Einreise

Einreisebestimmungen

Ausweise

ESTA-Online-Anmeldung

Persönliche Daten/APIS-Formular

Allgemein

Impfungen

Visa

Einreiseformulare

Mitnahme von Haustieren

 

Allgemein

Die Einreisebestimmungen für Privat- und Geschäftsreisen in die USA sind recht diffizil. Mehrfache Änderungen insbesondere zur wirksamen Terrorabwehr in der letzten Zeit haben zur Klarheit leider nicht beigetragen.

Vor Reisebeginn sollten Sie rechtzeitig folgende Punkte bedenken, zu denen sie nachfolgend weitere Hinweise finden:

Wenn Sie mit dem Flugzeug oder Schiff in die USA einreisen wollen, sind vorab folgende Informationen an die amerikanischen Behörden zu übermitteln:

  • Bei einer visumfreien Einreise als Tourist oder Geschäftsreisender muss vor Reiseantritt eine Reisegenehmigung per Internet beantragt werden über ein ESTA (Electronic System for Travel Authorization) genanntes Reisegenehmigungssystem. Dieses Verfahren ersetzt das bisherige grüne Einreiseformular I-94 W.
  • Bestimmte Angaben zu Ihem USA-Aufenthalt müssen bereits beim Check-in erfasst werden. Um Wartezeiten an den Abflugschaltern zu verringern, bitten die Fluggesellschaften, das hierfür erfoderliche APIS-Formular (Advance Passenger Information System) vorher auszudrucken und für jede einreisende Person ausgefüllt beim Check-in vorzulegen.

Zusammengefasst ist insbesondere Folgendes bei der Einreise zu beachten:

Spätestens drei Tage vor Abflug haben Sie eine elektronische Reisegenehmigung (ESTA) beantragt.

Am Flughafen besitzen Sie beim Einchecken ein gültiges Hin- und Rückreiseticket für die USA und einen Reisepass.

Während des Fluges teilen die Flugbegleiter ein grünes Formblatt (I-94W) für Reisen im Rahmen des Visa Waiver Programms aus. Wenn Sie Inhaber eines gültigen US-Visum sind, füllen Sie statt dessen das weiße I-94 Formular aus. Außerdem erhalten Sie ein weißes Zollformular mit Fragen. Benutzen Sie keine Kopien oder Ausdrucke aus dem Internet. An Bord wird meist ein Video mit der genauen Anleitung zum Ausfüllen der Vordrucke gezeigt.

Nach der Landung auf dem ersten US-Flughafen gehen Sie zum Einreise-Schalter, wo die Passkontrolle stattfindet. In der Regel werden Sie nach Zweck und Länger der Reise befragt, man nimmt einen Fingerabdruck und macht ein digitales Foto.

Übrigens: Deutsche Staatsangehörige, die in Irak, Iran, Kuba, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien, Afghanistan oder Pakistan wohnen oder dort geboren sind, müssen bei den Einreise in die USA mit verstärkten Kontrollen rechnen.

Nach der Passkontrolle leiten Sie Schilder (Gepäcksymbol) in den Gepäckabholbereich. Dort nehmen Sie Ihr Gepäck und gehen zur Zollkontrolle. Sie haben die Wahl zwischen dem „grünen“ Ausgang, wenn Sie nichts zu verzollen haben und dem „roten“ Ausgang, wenn Sie zollpflichtige Waren einführen möchten.
Stand: Oktober 2009

 

Weitere Einzelheiten finden Sie nachstehend zu den einzelnen Stichworten.

Über Einreisebestimmungen weltweit informiert die kostenlose Web-Datenbank der Internationalen Airline-Vereinigung IATA in englischer Sprache:

https://www.iatatravelcentre.com/

Zunächst sind einige Fragen zu beantworten (Ablaufdatum des Passes, Termine der Ein- und Ausreise, Aufenthalt in weiteren Ländern vorher) bevor Hinweise zu einem ggf. benötigtem Visum, Einreisesteuern am Flughafen usw. beantwortet sowie Empfehlungen zur Gesundheit und zu Währungsfragen gegeben werden.

Hinweise zur Ausreise aus den USA (= Rückkehr in die Heimat) geben wir gesondert unter diesem Stichwort.

Stand: Januar 2009

Ausweise

Maschinenlesbare Reisepässe

 Bürger aus den deutschsprachigen Staaten benötigen einen noch mindestens sechs Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültigen Reisepass, ein Personalausweis ist nicht ausreichend. Maßgeblich für die Berechnung der 6-Monats-Frist ist der geplante Rückflugtermin. Dies sind die generellen Regelungen der USA nach dem sog. Visa Waiver Programm (vgl. nachstehend unter Visa ). Lt. Internetseite der Amerikanischen Botschaften in Berlin und Wien muss der Reisepass für deutsche oder österreichische Staatsangehörige lediglich für die Dauer des geplanten Aufenthalts in den USA gültig sein; vgl.

http://www.us-botschaft.de/germany-ger/visa/vwinfo.ht ml

Den englischsprachigen Internetseiten der amerikanischen Behörde ist eine entpsprechende „Bevorzugung“ dieser Staatsangehörigen und ggf. derjenigen anderer Staaten nicht zu entnehmen. Da der amerikanische Einwanderungsbeamte nach seinen Kenntnissen vor Ort über die Einreise oder Nichteinreise entscheidet, empfehlen wir, auf die 6-Monats-Frist zu achten - schon um Diskussionen vor Ort zu vermeiden.

Alle Reisenden müssen einen maschinenlesbaren Reisepass (machine-readable passport) vorlegen . Für EU-Staatsangehörige ist nur der bordeaux-rote Europapass zulässig. Kinderausweise und Einträge in den Reisepässen der Eltern werden für visafreies Reisen in die USA nicht mehr akzeptiert. Zum Visum-freien Einreisen vgl. nachstehend unter Visa.

Maschinenlesbar sind Reisepässe, die im Unterteil der biografischen Seite einen internationalen Normen entsprechenden zweizeiligen, elektronisch lesbaren Text mit biografischen Angaben enthalten (International Civil Aviation Organization, Document 9303, Part 1 Machine Readable Passports - ICAO). Alle nach dem 26. Oktober 2004 ausgestellten Reisepässe werden von den USA nur akzeptiert, wenn sie den ICAO-Bestimmungen entsprechen (ICAO-compliant travel document).

Für ohne Eltern allein reisende Kinder gelten ggf. besondere Anforderungen. Auskünfte erteilen die Fluggesellschaften.

Vorläufige Reisepässe berechtigen nicht zu einer visumfreien Einreise.

Biometrische und maschinenlesbare Reisepässe ab 26. Oktober 2006 grundsätzlich   erforderlich

Der US-Kongress hatte nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 ein Gesetz verabschiedet, nach dem alle Staaten, mit denen eine Befreiung von der Visumpflicht vereinbart wurde, ab dem 26. Oktober 2004 Pässe mit biometrischen Daten ( biometric identifiers) einzuführen haben (z.B. Fingerabdrücke, digitale Porträt-Fotos). Nun hat die US-Regierung entschieden, die Frist bis zum 26. Oktober 2006 zu verschieben. Ab dem 26. Oktober 2005 müssen alle Visa-Waiver-Programm-Länder auch über einen durchführbaren Plan verfügen, um innerhalb eines Jahres Pässe mit integriertem kontaktlosen Chip oder e-Pässe ausstellen zu können.

Von der Befreiung von der Visumpflicht bei der USA-Einreise profitieren bislang die Bürger aus über 30  Staaten, darunter alle EU-Mitglieder mit Ausnahme von Griechenland (vgl. nachstehend unter Visa). Das US-Ministerium für innere Sicherheit fordert von den VWP-Ländern bis zum 26. Oktober 2006 die Einführung von Pässen mit einem integrierten kontaktlosen Chip oder e-Pässen, die geeignet sind, biografische Daten auf der Seite mit den Personenangaben, ein digitalisiertes Foto und weitere biometrische Daten im Reisedokument zu speichern. Vor dem 26. Oktober 2005 von VWP-Ländern ausgestellte gültige Pässe , die kein digitales Foto enthalten, werden von Reisenden im Rahmen des Visa-Waiver-Programms weiterhin akzeptiert, vorausgesetzt, es handelt sich um maschinenlesbare Pässe.

Die Bundesrepublik Deutschland führt ab 1. November 2005 Reisepässe mit biometrischen Merkmalen ein. Als erster Schritt wird ein Chip ein digitales Foto des Passinhabers enthalten. Ab März 2007 werden zusätzlich 2 Fingerabdrücke gespeichert. Die Gebühr des Reisepasses mit 10jähriger Laufzeit beträgt 59 Euro, für Jugendliche 37,50 Euro bei 5jähriger Laufzeit.

Durch die Einführung der neuen Pässe sollen auch Bundesbürger mit alten Reisepässen nach dem 26. Oktober 2005 ohne Visum in die USA einreisen dürfen.

Über den elektronischen Reisepass in Deutschland (sog. Chip-Pass) informiert die Internetseite des Bundesinnenministeriums

http://www.epass.de

Wer im Besitz eines noch gültigen roten Reisepasses ist, sollte derzeit keine Erneuerung beantragen, weil bisher kein Land einen biometrischen Pass als Einreisevoraussetzung verlangt.

Kinderreisepässe
Kinder können in die USA nur mit eigenem eigenen Pass einreisen (ein Kinderausweis wird nicht anerkannt, auch ein Eintrag im Reisepass der Eltern ist nicht ausreichend). Wurde der Kinderreisepass ab dem 26. Oktober 2006 ausgestellt, berechtigt er nur dann zu einer visumfreien Einreise, wenn er biometrische Informationen enthält. Es ist daher sinnvoll, für Kinder einen „normalen“ Reisepass zu beantragen, da dieser die Voraussetzungen erfüllt.

    Kurze Zusammenfassung:

    Für die visumfreie Einreise im Rahmen des Visa Waiver-Programms gelten folgenden Regelungen für Pässe, die ab den genannten Daten ausgestellt wurden:

    26. Juni 2005
    der Pass muss maschinenlesbar sein (erfüllt durch den bordeauxroten Pass)

    26. Oktober 2005
    der Pass muss maschinenlesbar sein und ein digitales Foto haben (auch dies erfüllt der bordeauxrote Pass)

    26. Oktober 2006
    der Pass muss zusätzlich biometrische Informationen vorweisen, die auf einem Chip gespeichert sind (diese Voraussetzung soll durch den bordeauxroten Pass bis dahin erfüllt werden)

    Welcher Pass für eine visumfreie Einreise erforderlich ist bzw. welchses Visum für welchen Reisepass benötigt wird zeigt die Internetseite amerikanischen Botschaft in Berlin:

    http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/img/assets/102 56/paesse_0906.pdf

Jeweils aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie auf den Internetseiten
des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland

http://www.auswaertigesamt.de/

und der amerikanischen Botschaft in Berlin, Bern und Wien

http://www.us-botschaft.de/germany-ger/visa/index.html
http://www.us-botschaft.de/germany-ger/img/assets/10256/vwp_faqs_ger man-okt06.pdf
http://bern.usembassy.gov/niv_waiver_program.html
http://bern.usembassy.gov/uploads/images/GP_smau7Q5Vc3uQET-6aWg/ vwp_timelinegerman.pdf
http://www.usembassy.at/de/embassy/cons/niv.htm

Stand: 22.10.06

Exkurs: Reisepass abgelaufen oder vergessen ?

Für die Einreise in die USA brauchen Sie auf jeden Fall Ihren eigenen Reisepass, Ersatzpapiere sind nicht ausreichend.
Kurzfristig kann beim Einwohnermeldeamt ein Express-Pass beantragt werden, der ein „normaler“ bordeauxroter Reisepass ist. Er wird innerhalb von 3 Werktagen aus der Bundesdruckerei geliefert, d.h., die Anfrage muss etwa eine Woche vor Abreise beim Meldeamt vorliegen. Die Zusatzkosten betragen 32 Euro (Kosten für „normalen“ Reisepass = 59 €; notwendige Unterlagen: 1 Passbild, alter Reisepass/Personalausweis/Kinderausweis und Geburtsurkunde).

Ersatzpapiere:

Bei Reisen in andere Länder können Ersatzpapiere aber durchaus hilfreich sein.

Gegen eine Gebühr können Sie sich bei der Bundespolizei am Flughafen einen Reiseausweis als Passersatz (einen sogenannten RAP) ausstellen lassen. Der Vorgang dauert in der Regel nicht länger als 10 Minuten. Der Ersatzausweis hat ein Jahr Gültigkeit und ermöglicht die Einreise in alle EU-Staaten, außerdem in zahlreiche Urlaubsländer (die Bundespolizei verfügt über eine Aufstellung von Einreisebedingungen sämtlicher Länder).
Der Ausweis gilt allerdings nicht in Ländern mit Visumpflicht (USA, Kanada).

Innerhalb der EU ist ein abgelaufener Reisepass kein Problem, da die Gültigkeitsdauer bis zu einem Jahr überschritten werden kann. Ansonsten reicht auch der Personalausweis aus. Einreiseprobleme könnte es bei einigen osteuropäischen Staaten geben.

Einen vorläufigen Personalausweis stellt das Einwohnermeldeamt kurzfristig für 14 € mit einer Gültigkeit von nur 3 Monaten aus (notwendige Unterlagen: 1 Passbild, alter Personalausweis/Kinderausweis/Reisepaß/Geburtsurkunde). Wie das Original ermöglicht der vorläufige Personalausweis einen Aufenthalt in den meisten europäischen Ländern.

Wenn Sie einen gültigen Reisepass benötigen, suchen Sie ein Meldeamt auf - meist befindet sich in Flughafennähe eine Meldestelle. Innerhalb einer Stunde wird Ihnen ein sogenannter "vorläufiger Reisepass " ausgestellt. Er kostet 26 €, wird allerdings nicht  weltweit anerkannt und ist bis zu einem Jahr gültig (notwendige Unterlagen: 1 Passbild, alter Reisepass/Personalausweis/Kinderausweis und Geburtsurkunde). Der vorläufige Reisepass wird nicht in allen Ländern anerkannt.

Der Flughafen Frankfurt/Main (und auch andere große Flughäfen) bietet einen Sonderservice an: Ein "Passnotdienst" übernimmt die Beschaffung eines vorläufigen Reisepasses. In circa 45 Minuten hat dieser Service das notwendige Dokument besorgt und erhebt dafür eine Gebühr.

Wichtig: Damit Sie sich bei Bedarf ausweisen können, sollten Sie auf jeden Fall Ihre alten Papiere vorlegen können (eventuell auch den Führerschein oder Kreditkarten). Wer spontan in Nachbarländer fahren möchte und nur einen abgelaufenen Ausweis besitzt, sollte seine Geburtsurkunde mitnehmen.
Stand: Dezember 2008

Übermittlung persönlicher Daten an US-Behörden/APIS-Formular

Fluggäste mit Ziel USA werden mit dem Einverständnis der Europäischen Union systematisch durchleuchtet. Die EU hat  zugestimmt, 3 Tage vor Abflug Passagierdaten zu übermitteln (PNR – Passenger Name Records). Insgesamt geht es hier um höchstens 19 Datensätze, in Ausnahmefällen auch um sensible Daten wie ethnische Abstammung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit, Sexualleben. Auf Anforderung der US-Behörden erfolgt die Datenübermittlung bereits vor der 72-Stunden-Frist vor planmäßigem Abflug. Die USA dürfen die Daten 15 Jahre lang speichern. Das EU-Abkommen gilt ab 1. August 2007 für sieben Jahre. Es ist unter dem Gesichtspunkt des Datenschutzes als Fortschritt zu werten, da vorher bis zu 34 Buchungsdaten zur Person des Passagiers übermittelt wurden. Das Abkommen zwischen den USA und der Schweiz bleibt unverändert und läuft bis Herbst 2008.

Ab 2008 sollen ausländische Fluggesellschaften ihre Passagierlisten bereits 30 Minuten vor Abflug an die US-Behörden übermitteln, um die Listen auf Terrorverdächtige überprüfen zu können. Gefordert sind Angaben aus dem Reisepass, die bisher 15 Minuten nach dem Start übermittelt wurden (APIS – Advance Passenger Information Service).

Zur Umsetzung des bereits jetzt gültigen APIS (Meldung durch die Fluggesellschaft 15 Minuten nach dem Start) wird allen USA-Reisenden empfohlen, vor Reiseantritt ihre detaillierten Reisedaten auf einem speziellen Formblatt zusammen zu stellen und dieses Formblatt beim Check-in am Abflughafen vorzulegen. Nur durch die Erfassung der Daten im Voraus können unnötige Verzögerungen beim Check-in vermieden werden. Das sog. Advance Passenger Information System (APIS) schreibt vor, dass neben den Pass- und Visadaten und dem Land des Hauptwohnsitzes auch die Adresse der ersten Übernachtung in den USA bzw. der Mietwagenstation in den USA beim Check-In erfasst werden müssen. Anzugeben sind mithin i.d.R. Name und Anschrift des ersten Hotels/Motels in den USA bzw. wenn keine Übernachtung im Voraus gebucht ist, die Adresse der Mietwagenstation, an der der Wagen zuerst übernommen wird. Das Formblatt bekommen die Flugreisenden bei ihrer Buchung im  Reisebüro oder Sie können es unter www.drv.de oder www.barig.org aus dem Internet herunterladen. Ein Herunterladen des Formblattes ist auch auf dieser Internetseite möglich:

Stand: September 2007

USA überprüfen Reisende mit Computerprogramm
USA-Reisende werden an Hand von Reisedaten ohne ihr Wissen mit Hilfe eines Computerprogramms auf ihr terroristisches oder sonstiges kriminelles Potenzial hin überprüft (sog. Automatisiertes Zielsystem – Automated Targeting System). Das Heimatschutzministerium (Department of Homeland Security – DHS) hat dieses Programm seit 4 Jahren in Betrieb und qualifiziert es als eines der „fortschrittlichsten Zielsysteme der Welt“. Die überprüften Reisenden erfahren nicht, was die Computerermittlung ergeben hat, die Regierungsdokumente sollen bis zu 40 Jahre lang aufbewahrt werden.
Einzelheiten zum Automated Targeting System – ATS -, das auch USA-Fracht (Cargo) erfasst, und u.a. eine Darstellung der erfassten Daten ergeben sich aus der Bekanntmachung des DHS vom 02. November 2006:

http://cryptome.org/dhs110206.htm

Mit oder ohne Visum ?

Visumfreie Einreise

Den Visumzwang (im Amerikanischen stets als Visa benannt) für Touristen und Geschäftsleute haben die USA vor einigen Jahren für Deutsche, Schweizer, Österreicher und andere Westeuropäer aufgehoben. Im Rahmen des Visa Waiver Pilot Programms kann man ohne Visum einreisen, wenn man folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • nur besuchsweiser Aufenthalt als Tourist oder Geschäftsreisender,
  • Aufenthaltsdauer von maximal bis zu 3 Monaten/90 Tagen,
  • Besitz eines Rückflugtickets oder eines weiterführenden Tickets (weiterführende Tickets dürfen nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden) innerhalb dieser Frist,
  • ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt,
  • Einreise mit einem Transportunternehmen, das vertraglich an das Programm zur Visumbefreiung angeschlossen ist. Dies sind die meisten Flug- und Schifffahrtsgesellschaften. Ist das Transportunternehmen dem Programm nicht angeschlossen oder erfolgt die Einreise mit privatem Flugzeug, Schiff oder einer Militärmaschine ist stets ein Visum erforderlich.
  • Das Programm zur Visumbefreiung gilt für die gesamten USA einschl. Puerto Rico, Guam und die US-Virgin Islands (Jungferninseln).

    Dem Visa Waiver Program (VWP) gehören folgende Staaten an: Andorra, Australien, Österreich, Belgien, Brunei, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Island, Irland, Italien, Japan, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Neu Seeland, Norwegen, Portugal, San Marino, Singapur, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Niederlande, Großbritannien).

    Im November 2008 ist die Visumpflicht für weitere Staaten aufgehoben worden: Estland, Litauen, Ungarn, Tschechien, Slowakei und Südkorea. Im Gegenzug liefern die Länder Fingerabdrücke von Straftätern an die US-Behörden.

    Einzelheiten zum Visa Waiver Programm finden Sie in englischer Sprache auf der Internetseite  des U.S. Department of State – Bureau of Consular Affairs:

    http://travel.state.gov/visa/tempvisitors_novisa_waiver.html

    Man sollte diese Anforderungen nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die amerikanischen Einwanderungsbehörden (Immigration Office) sind als rigoros und konsequent bekannt. Über die Zulässigkeit einer Einreise entscheidet der Officer am ersten Ankunftsflughafen in den USA, und zwar abschließend und ohne Rechtsmittel. Näheres dazu steht unter Ankunft.

    Die 90-Tage-Frist bezieht sich auf ganz Nord-Amerika und umfasst auch Aufenthalte in Kanada, Mexiko und in der Karibik. Wer diese Gebiete aufsucht und wieder in die USA einreist, sollte daher bei Grenzübertritt auch sein Rückflugticket und den Nachweis über ausreichende Geldmittel zur Finanzierung des gesamten USA-Aufenthaltes parat haben, um dem Immigration Officer die Rückkehrabsicht in die Heimat plausibel machen zu können.
    Bei der Einreise aus Kanada und Mexiko wird an der Grenze eine Gebühr von sechs US-Dollar erhoben.

    Abstecher nach Kanada, Mexiko und auf an die USA angrenzende Inseln (außer Kuba) sind auf 30 Tage pro Reise beschränkt;

    Wichtig ist, dass während der gesamten Reise der in den Reisepass bei der ersten Einreise eingeheftete Abschnitt der grünen I-94W-Karten (vgl. hierzu unter dem Stichwort Ankunft) vorgewiesen werden kann. Dies ist besonders wichtig, wenn nach dem Abstecher mit einem Flugzeug oder Boot in die USA wieder eingereist wird, dass nicht vertraglich an das Programm zur Visumbefreiung angeschlossen ist (bei angeschlossenen Transportunternehmen kann demgegenüber einfach eine neue I-94W-Karte ausgefüllt werden). Sind Sie per Flugzeug oder Schiff in die USA eingereist und haben Sie online eine ESTA-Anmeldung vorgenommen und bestätigt erhalten, entfällt dieser Hinweis.

    Im Übrigen haben die amerikanischen Behörden die Prüfung der grundsätzlichen Einreisevoraussetzungen faktisch auf die Fluggesellschaften abgewälzt (diese müssen Sie nämlich umgehend zurückfliegen, wenn die Einreise verweigert wird).

    Bereits beim Einchecken am Flughafen werden daher der Reisepass und das Vorliegen eines Rückflugtickets von den Bediensteten der Fluggesellschaft geprüft.

    Visumzwang

    Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 haben die USA die Einreisebestimmungen verschärft.  Wer  länger bleiben oder studieren bzw. arbeiten möchte, braucht unbedingt ein Visum, das bereits vor der Einreise beantragt werden muss.

    Ein Visum benötigen:

      1. Antragsteller, die vorhaben eine Arbeit in den USA aufzunehmen, gleichgültig ob bezahlt oder unbezahlt. Hierzu gehört auch die Tätigkeit als Au-Pair oder Praktikant.

      2. Personen, die sich länger als 90 Tage in den USA aufhalten;

      3. Personen, die vorhaben, eine Schule oder Universität zu besuchen;

      4. Personen, denen schon einmal die Einreise verweigert wurde oder die innerhalb der letzten fünf Jahre aus den USA ausgewiesen wurden;

      5. Personen, die vorbestraft sind oder mit Drogen handeln;

      6. Personen, die an einer schweren übertragbaren oder psychischen Krankheit leiden, oder rauschgiftsüchtig sind;

      7. Personen, die an den Verfolgungen des nationalsozialistischen Regimes beteiligt waren;

      8. Personen, die Mitglied in subversiven oder terroristischen Organisationen waren oder sind;

      9. Personen, die im Besitz von bundesdeutschen blauen Reise- oder Fremdenpässen sind.

    Vereinfacht gesagt: alle die in den USA arbeiten, studieren oder forschen wollen oder länger als 90 Tage Aufenthalt wünschen, benötigen ein Visum.

    Grundsätzlich werden folgende Visa-Arten unterschieden:

    H – 1 B

    als Fachkraft in einem amerikanischen Unternehmen arbeiten, i.d.R. amerikanischer Arbeitsvertrag erforderlich

    L

    Manager oder Mitarbeiter mit speziellen Kenntnissen in amerikanischen Unternehmen

    F 1

    Forscher und Studenten

    J 1

    Praktikanten mit ausgestelltem Formblatt „DS – 2019“ (wird nur einmal bewilligt !)

    I

    Journalisten

    Etwa 8 Millionen Menschen stellen jährlich einen Visumantrag für die USA, davon werden rund 80 % genehmigt. 13 der mutmaßlichen 19 Attentäter des 11. September 2001 waren mit gültigem Visum in die USA eingereist. Die US-Vertretungen sind daher weltweit gehalten, jeden Visumantrag einer doppelten Sicherheitsprüfung zu unterziehen. Tätigkeit und Hintergrund der antragstellenden Personen werden genau durchleuchtet, Fotos gescant und in einer zentralen Datenbank der USA archiviert. Persönliches Erscheinen ist zur Antragstellung Pflicht, außerdem werden biometrische Fingerabdrücke genommen. Wegen der Interviewpflicht (dem persönlichen Erscheinen in einem amerikanischen Konsulat des Heimatlandes) müssen Antragsteller damit rechnen, dass sie mindestens 2 Arbeitstage für die Antragstellung benötigen. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen betragen.

    Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten der Amerikanischen Botschaft in Berlin

    http://www.us-botschaft.de/germany-ger/visa/index.html
    http://www.usembassy.de/germany/visa/index.html

    Ab dem 1. Oktober 2006 muss das Nichteinwanderungs-Visa elektronisch beantragt werden. Die amerikanische Botschaft gibt hierzu folgende Hinweise:

      Ab 1. Oktober 2006 müssen alle Anträge auf Nichteinwanderungsvisa für die Vereinigten Staaten bei der US-Botschaft in Berlin sowie den US-Konsulaten in Frankfurt und München mit einem elektronischen Antragsformular (Electronic Visa Application Form – EVAF) online unter

      http://evisaforms.state.gov

       eingereicht werden. Die Verwendung des elektronischen Antragsformulars verringert die Bearbeitungszeit für Visaanträge in Deutschland und stellt sicher, dass der Gesprächstermin bei der Botschaft oder den Konsulaten so kurz und zweckdienlich wie möglich verläuft.

      Das EVAF steht auf Deutsch, Englisch und in einigen anderen Sprachen zur Verfügung. Es wird mit einem zweidimensionalen ("2-D") Strichcode ausgedruckt, der es den Konsularbeamten ermöglicht, in Sekundenschnelle mehr als 30 Datenfelder in das Computersystem des Konsulats einzuscannen. Seit das elektronische Antragsformular 2003 eingeführt wurde, konnte bei der Dateneingabe sehr viel Zeit eingespart werden, so dass die US-Konsularbeamten Visaanträge weitaus schneller als in der Vergangenheit bearbeiten können. Obwohl es bisher nicht Pflicht war, wird das elektronische Antragsformular bereits von 70 Prozent aller Antragssteller, die in Deutschland ein Visum für die Vereinigten Staaten beantragen, verwendet.

      Antragsteller, die ohne elektronisches Antragsformular zum Visagespräch erscheinen, müssen mit Verzögerungen bei der Bearbeitung ihrer Anträge rechnen. Es besteht jedoch eventuell die Möglichkeit, das elektronische Formular an einem Computer mit Internetzugang der Botschaft oder des Konsulats oder, falls vorhanden, in einem Internetcafé in der Nähe auszufüllen, damit der Antrag am Tag des Gesprächstermins fertiggestellt werden kann.

      Die neue Anforderung, die das elektronische Antragsformular ab 1. Oktober 2006 zur Pflicht macht, ist Teil des Plans der US-Regierung, allmählich ein papierloses Visaantragsverfahren zu entwickeln, das es Antragstellern weltweit ermöglicht, auf einer zentralen Internetwebsite die erforderlichen Formulare auszufüllen und Gesprächstermine zu vereinbaren.

      Informationen zur Beantragung eines US-Visums:

      http://www.usembassy.de/germany/visa/  (U.S. Embassy Berlin)
      http://www.us-botschaft.de/germany-ger/visa/  (US-Botschaft Berlin)
      http://www.travel.state.gov  (US-Außenministerium)

    Ab dem 1. August 2005 müssen in Deutschland Wohnende die Zahlung ihrer Visum-Antragsgebühr mittels eines Online-Zahlungsbestätigungsformulars abwickeln. Die Amerikanische Botschaft hat hierzu folgende Hinweise gegeben:

      Ab dem 1. August 2005 müssen Personen, die in Deutschland ein Visum für die Einreise in die Vereinigten Staaten beantragen, ein Online-Zahlungsbestätigungsformular ausfüllen, um einen sicheren Visa-Einzahlungsnachweis zu erhalten.

      Das Online-Zahlungsbestätigungsverfahren ist eine schnelle, sichere und kostengünstige Methode für Visaantragssteller zu belegen, dass sie die Visabearbeitungsgebühr bezahlt haben, wenn sie in der US-Konsularabteilung in Berlin oder Frankfurt ihr Gespräch über den Visaantrag (visa interview) haben.

      Bitte beachten Sie: Dieses Verfahren gilt nur für Reisende, die ein Visum beantragen. Im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen benötigen Reisende kein Visum und müssen diesem Verfahren nicht folgen. Für Antragsteller, die die Visabearbeitungsgebühr bereits vor dem 1. August 2005 überwiesen haben, gilt das neue Verfahren ebenfalls nicht.

      Das Ausfüllen des Online-Zahlungsbestätigungsformulars dauert nur wenige Minuten und ist kostenfrei, wenn der Antragsteller eine E-Mail-Adresse angibt, an die der sichere digitale Visa-Einzahlungsnachweis geschickt werden kann.

      Wie funktioniert der Online-Bestätigungsservice?

      Der Online-Zahlungsbestätigungsservice wird von Roskos & Meier OHG angeboten, einer Tochtergesellschaft der Allianz Group. Auf die Website von Roskos & Meier kann direkt zugegriffen werden:
      http://www.visasystem.de.

      Schritt 1:
      Antragsteller füllen das Zahlungsbestätigungsformular anweisungsgemäß aus und schicken es ab. Sie müssen angeben, wie sie den sicheren Einzahlungsnachweis erhalten möchten (per E-Mail, Post oder persönliche Abholung).

      Schritt 2: Die Online-Antragssteller erhalten dann eine Benachrichtigung per E-Mail, die Zahlungsanweisungen sowie eine persönliche Kontonummer für die Banküberweisung enthält. Die Visabearbeitungsgebühr beträgt  85 Euro pro Person.

      Schritt 3: Wenn Roskos & Meier bestätigt hat, dass die Zahlung auf dem entsprechenden persönlichen Konto eingegangen ist, erhalten Antragsteller einen digital signierten Nachweis, den sie bei ihrem Visumgespräch als Zahlungsbeleg vorlegen müssen.

      Aufgrund des für die Ausführung der Banküberweisung benötigten Zeitraums kann es mehrere Tage dauern, bis der Antragsteller den Zahlungsnachweis erhält. Im Allgemeinen sollten Antragsteller ausreichend Zeit haben, den Zahlungsnachweis vor ihrem Visumgespräch zu erhalten.

      Antragsteller ohne Internetzugang können die erforderlichen Informationen auch per Telefon oder Post übermitteln. Dies kann den Zahlungsbestätigungsprozess jedoch verlängern und verursacht Zusatzkosten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Roskos & Meier.

      ANMERKUNG: Wenn das Visumgespräch eines Antragstellers innerhalb von vier Werktagen stattfinden soll oder wenn der Antragsteller über keinen Internetzugang verfügt, ist es möglich, einen abgestempelten Überweisungsbeleg der Bank zusammen mit dem Visumantrag einzureichen, nachdem die zu zahlende Visa-Bearbeitungsgebühr auf folgendes Bankkonto überwiesen wurde: Amerikanische Botschaft/Amerikanisches Konsulat, Dresdner Bank AG Berlin, Bankleitzahl (BLZ): 120 800 00; Kontonummer: 405 125 7600.

    Antragsteller, die Fragen zu den Zahlungsverfahren haben, wenden sich bitte telefonisch an den Visuminformationsdienst: (0190) 85 00 55 (Euro 1,86 pro Minute).

    Ab dem 1. Januar 2008 wird die Bearbeitungsgebühr für die Beantragung eines US-Nichteinwanderungsvisums von derzeit 100 US-Dollar auf 131 US-Dollar erhöht. Einzelheiten erläutert die Internetseite

    http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/fee_increase.ht ml

    Hinweise zu Visabestimmungen gibt auch die Firma The American Dream-USA Services GmbH

    http://www.americandream.de

     

     

    Einzelheiten zu Visa in den USA und zum Leben dort erläutert Rechtsanwalt Mike Meier in englischer und teilweise in deutscher oder spanischer Sprache in Videos gegen Gebühr (pay per click basis) auf informative Weise auf der Internetseite

    http://www.immigrationtelevision.com/

    Die beiden Einführungsvideos “General Overview of Business/Employment Visas” und “Living and Working in the USA” in englischer Sprache sind kostenlos anzuschauen.

     

    Stand: September 2008

    Einreiseformulare/-anmeldung

    Bei einer Einreise in die USA benötigt man

    ohne Visum

    mit Visum

    • natürlich das Visum,
    • ein ausgefülltes weißes Einreiseformular Form I-94 pro Reisenden,
    • eine ausgefüllte Zollerklärung Form 6059B für alle zusammen Reisenden.

    Die Vordrucke gibt es auch auf Deutsch. Wenn man sie nicht automatisch ausgehändigt erhält: nachfragen. Die Zollerklärung wird nur einmal für zusammengehörende Reisende benötigt.

    Im Unterschied zur Lässigkeit im amerikanischen Alltagsleben sind die amerikanischen Behörden grundsätzlich von preußischer Gesinnung. Auf das Ausfüllen der Vordrucke sollte man, um unliebsamen Nachfragen vor Ort entgegenzuwirken, daher etwas Sorgfalt verwenden und insbesondere die amerikanische Schreibweise von Zahlen beachten (vgl. auch unter Datum). In den USA hat die "7" keinen Querstrich und die "1" wird als senkrechter Strich geschrieben.

    Stand: Januar 2009

    Übermittlung der Einreisedaten via Internet/ESTA

    Bei einer visumfreien Einreise als Tourist oder Geschäftsreisender per Flugzeug oder Schiff muss vor Reiseantritt eine Reisegenehmigung per Internet beantragt werden über ein ESTA (Electronic System for Travel Authorization) genanntes Reisegenehmigungssystem. Dieses Verfahren ersetzt das bisherige grüne Einreiseformular I-94 W.

    Die Angaben sollen nur einmal übermittelt werden und dann grundsätzlich für zwei Jahre gültig sein.

    Der Antrag soll möglichst früh, also schon zu Beginn der Reiseplanung gestellt werden. Eine Reiseabsicht ist nicht Voraussetzung für die Antragstellung. So können Geschäftsreisende eine solche Genehmigung auch schon „vorsorglich“ einholen. Ergeben sich im nachhinein Änderungen, etwa bei den Reisedaten oder der Zieladresse, können die Angaben auf der ESTA-Webseite nachträglich korrigiert werden. Die Angaben im Antrag werden mit den Datenbanken der amerikanischen Strafverfolgungsbehörden abgeglichen.

    Einen Antrag muss jeder Reisende stellen, auch Kinder jeden Alters.

    In der Regel wird eine Genehmigung schon unmittelbar nach Online-Antragstellung ausgesprochen. Dafür gibt es 3 Varianten: Genehmigung erteilt, Einreise nicht genehmigt oder Genehmigung wird bearbeitet.

    Eine erteilte ESTA-Reisegenehmigung:

    • ist bis zu zwei Jahre oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des Passes des Reisenden gültig, je nachdem, was früher eintritt,
    • für mehrere Einreisen in die Vereinigten Staaten gültig und
    • begründet keinen Rechtsanspruch auf Einreise in die Vereinigten Staaten an einer Einreisestelle. Die ESTA-Genehmigung erlaubt den Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten lediglich im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen. In allen Fällen treffen Zoll- und Grenzschutzbeamte an den Einreisestellen die Entscheidung über die Einreise.

    Wird keine ESTA-Reisegenehmigung erteilt, muss der Reisende einen Visumantrag stellen.

    Die Reisegenehmigung wird auf folgender Internetseite beantragt:

    https://esta.cbp.dhs.gov

    Diese Homepage gibt es in mehreren Sprachen, darunter auch deutsch.

    Hinweis: Bei Aufruf der Seite erscheint ein englisch-sprachiges Pop-up-Fenster, dass mit einem Klick auf „Ok“ geschlossen wird. Auf der „frei“ werdenden Internetseite klicken Sie dann auf nach dem Wort „Wellcome“ auf „Deutsch“ und der englischsprachige Text wandelt sich in deutschen Text.

    Bereithaben muss man neben dem Reisepass:

  • die Flugnummer der Maschine, mit der man in den USA eintrifft (entsprechend bestimmt sich die Antwort nach dem deutschen Abflughafen. Wer also von Hamburg nach Frankfurt fliegt und dort in eine Maschine nach New York umsteigt, gibt als Abflughafen Frankfurt an sowie die Flugnummer des Fluges Frankfurt - New York);
  • den Namen und die Anschrift (Straße, Staat, Postleitzahl) des ersten Hotels, Motels usw. in den USA, denn dies ist das „Ziel“ Ihrer Reise lt. Vordruck; alternativ kann auch die Anschrift des Autovermieters in den USA angegeben werden.
  • Weitere Einzelheiten zur Neuregelung gibt es auf den Internetseiten

    http://www.cbp.gov/xp/cgov/travel/id_visa/esta/

    und

    http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/esta.html
    Häufig gestellte Fragen: http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/esta-faqs.html

    Stand: Januar 2009

     

    Grünes Einreiseformular Form I-94 W

    Einen Form I-94 W finden Sie, indem Sie auf diesen Begriff klicken (Achtung: lange Ladezeiten):

    Eine Ausfüllhilfe – in englischer Sprache – zur „I-94W Nonimmigrant Visas Waiver Arrival/Departure Form" bietet die Internetseite von Immihelp.com:

    http://www.immihelp.com/visas/i-94w.html

     

    Weißes Einreiseformular Form I-94

    Bei Reisenden mit Visumpflicht sind auf dem weißen Einreiseformular Angaben zur Person, zur Ein- und Ausreise und zum Visum zu machen. Die Karte ist beidseitig mit Druckbuchstaben auszufüllen und zu unterschreiben.

     

    Zollerklärung Form 6059 B

    Unabhängig von einer etwaigen Visumpflicht ist das Zollformular von allen Reisenden auszufüllen. Es genügt ein Zollformular für alle zusammen Reisenden. Auf der Vorderseite sind Angaben zur Person zu machen, auf der Rückseite müssen etwaige zollpflichtige Waren deklariert werden.

    Eine Customs Declaration ist ebenfalls abgebildet – bitte klicken -:

    Customs Form 6059 B

    Customs Form 6059 B (Back)

    Eine Ausfüllhilfe – in englischer Sprache – zur Customs Declaration bietet die Internetseite des amerikanischen Zolls:

    http://www.cbp.gov/xp/cgov/travel/vacation/sample_declaration_form.xm l

    Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, Hilfestellung zu leisten. Sie finden daher Hinweise zum Ausfüllen der Vordrucke in den schriftlichen “Flugbegleitern”, die am Flugzeugsitz vor Ihnen im Netz (zusammen mit der Speisekarte und der Rettungsbroschüre) deponiert sind. Einige Airlines zeigen vor Ankunft auch kurze Filme, in denen die Einreiseformalitäten erläutert werden. Bei Zweifeln helfen auch Steward oder Stewardess.

    Ein Beispiel ist die Fluggesellschaft Air Berlin, die auf ihrer Internetseite

    http://www.airberlin.com

    unter „Service – Service an Bord – Das Air Berlin Magazin“

    einzelne Seiten das Magazin zum Herunterladen als pdf-Datei anbietet, so auch die Seite des Magazins „Zoll & Visum: USA“.

    Stand: April 2008

     

    Wer länger als 3 Monate in den USA bleiben will, zunächst kein Rückflugticket gebucht hat oder aus anderen Gründen nicht unter das Visa Waiver Pilot Programm fällt, benötigt ein Visum (vgl. vorstehende Ausführungen).

    Einzelheiten sind auf den Internetseiten der amerikanischen Botschaft nachzulesen.

    Telefonische Ansagen gibt es unter der Nummer 0190-270-789.

    Tagesaktuelle Informationen gibt die US-Einwanderungsbehörde INS

    http://www.ins.usdoj.gov

    Informationen zu Besucher-Visa auch unter

    http://www.gaccny.com
    http://cdsintl.org

    Die Adressen der zuständigen USA-Vertretungen kann man den Internetseiten des Auswärtigen Amtes entnehmen.

    Auch wer mit Visum einreist, muss im Flugzeug dem Behördenschimmel gehorchen und ein Einreiseformular je Reisepass (in diesem Falle ein weißer Vordruck, Ausfüllhinweise hierzu wiederum in den schriftlichen “Flugbegleitern”) sowie ein Zollformular ausfüllen.

    Impfungen

    Bei Direkteinreise aus Europa sind Impfungen nicht vorgeschrieben.

    Generell sind Impfungen gegen Tetanus und Diphterie ratsam, bei längeren Aufenthalten und/oder einfachen Reiseumständen kann auch eine Impfung gegen Hepatitis B in Betracht kommen.

    Mitnahme von Haustieren

    Grundsätzlich ist es möglich, Haustiere in den Urlaub mit in die USA zu nehmen. Allerdings liegt die Tücke im Detail.
    Alle Tiere müssen bei einer Einreise in gutem Gesundheitszustand und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Dies wird am ersten Ankunftsflughafen in den USA untersucht und entschieden, d.h. die Tiere werden einer Untersuchung - ggf. durch einen Tierarzt - unterzogen.
    Wird ein Tierarzt hinzugezogen, trägt der Besitzer des Tieres die Kosten. Sollte einem Tier die Einreise nicht gewährt werden, so wird es grundsätzlich zurückgeschickt oder getötet.
    Hunde können nur mit einem Impfpass - in englischer Sprache bzw. mit entsprechender Übersetzung - eingeführt werden, dabei muss die letzte Tollwutimpfung mindestens 30 Tage zurückliegen. Ohne Impfpass wird der Hund bei der Einreise geimpft und 30 Tage lang in Karantäne gehalten. Die Impfbescheinigung sollte eine genaue Beschreibung des Hundes, das Datum und die Gültigkeitsdauer der Impfung enthalten und von einem zugelassenen Tierarzt unterschrieben sein. Ist die Gültigkeitsdauer der Impfung nicht angegeben, darf der Impftermin nicht länger als 12 Monate vor der Einreise liegen. Keine Impfbescheinigung ist erforderlich, wenn der Hund länger als 6 Monate in einem Gebiet war, das vom öffentlichen Gesundheitsdienst zu tollwutfreiem Gebiet erklärt wurde, oder weniger als 3 Monat alt ist.

    Hauskatzen benötigen einen Nachweis, dass sie keine auf den Menschen übertragbare Krankheit haben. In dem tollwutfreien Bundesstaat Hawaii und dem tollwutfreien Territorium Guam eingeführte Katzen unterliegen allerdings den Quarantänebestimmungen des Bundesstaates bzw. Territoriums.

    Dies ergibt sich in Kürze aus den Zollbestimmungen; weitere Einzelheiten können Sie auf der Homepage des amerikanischen Zolls auf der Website für Haustiere nachlesen.

    Es ist auf jeden Fall sinnvoll, sich zeitnah vor der Reise beim Generalkonsulat über den letzten Stand der Bestimmungen durch Nachfrage zu informieren.
    Über Möglichkeiten des Transports von Haustieren sollten Sie sich Informationen der jeweiligen Fluggesellschaft einholen.

    Erste Informationen – in englischer Sprache – bietet auch die Homepage von petswelcome.com. Hier erfährt man grundsätzlich zu beachtende Dinge beim Reisen mit Tieren, Adressen von Unterkünften und Campingplätzen, die Haustiere zulassen, sowie medizinische Hinweise. Die wichtigsten amerikanischen Fluggesellschaften sind mit ihren Tierbeförderungsbestimmungen aufgelistet.

    Die Regelungen zur Mitnahme von Haustieren sind von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich. So gibt es auch Gesellschaften, die die Mitnahme von Tieren generell ablehnen. Andere befördern Haustiere grundsätzlich nicht im Winter (z.B. bestehen bei Flugzeugen des Typs Airbus A320 häufig Winterbeschränkungen, da diese Fracht auch bei Minustemperaturen befördern). Zur Mitnahme von Haustieren im Flugzeug sind grundsätzlich zwei Wege möglich: Mitnahme in einem Käfig, Zwinger usw. (kennel) innerhalb der Passagierkabine (carry-on ) oder als Luftfracht (auch hier mit entsprechendem kennel). Soll das Tier in der Passagierkabine mitreisen, müssen bestimmten Maße für den Käfig, Zwinger usw. eingehalten werden (in der Regel eine Maximal-Höhe von 9 bis 10 Inches = bis etwa 26 cm), da dieser unter dem Passagiersitz vor Ihnen platziert werden wird. Darüber hinaus gehende kennel sind grundsätzlich Luftfracht. Beachten Sie, dass der kennel in jedem Fall dem Tier ausreichenden Platz bieten muss, da während des gesamten Fluges der kennel grundsätzlich nicht verlassen werden darf. Gerade bei langen Flügen sollten Sie daher abwägen, ob die Mitnahme des Haustieres wirklich erforderlich ist. Auch Tiere können wie Menschen traumatische Ängste während des Fluges erleben. Sie sollten daher auf jeden Fall vertraute Gegenstände von zu Hause mit in den kennel tun, etwa die stets benutzte Decke oder ein Spielzeug. Und um nicht während der Reise plötzlich vor ungeahnten Schwierigkeiten zu stehen, sei wiederholt: Erfragen Sie vor der Reise die gültigen Bestimmungen bei der Fluggesellschaft, und zwar bei jeder, mit der Sie eine (Teil-)Strecke fliegen.

    Weitere Hinweise finden Sie in dem Artikel „Can I fly with my pet“ von Jessica Labrencis vom 02.02.05:

    http://www.usatoday.com/travel/flights/2005-02-02-flying-pets_x.htm

    Wie zu Hause gilt auch bei Reisen innerhalb der USA, dass Tiere bei öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen häufig willkommen sind, manchmal aber auch nicht. Auch hierüber sollte man vor der Reise Informationen einholen.

    Nicht besonders tierfreundlich sind die Einrichtungen des National Park Service. In den Nationalparks müssen Hunde stets an der Leine geführt werden, dürfen auf Wander-Trails in der Regel nicht mitgenommen werden und dürfen teilweise auch nicht mehr als 100 Fuß (feet) vom Straßenrand entfernt geführt werden.

    Toleranter sind die Regelungen auf Gebieten des U.S. Forest Service und des Bureau of Land Managements (BLM). Hier sind Haustiere meist zugelassen, allerdings nicht in öffentlichen Gebäuden.


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