Inhaltsverzeichnis
Gesunder Menschenverstand ist gefragt | Aufsuchen von Privatgrundstücken | Aktuelle Sicherheitslage | Vorsichtsmaßnahmen gegen Kleinkriminalität | Notrufnummern in Deutschland | Reisen im Pkw | Notrufnummer der Polizei ist 911 | Die Polizei, dein Freund und Helfer? | Weitere allgemeine Verhaltenshinweise
Sicherheit ist ein besonders sensibles Thema. Natürlich liegt die Kriminalitätsrate – wie aus den Medien hinlänglich bekannt – besonders hoch. Doch so makaber es auch sein mag: der Tourist ist hiervon in aller Regel nicht betroffen. Die statistische Wahrscheinlichkeit, in Deutschland Opfer eines Verkehrsunfalls zu werden ist höher als die, als Tourist Opfer eines Gewaltverbrechens in den USA zu werden. Darüber können auch die sensationslüsternen Berichten in hiesigen Medien nicht hinwegtäuschen, die Einzelfälle besonders herausstellen.
Damit kein falscher Eindruck entsteht: wir wollen nicht verharmlosen, denn besondere Sicherheitsgesichtspunkte sollte man auf jeden Fall beherzigen, aber für Panik besteht auch kein Anlass.
Zunächst gilt generell, dass die Kriminalität – wie hier auch – differenziert zu betrachten ist. Sie liegt in der Anonymität der Großstädte erheblich höher als auf dem dünn besiedelten Land, wo man sich gegenseitig kennt. Zu beachten sind außerdem als für den Europäer nur bedingt bekannte Besonderheit die sozialen Brennpunkte, insbesondere in den Wohnsiedlungen sozial schwach gestellter ethnischer “Randgruppen". Regel Nummer eins besteht daher darin, insbesondere bei Aufenthalten in Städten, durch Rückfrage beim Touristenbüro oder im Hotel sog. “No-go-areas" zu kennen. Aus diesen Gebieten hält man sich auf jeden Fall nachts, ggf. auch tagsüber, fern. Liegt dennoch eine besuchenswerte Attraktion dort, sollte man sie mit dem Taxi aufsuchen oder in einer Gruppe.
Das “Heldspielen" verbietet sich in einem Land, in dem der Zugang zu Schußwaffen leicht ist, von allein. Natürlich ist auch die eigene Bewaffnung kein geeignetes Mittel, sie führte im Fall des Falles ohnehin zu Schwierigkeiten mit der Polizei.
Gesunder Menschenverstand ist gefragt
Gefragt ist schlicht gesunder Menschenverstand und eine Beobachtung der Umgegend. Der Übergang von einem unproblematischen Stadtteil zu einem Risikobereich kann schon auf der nächsten Straßenseite liegen. Wer aufmerksam beobachtet, wird allerdings auch solche Veränderungen wahrnehmen und z.B. einsame Wege oder verwahrloste Gebiete meiden. Treten Sie möglichst (selbst-)sicher auf, vermeiden Sie aber besonders im Umgang mit mehreren Jugendlichen Provokationen.
Generell gilt ansonsten: Wo viele Menschen sind, finden Gewaltverbrechen nicht statt (allerdings ist hier verstärkt mit der sog. Kleinkriminalität wie Diebstählen zu rechnen). Wird man dennoch Opfer eines Raubüberfalls, gilt wie auch hierzulande die Regel: Den Täter nicht provozieren und möglichst gewähren lassen. Jeder Widerstand ist gefährlich und kann zu unberechenbaren Reaktionen führen. Todesfälle mit Touristen hatten häufig als Auslöser, dass das Opfer sich wehrte oder den Täter schlicht nicht verstand. Einen kleinen Teil des Geldes sollte man für einen solchen Fall als “Beute" leicht zugänglich bei sich haben.
Aufsuchen von Privatgrundstücken
Besondere Vorsicht gilt allerdings beim unangemeldeten Aufsuchen amerikanischer Privatgrundstücke. Nach der aus dem englischen Gewohnheitsrecht abgeleitete sog. „Castle Doctrine“ hat jeder das Recht, sich und sein Heim mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln – auch mit Waffengewalt – zu verteidigen. Wer also jemanden erschießt, weil er ihn für einen Einbrecher im Haus hält, kann sich in den USA auf Notwehr berufen. Viele Bundesstaaten haben den Schutzbereich der Doktrin auf das gesamte Grundstück ausgedehnt, in Texas z.B. gehört auch das Auto rechtlich zum „verlängerten“ Eigenheim. Einige Besorgnis hat die Tatsache ausgelöst, dass Anfang Oktober 2005 im Bundesstaat Florida ein neues Gesetz in Kraft getreten ist, welches das absolute Recht jedes einzelnen Bürgers auf Selbstverteidigung in der Öffentlichkeit garantiert. Das Senate Bill 436 mit dem Untertitel „Stand Your Ground Bill“ (übersetzt etwa „Gesetz zur Behauptung der eigenen Stellung“) erweitert die in den gesamten USA geltende und aus dem englischen Gewohnheitsrecht abgeleitete sog. „Castle Doctrine“. In Florida kann jetzt jeder Bürger einen vermeintlichen Angriff, etwa im Straßenverkehr, im Lokal oder Supermarkt, straffrei mit Waffengewalt beenden, er muss sich lediglich durch das Verhalten seines Gegenübers in seiner Unversehrtheit bedroht fühlen, Nur gegenüber Polizeibeamten gilt dieses Notwehrrecht nicht.
Aktuelle Sicherheitslage
Wer sichergehen will, ob es akute Sicherheitsprobleme gibt, kann im Internet die Empfehlungen des Auswärtigen Amtes ansehen. Noch besser, weil von Montag bis Freitag täglich aktualisiert, gibt die Website Spots von AIR SECURITY International, Inc. Auskünfte in englischer Sprache über Risiken für Reisende in aller Welt. Das FBI gibt jährlich einen Bericht über die Sicherheitslage in den USA.
Vorsichtsmaßnahmen gegen Kleinkriminalität
Wie gesagt, liegen die Hauptprobleme des Durchschnittstouristen aber nicht in möglichen Gewaltverbrechen, sondern in der Kleinkriminalität. Und hier gelten die Regeln, die auf jeder Reise in ein beliebiges Land beachtet werden sollten. Dabei sind insbesondere zu nennen:
- Geld sollte man nur im notwendigen Umfang bei sich führen und möglichst am Körper verteilen, also einen Teil in das Portemonnaie oder die Brieftasche (die “Beute"), einen Teil in die Socken und einen Teil in den Brustbeutel, das Schulter-halfter oder den – nicht sichtbaren – Gürtelbeutel oder Geldgürtel.
- Reiseschecks, den Kaufbeleg der Reiseschecks und mindestens eine Kreditkarte wenn möglich im Hotelsafe (safety deposit box) lassen. Einen solchen Safe hat zumindest jede Hotelrezeption, denn dies wird schon verlangt, um die Haftung des Hotels für gestohlene Gegenstände auszuschließen. In besseren Hotels findet man einen Safe auch im Zimmer. Reiseschecks und Kreditkarten werden bei Verlust relativ schnell ersetzt und sind daher ein nützlicher Teil der Reisekasse, Näheres dazu unter Geld. Auch der Reisepaß und die Flugscheine sollten im Hotelsafe “warten". Für die Besichtigungstour sind Kopien ausreichend bzw. reicht der Personalausweis. Für alle Fälle empfiehlt es sich, von allen wichtigen Dokumenten einschl. Flugticket Kopien zu fertigen und getrennt aufzubewahren
- Abgesehen von der “Beute" sollten alle Wertgegenstände und wichtigen Papiere nicht “offensichtlich" sein, also unter der Kleidung am Körper getragen werden.
- Handtaschen hängt man nicht locker über die Schulter (sie können so sehr leicht entrissen werden), sondern mit dem Riemen quer über den Kopf und so, dass sie nicht an der Straßenseite sind (eine leichte Beute für Radfahrer und Motorräder). Den Touristen kann man nur schwer verleugnen. Professionelle Diebe haben einen gezielten Blick und können Nationalitäten schon anhand der Jeans, des T-Shirts usw. unterscheiden. Trotzdem kann der Versuch nicht schaden, sich möglichst “amerikanisch" zu kleiden (was auch immer das denn sein mag).
- Eine Gürteltasche ist sinnvoll, wenn man sich unter vielen Menschen aufhält. Abends und auf einsamen Wegen ist sie allerdings ein unmissverständliches Anlockmittel und sollte daher dann im Hotel gelassen werden. Der Weiße Ring und kriminalpolizeiliche Beratungsstellen empfehlen „Busch’s body safe“, der auf der Rückseite zum Körper hin zwei Sicherheitsverschlüsse hat und direkt mit dem Gürtel verbunden getragen werden kann. Dieser ist zwar recht klobig und sieht auch nicht gerade chic aus, aber auch wir haben gute Erfahrungen gesammelt. Erwerben kann man diesen inzwischen an vielen Verkaufsorten, auch im Internet. Zum Beispiel auf Amazon.
- Schmuck sollte nur an sicheren Orten angelegt werden und ist ansonsten ein untrügliches Zeichen für ein lohnendes Opfer.
- An U-Bahnhaltestellen stets im Sicherheitsbereich warten. Hier findet man entweder einen Bediensteten oder eine Kamera. Die Sicherheitsbereiche sind besonders markiert und ggf. am Schalter zu erfragen. Im Berufsverkehr sind U-Bahnen von Diebstählen abgesehen – weitgehend sicher. Außerhalb dieser Zeiten sollte man möglichst in der Nähe eines Bediensteten einsteigen (meist vorne).
- Fremden oder flüchtig Bekannten keine Personalien oder Zimmernummern des Hotels mitteilen.
- Im Hotel die Zimmertür stets von innen verriegeln. Nie ohne Sicherheitkette und vorherigen Blick durch den Türspion die Zimmertür öffnen. Bei fremden Personen nach dem Ausweis fragen und bei Verdacht bei der Rezeption nachfragen. Fenster geschlossen halten. In jedem Hotelzimmer ist der Fluchtweg im Falle eines Brandes meist auf der Zimmertür angeschlagen. Die Zeit sich diesen Fluchtweg kurz anzusehen, sollte man sich stets nehmen, denn im Brandfall ist die Zeit meist kurz und die Gefahr einer schnellen Rauchvergiftung hoch.
Notrufnummern in Deutschland
Und dennoch: Alle 23 Sekunden wird irgendwo auf der Erde ein deutscher Urlauber Opfer eines Diebstahls, Betrugs, Überfalls oder Verkehrsunfalls. Durchschnittlich nur vier Sekunden dauert ein Taschendiebstahl. Die wichtigsten Telefonnummern für Deutschland im Schadensfall:
- Auswärtiges Amt (nennt die nächste Botschaft): 01888-170
- Kartennotruf
- EC-Karte: 01805-02 10 21
- Visa: 0130-81 49 10 / 069-75 76 10 00
- Eurocard/Mastercard: 069-79 33 19 10
- Diners Club: 05921-861234 / 069-26 03 50
- American Express: 069-97 9777 77 /069-26 03 58
Hinweis: Seit dem 1. Juli 2005 gibt es eine einheitliche Sperr-Nummer in der Bundesrepublik Deutschland: +49 116 116. Innerhalb Deutschland ist das Gespräch kostenlos, aus dem Ausland muss man die Gesprächskosten zahlen. Die vollständige Liste der angeschlossenen Organisationen gibt es im Internet unter www.sperrnotruf.de.
Sofortige Bargeldüberweisungen sind über Wise, Western Union und MoneyGram möglich. Zur Überweisung siehe auch unter Bargeld von zu Hause überweisen.
Reisen im Pkw
Bei Fahrten durch Städte die Türen abschließen, so beugt man am besten Diebstählen vor. Übrigens geschieht die zentrale Verriegelung bei vielen Pkw-Typen automatisch sobald man den Wagen startet. Wird der eigene (Miet-) Wagen gerammt, gilt die Empfehlung: auf keinen Fall anhalten, sondern zu einem nächsten „öffentlichen" Platz weiterfahren (z.B. einer Tankstelle) und erst dort das Fahrzeug verlassen und die Polizei rufen. Dies gilt natürlich auch, wenn jemand hinter Ihnen die Lichthupe betätigt oder die Warnblinkanlage betätigt; Ihren eigenen Wagen sollten Sie nur im sicheren Bereich überprüfen.
Bedenken Sie aber nüchtern, dass Sie bei Unfällen gesetzlich zur Hilfeleistung verpflichtet sind. Bewahren Sie daher möglichst kühlen Kopf und versuchen Sie, die jeweilige Situation nüchtern einzuschätzen. Auf Fahrerflucht stehen hohe Strafen. Bei Personenschäden rufen Sie die Polizei unter der nachfolgenden Notrufnummer. Alle Unfälle mit Personenschäden oder mit Sachschäden über 500$ müssen der Polizei innerhalb von 10 Tagen schriftlich gemeldet werden.
Haben Sie ein geparktes Auto beschädigt, müssen Sie nicht warten, sondern können am geparkten Fahrzeug ihre Kontaktadresse hinterlassen und die Polizei nachträglich informieren. Es empfiehlt sich generell, als Tourist bei Unfällen aller Art, die Polizei einzuschalten. Hilfreich ist auch ein Ansprechpartner vor Ort des Autovermieters oder der abgeschlossenen Versicherung, insbesondere einer Kfz-Rechtsschutzversicherung.
Notrufnummer der Polizei ist 911
Wenn Sie Probleme haben sollten, lautet die Notrufnummer der Polizei (gilt auch für Feuerwehr und Krankenwagen) in den gesamten USA 911. Kommt der Verkehr zum Stillstand, gilt es einen ausreichenden Abstand zum Fahrzeug vor Ihnen zu halten, um notfalls daran vorbeifahren zu können. Mietwagenfirmen sind übrigens verpflichtet, ihre Kunden auf Gefahrenbereiche besonders hinzuweisen und Kartenmaterial auszuhändigen, das eine sichere Anfahrt (zum Hotel usw.) ermöglicht. Die Zeiten, in der Mietwagen deutlich als solche erkennbar waren, sind übrigens vorbei. Gleichwohl ist Vorsicht bei der Übernahme des Mietwagens bereits bei Ankunft am Abend angesagt (vgl. die Empfehlungen für Erstbesucher), denn was nützen die schönsten Empfehlungen, wenn man sie nicht beherzigen kann, weil man sich in der Dunkelheit schlicht verfahren hat.
Hat man sich verfahren: auf keinen Fall am Straßenrand halten, um die Karte zu lesen, vielmehr dazu einen gut beleuchteten "öffentlichen Platz" aufsuchen. Auch sollte man nicht auf der Straße anhalten, um irgend jemandem nach dem Weg zu fragen. Gibt es Probleme mit dem Fahrzeug auf größeren Straßen, dann gilt in den USA die Empfehlung: verriegeln Sie die Türen, schalten Sie die Warnblinkanlage ein und warten Sie bis die Polizei kommt. Natürlich sind auch Anhalter tabu (nicht nur in Gefängnisbereichen, auf die durch Schilder an den Straßen besonders aufmerksam gemacht wird).
Notrufsäulen heißen Callbox und enthalten im Gehäuse einen Telefonhörer. Nimmt man diesen ab, wird man automatisch mit der Notrufzentrale verbunden. Gepäck und Wertsachen sollten nicht im Auto verbleiben. Ist dies z.B. wegen eines Zwischenstops unvermeidlich, sollten sie zumindest von außen nicht sichtbar sein, also im Kofferraum oder Handschuhfach verschwinden.
Die Polizei, dein Freund und Helfer?
Die Polizei ist nicht der Freund und Helfer hiesiger Art. Es geht – wie aus amerikanischen Krimis hinlänglich bekannt – auch in der Praxis recht rauh zu, da auch die Gegenseite keine Skrupel kennt. Werden Sie einmal von der Polizei gestoppt werden, verhalten Sie sich ruhig und bedächtig. Der verfolgende Polizeiwagen wird sein blau/rotes Licht einschalten und hinter Ihnen fahren. Halten Sie dann am Straßenrand an, bleiben Sie im Auto sitzen und lassen Sie die Hände sichtbar auf dem Lenkrad liegen. Nesteln Sie auf keinen Fall auf der Suche nach Ihren Papieren in Ihrer Jacke, Tasche oder im Handschuhfach. Der Polizist könnte dies als Suche nach einer Waffe interpretieren und handeln.
Weitere allgemeine Verhaltenshinweise
Nicht in den Bereich "Sicherheit", aber im Zusammenhang mit Gesetzesverstößen sind folgende "Regeln" zu sehen, die man beachten sollte, um selbst nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten:
- Drogenbesitz, -verbreitung und -konsum sind streng verboten und können zu hohen Freiheitsstrafen führen.
- Das Umziehen in der Öffentlichkeit (beispielsweise am Strand) wird als Erregung öffentlichen Ärgernisses gewertet und kann – nicht nur mit einer Geldstrafe – geahndet werden
- Nacktbaden ist – auch für Kleinkinder – rechtswidrig, es wird nur an bestimmten Stränden geduldet.
- In den USA ist es rechtswidrig, Kinder unter 12 Jahren unbeaufsichtigt zu lassen. Also lassen Sie Ihre Kinder auch nicht für kurze Zeit im Hotelzimmer allein. Zuwiderhandlungen können empfindliche Strafen zur Folge haben.