So prüfst du ein konkretes Lebensmittel
- Notiere Produkt, sämtliche Zutaten, Herkunft und Verarbeitungsart. Bei tierischen Bestandteilen ist auch deren Ursprung wichtig.
- Öffne bei APHIS die passende Produktkategorie und lies die Bedingungen einschließlich Ausnahmen. Prüfe dabei auch, ob dein Einreiseort Besonderheiten hat; für Hawaii und Puerto Rico gelten bei bestimmten Produkten zusätzliche Einschränkungen.
- Kläre unklare Produkte vor dem Abflug über die auf der jeweiligen APHIS-Seite genannte Kontaktstelle. Eine allgemeine Internetliste ersetzt diese Prüfung nicht.
- Bewahre Verpackung und Belege auf und deklariere die mitgeführten Lebensmittel. Die Kontrollstelle entscheidet nach Prüfung über die tatsächliche Einfuhr.
Kannst du die Voraussetzungen nicht klären, ist der Kauf nach der Ankunft die einfachere Lösung. Die CBP-Hinweise zu Agrarprodukten erklären auch den Unterschied zwischen offen angegebenen, aber zurückgewiesenen Waren und nicht deklarierten verbotenen Produkten. Letztere können neben der Einziehung auch Strafen nach sich ziehen.
Pflanzen, Samen und tierische Souvenirs
Pflanzen, Stecklinge, Samen und Naturprodukte sind keine gewöhnlichen, allein nach ihrem Wert zu beurteilenden Mitbringsel. Je nach Produkt können Einfuhrverbote, ein Pflanzengesundheitszeugnis oder eine Genehmigung erforderlich sein. Pflanzen mit Erde sind im Reisegepäck unzulässig. Prüfe die APHIS-Vorgaben für Pflanzen, Pflanzenteile und Saatgut rechtzeitig vor der Reise.
Bei Gegenständen aus Tieren oder geschützten Pflanzen kommt der Artenschutz hinzu. Betroffen sein können etwa bestimmte Lederwaren, Korallen, Muscheln oder Erzeugnisse mit Federn und Knochen. Das bedeutet kein pauschales Verbot aller Naturprodukte. Entscheidend sind Art, Ursprung und die erforderlichen Nachweise. Der Reisendenleitfaden des U.S. Fish & Wildlife Service hilft bei der Vorbereitung. Ein legaler Kauf im Herkunftsland garantiert keine zulässige US-Einfuhr.
Welche Freimengen gelten für Besucher?
Für Touristen, die außerhalb der USA wohnen, gelten besondere Besucherregelungen. Persönliche Reisegegenstände, echte Geschenke und Genussmittel werden dabei unterschiedlich behandelt. Die häufig genannte 800-USD-Freistellung für zurückkehrende US-Ansässige ist keine allgemeine Warenfreigrenze für deinen Urlaub aus Deutschland.
Persönliche Reisegegenstände
Deine eigene Kleidung, Toilettenartikel und vergleichbare Gegenstände für die Reise können nach 19 CFR 148.42 abgabenfrei sein. Sie müssen dir bereits bei oder vor der Abreise gehört haben und im Ausland in deinem Besitz gewesen sein. Die Regel betrifft angemessenen eigenen Gebrauch, nicht Waren zum Verschenken oder Verkaufen.
Geschenke: bis 100 USD unter bestimmten Voraussetzungen
Als nicht in den USA ansässiger Besucher kannst du persönlich mitgeführte echte Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 100 USD abgabenfrei einführen, wenn du mindestens 72 Stunden in den USA bleiben möchtest und diese Geschenkfreistellung in den unmittelbar vorhergehenden sechs Monaten nicht beansprucht hast. Die Voraussetzungen stehen in 19 CFR 148.44.
Die 100 USD gelten insgesamt je anspruchsberechtigtem Reisenden, nicht je Geschenk oder Empfänger. Alkohol und Zigaretten sind von dieser Geschenkfreistellung ausgeschlossen. Bis zu 100 Zigarren können darunterfallen, sofern auch deren Wert innerhalb der 100 USD liegt und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Für Lebensmittelgeschenke bleiben die Agrarregeln bestehen.
Ist dein Geschenk teurer oder erfüllst du die Voraussetzungen nicht, gib trotzdem den vollständigen Wert an. CBP beurteilt die anfallenden Abgaben; die Wertüberschreitung allein bedeutet kein automatisches Einfuhrverbot. Ein Kaufbeleg erleichtert die Bewertung.
Alkohol: ein Liter für den eigenen Verbrauch
Für nicht in den USA ansässige Reisende ab 21 Jahren kann insgesamt ein Liter alkoholischer Getränke für den eigenen Verbrauch abgabenfrei sein. Das ist die Gesamtmenge, nicht je ein Liter Bier, Wein und Spirituosen. Unter 21 Jahren ist die Alkoholeinfuhr auch als Geschenk unzulässig. Die CBP-Auskunft zur persönlichen Alkoholeinfuhr erklärt Altersgrenze, Mehrmengen und mögliche Abgaben.
Die Abgabenfreistellung setzt eigenen Verbrauch voraus. Eine Flasche Wein als Gastgeschenk ist deshalb nicht automatisch von der Ein-Liter-Regel gedeckt. Alkohol ist außerdem aus der 100-USD-Geschenkfreistellung ausgenommen. Das Alcohol and Tobacco Tax and Trade Bureau verlangt bei als Geschenk weitergegebenem importiertem Alkohol zusätzlich den US-Gesundheitswarnhinweis auf jedem Behälter.
Mehr als ein Liter ist nicht allein wegen der Mehrmenge bundesrechtlich verboten; Abgaben und weitere Anforderungen können aber anfallen. Bundesstaaten können zusätzliche Mengen- oder Genehmigungsregeln haben. Stimme größere Mengen vorab mit CBP am Einreiseort und der zuständigen Alkoholbehörde des Bundesstaats ab. Die TTB-Hinweise zur persönlichen Einfuhr und zu Alkoholgeschenken erläutern diese Unterschiede.
Tabak: alternative Freimengen für den eigenen Gebrauch
Für erwachsene, nicht in den USA ansässige Besucher nennt 19 CFR 148.43 folgende abgabenfreie Alternativen für den eigenen Gebrauch:
- 200 Zigaretten oder
- 50 Zigarren oder
- 2 Kilogramm Rauchtabak.
Eine anteilige Kombination ist möglich; die drei vollen Mengen gelten nicht nebeneinander. Diese Regel umfasst keine Weitergabe an andere. Die oben erläuterten bis zu 100 Zigarren als echte Geschenke sind eine gesonderte Regel und keine allgemeine Eigenverbrauchsfreimenge. Aus den klassischen Tabakmengen lässt sich zudem keine Freimenge für Liquids oder andere neue Produktformen ableiten.
Eine wichtige Herkunftsausnahme: Alkohol und Tabak kubanischen Ursprungs dürfen ausländische Reisende auch aus einem Drittland nicht als persönliches Reisegepäck in die USA einführen. Der Kauf in Deutschland ändert daran nichts.
Bargeld und Zahlungsmittel: Wann musst du melden?
Mehr als 10.000 USD Gesamtwert an Bargeld und erfassten Zahlungsmitteln musst du bei der Einreise melden. Das ist eine Meldegrenze, kein allgemeines Einfuhrverbot für höhere Beträge. Genau 10.000 USD überschreiten die US-Schwelle nicht; Fremdwährungen und weitere erfasste Instrumente musst du jedoch mitrechnen.
Zu den erfassten Werten gehören Bargeld aller Währungen, Reiseschecks sowie bestimmte übertragbare Schecks, Zahlungsanweisungen und Inhaberpapiere. Nicht jeder auf einen Namen ausgestellte Scheck fällt darunter. Die genaue Abgrenzung enthält die Anleitung zu FinCEN Form 105. Ein gewöhnliches Kontoguthaben oder Kreditkartenlimit wird nicht wie physisch mitgeführtes Bargeld addiert.
Bei Familien oder Gruppen zählt laut CBP der gemeinsam mitgeführte Gesamtbetrag, nicht eine eigene 10.000-USD-Grenze pro Person. Wenn zwei gemeinsam reisende Familienmitglieder jeweils 6.000 USD mitführen, sind insgesamt 12.000 USD zu melden. Auch Geld, das du für andere transportierst, ist relevant. Teile Beträge nicht auf, um die Meldung zu umgehen. Die CBP-Regeln für Bargeld und Zahlungsmittel erläutern Zusammenrechnung und Meldewege.
Für die Meldung nutzt du FinCEN Form 105. Du kannst es im offiziellen elektronischen Meldeportal ausfüllen oder das Papierformular bei CBP abgeben. Online erfolgt die Einreichung innerhalb der 72 Stunden vor dem geplanten Grenzübertritt; bewahre den Beleg und die Bestätigungsnummer für die Kontrolle auf. Nach vollständiger elektronischer Abgabe ist kein zusätzliches Papierformular erforderlich. Ändern sich Reiseort, Zeitpunkt oder Betrag, beachte die Vorgaben zur erneuten Einreichung in der offiziellen Formularhilfe.
Eine bejahte Bargeldfrage in der allgemeinen Zollerklärung ersetzt diese zusätzliche Meldung nicht. Für deine praktische Reisekasse findest du Hinweise zu Kartenzahlung, Bargeldabhebung und einer Reservekarte im Kreditkartenratgeber für die USA.
So meldest du Waren bei der Einreise an
Ein Papierformular ist nicht überall zwingend. Je nach Grenzstelle und Verfahren kommen eine mündliche Erklärung, elektronische Angaben oder eine schriftliche Erklärung auf CBP Form 6059B infrage. CBP kann eine schriftliche Erklärung verlangen. Die CBP-Veröffentlichung zur Zollerklärung beschreibt diese Verfahren.
- Beantworte die Fragen im angebotenen Verfahren vollständig und wahrheitsgemäß. Gib Lebensmittel und andere gefragte Waren auch dann an, wenn du sie für zulässig hältst.
- Erkläre bei Rückfragen konkret, was du mitbringst: etwa die Produktart, Menge, Herkunft und bei Geschenken den Wert. Sage ausdrücklich, wenn du bei einer Einordnung unsicher bist.
- Halte die Waren für eine mögliche Kontrolle zugänglich und lege Verpackungen, Belege oder Genehmigungen vor. Weise bei meldepflichtigen Zahlungsmitteln auf deine FinCEN-105-Meldung hin.
- Folge den Anweisungen von CBP. Eine zusätzliche Warenprüfung oder die Erhebung von Abgaben ist möglich; eine nicht zulässige Ware kann zurückgewiesen werden.
Berechtigte Reisende können an teilnehmenden Grenzstellen die kostenlose offizielle App Mobile Passport Control, kurz MPC, nutzen. Dazu gehören nach den aktuellen CBP-Teilnahmebedingungen wiederkehrende Reisende im Visa Waiver Program mit genehmigtem ESTA. Plane MPC bei deinem ersten solchen USA-Besuch deshalb nicht als gesichert verfügbares Verfahren ein. Die elektronische Erklärung ersetzt weder Reisepass und erforderliche Einreiseunterlagen noch die Kontrolle durch CBP.
Medikamente: Präparat und Nachweise vorab prüfen
Nimm nur Medikamente für deinen persönlichen Bedarf mit und prüfe das konkrete Präparat vor der Reise. Eine Zulassung in Deutschland ist keine automatische US-Einfuhrerlaubnis. Die FDA nennt für ausländische Besucher einen Vorrat von bis zu 90 Tagen; daraus folgt keine allgemeine Freigabe jedes Wirkstoffs. Für kontrollierte Substanzen können zusätzliche DEA-Regeln gelten.
Originalverpackung, Rezept beziehungsweise ärztliche Bescheinigung sowie Angaben zu Wirkstoff und Dosierung sollten griffbereit sein. Maßgeblich sind die FDA-Hinweise zur persönlichen Einfuhr. Die ausführliche Vorbereitung einschließlich besonderer Arzneimittel und medizinischer Ausstattung findest du in unserer Reiseapotheke für die USA.
Handgepäck und Duty-free: separate Regeln beachten
Eine Ware kann durch die Sicherheitskontrolle am Abflughafen dürfen und trotzdem bei der US-Einfuhr unzulässig sein. Umgekehrt kann ein grundsätzlich einfuhrfähiges Produkt wegen Transport-, Flüssigkeits- oder Gefahrgutregeln nicht in der gewünschten Form mitfliegen. Prüfe deshalb zusätzlich die Handgepäckregeln für deine USA-Reise und die Vorgaben deiner Airline.
Auch ein Einkauf im Duty-free-Shop hebt die US-Einfuhrregeln nicht auf. Gekaufte Waren zählen bei der Prüfung der jeweiligen Mengen und Abgaben mit; der versiegelte Flughafenbeutel ist keine Einfuhrgenehmigung.
Checkliste: vor Abflug prüfen, bei der Kontrolle bereithalten
Gehe dein Gepäck vor dem Abflug einmal nach Warengruppen durch. So kannst du ungeklärte Produkte zu Hause lassen und die nötigen Angaben ohne langes Suchen machen.
- Prüfe Lebensmittel und Agrarprodukte nach genauer Art, Zutaten, Verarbeitung und Herkunft bei APHIS erneut kurz vor der Reise.
- Kontrolliere bei Geschenken Gesamtwert und Voraussetzungen der Freistellung; bei Alkohol und Tabak zusätzlich Menge, Zweck und Herkunft.
- Kläre Medikamente sowie mögliche Pflanzen- und Artenschutzdokumente rechtzeitig vor dem Packen.
- Rechne Bargeld aller Währungen und erfasste Zahlungsmittel zusammen, bei Familien und Gruppen auch den gemeinsamen Betrag. Bereite bei Meldepflicht FinCEN Form 105 vor.
- Prüfe unabhängig davon Sicherheits-, Gepäck- und Airlinevorgaben.
Für die Kontrolle hältst du die betroffenen Waren, Originalverpackungen und Zutatenlisten, Kaufbelege, erforderliche Bescheinigungen sowie gegebenenfalls den FinCEN-Bestätigungsbeleg bereit. Beantworte auch Fragen nach Farmbesuchen und Tierkontakten wahrheitsgemäß. Bleibt eine Ware unklar, sprich sie an, bevor du die Zollabfertigung verlässt.
