Inhaltsverzeichnis
Haftungsrisiken | CDW / LDW | LIS / EP / ALI | Insassenunfallversicherung | Gepäckversicherung | ESP | Kreditkartengebundene Versicherungen | Rechtsschutz | Verlust des Versicherungsschutzes | Verbotene Verwendungen des Leihwagens | Mietwagen auf Vergleichsplattformen suchen
Haftungsrisiken
Sie sind als Mieter für jede Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs verantwortlich, und zwar unabhängig davon, ob ein Verschulden vorliegt oder auch nicht. Die Haftung besteht nur bei Schäden durch Naturgewalten oder Feuer (wenn nicht durch Unfall = collision verursacht) nicht (accidental fire oder acts of nature beyond your control). Die Haftungshöhe umfasst den Verkehrswert des Fahrzeugs (your responsibility will not exceed the greater of the retail fair market value of the car or ist manufacturers buyback program value at the time it is lost or damageda reasonable charge for loss of use). Das Risiko aus der Haftungshöhe kann also schnell den Wert der eigentlichen USA-Reise übertreffen.
CDW / LDW
Dieser Haftung entgeht man, wenn man bei Anmietung des Fahrzeugs gegen Gebühr die sog. CDW (collision damage waiver = Vollkasko mit reduzierter Haftung, manchmal auch mit Haftungsbefreiung) bzw. SCDW (Super CDW = Vollkasko ohne oder mit geringem Selbstbehalt) oder LDW (loss damage waiver = Vollkaskoversicherung mit Haftungsbefreiung, auch bei Diebstahl) wählt. Bei Angeboten von europäischen Reiseveranstalter ist sie meist im Mietpreis mitkalkuliert, also eingeschlossen (included). In der Sache handelt es sich um den Ausschluss der Eigenbeteiligung für Unfallschäden. Dies ist keine Versicherung, sondern eine Vertragsregelung mit dem Vermieter! Bei Anmietung in New York fällt allerdings immer ein Selbstbehalt von 100 US-$ an. Der Abschluss von CDW/LDW ist immer zu empfehlen.
LIS / EP / ALI

Einen verbesserten Versicherungsschutz bietet die sog. LIS (Liability Insurance Supplement = Erhöhung der Haftpflicht-Deckungssumme) bzw. EP (Extended Protection) bzw. ALI (Additional Liability Insurance = höhere Haftpflicht-Deckungssumme) oder SLI (Supplemental Liability Insurance). Sie kann bei Übernahme des Mietwagens vor Ort noch nachgebucht werden (ggf. jedoch nicht in Texas) und kostet ca. 11 US-$ pro Miettag (einschl. Steuer = tax). Die Versicherung erhöht den Deckungsschutz der gesetzlichen Haftpflichtversicherung auf 1.000.000 US-$ für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall. Diese Versicherung ist unseres Erachtens nach sinnvoll, und zwar auch dann, wenn bereits durch einen europäischen Versicherer ein umfassender Versicherungsschutz gewährleistet wird (so das Angebot einzelner Reiseveranstalter). Versichert sind nämlich hier auch Ansprüche des Mieters gegen einen schuldigen Unfallgegner, wenn dieser nicht oder unterversichert ist oder nicht bekannt ist, weil er Fahrerflucht begeht (bis 100.000 US-$). In diesen Fällen haftet der Urlauber sonst selbst dem Vermieter, weil ein Versicherungsschutz fehlt.
Insassenunfallversicherung
Insassenunfallversicherungen werden in Deutschland bekanntlich kaum benötigt. Ist der Unfallgegner schuld, zahlt dessen Versicherung, hat man selbst schuld, ist die eigene Kfz.-Haftpflicht eintrittspflichtig. Schäden werden in der Regel nur erstattet, wenn man selbst zu Schaden kommt oder der Unfall von einem Verkehrsteilnehmer (Radler, Fußgänger) verursacht wurde, der zahlungsunfähig ist und keine private Haftpflicht hat. Berücksichtigt man diese Einschränkungen, kann je nach Teilnehmerkreis eine Insassenunfallversicherung (PAI = Personal Accident Insurance) bei Reisen in den USA sinnvoll sein.
Gepäckversicherung
Für die Gepäckversicherung (PEP = Personal Effects Protection bzw. PEC = Personal Effects Coverage) gelten die Aussagen zur Insassenunfallversicherung entsprechend. Sie ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll. Die PAE (Personal Accident and Affects Coverage) ist eine Personeninsassen- und Gepäckversicherung, die allerdings persönliche Gegenstände wie Brillen und Kameras nicht mitversichert.
ESP
Die ESP (Personal Sickness Protectiondeckt medizinische Notfallbehandlungen ab.
Kreditkartengebundene Versicherungen

Kfz-Versicherungsleistungen, die Kreditkarten ihren Inhabern einräumen, gelten in der Regel nur, wenn der Mietwagen mit der entsprechenden Karte bezahlt wurde. Der Haftpflicht- und Kasko-Versicherungsschutz für Mietwagen im Ausland ist meist eine Zusatzversicherung. Die im jeweiligen Land vorgeschriebenen gesetzlichen Grundversicherungen müssen daneben bestehen. In den USA ist weiter zu beachten, dass unterschiedliche Mindestdeckungssumme je nach Bundesstaat vorgeschrieben sind. Wer auf seine kreditkartengebunde Versicherung als Versicherungsschutz vertrauen möchte, sollte daher deren Versicherungsumfang genauestens mit eine Mindest- und sinnvollen Kfz-Versicherungsschutz abgleichen, um nicht unversehens in einer Versicherungslücke zu enden, die gerade in den USA mit seinen hohen Schadenssummen sehr teuer werden kann.
Rechtsschutz
Der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung, die sich auch auf die USA bezieht, ist sinnvoll, weil man sich in einem Land mit fremden Verkehrsregeln und einem fremden Rechtssystem bewegt. Derartige Versicherungen bieten neben Versicherern auch Automobilclubs und Kreditkartengesellschaften.
Verlust des Versicherungsschutzes
Alle Versicherungen und Haftungsausschlüsse greifen nicht, wenn Vorsichtsmaßregeln verletzt sind.
Nach den Mietverträgen müssen beim Verlassen des Wagens:
- alle Schlüssel abgezogen (remove keys),
- alle Türen und Fenster und der Kofferraum fest verschlossen sein (lock all doors, close all car windows and the trunk)
or you will be responsible for any loss! Also: auch an heißen Tagen den Mietwagen nicht mit (teilweise) geöffneten Fenstern parken!
Nicht selten kommt es im Ausland zu einem Sachschaden am Leihfahrzeug. Unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat, sind einige wichtige Punkte zu beachten. Zunächst muss im Falle eines Unfalls die Polizei eingeschaltet werden. Sowohl die Dokumentation des Schadens aus als auch die korrekte Schadensregulierung sind essentiell für den Vermieter. Bei Verständigungsschwierigkeiten kann ein Dolmetscher telefonisch kontaktiert werden, um den Sachverhalt einfacher zu klären. Der sofortige Kontakt mit dem Mietwagen-Anbieter ist zudem äußerst ratsam. Sofern kein Totalschaden am Fahrzeug entstanden ist und ein Anspruch auf Ersatz geltend gemacht werden muss, kann die Fahrt fortgesetzt werden.
Verbotene Verwendungen des Leihwagens
- Überlassen des Fahrzeugs an einen nicht berechtigten Fahrer
- absichtliche Zerstörung oder Beschädigung bzw. Beihilfe zum Diebstahl
- Fahren außerhalb der USA oder Kanada
- Fahren unter Alkohol– oder Drogeneinfluß
- jede kriminelle Verwendung
- Überladen
- entgeltliche Beförderung von Personen oder Sachen
- Fahren ohne Sicherheitsgurt
- Fahren außerhalb befestigter Straßen (off paved roads).
Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen des Mietvertrages greift die Haftung des autorisierten Fahrers wie im einzelnen unter Haftungsrisiken und Verlust des Versicherungsschutzes erläutert, soweit nicht LDW, PAI, PEC oder LIS eintreten.
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