ESTA USA - Antrag und Formular für Reisen in die USA

Die Abkürzung ESTA steht für Electronic System for Travel Authorization und ist eine elektronische Reiseerlaubnis zur Einreise in die USA. Wer in die USA reisen möchte, muss dafür einige Voraussetzungen erfüllen. Nicht immer ist es jedoch notwendig, ein traditionelles Visum zu beantragen. Denn erfüllen Sie alle Vorgaben, die vom Department of Homeland Security verlangt werden und reisen Sie nur für maximal 90 Tage am Stück in die USA können Sie online einfach und kostengünstig einen ESTA-Antrag für Ihre USA-Reise stellen.

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Inhaltsverzeichnis
Was ist ESTA? | Welche Länder nehmen am ESTA-Programm teil? | Was ist der Unterschied zwischen ESTA und einem Nicht-Immigrations-Visum? | Wer braucht ESTA? | Welche Voraussetzungen müssen Deutsche und andere EU-Bürger für die visumfreie Einreise in die USA erfüllen? | Welche Reisegründe berechtigen zur Einreise mit einem ESTA-Antrag? | Welche Reisegründe sind für die Einreise mit ESTA nicht zulässig? | Was brauche ich alles, um den ESTA-Antrag zu stellen? | Wo kann ich den ESTA-Antrag stellen? | Wie lange dauert die Bearbeitung meines ESTA-Antrags in der Regel? | Wie lange darf ich mich mit der ESTA-Genehmigung in den USA aufhalten? | Kann ich meine ESTA-Genehmigung verlängern? | Wann muss ich innerhalb der zwei Jahre einen neuen ESTA-Antrag stellen? | Mögliche Fehlerquellen beim Stellen des ESTA-Antrags | Woran kann es liegen, dass ein ESTA-Antrag abgelehnt wird? | Was kann ich tun, wenn mein ESTA-Antrag abgelehnt wurde? | Wann brauche ich anstelle von ESTA ein Visum? | Kann ich während meines USA-Aufenthalts auch Ausflüge in Nachbarländer machen? | Darf ich mit genehmigtem ESTA oder Visum auf jeden Fall in die USA einreisen? | Was passiert mit meinen beim Online-ESTA-Antrag erhobenen personenbezogenen Daten?

Die ESTA-Genehmigung zur Einreise in die USA ist bei Reisen aus touristischen und teilweise auch geschäftlichen Gründen möglich. Wir haben hier einige nützliche Tipps und Informationen rund um diese Art der Einreiseerlaubnis für Sie zusammengestellt, die Ihnen hoffentlich ein wenig Unterstützung bei der Reiseplanung bieten.

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Was ist ESTA?

ESTA steht für Electronic System for Travel Authorization und ist ein internetbasiertes Reisegenehmigungsverfahren, das vom U.S. Department of Homeland Security angeboten wird.
ESTA steht für Electronic System for Travel Authorization und ist ein internetbasiertes Reisegenehmigungsverfahren, das vom U.S. Department of Homeland Security angeboten wird.

Die ESTA wurde kreiert, um den Einreiseprozess für Reisende zu vereinfachen. Es können nur Personen, die aus einem Land stammen, welches am Programm teilnimmt, eine ESTA beantragen. Die ESTA ist für Reisen mit einer maximalen Dauer von 90 Tagen gültig, die von Staatsangehörigen entsprechender Länder als Tourist oder Geschäftsreisender ausgeführt werden.

Das Online-System wird vom Department of Homeland Security überwacht und prüft, ob Besucher, die aus einem der Länder stammen, die unter das Visa-Waiver-Programm (VWP) fallen, zur visumfreien Einreise bzw. zum Besuch der USA berechtigt sind. Unter diese Staaten fallen all diejenigen Länder, die von den USA als sicher eingestuft werden. Darunter auch Deutschland, Österreich und die Schweiz.

Möchten Sie als Reisende länger als 90 Tage in den USA bleiben, benötigen Sie als Reisegenehmigung ein Visum. Der ESTA-Antrag entfällt in diesem Fall. Die ESTA selbst ist als Reisegenehmigung vom Datum der Ausstellung 2 Jahre lang gültig. In dieser Zeit können Reisende ohne Einschränkung beliebig oft in die USA einreisen, solange Sie die maximale Aufenthaltsdauer im Land von 90 Tagen pro Reise nicht überschreiten. Diese Aufenthaltsdauer gilt unabhängig davon, ob Sie als Tourist oder im Rahmen einer Geschäftsreise in die USA reisen.

Welche Länder nehmen am ESTA-Programm teil?

Zunächst einmal müssen Sie Staatsangehöriger eines der Länder sein, die am ESTA-Programm teilnehmen. Derzeit nehmen am ESTA-Programm 40 Staaten teil, darunter auch viele EU-Länder. Folgende Länder nehmen teil:

  • Andorra (seit 1991)
  • Australien (seit 1996)
  • Österreich (seit 1991)
  • Belgien (seit 1991)
  • Brunei (seit 1993)
  • Chile (seit 2014)
  • Kroatien (seit 2021)
  • Tschechische Republik (seit 2008)
  • Dänemark (seit 1991)
  • Estland (seit 2008)
  • Finnland (seit 1991)
  • Frankreich (seit 1989)
  • Deutschland (seit 1989)
  • Griechenland (seit 2010)
  • Ungarn (seit 2008)
  • Island (seit 1991)
  • Irland (seit 1991)
  • Italien (seit 1989)
  • Japan (seit 1988)
  • Südkorea (seit 2008)
  • Lettland (seit 2008)
  • Liechtenstein (seit 1991)
  • Litauen (seit 2008)
  • Luxemburg (seit 1991)
  • Malta (seit 2008)
  • Monaco (seit 1991)
  • Niederlande (seit 1989)
  • Neuseeland (seit 1991)
  • Norwegen (seit 1991)
  • Polen (seit 2019)
  • Portugal (seit 1999)
  • San Marino (seit 1991)
  • Singapur (seit 1999)
  • Slowakei (seit 2008)
  • Slowenien (seit 1997)
  • Spanien (seit 1991)
  • Schweden (seit 1989)
  • Schweiz (seit 1989)
  • Taiwan (seit 2012)
  • Vereinigtes Königreich (seit 1988)

Um mit dem Visa Waiver Program (ESTA) in die USA einreisen zu können, benötigen Sie für die Antragstellung nicht nur die passende Staatsangehörigkeit, sondern es ist neben der Herkunft auch ein Reisepass aus einem dieser Länder Pflicht. Der Pass muss maschinenlesbar sein und einen digitalen Chip aufweisen, der die biometrischen Informationen des Reisepassinhabers enthält. Den digitalen Chip erkennen Sie an dem kleinen Symbol unten auf dem Deckel des Reisepasses.

Vollwertiger Reisepass benötigt

Der Reisepass für die Reise muss neben den üblichen Angaben ein digitalisiertes Foto auf der maschinenlesbaren Seite besitzen. Pässe, die über ein geklebtes, analoges Foto verfügen, können für einen ESTA-Antrag nicht genutzt werden. Das gilt auch für Kinder, wenn für diese eine ESTA erteilt werden soll. Auch sie benötigen einen vollwertigen Reisepass, ein Kinderreisepass ist nicht ausreichend.

Eine Ausnahme davon bilden Reisepässe aus Ländern, die dem Programm vor 2008 beigetreten sind und die eine maschinenlesbare Zone in den Reisepässen ausweisen. Die Reisepässe müssen vor dem 26.10.2005 ausgestellt worden sein.

Einwohner Großbritanniens dürfen nur dann am Visa Waiver Program teilnehmen, wenn sie das uneingeschränkte Wohnrecht in allen Teilen Großbritanniens genießen (England, Schottland, Wales, Nordirland, Kanalinseln und Isle of Man).

Zweite Staatsbürgerschaft kann Probleme bereiten

Wer eine zweite Staatsbürgerschaft der Länder Iran, Irak, Syrien oder Sudan besitzt, darf aufgrund der Bedingungen des Visa Waiver Program Improvement and Terrorist Travel Prevention Act von 2015 nicht am Visa Waiver Program teilnehmen, sondern muss vor dem Flug ein Visum in der passenden Kategorie beantragen und sich die Genehmigung für die Einreise so einholen.

Wenn Reisende beabsichtigen, länger als 90 Tage in den Vereinigten Staaten zu bleiben oder einer Tätigkeit (auch Work & Travel oder die Tätigkeit als Au-Pair) nachgehen möchten, dann brauchen Sie vor der Reise ein Visum, das von der entsprechenden Behörde ausgestellt wird – die ESTA ist in diesen Fällen nicht ausreichend.

Achtung: Ein zwischenzeitlicher Aufenthalt in Kanada, Mexiko oder auf einer Insel in der Karibik wird in die 90 Tage miteingerechnet.

Eine Rechnung als Beispiel: Wenn Sie, nachdem Sie schon 10 Tage in den USA waren, während Ihres Aufenthalts 40 Tage in Mexiko verbringen, dürfen Sie, nachdem Sie die Grenze zur USA wieder überschritten haben, nur noch 40 Tage in den USA bleiben, bevor Sie wieder ein Ticket zurück nach Europa buchen müssen.

Was ist der Unterschied zwischen ESTA und einem Nicht-Immigrations-Visum?

ESTA ist kein Visum, auch wenn es häufig als solches bezeichnet wird und bietet gegenüber dem üblichem Visum Antragsstellern mit Staatsbürgerschaft der VWP-Länder deutliche Vorteile. So kann der ESTA-Antrag vom Antragsteller bzw. Reisenden ganz bequem online von Zuhause aus beantragt werden, so dass der Besuch der Botschaft mit den zugehörigen Anforderungen entfällt. Die Beantragung einer ESTA-Genehmigung ist damit wesentlich günstiger, einfacher und weniger zeitaufwändig als die Beantragung eines üblichen Nicht-Immigrations-Visums (B2) oder Nicht-Immigrations-Geschäftsvisums (B1). Allerdings ist der ESTA-Antrag relativ komplex und geht weit über die Angabe von Stammdaten wie zum Beispiel dem Geburtsdatum hinaus.

Die US-amerikanische Botschaft befindet sich in Berlin. Weitere Botschaften gibt es in Deutschland nicht. Dafür allerdings US-Generalkonsulate in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig und München. Ein Konsulat hat im Gegensatz zur Botschaft keine diplomatischen Aufgaben.

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Wer braucht ESTA?

Das „Visa Waiver Program“ vereinfacht die Einreise in die USA für Bürger vieler Länder. Auch deutsche Staatsangehörige können als Geschäftsreisende, Touristen oder zum Transit bis zu 90 Tage lang ohne Visum in die USA einreisen.
Das „Visa Waiver Program“ vereinfacht die Einreise in die USA für Bürger vieler Länder. Auch deutsche Staatsangehörige können als Geschäftsreisende, Touristen oder zum Transit bis zu 90 Tage lang ohne Visum in die USA einreisen.

Jeder Staatsangehörige der Länder, die unter das Visa-Waiver-Programm fallen, muss online einen ESTA-Antrag ausfüllen, um eine Reisegenehmigung für die USA zu erhalten. Ohne ESTA-Genehmigung kein Zugang an Bord eines Flugzeugs oder Schiffes. Das gilt auch für Menschen, die in den Vereinigten Staaten nur einen Zwischenhalt einlegen.

Der ESTA-Antrag muss darüber hinaus für jedes Familienmitglied oder Mitglied einer Gruppe separat gestellt werden. Es gelten keine Sonderregeln für Senioren, Kleinkinder oder Pflegefälle.

Wer die Einreise über den Landweg über Kanada oder Mexiko plant, braucht an sich ESTA nicht zu beantragen, muss jedoch dann an der Grenze ein I94-Formular ausfüllen. Die vorherige Application für ESTA ist daher empfohlen, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Als Landweg gilt auch die Überfahrt mit der Fähre von Kanada in die Vereinigten Staaten.

Welche Voraussetzungen müssen Deutsche und andere EU-Bürger für die visumfreie Einreise in die USA erfüllen?

Deutsche Staatsangehörige reisen ohne Visum in die USA ein. Das ist die Regel – und jede Regel hat Ausnahmen.
Deutsche Staatsangehörige reisen ohne Visum in die USA ein. Das ist die Regel – und jede Regel hat Ausnahmen.

Um zur Einreise über ESTA berechtigt zu sein, müssen Deutsche und andere Staatsbürger innerhalb der EU folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen im Besitz einer gültigen ESTA-Genehmigung sein. Die Genehmigung muss an sich nicht aufbewahrt werden, da sie mit dem Reisepass verknüpft ist. Es ist aber empfehlenswert, sie sicherheitshalber auszudrucken und mitzuführen.
  • Sie benötigen ein gültiges Hin- und Rückflugticket, aus dem der Rückflug ersichtlich ist. Bei Zwischenhalt in den USA muss der Weiterflug ersichtlich sein. Das Flugzeug darf hierbei jedoch nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik landen.
  • Sie müssen mit einem zugelassenen Luft- oder Seefahrzeug reisen.
  • Jedes Familienmitglied/Gruppenmitglied muss über einen gültigen maschinenlesbaren Reisepass mit biometrischem Passbild verfügen. Achtung: Auch Kinder benötigen einen vollwertigen Reisepass. Kinderreisepässe qualifizieren nicht für die visafreie Einreise in die USA! Der Reisepass muss bis zum Ende des Aufenthalts gültig sein.
  • Sie müssen Staatsangehörige eines VWP-Landes sein und dürfen keine zweite Staatsbürgerschaft im Iran, Irak, Sudan oder in Syrien besitzen.
  • Sie dürfen maximal 90 Tage in den USA bleiben.
  • Sie müssen aus einem der Gründe in die USA reisen, die zur Einreise mit ESTA berechtigen.
  • Sie dürfen seit dem 1. März 2011 nicht in den Irak, Sudan, nach Syrien, Libyen, Somalia oder den Jemen eingereist sein oder sich dort aufgehalten haben. Ausnahmen gelten für Menschen, die aufgrund offizieller Regierungsmissionen oder als Soldaten in diesen Ländern waren.
  • Ihnen darf noch nicht die Einreise in die USA verweigert worden sein und sie dürfen noch nicht aus den USA ausgewiesen worden sein.
  • Sie dürfen nicht aufgrund bestimmter Delikte vorbestraft sein oder schon einmal verhaftet oder verurteilt worden sein.
  • Sie dürfen noch nicht gegen die Einreisebestimmungen der USA verstoßen haben.
  • Sie dürfen nicht an schweren ansteckenden Krankheiten leiden.
  • Sie müssen über genügend finanzielle Mittel verfügen, um ihren gesamten Aufenthalt und die Rückreise bezahlen zu können und benötigen zum Bezahlen der Antragsgebühr eine gültige Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express und Discover: JCB, Diners Club) oder einen PayPal-Account.

Werden eine oder mehrere dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, ist die vereinfachte Einreise mit ESTA nicht möglich und es muss ein Visum beantragt werden.

Welche Reisegründe berechtigen zur Einreise mit einem ESTA-Antrag?

Um mit ESTA, also visumfrei in die USA einreisen zu können, müssen Sie einen Reisezweck angeben. Die Reise muss also einem der folgenden Zwecke dienen:

  • Urlaub (touristische Gründe)
  • Besuch von Freunden oder Verwandten
  • Medizinische Behandlung
  • Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen (z. B. von Verbänden)
  • Unbezahlte Teilnahme von Amateuren an Veranstaltungen oder Wettbewerben
  • Teilnahme an wissenschaftlichen, bildungsorientierten oder beruflichen Tagungen und Konferenzen
  • Besprechungen mit Geschäftspartnern
  • Vertragsverhandlungen
  • Teilnahme an kurzzeitigen Schulungen (dürfen nicht aus Quellen in den USA bezahlt werden)
  • Kauf und Verkauf eines Hauses oder anderen Eigentums
  • Besuch von Messen oder Kongressen
  • Prüfungen und Kurzkurse im Studium (z. B. Sommerkurse)

Welche Reisegründe sind für die Einreise mit ESTA nicht zulässig?

Nicht am Programm für visumfreies Reisen in die USA teilnehmen darf, wer:

  • ein Studium in den USA aufnimmt,
  • eine Erwerbstätigkeit in den USA aufnimmt bzw. einer bezahlten Arbeit in den USA nachgeht,
  • als ausländischer Journalist für Presse, Radio, Film oder andere Informationsmedien tätig ist,
  • oder seinen ständigen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten hat.

Was brauche ich alles, um den ESTA-Antrag zu stellen?

Der elektronische Reisepass wurde in Deutschland am 1. November 2005 eingeführt.
Der elektronische Reisepass wurde in Deutschland am 1. November 2005 eingeführt.

Wenn Sie einen ESTA-Antrag stellen möchten, benötigen Sie einen maschinenlesbaren Reisepass, Ihre Personalausweisnummer (National Identification Number), Daten für einen Notfallkontakt und Informationen über Ihren aktuellen oder früheren Arbeitgeber. All dies muss neben den Stammdaten wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsstadt, Staatsbürgerschaft, etc. angegeben werden. Zur Zahlung der Gebühr benötigt der Reisende bzw. Antragsteller eine Kreditkarte eines zugelassenen Anbieters oder ein PayPal-Konto.

Sie müssen aber nicht zwingend schon konkrete Reisepläne oder eine Reiseroute haben, um eine ESTA-Genehmigung beantragen zu können. Das Department of Homeland Security empfiehlt, die Reiseroute zum Zeitpunkt der Antragsstellung zur visumfreien Einreise nach bestem Wissen auszufüllen. Die Reiseinformationsfelder sind optional und können, wenn nötig, zu einem späteren Zeitpunkt aktualisiert werden. Sie haben keinen Einfluss auf den Genehmigungsstatus. Auch die Angaben zu sozialen Medien müssen nicht zwingend ausgefüllt werden.

Wo kann ich den ESTA-Antrag stellen?

Das US-Außenministerium warnt vor Abzocker-Webseiten, die Esta- und Visa-Dienste anbieten.
Das US-Außenministerium warnt vor Abzocker-Webseiten, die Esta- und Visa-Dienste anbieten.

Bei direktem Weg über das Department of Homeland Security liegen die Kosten für die ESTA-Genehmigung bei 21 US-Dollar zuzüglich der jeweiligen Gebühren des Kreditkarteninstituts. Deshalb stellt das Visa Waiver Program eine günstige Alternative zu einem Visum dar. Die Kosten setzen sich aus der Genehmigungsgebühr und einer Bearbeitungsgebühr zusammen. Sie fallen immer an, auch wenn der Antrag zur Einreise zur Ablehnung führt.

Wer sich dafür entscheidet, den Weg über einen Serviceanbieter zu gehen, zahlt in der Regel etwas mehr. Die Kosten variieren von Anbieter zu Anbieter. Allerdings besteht bei der Nutzung eines Serviceanbieters die Sicherheit, entscheidende Fehler zu vermeiden. Oft helfen dem Reisenden auch Reisebüros beim ESTA-Antrag.

Tipp: Im Bereich ESTA-Application sind zwischenzeitlich leider auch viele Betrüger unterwegs, die für ihren Service hohe Bearbeitungsgebühren verlangen, den Antrag aber dann nicht einreichen. Daher Anbieter immer sorgfältig prüfen, bevor Sie sich für einen Serviceanbieter entscheiden. Seriös ist zum Beispiel der Anbieter esta-online.org.

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Wie lange dauert die Bearbeitung meines ESTA-Antrags in der Regel?

Das Ausfüllen des Antragsformulars ist recht simpel und ist in der Regel in einer Zeit zwischen fünf und fünfzehn Minuten zu schaffen. Mit einer Antwort ist in den meisten Fällen innerhalb von fünf Minuten zu rechnen. Sobald die Reisegenehmigung erteilt wurde, ist die Abreise in die USA umgehend möglich. Die maximale Reaktionszeit liegt bei 72 Stunden. Den Status prüfen muss jeder Reisende bzw. Antragsteller selbst. In der Regel werden 98 Prozent der ESTA-Anträge genehmigt.

Im Falle dessen, dass die Einreisegenehmigung über ESTA nicht erteilt wird, bleibt allerdings nur die Möglichkeit ein klassisches Visum zu beantragen. Es wird daher dringend empfohlen den ESTA-Antrag mindestens sechs bis acht Wochen vor dem geplanten Reiseantritt bzw. Abflug zu stellen, um noch genügend Zeit für die Beantragung eines Visums zu haben.

Tipp: Notieren Sie sich die Antragsnummer und führen Sie die erteilte Genehmigung in Ihren Reiseunterlagen für etwaige Rückfragen mit.

Wie lange darf ich mich mit der ESTA-Genehmigung in den USA aufhalten?

Nach erteilter Reisegenehmigung dürfen Sie sich bis zu 90 Tage am Stück in den USA aufhalten. Wird diese Aufenthaltsdauer überschritten, darf ESTA für die Einreise künftig nicht mehr genutzt werden. Bei einer Ausreise nach Mexiko oder Kanada und einer anschließenden Wieder-Einreise wird im Übrigen nicht neu gezählt. Die Tage werden dann nicht auf 0 zurückgesetzt.

Tipp: Es wird empfohlen, mit ESTA nicht zu häufig in die Vereinigten Staaten ein- und auszureisen und nicht mehr als 180 Tage im Jahr dort zu verbringen, um bei der Grenzschutzbehörde kein Misstrauen aufkommen zu lassen.

Kann ich meine ESTA-Genehmigung verlängern?

Leicht haben es die Vereinigten Staaten von Amerika Reisenden noch nie gemacht. ESTA hingegen ist ein recht einfaches Konstrukt.
Leicht haben es die Vereinigten Staaten von Amerika Reisenden noch nie einfach gemacht. ESTA hingegen ist ein recht einfaches Konstrukt.

Die Gültigkeit von ESTA liegt nach erfolgter Genehmigung bei zwei Jahren ab Datum der Ausstellung, wenn der Reisepass des Reisenden bzw. Antragstellers nicht zuvor abläuft. In diesem Zeitraum können Sie mehrmals in die USA ein- und wieder ausreisen oder einen Zwischenhalt in den Vereinigten Staaten einlegen.

Nach Ablauf der zwei Jahre muss der ESTA-Antrag neu gestellt werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Ausnahmen gelten nur für dringende und unvorhersehbare Ereignisse wie Flugausfälle aufgrund eines Streiks oder Unwetters oder schwerwiegende medizinische Gründe, die es Ihnen unmöglich machen, die USA innerhalb der 90 Tage zu verlassen.

Die Entscheidung, ob eine Ausnahme für einen Reisenden möglich ist, liegt im Ermessen der Beamten der US-Einwanderungsbehörde.

Wann muss ich innerhalb der zwei Jahre einen neuen ESTA-Antrag stellen?

Zwar liegt die Gültigkeit der Einreisegenehmigung mit ESTA bei zwei Jahren, jedoch kann es aufgrund folgender Ereignisse notwendig werden, einen neuen Antrag für die Einreiseerlaubnis zu stellen.

Sie müssen das Formular erneut ausfüllen, wenn:

  • sich Ihre Anschrift geändert hat,
  • sich Ihr Nachname geändert hat, z. B. durch Heirat oder Scheidung,
  • Ihr Reisepass das Ablaufdatum überschritten hat,
  • Sie in der Zwischenzeit eine dokumentierte Straftat begangen haben,
  • eine andere Staatsangehörigkeit oder zusätzliche Staatsangehörigkeit angenommen haben,
  • ein anderes Geschlecht angenommen haben
  • oder eine der Zusatzfragen im Antragsformular mittlerweile mit JA beantworten müssen.

Mögliche Fehlerquellen beim Stellen des ESTA-Antrags

Um Probleme bei Genehmigung Ihrer ESTA Application zu vermeiden, sollten Sie folgende häufige Fehler von Vornherein vermeiden.

Ungeeigneter Reisepass

Der Reisepass bietet viele mögliche Fehlerquellen. Für einen erfolgreichen ESTA-Antrag muss der Reisepass folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Es muss sich um einen maschinenlesbaren Reisepass oder E-Reisepass handeln.
  • Es muss ein Reisepass eines der am VWP-Programm teilnehmenden Länder sein.
  • Es muss sich um einen vollwertigen Reisepass handeln (kein Kinderreisepass, kein vorläufiger Reisepass).
  • Der Reisepass muss über ein biometrisches Passfoto verfügen.
  • Der Reisepass muss mindestens noch sechs Monate nach der geplanten Abreise in die USA gültig sein.

Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Reisepass, auch Kinder und Säuglinge. Bei Minderjährigen und volljährigen Pflegefällen, die nicht ihr eigener Vormund sind, wird zudem ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder eine notariell beglaubigte Zustimmung des zweiten Vormundes benötigt.

Fehlerhafte Eingabe von Daten in das Formular

Eine weitere mögliche Fehlerquelle sind Tippfehler oder falsche Kreuzchen im Antragsformular des Reisenden. Achten Sie daher darauf, Ihre Daten (insbesondere Umlaute und die Personalausweisnummer) korrekt einzugeben und bei Sicherheitsfragen (z. B. zu Straftaten) nicht versehentlich JA anzukreuzen. Beim Vornamen muss ins ESTA-Formular nur der erste Vorname wie auf dem Reisepass eingegeben werden. Seien Sie unbedingt ehrlich beim Ausfüllen des Formulars und geben Sie eine zweite Staatsangehörigkeit zwingend an, sollten Sie eine solche besitzen.

Die Reisepassnummer richtig eingeben

Die Reisepassnummer ist die neunstellige Seriennummer deutscher Reisepässe, die sich oben rechts auf dem Reisepass befindet. Tragen Sie unbedingt diese Nummer unter „Pass-Nr.“ ein, um Probleme beim Antrag zu vermeiden.

Tipp: Die Passnummer ist aus den Ziffern 0 bis 9 und 17 Buchstaben aufgebaut. Vermieden werden alle Vokale, Umlaute und die Buchstaben B, D, Q und S. Wenn Sie sich also unsicher sind, ob es sich bei der 0 in ihrer Passnummer wirklich um eine Null oder ein O handelt, können Sie sicher sein, dass es eine Null sein muss.

Schlechte Internetverbindung

Achten Sie auf eine stabile Internetverbindung, bevor Sie sich an das Ausfüllen des ESTA-Formulars machen. Bricht die Internetverbindung während der Antragsstellung ab, können Sie die Reisegenehmigung nicht abschließen, da der begonnene Antrag im System bereits am Laufen ist.

Darüber hinaus muss auf jeden Fall ein Rück- oder Weiterflugticket vorhanden sein und es darf zuvor noch kein Visumsantrag abgelehnt worden sein.

Woran kann es liegen, dass ein ESTA-Antrag abgelehnt wird?

In vielen Fällen kontrolliert das US-Heimatschutzministerium die Social-Media-Accounts des Reisenden bei der Einreise in die USA.
In vielen Fällen kontrolliert das US-Heimatschutzministerium die Social-Media-Accounts des Reisenden bei der Einreise in die USA.

In den meisten Fällen wird der ESTA-Antrag in einem Zeitraum von 72 Stunden bewilligt. Es kann aber auch vorkommen, dass der Antrag vor Reiseantritt oder direkt von den Grenzbeamten bei Einreise in die USA abgelehnt und die Einreisegenehmigung nicht erteilt wird. Gründe dafür werden nicht angegeben. Es gibt jedoch einige Ursachen, die für eine Ablehnung in Frage kommen können. Einige davon haben wir hier für Sie aufgeführt.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, gerade bei wichtigen Reisen ein wenig mehr als eine Woche Vorlauf einzuplanen, für den Fall, dass Sie ein Visum beantragen müssen, weil die Erteilung einer Genehmigung über ESTA nicht funktioniert hat. So können Sie vermeiden, dass Sie Ihre Reisepläne noch einmal ändern müssen, weil nicht alle notwendigen Dokumente vollständig vorhanden sind.

1) Sie haben bei den Sicherheitsfragen mit “Ja” geantwortet

Im Rahmen der Beantragung der ESTA werden nicht nur allgemeine Fragen, sondern auch einige entscheidende Sicherheitsfragen gestellt, um zu verhindern, dass unerwünschte Personen in die USA einreisen und den vereinfachten Weg etwa aus terroristischen Gründen missbrauchen. Diese neun potentiell belastenden Fragen müssen für einen Aufenthalt in den USA wahrheitsgemäß mit “Nein” beantwortet werden. Wird eine Sicherheitsfrage mit “Ja” beantwortet, auch wenn es ein Versehen war, wird der ESTA-Antrag von der Behörde automatisch abgelehnt.

Hinweis: Ein erneuter Antrag macht in diesem Fall in der Regel keinen Sinn und es bleibt nur der Weg über das Visum für den Aufenthalt, das bei der Botschaft oder im Konsulat beantragt werden kann.

2) Die zweite Staatsbürgerschaft wurde nicht angegeben, obwohl vorhanden

Im ESTA-Formular muss eine zweite Staatsbürgerschaft, sofern vorhanden, auch von Staatsangehörigen teilnehmender Länder für den Aufenthalt immer mit angegeben werden. Ansonsten wird der Antrag noch vor Reiseantritt abgelehnt. Das gilt auch, wenn die zweite Staatsbürgerschaft in der Vergangenheit bestand und Sie nun eine andere Staatsbürgerschaft besitzen.

Hinweis: Die Regelungen hinsichtlich einer zweiten Staatsangehörigkeit sind von Land zu Land unterschiedlich. Teilweise bleiben bei einem Wechsel beide erhalten, teilweise wird die eine Staatsbürgerschaft durch eine andere ersetzt. Prüfen Sie daher bei Bedarf am besten rechtzeitig vor dem Ausfüllen, was bei Ihnen der Fall ist. So sparen Sie erheblich Zeit, sollten Sie davon betroffen sein.

3) Ihr Reisepass ist nicht mehr gültig

Ein erfolgreicher ESTA-Antrag für die Reise zum gewünschten Ziel ist nur mit einem gültigen Reisepass möglich. Hierbei ist vor dem Aufenthalt in den USA zu beachten, dass auch ein Reisepass ungültig wird, wenn das Dokument einmal als verloren gemeldet wurde, auch wenn dieser danach wieder aufgetaucht ist. Einmal als vermisst angegeben, ist der Pass offiziell ungültig und die Beantragung einer ESTA damit nicht mehr möglich.

4) Die Reisepassdaten wurden fehlerhaft angegeben

Damit der ESTA-Antrag genehmigt wird, müssen die Passdaten korrekt angegeben werden. Auch kleine Fehler können hier zu einer Ablehnung führen. Anders als bei den Sicherheitsfragen ist es hier häufig so, dass ein zweiter korrigierter Antrag mit den entsprechenden Änderungen dann genehmigt wird. Prüfen Sie Ihre Angaben auf dem Formular nach der Bearbeitung zur Sicherheit gründlich um Komplikationen in diesem Zusammenhang zu vermeiden.

5) Es wird vermutet, dass Sie sich dauerhaft im Land aufhalten wollen

Ein ESTA ist zwei Jahre lang gültig, man darf sich jedoch immer nur 90 Tage am Stück in den Vereinigten Staaten aufhalten. Theoretisch. Praktisch gibt es immer wieder Menschen, die – oft aus wirtschaftlichen Gründen – illegal in den USA bleiben. Besteht daher für die amerikanische Ausländerbehörde der Verdacht, dass Sie das Land nach Ablauf der 90 Tage nicht verlassen werden, etwa weil Sie angegeben haben, arbeitslos zu sein, kann es passieren, dass der Antrag vor Abreise abgelehnt wird, da man vermutet, Sie würden sich in den USA gegebenenfalls unerlaubt Arbeit suchen wollen.

6) Sie werden versehentlich in der Datenbank der amerikanischen Sicherheitsdienste geführt

Die Sicherheitsfragen im Rahmen der Beantragung der ESTA dienen dazu, Informationen über eine mögliche kriminelle Vergangenheit zu erhalten. Jedoch kann es passieren – auch wenn Sie alle Fragen mit “Nein” beantwortet haben – dass der Nachname, eine angegebene Kontaktperson oder die Adresse zufällig in einer der Datenbanken der US-Sicherheitsbehörden aufgeführt sind und der eigene Name oder die Adresse mit markiert wird. In diesem Fall kann der ESTA-Antrag vor Abreise ebenfalls abgelehnt werden.

7) Eines Ihrer Social-Media-Profile erscheint verdächtig

Für die Beantragung der ESTA müssen alle Social-Media-Profile der letzten fünf Jahre angegeben werden. Stellt die US-Einwanderungsbehörde fest, dass auf einem oder auf mehreren Profilen problematische Beiträge veröffentlicht wurden, z. B. was terroristische Aktivitäten angeht, kann der ESTA-Antrag ebenfalls abgelehnt werden. Als problematisch gelten beispielsweise Posts, die mit Terrorismus oder anderen Verbrechen in Verbindung stehen.

Was kann ich tun, wenn mein ESTA-Antrag abgelehnt wurde?

Wird der ESTA-Antrag vom Department of Homeland Security abgelehnt, werden keine Gründe angegeben, warum die Einreiseerlaubnis nicht erfolgt ist. Natürlich ist eine Ablehnung grundsätzlich ein Schock, jedoch kein Grund aufzugeben. Ob der Antrag noch einmal gestellt werden kann, kommt auf den Grund an, der zur Ablehnung führte. Hat der Reisende zum Beispiel bei Frage 1 des Gesundheitsbogens falsch geklickt, kann die Einreisegenehmigung nach 24 Stunden erneut beantragt werden.

Haben Sie eine Frage zur kriminellen Vergangenheit versehentlich mit JA beantwortet, ist eine Ablehnung nicht außergewöhnlich. In diesem Fall können Sie beim Traveler Communication Centre (Tel.: 001/202/3255120) telefonisch um Hilfe bitten. Ansonsten bleibt noch der Weg, ein Visitor Visum/B2-Besuchervisum zu beantragen.

Wann brauche ich anstelle von ESTA ein Visum?

Ein Visum ist immer dann notwendig, wenn die Voraussetzungen für eine Einreisegenehmigung über ESTA nicht erfüllt werden.

Was ist das B2-Visum?

Das B2-Visum ist das Touristenvisum für die USA und kann aus denselben privaten Gründen wie ESTA beantragt werden. Anders als ESTA ist das B2-Visum für bis zu zehn Jahre gültig und untersteht innerhalb des Visum-Zeitraums keiner maximalen Aufenthaltsdauer. Eine mehrfache Einreise ist auch hier möglich. Das B2-Visum kann bei einer der US-amerikanischen Vertretungen mit Visa-Abteilung (München, Frankfurt oder Berlin) beantragt werden. Ein persönliches Visagespräch mit dem Reisenden ist notwendig. Das B2-Visum ist das Visum der Wahl für all diejenigen, die längerfristig in den USA bleiben möchten oder die Voraussetzungen für ESTA nicht erfüllen.

Geschäftsreisende müssen ein B1-Visum beantragen, wenn sie für eine Einreisegenehmigung über ESTA nicht in Frage kommen. Inhaber des B1 Visums dürfen sich für bis zu 180 Tage am Stück in den USA aufhalten. Eine Arbeitsaufnahme ist mit dem B1-Visum nicht möglich.

Wer in den USA arbeiten, studieren oder in die Vereinigten Staaten einwandern möchte, benötigt dafür ein Arbeits- oder Studentenvisum oder eine Greencard.

Kann ich während meines USA-Aufenthalts auch Ausflüge in Nachbarländer machen?

Ja. Kurze Ausflüge nach Kanada, Mexiko und auf nahegelegene Inseln sind möglich. In der Regel wird die Rückreise für den von den 90 Tagen verbleibenden Zeitraum wieder zugelassen. Die Aufenthaltsdauer darf inklusive des Ausflugs 90 Tage nicht überschreiten.

Reisende, die auf internationalen Flügen, in den USA einen Zwischenstopp einlegen, benötigen auch ein genehmigtes ESTA-Formular. Beim Ausfüllen muss im Adressfeld des Formulars unter optionalen Reiseinformationen „in Transit“ angegeben werden.

Ohne Visum in die USA? Jetzt und hier ganz einfach ESTA beantragen!

Darf ich mit genehmigtem ESTA oder Visum auf jeden Fall in die USA einreisen?

Ein Visum allein ist keine Garantie zur Einreise in die USA. Es erlaubt lediglich die Anreise bis zu einem Einreisepunkt, zum Beispiel einen Flughafen.
Ein Visum allein ist keine Garantie zur Einreise in die USA. Es erlaubt lediglich die Anreise bis zu einem Einreisepunkt, zum Beispiel einen Flughafen.

Nein. Trotz ESTA besteht immer die Möglichkeit, dass man am Zielflughafen von den Grenzbeamten der Regierung abgewiesen wird, da die Homeland Security zum Einreisezeitpunkt die alleinige Entscheidung über die Einreise fällt. Entsprechend gibt es keine Garantie, dass man von den Grenzbehörden ins Land gelassen wird.

Ein genehmigter ESTA-Antrag oder ein gültiges Visum erlaubt Ihnen nur die Anreise in die USA, sorgt aber nicht automatisch dafür, dass Sie auch in die USA einreisen dürfen. Sie und Ihre Dokumente werden nach der Anreise am ersten Flughafen oder Hafen überprüft und die Grenzbeamten der US-Behörde entscheiden, ob Ihnen die Einreise in die USA gewährt wird. Oft kommt es vor, dass Reisende von den Beamten abgewiesen werden. Auch bei Zwischenlandung in den USA findet eine solche Überprüfung der Genehmigung der Einreise statt und die Grenzbeamten haben alleinige Entscheidungsgewalt.

Was passiert mit meinen beim Online-ESTA-Antrag erhobenen personenbezogenen Daten?

Es gelten die Datenschutzbestimmungen des US Departments of Homeland Security und somit dieselben strengen Vorgaben wie bei ähnlichen Reise-Screening-Programmen. Die Antragsdaten werden für maximal zwei Jahre auf den ESTA-Servern gespeichert und ab Ablaufdatum der ESTA-Genehmigung archiviert. Im Archiv werden die personenbezogenen Daten wie nach nationalen Sicherheitsgesetzen erforderlich 75 Jahre lang aufbewahrt. An die zugelassenen Transportgesellschaften wird nur die Bestätigung des ESTA-Status übermittelt.

Zugang zu den Einreise-Daten haben nur diejenigen, die von Berufs wegen auf diese zugreifen müssen. Jedoch können die personenbezogenen Daten nach dem Need-to-know-Prinzip mit Konsularbeamten des US Department of State (DOS) geteilt werden. Auch die Weitergabe an staatliche, lokale, stammes- und ausländische Regierungsstellen sowie multilaterale Regierungsorganisationen ist möglich.