USA Ausreise: Wichtige Tipps & Hinweise

Die Ausreise aus den USA (Rückehr in die Heimat) ist zurzeit in der Regel weniger komplex als die Einreise.
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Die Ausreise aus den USA (Rückehr in die Heimat) ist zurzeit in der Regel weniger komplex als die Einreise. Meist werden alle Formalitäten beim Einchecken am ersten amerikanischen Flughafen der Ausreise erledigt.

Inhaltsverzeichnis
Einchecken am ersten US-Flughafen | „Baggage is checked trough?“ | Anschlussflug nicht erreicht? | Ausreisebeleg | Programm US-VISIT | Nachträglicher Ausreise-Nachweis | Zoll

Planen Sie für das Einchecken und die Sicherheitsüberprüfungen am Flughafen ausreichend Zeit vor dem Abflugtermin ein. Beachten Sie hierbei insbesondere die Empfehlungen Ihrer Fluggesellschaft (meist wird ein Eintreffen etwa 2 bis 3 Stunden vor Abflug empfohlen).

Einchecken am ersten US-Flughafen

Gehen Sie beim ersten Flughafen der Ausreise zum Eincheck-Schalter Ihrer Fluggesellschaft für "International Flights" (nicht für "Domestic Flights"). Dies ist wichtig, denn ansonsten werden Sie ggf. weitergeschickt und verlieren Zeit am Flughafen (die Unterscheidung zwischen International und Domestic gibt es nur an größeren Flughäfen, an kleineren Flughäfen wird nicht differenziert).

Das Abflug-Terminal bestimmt sich in den USA regelmäßig nach der Fluggesellschaft. Wenn Sie also z.B. mit Delta Airlines fliegen, lassen Sie sich zum Terminal von „Delta International“ bringen (entsprechende Mitteilung an Taxifahrer, Shuttlebusfahrer usw. beim Einsteigen in das Zubringerfahrzeug zum Flughafen geben) bzw. folgen Sie der entsprechenden Ausschilderung bei Eigenanreise mit dem Pkw.

Zum Einchecken werden die Reisepässe und die Flugtickets benötigt. Wenn Sie ein Flugticket für die gesamte Flugstrecke mit derselben Fluggesellschaft bzw. demselben Verbundnetz von Fluggesellschaften (Star Alliance o.ä.) besitzen, wird Ihr Flug am ersten Eincheck-Schalter der Fluggesellschaft bis zum Ziel in Europa durch-gecheckt (das Gepäck wird automatisch befördert; Sie erhalten Boarding-Pässe für alle zu benutzenden Flugzeuge bis zum Endziel in Europa).

„Baggage is checked trough?“

Erhalten Sie – z.B. aus edv-technischen Gründen – keine Boarding-Pässe für die Anschlussflüge, müssen Sie auf den Flughäfen der Zwischenstopps mit Ihrem Flugticket (i.d.R. ohne Gepäck – dies wird auch jetzt automatisch befördert; Frage: "baggage is checked trough?" können Sie sicherheitshalber stellen) zum Eincheck-Schalter des Weiterflugs gehen und erhalten dort einen Boarding-Pass (Monitore auf den Flugplätzen zeigen die abfliegenden Maschinen an – "Departure" -, anhand Ihrer Flugnummer finden Sie dann auch den Abflugort auf dem Flugplatz = "Gate". Um das richtige Gate zu erreichen, müssen Sie ggf. kostenlose Verkehrsmittel am Umstiegsflughafen benutzen).

Beim Umstieg haben Sie – wie gesagt – nur das Handgepäck bei sich, Behinderungen auf dem Weg zum Anschlussflug können sich allenfalls aus den "Sicherheitsprüfungen" am Flughafen ergeben (wenn Sie z.B. aus dem nationalen Bereich in den internationalen Bereich des Flughafens wechseln müssen oder Ankunft und Abflug auf verschiedenen Terminals des Flughafens stattfinden). Wenn Sie am ersten Einstiegsflughafen "durchgecheckt" wurden, weiss im Übrigen der Pilot des Anschlussfluges von Ihrem Kommen; also: Anschlussflüge warten sehr häufig auf verspätet eintreffende Weiterreisende!

Anschlussflug nicht erreicht?

Trotz der Tatsache, dass die Ausreise aus den USA weniger kompliziert als die Einreise ist, gilt die Einhaltung strikter Richtlinien.
Trotz der Tatsache, dass die Ausreise aus den USA weniger kompliziert als die Einreise ist, gilt die Einhaltung strikter Richtlinien.

Sollte der Anschlussflug aus welchen Gründen auch immer von Ihnen nicht erreicht werden, gehen Sie am Flughafen des Anschlussfluges zum Flugschalter der Fluggesellschaft, die Sie weiterbefördern sollte. Dort wird man Ihnen auf jeden Fall weiterhelfen (Buchung auf den nächsten Flug, Hotelunterkunft o.ä.). Doch dazu kommt es sehr selten. Wenn Sie trotzdem noch Bedenken haben, schauen Sie auf die Internetseiten der Flughäfen und sehen Sie sich dort im Voraus die Lage der Terminals (Ankunft/Abflug) an und wie Sie ggf. von der Ankunftsebene zum Abflugterminal kommen.

Einen Anhaltspunkt für die Zeit, die Sie zum Durchlaufen der Sicherheitskontrollen an amerikanischen Flughäfen benötigen, lieferte die Internetseite der Transportation Security Administration (TSA) für alle us-amerikanischen Flughäfen. Im Jahre 2009 stellte die Seite den Service ein. Über eine mobile App besteht die Möglichkeit nach wie vor.

Ausreisebeleg

Bei Ankunft in den USA wurde ein Abriss Ihres Einreiseformulars (Formular I-94 weiß oder Formular I-94W grün) in den Reisepass geheftet (siehe hierzu unter Ankunft). Diesen müssen Sie noch besitzen, denn er wird am Eincheck-Schalter aus Ihrem Reisepass von den Bediensteten der Fluggesellschaft bzw. des Flughafens herausgenommen. Besitzen Sie es nicht mehr, müssen Sie mit Schwierigkeiten rechnen, insbesondere wenn Sie wieder einmal in die USA einreisen möchten. Gleiches gilt, wenn versäumt wurde, dieses zu entfernen.

Nach amerikanischem Recht sind Sie für die korrekte Erfassung Ihrer Ausreisedaten verantwortlich. Sind die Ausreisedaten beim US Citizenship and Immigration Service (USCIS) nicht korrekt erfasst, wird Ihnen eine erneute Einreise ggf. verweigert werden. Wie Sie nachträglich eine korrekte Ausreise dem USCIS nachweisen können, erläutern wir nachfolgend).

Programm US-VISIT

Der Untertitel des Logos des Programms "US-Visit" zeigt die Absicht desselben: "Amerikas Tore bleiben offen – und unser Land sicher".
Der Untertitel des Logos des Programms "US-Visit" zeigt die Absicht desselben: "Amerikas Tore bleiben offen – und unser Land sicher".

Die amerikanische Heimatschutzbehörde möchte – wie bei der Einreise – auch bei der Ausreise alle Personen digital erfassen, um so eine lückenlose Kontrolle zu gewährleisten. Sie hat daher ein Departure Confirmation System entwickelt, mit dem im Idealfall die Personenidentität des Ein- und Ausreisenden abgeglichen werden kann. Dies ist jedoch bisher eine Wunschvorstellung. Allerdings müssen an bestimmten Grenzübergängen (ports of departure) mit entsprechenden technischen Einrichtungen alle Ausreisenden jetzt digital erfasst werden. Für die Erfassung ist jeder Ausreisende selbst verantwortlich. Bei diesen Grenzübergängen gibt es einen sog. „automated exit kiosk“ innerhalb des Sicherheitsbereichs (secure area), an dem Ausreisende „aus-checken“ sollen (confirm their departure).

Sie müssen Ihren Reisepass – geöffnet mit dem Lichtbild und der Schrift nach oben – in den Automaten einführen und danach die beiden Zeigefinger digital scannen, zuerst den linken Zeigefinger, dann den rechten. Hilfspersonal (exit attendants) soll für Ungeübte bereit stehen. Auch steht auf der Seite dhs.gov eine deutsche Broschüre zum Programm US-VISIT bereit.

Nachträglicher Ausreise-Nachweis

    Wurde Ihre fristgerechte Ausreise aus den USA – aus welchen Gründen auch immer – gegenüber der amerikanischen Einwanderungsbehörde nicht eindeutig dokumentiert, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Ausreise nachträglich nachzuweisen. Dazu müssen Sie einen erklärenden Brief in englischer Sprache, in dem Ihr Fall erläutert und um Korrektur der Daten gebeten wird, sowie die notwendigen Nachweise ausschließlich an folgende Adresse senden:

  • DHS – CBP SBU
  • 1084 South Laurel Rd..
  • London, Kentucky 40744
  • USA

Wie schon ein deutsches Sprichwort besagt: "Von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare."
Wie schon ein deutsches Sprichwort besagt: "Von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare."

Mitteilungen an eine US-Botschaft, ein Konsulat oder ein anderes Büro der Einwanderungsbehörde sind in diesem Falle zwecklos. Nur unter obiger Adresse erfolgt eine Bearbeitung. Übrigens: Das USCIS sieht sich nicht in der Lage, Ihnen den Eingang oder gar die Bearbeitung und Entscheidung über den Antrag mitzuteilen. Sie sollten daher auf jeden Fall Kopien des gesamten Vorgangs aufbewahren.

    Ergänzend bzw. alternativ zu dem Ausreisebeleg (siehe oben) akzeptiert USCIS insbesondere folgende Nachweise:

  • die originalen Bordkarten der Ausreise aus den USA,
  • Fotokopien von Einreise- oder Ausreisestempeln Ihres Reisepasses, aus denen Ihre Einreise in ein anderes Land nach dem Verlassen der USA hervorgeht (erbeten werden Fotokopien aller Reisepass-Seiten).
  • Fotokopien anderer geeigneter Nachweise, wie z.B.
  • – datierte Gehaltsabrechnung oder andere Belege des Arbeitgebers, aus denen eine Beschäftigung nach Ausreise aus den USA hervorgeht,
  • – datierte Kontoauszüge aus anderen Ländern nach Ausreise aus den USA,
  • – Ausbildungsnachweise anderer Länder nach Ausreise aus den USA,
  • – datierte Kreditkartenquittungen mit Ihrem Namen, aber nach Unkenntlichmachung Ihrer Kreditkartenummer, aus denen Ihr Aufenthalt in anderen Ländern nach Ausreise aus den USA hervorgeht.

Kopien behalten

Wenn Sie Originale versenden, sollten Sie immer eine Kopie behalten, da Sie die eingesandten Originale nicht zurück erhalten. Generell sollten Sie Kopien aller eingesandten Unterlagen aufbewahren und diese bei der nächsten Einreise in die USA bereit halten, falls der Grenzbeamte Fragen zu Ihrer Einreiseberechtigung stellen sollte. Sollten Sie eine Bestätigung über den Eingang des I-94 Formulars bei der ACS Inc. Wünschen, müssen Sie mindestens 4 Monate warten. Danach können sie bei der nachstehenden Adresse nachfragen, ob Ihre Ausreise inzwischen erfolgreich nachgewiesen wurde:

  • U.S. Customs and Border Protection Air Sea Passenger Operations
  • Room 5.4D
  • 1300 Pennsylvania Ave. N.W.
  • Washington, D.C. 20229
  • USA

Hinweis: Haben Sie bei der Ausreise Ihren I-94-Beleg ordnungsgemäß abgegeben, kommt dieses Verfahren für Sie nicht in Betracht.  Nachfragen sind nur zugelassen, wenn nicht ordnungsgemäß ausgereist wurde. Wenn Sie mit einer kommerziellen Flug- oder Schifffahrtslinie ausgereist sind, ist es nicht nötig etwas zu unternehmen, weil Ihre Abreise aus den USA individuell festgestellt werden kann. Weitere Informationen bietet die Seite der diplomatischen Vertretung der USA.

Zoll

Der Zoll spielt in den USA keine Rolle mehr, zollmäßig werden Sie erst bei der Ankunft in Europa überprüft. Sie gehen entweder durch den "grün" – markierten Ausgang (nichts zu verzollen) oder durch den zollpflichtigen. Weitere Einzelheiten unter dem Stichwort  Zoll.